Freie Presse

Für Wahrheit und Meinungsbildung

Gerichtsverfahren zur Aufarbeitung der Plandemie

Siehe zur juristischen Aufarbeitung ebenso die Beiträge durch den außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschuss und ICIC  Archiv 

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27.09.2024: Freiheitstrommlerin: Sind Systemkritiker heute staatlicher Willkür ausgesetzt? Sind Systemkritiker heute staatlicher Willkür ausgesetzt? Rechtsanwalt Gregor Samimi hatte die Freiheitstrommlerin Renate Kukral erfolgreich am Berliner Amtsgericht verteidigt. Er gibt AUF1 interessante Einblicke, wie man seit der sogenannten Corona-Pandemie mit Kritikern des Staates verfährt. Video …

25.09.2024: War die Pflege- und Bundeswehr-Impfpflicht verfassungswidrig?! Interview mit Dr. med. Sonja Reitz: Es gab nie Fremdschutz! Dr. Sonja Reitz war bei der Gerichtsverhandlung am 3.9.24 zur einrichtungsbezognenen Impfpflicht in Osnabrück dabei. Der Richter brachte den RKI-Präsidenten mit seinen Fragen und seiner grundrechtsfokussierten Argumentationsweise in Bedrängnis. Er führte auf den Boden des Rechts zurück und erklärte, warum es nie eine Impfpflicht hätte geben dürfen. Wird das Bundesverfassungsgericht durch diese schlüssige Argumentationslinie seine bisherige Meinung ändern? Und: Was können Sie dazu beitragen? Video und mehr ...

24.09.2024: Bill Gates vor Gericht in den Niederlanden: Impfgeschädigte fordern Gerechtigkeit für erlittene Schäden. Am Mittwoch fand vor dem niederländischen Gericht in Leeuwarden eine Zwischenanhörung statt, die Bill Gates als Reaktion auf das von den Rechtsanwälten Arno van Kessel und Peter Stassen im Namen der Impfgeschädigten angestrengte Hauptsacheverfahren einleitete. In diesem Verfahren ist Gates einer von 17 Angeklagten im Projekt „COVID-19: The Great Reset“. Sieben Impfgeschädigte fordern Gerechtigkeit für die ihnen durch die Impfung zugefügten Schäden. Einer von ihnen ist inzwischen verstorben.
Gates versucht, dem Verfahren zu entgehen und hatte daher um eine mündliche Erklärung vor Gericht gebeten. Auffällig ist, dass er bei der Anhörung selbst nicht anwesend war, da er das Gericht in Leeuwarden für nicht zuständig hält. Er wird von einem Anwalt der Kanzlei Pels Rijcken vertreten. Nach Ansicht der Opferanwälte ist das niederländische Gericht tatsächlich für die Verurteilung von Gates zuständig. Sie berufen sich auf Artikel 6 der Zivilprozessordnung, in dem es heißt: “Das niederländische Gericht ist auch für Klagen aus unerlaubter Handlung zuständig, wenn das schädigende Ereignis in den Niederlanden eingetreten ist oder eintreten kann. Im Anschluss an die mündliche Verhandlung fand am Abend eine Pressekonferenz statt, bei der die Presse Herrn Van Kessel und Herrn Stassen Fragen stellen konnte. Erica Krikke von Zebra Inspiratie sprach vor Gericht mit dem ehemaligen GP Berber Pieksma, der ebenfalls bei der Anhörung anwesend war. „Ich dachte, das Schlimmste an dem ganzen Fall war, dass sie es wagten, in ihrer Antwort zu bezweifeln, dass die Kläger geimpft waren“, sagte Pieksma. „Das war wirklich Hinterhältig.“
Eine der Klägerinnen, eine 50-jährige Frau, war vor der Corona-Impfung nie wirklich krank. Jetzt ist sie sehr krank. Sie wollte die Gelegenheit nutzen, um darüber zu sprechen, was das mit ihr gemacht hat. „Es war eine sehr emotionale Geschichte“, sagte Krikke. Ihre Anwälte sagten, ihre Geschichte sei wichtig, um die Zusammenhänge aufzuzeigen. Sie sprach auch im Namen der verstorbenen Klägerin, die die gleiche Injektionsprozedur durchlaufen hatte, aber ein halbes Jahr früher starb. „Von den sieben sind nur noch sechs übrig. Drei waren zu krank, um zu kommen, und drei waren anwesend“. Mehr …

18.09.2024: Ein Fehlurteil öffnet die Chancen zur umfassenden Aufarbeitung. Der Klagenfurter Fall wurde von Coronamaßnahmen-Kritikern einhellig als Fehlurteil eingeordnet. Die hoffentlich anstehende Revision dürfte aber die Möglichkeit eröffnen, die Coronazeit umfassend aufzuarbeiten. Der Fall bietet sehr viele Aspekte, die aufgearbeitet gehören. Ein Freispruch dürfte sicher sein.
Wie auf TKP berichtet, wurde neulich in Klagenfurt eine Frau wegen „grob fahrlässiger Tötung“ verurteilt, weil sie im Dezember 2021 einen an Krebs erkrankten Nachbarn, der später an einer Lungenentzündung verstarb, mit COVID-19 angesteckt haben soll. Derzeit liegen aber weder das schriftliche Urteil noch das entscheidende Gutachten vor. Mehr …

17.09.2024: Impfschaden: Biontech in Hamburg vor Gericht. Während Biontech bekannt gibt, künftig den Fußballverein Mainz 05 zu sponsern, sitzt das Unternehmen in Hamburg auf der Anklagebank. Erstmals aufgrund des Covid-mRNA-Stoffes. Wegweisender Prozess. Am Montag sollte der Prozess beginnen, offenbar wurde aber kurzfristig abgesagt. Die Klägerin, eine Ärztin, klagt Biontech auf 150.000 Euro Schmerzensgeld. Sie ist eine von vielen impfgeschädigten Personen: Seit der Impfung leidet sie unter Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten, Erschöpfung, Müdigkeit, Schlafstörungen.
Der Prozess ist brisant, das Urteil wird richtungsweisend sein. Für Biontech ist es das erste Verfahren in Deutschland, dass den Covid-mRNA-Impfstoff Comirnaty betrifft. Sollte die Klägerin gewinnen, könnte das für viele weitere Impfgeschädigte die Perspektive auf Entschädigung eröffnen. Verliert sie allerdings, wird man beim Mainzer Unternehmen wohl durchatmen. Mehr …

13.09.2024: Jetzt muss sich das Bundesverfassungsgericht seiner Blamage stellen. Kommt es damit zu einer fundierten, wissenschaftlich begründbaren rechtlichen Würdigung der Geschehnisse und einem Urteil dass der Heilung des Rechtsstaates dient? (Wir glauben, das ist nicht vorgesehen und lassen uns gerne positiv überraschen.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg sieht die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes als verfassungswidrig an und hat die Sache dem BVerfG, das sie am 27.4.2022 für verfassungskonform erklärt hatte, erneut zur Entscheidung vorgelegt. Aufgrund der nun bekannten RKI-Protokolle stünden die Unabhängigkeit und die offiziellen wissenschaftlichen Ergebnisse des RKI in Frage, auf die sich das BVerfG, wie schon im Beschluss vom 19. November 2021, gestützt hatte. Die Risikobewertung sei auch nach den Aussagen des jetzigen RKI-Präsidenten teils „politisches Management“ gewesen. – Jetzt muss sich das BVerfG seiner Blamage der parteiischen Regierungs-Gläubigkeit und fehlenden neutralen Beweiserhebung stellen. Mehr …

12.09.2024: Staatsanwaltschaft fordert schriftliche Urteilsbegründung im Fall Heisler. Der Luzerner Hausarzt Andreas Heisler wurde kürzlich vom Vorwurf freigesprochen, falsche Maskenatteste ausgestellt zu haben. Anwalt Philipp Kruse sieht in der möglichen Berufung eine Chance zur Aufarbeitung staatlicher Corona-Maßnahmen.
Der Luzerner Hausarzt Andreas Heisler wurde kürzlich vom Vorwurf, falsche Maskenatteste ausgestellt zu haben, freigesprochen. Nun will die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern eine schriftliche Urteilsbegründung im Fall Heisler. Offenbar ist es für sie noch nicht verständlich, dass die von Heisler ausgestellten Empfehlungen keinen Aspekt von Unwahrheit beinhalten. Das Ausstellen eines «unwahren Zeugnisses» wäre aber zwingendes Tatbestandsmerkmal von Art. 318 des Schweizer Strafgesetzbuches.
Im Prozess hat der Verteidiger in allen Einzelheiten gezeigt, dass es die Staatsanwaltschaft im gesamten bisherigen Verfahren versäumt hat, den Nachweis zu erbringen, wo in den von Heisler ausgestellten ärztlichen Empfehlungen ein unwahres ärztliches Zeugnis zu erkennen ist. «Sollte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall tatsächlich Berufung einlegen (bis jetzt hat sie nur eine ausführliche Urteilsbegründung verlangt), würde sie unfreiwillig einen wirkungsmächtigen Beitrag zur Aufarbeitung des staatlichen Unrechts unter Corona leisten», schreibt der Prozessbeobachter, Rechtsanwalt Philipp Kruse, auf Telegram.  Quelle …

07.09.2024:  Steilvorlage für die Corona-Aufarbeitung: Richter in Osnabrück würdigen RKI-Protokolle. Die Versuche, die RKI-Protokolle kleinzureden, sind offiziell gescheitert, meint unser Autor. Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht am Zug. Das gibt Anlass zur Hoffnung.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück sorgte diese Woche für Schlagzeilen. Unter Bezugnahme auf die RKI-Protokolle befand das Gericht, die während der Pandemie eingeführte einrichtungsbezogene Impfpflicht sei verfassungswidrig.
Das weckt Hoffnung. Hoffnung, weil sich Richter jetzt trauen, das Vorgehen in der Corona-Zeit ehrlich und ungeschönt anzusprechen. Da ist eine Kammer, die mit drei Berufsrichtern, also ausgezeichneten Juristen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht für verfassungswidrig hält. Das alleine hätte noch vor einem Jahr für einen Skandal gesorgt und die Richter in die Querdenker-Ecke gestellt. Wenn sich diese Richter überhaupt getraut hätten, so einen Beschluss zu fassen. Jetzt aber erreichen die RKI-Protokolle endlich auch die Welt der Richter und anderer Juristen. Die ersten Berührungsängste sollten abgebaut sein.
Hoffnung macht auch, dass sich das Bundesverfassungsgericht jetzt wieder mit diesem Thema beschäftigen muss. Das ist eine große Chance. Wenn es einigermaßen klug ist, wird sich das Gericht endlich von jeglichem Einfluss der Politik bzw. dem Anschein eines solchen befreien, Vertrauen der Bevölkerung zurückgewinnen und gelebte Unabhängigkeit sowie Professionalität demonstrieren. Mehr …   

06.09.2024: Corona-Masken-Urteil in Weimar: Die Grenzen richterlicher Entscheidungen. Der Fall des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar, der eigenmächtig die Maskenpflicht in Schulen aufgehoben hatte, sorgt weiterhin für Aufsehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft derzeit seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung. Der Fall wirft grundlegende Fragen über die Kompetenzen von Richtern auf.
Im April 2021 traf der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar eine kontroverse Entscheidung: Auf Antrag einer Mutter mit zwei schulpflichtigen Kindern hob er die Maskenpflicht sowie andere Corona-Schutzmaßnahmen an zwei Schulen auf. In seinem Urteil, das 192 Seiten umfasste und auf mehreren Gutachten basierte, argumentierte er, dass das Tragen von Masken Kinder physisch und psychisch schädige, ohne dass ein ausreichender Nutzen erkennbar sei. Diese Entscheidung sorgte für erhebliches Aufsehen, da sie im direkten Widerspruch zu den damals geltenden staatlichen Schutzvorgaben stand.
Das Oberlandesgericht Jena hob Dettmars Beschluss schnell wieder auf und stellte klar, dass ein Familienrichter nicht befugt sei, über staatliche Corona-Maßnahmen zu urteilen – dies sei Sache der Verwaltungsgerichte. Im Juli 2023 wurde Dettmar schließlich vom Landgericht Erfurt wegen Rechtsbeugung verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, das Verfahren selbst konstruiert und von Anfang an auf ein bestimmtes Ergebnis hingearbeitet zu haben. Besonders schwer wog der Vorwurf, dass Dettmar gezielt nach Eltern gesucht habe, deren Fall er verhandeln konnte, und dass er bereits vor der offiziellen Einreichung des Falls Maßnahmen angekündigt habe. Zudem wählte er Sachverständige aus, die sich bereits zuvor öffentlich gegen die Maskenpflicht ausgesprochen hatten.
Für Dettmar steht nun viel auf dem Spiel. Sollte das Urteil gegen ihn bestehen bleiben, wird er sein Richteramt verlieren. Seit Januar 2023 ist er bereits suspendiert. Dettmars Verteidigung, vertreten durch den prominenten Strafverteidiger Gerhard Strate, argumentierte vor dem Bundesgerichtshof, dass Dettmar möglicherweise über das Ziel hinausgeschossen sei, jedoch nie bewusst gegen Recht und Gesetz handeln wollte, wie die Medien dieser Tage meldeten. Laut Strate sei es nicht unüblich, dass Familienrichter im Sinne des Kinderschutzes auch gegen Dritte Anordnungen erlassen – die Unzuständigkeit für Maßnahmen gegen Behörden sei erst kürzlich endgültig geklärt worden.
Überraschend stellte sich auch die Bundesanwaltschaft auf die Seite der Verteidigung und beantragte, das Urteil aufzuheben und den Fall neu zu verhandeln. Staatsanwalt Tobias Handschell kritisierte, dass das Landgericht Erfurt nicht ausreichend geprüft habe, ob Dettmar subjektiv das Gefühl hatte, zuständig zu sein. Diese Frage sei entscheidend, um zu klären, ob eine Rechtsbeugung tatsächlich vorliegt. Mehr …

03.09.2024: Gericht will neue Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Infektionsschutzgesetzes. Im Prozess einer Pflegekraft um die Pflegeimpfpflicht, wegen der sie ab November 2022 zeitweise nicht mehr arbeiten durfte, hat das Verwaltungsgericht Osnabrück Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Infektionsschutzgesetzes zu diesem Zeitpunkt geäußert und diese Frage zur erneuten Beantwortung an das Bundesverfassungsgericht gegeben. Dieses hatte im März 2022 die Pflege-Impfpflicht für rechtmäßig erklärt. Die RKI-Protokolle haben aber zwischenzeitlich gezeigt, dass die Behörde wusste, dass die Impfung keinen ausreichenden Fremdschutz vor Ansteckung (mehr) bewirkte.
Das Gericht schreibt in seiner Pressemitteilung: „Auf die mündliche Verhandlung von heute hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Osnabrück das Klageverfahren einer Pflegehelferin gegen ein vom Landkreis Osnabrück 2022 mangels Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ausgesprochenes Betretungs- und Tätigkeitsverbot ausgesetzt (vgl. Presseinformation Nr. 18/2024 vom 26.8.2024). Die Kammer wird das Verfahren nunmehr dem Bundesverfassungsgericht vorlegen und ihm die Frage stellen, ob § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG, in der Fassung vom 18. März 2022) mit Art. 2 Abs. 2 S. 1 und Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar gewesen ist.
Die Kammer geht davon aus, dass eine verfassungskonforme Auslegung der Norm nicht möglich sei. So verletze die Norm das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie die Berufsfreiheit. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht bereits mit Beschluss vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) die Verfassungsmäßigkeit der streitgegenständlichen Norm festgestellt. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Protokolle des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie der in diesem Zusammenhang heute durchgeführten Zeugenvernehmung von Prof. Dr. Schaade, Präsident des RKI, sei die Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung in Frage zu stellen. Das RKI habe das Bundesministerium für Gesundheit auch von sich aus über neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung informieren müssen. Nach der Gesetzesbegründung sei der Schutz vulnerabler Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal ein tragendes Motiv für die Einführung der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Impfpflicht gewesen. Diese auf den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts beruhende Einschätzung werde durch die nun veröffentlichten Protokolle des Instituts erschüttert. Der Gesetzgeber sei seiner Normbeobachtungspflicht nicht gerecht geworden. Da § 20a IfSG im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen sei, sei eine – erneute – Vorlage an das Bundesverfassungsgericht erforderlich. Dem Verwaltungsgericht komme selbst keine Normverwerfungskompetenz zu.“ Mehr …   

Höchstes Gericht muss jetzt entscheiden: Pflege-Impfpflicht nicht verfassungsgemäß? Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht für nicht verfassungsgemäß. Geklagt hatte eine Pflegehelferin. Aus Sicht der Osnabrücker Richter verletzte die Pflege-Impfpflicht das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht die Frage klären: War das Infektionsschutzgesetz vom 18. März 2022 mit dem Grundgesetz vereinbar? Mehr …   

30.08.2024: Freispruch für Andreas Heisler! Der Luzerner Hausarzt Andreas Heisler, der sich am 23. August 2024 vor Gericht gegen den Vorwurf des vorsätzlichen und mehrfachen Ausstellens falscher ärztlicher Zeugnisse verteidigen musste, wurde freigesprochen.
Das unabhängige Gesundheitsnetzwerk Aletheia erklärte nach dem Urteil, man sei dankbar, dass es Ärzte wie Andreas Heisler gebe, die ihren moralischen Kompass während der «Pandemie» gemäß dem Genfer Gelöbnis ausgerichtet und danach gehandelt hätten. «Es macht Mut. Möge es alle in ihrem Tun bestärken. Insbesondere jene, die noch ähnliche Verhandlungen vor sich haben», so Aletheia. Der Zürcher Rechtsanwalt Philipp Kruse, der dem Prozess als Beobachter beiwohnte schrieb dazu auf Telegram: «In jeder Hinsicht mehr als verdient. Eine überfällige richterliche Klarstellung der Fakten und des rechtmässigen Handelns von Dr. med. Andreas Heisler.  Mehr ….

29.08.2024: Prozess in Lausanne. Querdenker fallen vor Bundesgericht durch. Das Bundesgericht musste heute darüber befinden, ob die Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie gegen die Bundesverfassung verstiessen. Das Verdikt war eindeutig.
Die kleine Gruppe, die sich am Donnerstagmorgen vor dem Bundesgericht in Lausanne versammelte, erinnerte an die Zeit der Pandemie. Von «Diktatur» war in Gesprächen die Rede und von «Plandemie». Damals kam es fast wöchentlich zu Demos oder Spaziergängen, um gegen die Corona-Einschränkungen zu protestieren. Ein Echo aus den Pandemiejahren war auch die Frage, über die das Bundesgericht an diesem Morgen zu urteilen hatte: Waren die vom Bundesrat beschlossene Maskenpflicht, die Kontaktbeschränkungen oder das Impfzertifikat rechtens? Für die meisten Schweizer Bürgerinnen und Bürger scheint diese Frage heute nur noch wenig Belang zu haben.
Anders sehen das nicht nur einige der hier rund zwei Dutzend Anwesenden, sondern insgesamt 10’000 Unterzeichnende, die 2022 gegen den Bundesrat eine sogenannte Staatshaftungsklage eingereicht haben. Der Bundesrat hat die Klage abgewiesen, worauf die Unterzeichnenden sich ans Bundesgericht wandten.
«Wir Menschen» prangern Maßnahmen an. Ein fast 100-seitiges Papier des Vereins «Wir Menschen», verfasst 2022 von zwei Anwälten, soll darlegen, dass durch die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie die Bundesverfassung verletzt worden sei. Kurz zusammengefasst heisst es darin: Eine übertragbare Krankheit im Zusammenhang mit dem Virus sei nicht nachgewiesen, das Epidemiengesetz könne entsprechend auch nicht als Rechtsgrundlage für die Massnahmen herangezogen werden. Die Klägergemeinschaft forderte vom Staat einen symbolischen Schadensersatz von einem Franken pro Klägerin und Kläger.
Eine der federführenden Personen hinter der Klage war unter anderem ein in der Pandemie bekannt gewordener pensionierter Anwalt. In den massnahmenkritischen Kreisen hat er sich mit ungültigen Rechtsattesten einen Namen gemacht. Diese hätten angeblich vor der Maskentragpflicht entlasten sollen, brachte denen, die das Dokument vorwiesen, aber meist nur Bussen ein. Dies belegen Gerichtsentscheide zu Verstössen gegen die Covid-Verordnung. Am Prozess in Lausanne war der Anwalt nicht anwesend. Mehr

28.08.2024: Revisionsverhandlung im Fall des Weimarer Familienrichters "Ich wollte nie das Recht ver­letzen". Am BGH zeigten sich am Mittwoch ungewöhnliche Bilder: voller Saal, eine Frau ohne Schuhe und ein Richter wegen Rechtsbeugung auf der Anklagebank – es ging um den Familienrichter vom AG Weimar. Er beteuert nach wie vor seine Unschuld.
Schon eine Stunde vor Beginn der Verhandlung ist die Schlange vor dem ersten Drehkreuz am Bundesgerichtshof (BGH) gut 15 Meter lang. Auf dem Parkplatz steht ein Auto mit einem auf dem Dach montierten Kreuz, die Seiten und die Motorhaube des Kleinwagens sind beschriftet: "Jesus lebt", "Jesus siegt" und "Freiheit für Richter D.". Anhänger des einstigen Familienrichters am Amtsgericht (AG) in Weimar haben sich eingefunden. Der 2. Strafsenat überprüfte an diesem Mittwoch die Verurteilung des suspendierten Thüringer Richters auf Rechtsfehler: Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten Revision eingelegt (Az. 2 StR 54/24).
Vor gut einem Jahr hatte das Landgericht (LG) Erfurt das Urteil gegen den Mann gesprochen. Er sei der Rechtsbeugung schuldig, § 339 Strafgesetzbuch (StGB). Zwei Jahre Freiheitsstrafe sprach das Gericht aus, die Vollstreckung setzte es zur Bewährung aus. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass D. als Richter in der Corona-Pandemie die Schutzmaßnahmen für alle Schüler:innen an zwei Schulen für beendet erklärt und sich dabei willkürlich und bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hatte. Der BGH überprüft nur, ob das LG zuvor das Recht richtig angewendet hat, eine Beweiserhebung erfolgt in der Revision nicht mehr.  Mehr …

Ein Maskenattest-Prozess ohne Beweise: Der Fall Andreas Heisler. Letzte Woche stand der Luzerner Hausarzt Andreas Heisler vor Gericht. Er wurde beschuldigt, falsche Corona-Dispense ausgestellt zu haben. Die Verhandlung offenbarte jedoch ein bemerkenswertes Fehlen von Beweisen, während die Staatsanwaltschaft der Verhandlung fernblieb. Die Frage stellt sich, ob politischer Druck ausgeübt wurde.
Obwohl viele Menschen die Coronazeit innerlich abgehakt haben, zeigt der Fall Andreas Heisler – wir haben hier darüber berichtet –, dass die rechtlichen Nachwirkungen noch immer andauern. Am vergangenen Freitag musste sich der als «umstrittener Arzt» bekannte Mediziner vor dem Bezirksgericht Hochdorf im Kanton Luzern verantworten. Die Anklage lautete auf vorsätzliches Ausstellen von falschen Arztzeugnissen in 22 Fällen, die sich auf die Maskenpflicht während der «Pandemie» bezogen.
Bemerkenswert war die öffentliche Aufmerksamkeit, die der Prozess erregte. Rund 500 Personen erschienen zu der Verhandlung, die aus Platzgründen in den Großsaal des örtlichen Kulturzentrums verlegt wurde. Bemerkenswert war auch die friedliche und entspannte Atmosphäre und das völlige Fehlen von Polizei und Sicherheitspersonal. Doch die eigentliche Überraschung des Tages war die Abwesenheit der Staatsanwaltschaft, die trotz schwerwiegender Vorwürfe keinerlei Beweise vorlegte.
Die Beweisführung übernahm der Richter, der jedoch lediglich ein paar oberflächliche Fragen stellte. Ein Beweis dafür, dass die Arztzeugnisse tatsächlich falsch waren, wurde nicht erbracht. Der Verteidiger von Heisler, Rechtsanwalt Gerald Brei, nutzte diese Schwäche der Anklage zu einem brillanten Plädoyer und stellte klar, dass es bis heute keine konkreten Beweise gibt, die die Vorwürfe untermauern.
Die Vorgeschichte dieses Falles ist ungewöhnlich und wirft viele Fragen auf. Der Luzerner Kantonsarzt hatte eine Anzeige gegen Heisler eingereicht, jedoch keine Beweise vorgelegt, selbst nachdem die Staatsanwaltschaft mehrmals danach gefragt hatte. Das Einzige, was der Kantonsarzt vorbrachte, war ein diffamierender Zeitungsartikel aus dem Blick. Trotz des Mangels an Beweisen entschied sich die Staatsanwaltschaft unerwartet für einen Strafbefehl. Diese Leere im Beweisfundament führte dazu, dass der Verteidiger die Anklage in ihre Einzelteile zerlegte und betonte, dass Verdachtsmomente nicht ausreichen, um eine Verurteilung zu rechtfertigen. Mehr

23.08.2024: Ein Tag, der Corona-Geschichte schreiben könnte: Gerichtsverhandlung gegen Andreas Heisler. Heute fand im Kulturzentrum Braui in Hochdorf eine außergewöhnliche Gerichtsverhandlung statt, die aufgrund des enormen Zuschauerandrangs von rund 500 Menschen dorthin verlegt wurde. Der Luzerner Hausarzt Andreas Heisler stand vor Gericht. Die Verhandlung verlief in einer würdevollen und friedlichen Atmosphäre.
Ist dieser Prozess der Wendepunkt in der Aufarbeitung der Corona-Zeit in der Schweiz? Das fragt der Zürcher Rechtsanwalt Philipp Kruse, der den Prozess vor Ort verfolgte und auf seinem Telegramkanal darüber berichtete. Die Lokalmedien informierten kurz und neutral (siehe hier und hier). Ursprünglich war die Verhandlung gegen Andreas Heisler, dem vorgeworfen wird, falsche Maskenatteste ausgestellt zu haben, in einem kleineren Rahmen geplant, doch der außergewöhnlich hohe Zuschauerandrang führte zu einer Verlegung ins Kulturzentrum Braui. Schätzungsweise 500 Menschen verfolgten die Verhandlung. Wir haben schon hier darüber berichtet.
Die Verteidigung lag in den Händen von Gerald Brei, dessen Plädoyer während des Prozesses als ein Meisterwerk juristischer Rhetorik und Klarheit wahrgenommen wurde. Der Vortrag wurde von den Anwesenden mit starkem Applaus gewürdigt, was die Atmosphäre auflockerte und die Stimmung im Raum positiv beeinflusste. Besonders beeindruckend war der Schlussteil der Verhandlung. Andreas Heisler sprach seine letzten Worte nicht nur mit großem fachlichem Wissen, sondern auch mit einer tiefen Menschlichkeit, die das Publikum sichtbar bewegte. Seine Worte berührten die Anwesenden derart, dass es nach Beendigung seiner Rede zu Standing Ovations kam. Mehrere Minuten lang erhob sich das gesamte Publikum, applaudierte lautstark und rief «Bravo».
Eine weitere bemerkenswerte Tatsache war die friedliche und würdevolle Atmosphäre, die während der gesamten Verhandlung herrschte. Trotz der großen Anzahl an Zuschauern hatte die Justiz bemerkenswerterweise komplett auf Polizei und Sicherheitspersonal verzichtet. Die Veranstaltung verlief harmonisch und erinnerte eher an einen friedlichen Gottesdienst auf dem Lande als an eine Gerichtsverhandlung, wie Kruse schrieb. Für viele der Anwesenden, sowohl für die Beobachter als auch für die beteiligten Juristen, war dies ein eindrucksvolles und emotionales Erlebnis.
Das Urteil selbst wurde heute nicht verkündet. Stattdessen wird Heisler zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich über das Ergebnis des Prozesses informiert werden. Dieses Vorgehen mag für viele wenig überraschend sein, doch es lässt Raum für Spekulationen. Angesichts der präzisen und überzeugenden Darstellungen der Sach- und Beweislage, die von Heisler und Brei dargelegt wurden, scheint ein Schuldspruch schwer vorstellbar. Mehr …

13.07.2024: Kanadisches Gericht: PCR-Nasenabstrich rechtswidriger Eingriff. PCR-Covid-Nasenabstrichtests waren eine „rechtswidrige Anforderung“, hat ein Richter in Kanada entschieden.
Wieder ein Gerichtsentscheid aus Nordamerika, der Covid-Kritiker recht gibt. Diesmal hat ein Gericht in Ontario, Kanada entschieden, dass ein verpflichtender PCR-Covid-Test rechtswidrig gewesen ist. Dabei geht es um eine Reisende, die, nachdem sie einen solchen PCR-Nasentest abgelehnt hatte, zu einer heftigen Geldstrafe verurteilt worden war. Mehr …

09.07.2024: Kanada: Pfizer und Moderna können wegen Impfschäden verklagt werden. Der Anwalt Umar Sheikh aus der kanadischen Provinz British Columbia erklärt, wie seine Kanzlei ein «Schlupfloch» gefunden hat, um gegen Big Pharma wegen Covid-Impfschäden vorzugehen. Die gängige Behauptung, diese Konzerne seien haftungsrechtlich immun, bezeichnet er als «Unsinn».
Entgegen der landläufigen Meinung können Pharmariesen wie Pfizer, Moderna und Astrazeneca verklagt werden, zumindest wenn die Klage von Kanadiern eingereicht wird. In seiner Rede auf der Reclaiming Canada Conference erklärte der Anwalt Umar Sheikh, wie seine Kanzlei trotz der «unsinnigen» Behauptung, die Impfstoffhersteller hätten Haftungsimmunität, Fälle gegen die Pharmafirmen übernommen hat. Darüber berichtet Rebel News.
«Die USA gewährten Pfizer Immunität, Kanada nicht, also konnte ich diese Lücke ausnutzen.» Diese Erklärung des in Victoria ansässigen Menschenrechtsanwalts brachte die Zuhörer der Konferenz zum Jubeln. Im Gegensatz dazu ging ein Raunen durch das Publikum, als Sheikh die Tragödien beschrieb, die den Klagen zugrunde liegen.
Die erste sei eine Klage gegen Biontech in Deutschland und Pfizer in den USA und Kanada, breichtet Sheikh. Diese Klage über 35,6 Millionen Dollar werde im Namen von Dan Hartman geführt, dessen 17-jähriger Sohn Sean nur 33 Tage nach seiner Pfizer-Injektion tot aufgefunden wurde. Ein anderer Fall betrifft den plötzlichen Tod eines Vaters in den Dreißigern. Nur eine Woche nach der Covid-«Impfung» starb er plötzlich an einer durch den «Impfstoff» verursachten Herzverletzung, während er seine kleinen Töchter badete. Sheikh ergänzt: «In diesem Fall hat die kanadische Regierung aus irgendeinem Grund zugegeben, dass es der Impfstoff war. (...) Wir hatten tatsächlich das erste schriftliche Eingeständnis. Also haben wir Pfizer erneut verklagt.»
Auch gegen Moderna wird von der Kanzlei Sheikh Law geklagt, und zwar im Namen einer Frau, die nach der «Impfung» querschnittsgelähmt wurde. Die Anwälte vertraten auch schon Angestellte des öffentlichen Dienstes und Piloten in deren Kampf gegen die Impfmandate. Sheikh konstatiert: «Alles, was zu sagen ist, ist, dass die Behauptung, der Impfstoff sei sicher und wirksam, nicht zutraf.» Mehr …   

Italienischer Patient gewinnt Rechtsstreit: Er möchte im Falle einer Transfusion nur Blut von «Ungeimpften» erhalten. Bei der Operation mussten die Ärzte jedoch nicht auf Blutkonserven zurückgreifen. Nach Ansicht der Anwältin Manola Bozzelli handelt es sich dennoch um «einen sehr wichtigen Präzedenzfall».
Viele Menschen, die sich keine experimentellen Gen-Injektionen gegen SARS-CoV-2 haben spritzen lassen, haben Bedenken, Transfusionen mit Blut von «Geimpften» zu erhalten. So auch ein Mann aus der italienischen Region Lombardei während er auf eine Operation wartete. Wie Byoblu mit Bezug auf Il Giornale d’Italia berichtet, konnte der Mann sein Recht durchsetzen, ausschließlich Bluttransfusionen von Spendern zu erhalten, die nicht gegen SARS-CoV-2 «geimpft» worden sind.
Es handelte sich um eine außergerichtliche Einigung über eine «zweckgebundene» Blutpende. Nach Ansicht der Anwältin Manola Bozzelli stellt der Fall «einen sehr wichtigen Präzedenzfall dar, der all jenen, die sich nicht der Covid-19-«Impfung» unterziehen wollten, Hoffnung gibt, dass ihre Entscheidung durch diese grundsätzliche Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts in Bezug auf Transfusionsbehandlungen respektiert werden kann».
Die Debatte dreht sich um die Gefahr, dass das künstliche Spike-Protein des Gen-Präparats durch das Spenderblut auf den Empfänger übertragen wird (wir berichteten zum Beispiel hier und hier). Nach einem achtmonatigen Rechtsstreit konnte der Patient seinen Kampf unter anderem dank der Vereinigung Arbitrium Pronto Soccorso Giuridico gewinnen. Bozzelli, die auch Vizepräsidentin von Arbitrium ist, fügte hinzu: «Artikel 32 der Verfassung hat gesiegt, weil das Gesetz in keinem Fall die durch die Achtung der menschlichen Person gesetzten Grenzen überschreiten kann.»
In Artikel 32, gemäß Byoblu «das wichtigste Dokument» der italienischen Rechtsordnung, heißt es nämlich: «Niemand kann gezwungen werden, sich einer bestimmten medizinischen Behandlung zu unterziehen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgesehen. Das Gesetz darf in keinem Fall die Grenzen verletzen, die sich aus der Achtung der menschlichen Person ergeben.» Mehr ….

24.06.2024: Weiteres Höchstgericht erklärt Corona-Impfzwang für rechtswidrig. Das Oberste Gericht des australischen Bundesstaates Queensland hat entschieden, dass die Verpflichtungen zur Teilnahme an der Impfkampagne rechtswidrig waren. Die Polizeigewerkschaft hat daraufhin begonnen Klagen auf Schadenersatz einzureichen.
Der Oberste Gerichtshof von Queensland hat festgestellt, dass die Anweisungen des Kommissars des Queensland Police Service und des Generaldirektor von Queensland Health an ihre Mitarbeiter gemäß Abschnitt 58 des Human Rights Act 2019 (Qld) („HRA“) rechtswidrig oder wirkungslos waren. Es wurden einstweilige Verfügungen erlassen, um die Durchsetzung der Anweisungen zu unterbinden. Das ist nun in ein Präzedenzfall, der für ganz Australien gilt. Mehr …

21.06.2024: Strafanzeigen wegen Impfpflicht: Neue Klagen in USA beeinflussen deutsche Ermittlungen. Das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit (ZAAVV) hat am 10. Dezember 2023 insgesamt 592 Strafanzeigen gegen hochrangige deutsche Politiker, Mitglieder des Bundestages und Bundesrates, Richter des Bundesverfassungsgerichts sowie den Bundespräsidenten gestellt. Die Anzeigen beziehen sich auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
In einer aktuellen Mitteilung an den Generalbundesanwalt verweist das ZAAVV auf bedeutende Entwicklungen in den Vereinigten Staaten. Nachdem bereits Texas Pfizer geklagt hat, landete wie berichtet der Pharma-Riese nun auch in Kansas vor Gericht. Der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaates klagt Pfizer wegen Irreführung der Menschen hinsichtlich ihrer Covid-mRNA-Behandlung. Entsprechende Risiken durch die Injektion seien vom Konzern verschwiegen worden, so die Anklage. Sollte der Staat vor Gericht Erfolg haben, wäre das ein Meilenstein. Mehr …   

US-Gericht würdigt Klägerstatement, wonach Covid-mRNA-Injektionen «keine ‹traditionelle› Impfung» darstellen. Damit lehnt sich das Tribunal weit aus dem Fenster bei einem Thema, bei dem Kritik nach wie vor tabubehaftet ist. So weit wie Bayer-Vorstandsmitglied Stefan Oelrich ging man dabei allerdings nicht. Dieser konstatierte 2021, dass «die mRNA-Impfstoffe letztlich ein Beispiel für die Zell- und Gentherapie» sind. In Sachen Wirksamkeit der Pockenimpfung irrte das US-Gericht derweil vollends.
«In einem Gerichtsverfahren, an dem der Health Freedom Defense Fund und andere Kläger gegen den Los Angeles Unified School District (LAUSD) vorgegangen sind, hat das Gericht die These der Kläger anerkannt, dass die Covid-19-mRNA-Impfstoffe nicht der herkömmlichen Definition von Impfstoffen entsprechen.» Das berichtet The Gateway Pundit. Wörtlich heißt es in dem Entscheid des 9. Bundesberufungsgerichts: «Die Kläger behaupten, dass der [Corona-]Impfstoff die Ausbreitung nicht wirksam verhindert, sondern lediglich die Symptome des Empfängers lindert und daher einer medizinischen Behandlung und nicht einem ‹traditionellen› Impfstoff ähnelt.
Wenn man die Behauptungen der Kläger in diesem Stadium des Rechtsstreits als wahr unterstellt, haben die Kläger plausibel dargelegt, dass der Covid-19-Impfstoff die Ausbreitung von Covid-19 nicht wirksam ‹verhindert›.» Kritiker des Corona-Narrativs hatten seit Beginn der «Corona-Zeit» darauf hingewiesen, dass es sich bei den Corona-mRNA-Injektionen um keine Impfstoffe im herkömmlichen Sinne handelt. Und hiermit erhalten sie nun Rückenwind von einem staatlichen Gericht. Mehr …

14.04.2024: Australien: Freiheitsaktivistin verklagt Polizei wegen Durchsetzung der Covid-Lockdowns. Monica Smit wurde auf Demonstrationen gegen die Corona-Massnahmen mehrfach verhaftet und verbrachte 22 Tage in Einzelhaft. Mit ihrer Klage will sie einen Präzedenzfall schaffen und sicherstellen, dass Polizisten zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie rechtswidrige Befehle befolgen.
Die Freiheitsaktivistin Monica Smit hat die Polizei von Victoria wegen der Durchsetzung der Covid-Lockdowns verklagt. Smit gilt als engagierteste Gegnerin der brutalen australischen Corona-Massnahmen, Impfvorschriften und Zensurkampagnen. Mit ihrer Klage will sie einen Präzedenzfall schaffen und sicherstellen, dass Polizeibeamte zur Verantwortung gezogen werden. Wie LifeSiteNews berichtet, ist die Gerichtsverhandlung für den 23. Juli angesetzt und wird voraussichtlich 15 Tage dauern. Der Hintergrund: Im Oktober 2020 wurde Smit bei einer Corona-Demonstration dreimal verhaftet, mit Handschellen gefesselt und 45 Minuten lang in einem Lieferwagen festgehalten. Damals erklärte sie:  «Wenn meine australischen Brüder und Schwestern, die Polizei, bereit sind, mir so etwas anzutun, was sind sie dann bereit, anderen Menschen anzutun?»
Smit setzte ihre Proteste unbeirrt fort, wurde 2021 erneut festgenommen und angeklagt, weil sie zu Protesten gegen die Lockdown-Politik und die Impfvorschriften des Premierministers von Victoria, Dan Andrews, aufgerufen hatte und sich weigerte, einen PCR-Test zu machen. Für diese angeblichen Verbrechen wurde sie 22 Tage in Einzelhaft gesteckt. Das brachte ihr den Status «eines ersten politischen Gefangenen in Australien» ein. Die Freiheitsaktivistin weist darauf hin, dass sie die Klage nicht für sich selbst erhebt, sondern für alle Bewohner Victorias, die mit «Covid-Strafen» belegt wurden. Für alle, die mit Pfefferspray besprüht oder mit Gummigeschossen getroffen oder verhaftet wurden wegen «inakzeptabler» Beiträge in den sozialen Medien. Ebenso wie für jene, deren Geschäfte durch die Lockdowns ruiniert wurden. Mehr …

26.03.2024: Landgericht erklärt positives Nutzen-Risiko bei Schlaganfall mit zwei Schädel–Operationen nach BioNTech-Injektion. Thema heute: „Schlaganfall mit zwei Schädel–Operationen nach BioNTech – Impfung – LG Bochum erklärt anwesendem Kläger positives Nutzen-Risiko-Verhältnis“.
Am 20.März.2024 nahmen wir am Termin zur mündlichen Verhandlung vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teil. In dem Termin ging es um Schadensersatz und Schmerzensgeld eines Mannes mittleren Alters, der insgesamt drei Impfungen mit BioNTech erhalten hatte. Vor wenigen Tagen hatten wir bereits über zwei andere Verfahren vor dem LG Bochum und die dortige Grundhaltung berichtet.
Bereits nach der zweiten Impfung bekam er einen dicken Fuß einerseits und dann einen dicken Fuß andererseits, sodass er zweimal wegen seiner Füße in die Notaufnahme musste. Er bekam Antibiotika, die er fast einen Monat lang einnahm, bis die Füße endlich abschwollen. Dann kamen Muskelschmerzen in den Schultern und Armen und eine unglaubliche Erschöpfung hinzu. Nach einigen Monaten erlitt der Kläger einen Schlaganfall, der zu einer halbseitigen Lähmung auf der linken Seite führte. Er musste zweimal am Kopf operiert werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Ihm wurde ein Teil der Schädeldecke entfernt, der nach vier Monaten in einer weiteren Operation wieder eingesetzt wurde. Geblieben sind eine Teillähmung der gesamten linken Körperhälfte sowie kognitive Störungen in Form von Vergesslichkeit und Konzentrationsstörungen. BioNTech bestritt einen Zusammenhang mit der Impfung.
Der Kläger habe jedoch dargelegt, warum der Stoff Comirnaty sehr wohl geeignet sei, die Gesundheitsschäden zu verursachen, und dafür umfassend Beweis angetreten. Die Kammer führte dann im Rahmen der rechtlichen Erörterung aus, dass sie überzeugt sei, dass der Zulassung des Impfstoffes Tatbestandswirkung beizumessen sei, da am 10.10.2022 auch für die Zulassungsbehörde ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis vorgelegen habe, das sich der Kläger dann auch rückwirkend entgegenhalten lassen müsse. Unabhängig davon, ob der Schaden letztlich auf die streitgegenständliche Impfung zurückzuführen sei oder nicht, führe dies dazu, dass der Kläger entschädigungslos nach Hause gehen könne.
Der Anwalt des Klägers legte dann noch einmal eine halbe Stunde mündlich dar, warum der Entscheidung der EU-Kommission keine Tatbestandswirkung zugrunde zu legen sei. Dies betreffe sowohl Umstände vor der Zulassung als auch Umstände nach der Zulassung. Stattdessen gebe es keinen Nutzen, sondern nur ein Risiko. Der Vorsitzende rollte mit seinem Stuhl ein Stück zurück in die Mitte zwischen die anderen Richter, um auch durch seine körperliche Haltung und sein minenloses Gesicht zu zeigen, wie sehr ihn meine Ausführungen langweilten und bei ihm kein Gehör finden würden. Vortrag war nicht nach dem Geschmack des Vorsitzenden. Mehr …

22.03.2024:  Anwalt Rautnig zu Freispruch für Masken-Atteste: „Neuheit im europäischen Raum“. Der Grazer Rechtsanwalt Dr. Dieter Rautnig hat den Mediziner Dr. Franz Gradnig vor Gericht vertreten. Vorgeworfen wurde dem Arzt die Beweismittelfälschung in nicht weniger als 588 Fällen - wegen der Erteilung von Maskenbefreiungen. Während in der Bundesrepublik Ärzte wie die Doktoren Habig, Witzschel und Jiang für ähnliche Vergehen zu Haftstrafen verurteilt wurden, lautete das Urteil in diesem Fall auf Freispruch. Dabei handelt es sich vermutlich um den ersten bekannten Freispruch wegen Maskenattesten im deutschsprachigen Raum. AUF1 hat sich mit Dr. Rautnig darüber unterhalten, wie es zu diesem Erfolg kam und ob dieses Urteil der Beginn der Corona-Aufarbeitung ist. Video …

18.03.2024: Arzt-Prozess wegen Maskenattesten: Bochumer Richter spricht Machtwort. Während in der ganzen Republik die Coronamaßnahmen längst vergessen zu sein scheinen, ist die Zeit bei der Bochumer Staatsanwaltschaft offenbar stehen geblieben. Resistent gegenüber jeglichem Erkenntnisgewinn verfolgt sie weiterhin einen Bochumer Arzt, der seinen Patienten Befreiungen von der 2020 herrschenden Maskenpflicht ausgestellt hatte. Doch ein mutiger Richter am Amtsgericht hat dem nun fürs Erste einen Riegel vorgeschoben.
In der ehemaligen Reichsgauhauptstadt Bochum war man vor drei Jahren rigoros gegen jeden vorgegangen, der den Maskenzwang infrage stellte. Zu spüren bekamen das vor allem der Bochum Arzt Andreas Triebel und seine Patienten. Die Stadt ließ seine Atteste von der Polizei konfiszieren und nötigte die betroffenen Patienten dazu, Maske zu tragen. Die Staatsanwaltschaft um den zuständigen Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann klagte die Attestinhaber wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse an und legte auch bei jedem noch so klaren Freispruch der Amtsrichter umgehend Revision ein.
Schlimmer noch erging es dem Arzt selbst: Bei ihm durchsuchte die Polizei insgesamt fünf Mal Haus und Praxis. Dem Spuk ein Ende bereitete zweieinhalb Jahre später schließlich das Bochumer Landgericht, vor dem die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hatte. Nach 13 Prozesstagen blieb davon nichts übrig außer unbelegten Behauptungen, falschen Anschuldigungen und einer Menge Vorurteilen – der Arzt aus Bochum wurde vollumfänglich freigesprochen und entschädigt Mehr …

08.03.2024: Wie beurteilt ein weisungsgebundener Generalstaatsanwalt die Sachlage? - Vermutlich gemäß der politischen Weisung, oder? Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof. WHO-Pandemievertrag: Strafanzeige gegen Bundesregierung wegen Hochverrats abgewiesen (Teil 1). Die Generalbundesanwaltschaft hat auf eine Strafanzeige zum möglichen „Hochverrat am Deutschen Volk“ gegen Olaf Scholz und andere Politiker der Ampelregierung geantwortet. Dabei geht es um die Vorbereitung des WHO-Pandemievertrages.
Uwe Kranz, ehemaliger Präsident des Landeskriminalamtes in Thüringen, und Marianne Grimmenstein-Balas, die 2016 mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das CETA-Handelsabkommen Bekanntheit erlangte, haben Mitglieder der Bundesregierung und andere Bundespolitiker wegen des Verdachts des versuchten Hochverrats und weiterer möglicher Straftatbestände im Sommer 2023 beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe angezeigt. Die Kläger sehen im Rahmen von politischen Entscheidungen zur Beteiligung der Bundesrepublik am WHO-Pandemievertrag mehrere staatstragende Verfassungsgrundsätze und Gesetze zum Schutz der deutschen Bürger verletzt. Deutsche Politiker, inklusive Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und die Fraktionsvorsitzenden der Ampel-Parteien, hätten mit ihrem Verhalten möglicherweise Straftatbestände, wie die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens, Begehen durch Unterlassen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord erfüllt.
Daher hatten die beiden Mitglieder der Menschenrechtsorganisationen United for Freedom und Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD), im Sommer 2023 von der Generalbundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof Ermittlungen gegen die betreffenden Politiker eingefordert. Die Generalbundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun zu der Anzeige von den zwei Menschenrechtlern Stellung genommen.
Deutschland als Vorreiter. Deutschland bemüht sich seit Jahren, als Vorreiter in der globalen Gesundheitspolitik zu positionieren. Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dem eine Nähe zur Pharmaindustrie vorgeworfen wird, hat eine Stärkung der WHO wesentlich mit angeschoben. Im Kern geht es in der zwölfseitigen Strafanzeige um den Entschließungsantrag „75 Jahre WHO – Stärkung und Reform der Weltgesundheitsorganisation“, den die Ampelkoalition am 9. Mai 2023 in den Bundestag einbrachte.
Das Parlament stimmte dem Antrag zur WHO-Reform am 12. Mai 2023 zu, der der Organisation „die Fähigkeiten geben soll, ihr Mandat vollumfänglich zu erfüllen“. 497 Abgeordnete waren dafür, 68 votierten dagegen und 25 enthielten sich. Die AfD-Fraktion stimmte geschlossen dagegen, zudem zwei Fraktionslose (ehemals AfD-Abgeordnete) und ein CDU-Politiker. Die Linke enthielt sich bei der Abstimmung. Die Anzeigenerstatter kritisieren, dass „im Namen des Schutzes der Gesundheit“ Souveränitäts- und Freiheitsrechte der Bundesrepublik an die WHO werden sollen.
In Bezug auf den Entschließungsantrag soll ein Vertreter der Bundesregierung bei der 77. Jahrestagung WHO im Mai 2024 – ohne weitere Mitwirkung des Bundestages – den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften und der Annahme des neuen WHO-Pandemievertrages zustimmen. Der Pandemievertrag muss danach vom Bundestag noch ratifiziert werden. Die Internationalen Gesundheitsvorschriften hingegen können ohne Ratifizierung vom Parlament in Kraft treten.
Kranz bezweifelt, dass es mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sei, dass ein einzelner Delegierter den Internationalen Gesundheitsvorschriften zustimmen könne, deren aktuellen Inhalt der Bundestag nicht einmal bekannt sei.„Das ist womöglich verfassungswidrig“, so der ehemalige Kriminalist gegenüber der Epoch Times. Für ihn müsste auch der Bundesrat eingebunden werden, da in Gesundheitsfragen die Bundesländer entsprechend der föderalen Aufgabenverteilung über eigene Kompetenzen in der Gesundheitspolitik verfügen.
Die Mitglieder der Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden der Ampelkoalition-Parteien hätten mit ihren Bestrebungen der WHO Rechte zu übertragen, bewiesen, dass sie nicht nur die parlamentarische Willensbildung durch die gewählten Volksvertreter, sondern auch den Föderalismus und das geltende Subsidiaritätsprinzips missachten, so der Vorwurf des Anzeigenerstatters.
Die Generalstaatsanwaltschaft antwortete auf die Anzeige mit einem acht-seitigen Schreiben, das Epoch Times vorliegt. Sie sieht keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Handeln oder Unterlassen der Beschuldigten. Für den Straftatbestand des Hochverrats gegen den Bund fehle es an einem Handeln, das den Bestand der Bundesrepublik beeinträchtige oder eine Änderung ihrer verfassungsmäßigen Ordnung anstrebe. Auch sei keine Gewalt oder Drohung als Tatmittel erkennbar.
Aus der Sicht des Generalbundesanwalts hat die WHO laut ihrer Satzung ein Mandat gegenüber den UN-Mitgliedstaaten als „leitende und koordinierende Institution des internationalen Gesundheitswesens“. Diese Aufgabe stehe nicht im Widerspruch zu den grundgesetzlich garantierten Grundrechten. „Anhaltspunkte dafür, dass solche Maßnahmen künftig sachwidrig und ohne Abwägung mit entgegenstehenden und einzuschränkenden Rechten umgesetzt werden würden, liegen genauso wenig vor wie dafür, dass dies in der zurückliegenden Pandemie der Fall gewesen sein könnte“, so die Staatsanwaltschaft.
Den Vorwurf des Hochverrats durch Regierungsmitgliedern, weil sie Kontakte zu privaten Stiftungen und gesellschaftlichen Gruppierungen pflegten, ohne entsprechende Gesprächsinhalte zu protokollieren, wie es in der Anzeige formuliert ist, erfüllt laut dem Staatsanwalt nicht den Tatbestand des Hochverrats. Auch eine Pflicht, solche Protokolle der Öffentlichkeit zu Kontrollzwecken zugänglich zu machen, sei verfassungsrechtlich nicht begründet, heißt es aus Karlsruhe.
Laut Paragraf 92 Strafgesetzbuch beeinträchtigt den Bestand der BRD, „wer ihre Freiheit von fremder Herrschaft aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennt“. Eine solche Zielsetzung kann den Parlamentariern, die am 9. Mai 2023 den Entschlussantrag zur WHO-Stärkung eingebracht haben, nicht unterstellt werden, befindet die Generalbundesanwaltschaft. „Das Grundgesetz will […] die Mitwirkung Deutschlands an internationalen Organisationen.“ Beschränkungen der staatlichen Souveränität in einzelnen Bereichen sowie die Übertragung einzelner Hoheitsrechte seien daher kein Hochverrat. Auch sieht die Generalstaatsanwaltschaft nicht, dass eine Stärkung der WHO die verfassungsrechtliche Identität Deutschlands infrage stelle oder ein Verlust der Fähigkeit zur selbstverantwortlichen politischen und sozialen Gestaltung der Lebensverhältnisse insgesamt drohe.
Zur Frage, wie Bundestag und Bundesrat in den Ratifizierungsprozess beziehungsweise in das Inkrafttreten des Pandemieabkommen und den Gesundheitsvorschriften eingebunden sind, antwortet das Bundesgesundheitsministerium wie folgt: „Bei völkerrechtlichen Verträgen (WHO-Pandemievertrag), die von der Bundesregierung ausgehandelt werden, ist die Zustimmung oder Mitwirkung der jeweils für die Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in Form eines Bundesgesetzes erforderlich, sofern sie die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen.“ Mehr … 

01.03.2024: Baden-Württemberg. Gericht: Corona-Impfung nicht wirksam genug – Land muss Ungeimpften Verdienstausfall zahlen. Auch wer von der Möglichkeit der Corona-Impfung nicht Gebrauch gemacht hat, kann unter Umständen Anspruch auf Entschädigung für den Verdienstausfall durch eine behördlich angeordnete Quarantäne haben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nun bestätigt.
Auf eine empfindliche juristische Schlappe steuert das Land Baden-Württemberg im Zusammenhang mit seiner Corona-Politik zu. Dieses hatte im Oktober und November 2021 zwei ungeimpften Personen eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall infolge einer angeordneten Corona-Quarantäne verweigert. Zur Begründung hatte man darauf verwiesen, dass die Betroffenen durch Inanspruchnahme einer Impfung die bei ihnen festgestellte Infektion mit COVID-19 hätten vermeiden können.
Zu Unrecht, sagten in erster Instanz bereits die Verwaltungsgerichte in Stuttgart (Az. 16 K 2471/22 vom 19. Dezember 2022) und Karlsruhe (Az. 4 K 4354/21 vom 9. März 2023). Diese Urteile hat nun auch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes in seinen Entscheidungen zu Az. 1 S 484/23 und 1 S 678/23 vom 27. Februar 2024 bestätigt. Dem Land steht noch binnen eines Monats ab Zustellung die Möglichkeit einer Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.
Land Baden-Württemberg: Impfung hätte in Anspruch genommen werden müssen. Geklagt hatte der Beschäftigungsbetrieb einer Arbeitnehmerin sowie ein selbstständiger Versicherungsmakler. Infolge einer festgestellten Corona-Infektion ordnete das zuständige Gesundheitsamt eine Quarantäne an. Durch diese seien ihnen, so die Kläger, Verdienstsummen in Höhe von 600,03 Euro und 933,81 Euro entgangen. Diese wollten sie vom Land Baden-Württemberg ersetzt haben. Mehr …

07.02.2024: Noch weigern sich viele Gerichte eine Beweiserhebung vorzunehmen. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „380 Fälle von Impf-Schäden vor den deutschen Landgerichten“. Im AUF1-Gespräch beziffert der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller die Anzahl seiner Mandanten, die er wegen Impfschäden vertritt, auf über 1.000 und die Zahl der vor deutschen Landgerichten anhängigen Fälle auf 380. Dabei betont er, dass einige Gerichte bereits Klagen mit dem Argument abgewiesen hätten, die Medikamente hätten ja eine vorläufige Zulassung gehabt. Und damit sei belegt, dass das Risiko-Nutzen-Verhältnis positiv sei. Als Anwalt müsse er aber beweisen, dass dieses Verhältnis negativ sei. Er gibt auch zu bedenken, dass im vorliegenden Fall der Corona-Impfungen die Prüfzeit für die Medikamente nur ein halbes Jahr betragen habe. Diese kurze Zeitspanne sei einfach zu kurz für die gesamte Sicherheitsprüfung. Video

05.01.2024: Wende? – Gericht gibt Kindeswohl Vorrang vor schädlichen Masken und Tests. Nach den Beschlüssen der Amtsgerichte Weimar und Weilheim im April 2021 hat nun auch eine mutige Richterin des Amtsgerichts Halle im Streit um die Masken- und Testpflicht der Kinder in den Schulen klar das Kindeswohl zum obersten Maßstab erklärt und eine Privatschule, die ein Kind vom Unterricht ausgeschlossen hatte, in die Schranken gewiesen. Die Richterin stellt mit gründlichen wissenschaftlichen Belegen fest, dass sowohl von der Einschränkung des Atmens als auch von den Materialien der Masken und Teststäbchen starke gesundheitliche Gefahren ausgehen, besonders für Kinder. Und sie hebt den Vorrang des Grundrechts der elterlichen Sorge nach Art. 6 GG hervor, das auch die Sorge um die seelisch-leibliche Gesundheit des Kindes einschließt.
Die Eltern einer 8-jährigen Schülerin hatten dem Schulleiter einer Privatschule von Problemen ihres Kindes unter der Maske berichtet und gefordert, dass es ohne Maske, später auch ohne vorherigen Schnelltest am Unterricht teilnehmen könne. Sie machten auf die vom langen Maskentragen und den von den Materialien des Schnelltests ausgehenden gesundheitlichen Gefahren aufmerksam und verlangten die Vorlage einer Gefährdungsbeurteilung, die das bedenkenlose Benutzen der Masken und Tests begründe, was die Schulleitung ablehnte. Mehr …

02.01.2024: Klares Urteil gegen Masken- und Testzwang an Schule. In einem Rechtsstreit zwischen Schule und Eltern aufgrund von Masken- und Testzwang gibt es ein Urteil. Es wurde für das Kindeswohl und gegen die Schule entschieden.
In Halle hat eine Richterin zum Jahresende für Kinderrechte und gegen evidenzlosen Maskenzwang in Schulen entschieden. Darüber hat der Verein MWGFD per Presseaussendung zufrieden berichtet. Es ging um ein Kind, das der Zugang zum Unterricht untersagt worden war, weil es aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske tragen konnte. Auch die Testungen waren zwischen Schule und Eltern kontroverses Thema. Mehr …

29.12.2023: Endlich! Für das Kindeswohl entschieden. Wir schreiben das Jahr 2023. Unendliche Weiten zwischen der Realität vernunftbegabter Wesen auf der Erde und der Science Fiction von Systemtreulingen im All. Dies sind die Abenteuer des Richters Dettmar und seiner neu hinzugekommenen mutigen Richterkollegin aus Halle. Nach seiner dreieinhalbjährigen Isolation gesellte sich zunächst im Januar 2022 ein Kollege und nun eine weitere Schutzpatronin der Kinder zu ihm, um eine zivilisierte RECHT-Sprechung wieder in das Bewusstsein der Richterschaft zu holen. Sie wagte ebenfalls eine freie Urteilsfindung in einem bundesdeutschen Gerichtsgebäude und fällte ein Urteil, dass das Kindeswohl schützt. Der Bestand der letzten Exemplare vernunftbegabter Wesen scheint sich zu erholen. Doch was war geschehen?
Eine freie Schule hatte einem gesunden Kind den Zugang zum Unterricht versagt, weil es aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske tragen konnte. Auch die geforderte Gefährdungsbeurteilung  bzgl. der Teststäbchen wurde nicht erstellt. Stattdessen wurde dem Kind der Zutritt zum Schulgelände verweigert. Deshalb kürzten die Eltern die an die Schule zu entrichtenden Gelder, woraufhin die Schule die Eltern auf Zahlung verklagte. Die Klage wurde abgewiesen.
Die über Jahre strapazierte Schuld- und Beweislastumkehr erfährt durch das Urteil der mutigen Richterin vom AG Halle endlich eine Rückführung zur Norm, die selbstverständlicher nicht sein kann. Nicht die Eltern, die ihre Tochter vor den schädlichen Corona-Maßnahmen bewahren wollten, haben eine Ordnungswidrigkeit begangen, sondern die Schule, die die Testerei und das Tragen von Masken ohne jede Gefährdungsbeurteilung zur Bedingung der Leistungsbringung erhob. Ein Ausschluss vom Unterricht hätte nie stattfinden dürfen, stellt die Richterin klar. Mehr …

22.12.2023: «Liberum» reicht Klage gegen WHO-Chef Ghebreyesus in Eritrea ein. Am Dienstag hatte die spanische Menschenrechtsgruppe bereits Klage in Rumänien eingereicht. Unter anderem gegen die WHO, die EMA, Ursula von der Leyen, Albert Bourla, Stéphane Bancel und Pedro Sánchez. Der Vorwurf: Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Tedros Adhanom Ghebreyesus erhielt nun ein weiteres Weihnachtsgeschenk.
Am Dienstag hat die spanische Menschenrechtsgruppe Liberum im rumänischen Bukarest eine Klage gegen die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) sowie prominente Corona-Akteure aus der europäischen Politszene und der internationalen Pharmaindustrie eingereicht. Der Vorwurf: Alle, die in die Abwicklung der Corona-Impfstoffverträge involviert waren oder Impfpflichten für bestimmte Berufszweige vorantrieben, haben Menschen skrupellos dem Risiko von Gesundheitsschäden und sogar dem Tod ausgesetzt. All das, obwohl frühzeitig bekannt war, dass die experimentellen Genpräparate weder vor der Covid-Krankheit noch vor der Übertragung des Virus schützen.
Betroffen sind unter anderem der WHO-Generalsekretär Tedros Adhanom Ghebreyesus, die nicht gewählte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, der CEO von Pfizer, Albert Bourla, der CEO von Moderna, Stéphane Bancel, sowie der spanische Ministerpräsident Pedro Sánchez.
Die Klage basiert auf dem Rechtsprinzip der «universellen Gerechtigkeit», die es nationalen Gerichten erlaubt, schwere internationale Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit unabhängig vom Ort des Geschehens verfolgen zu können, unabhängig davon, wo sie begangen wurden oder welche Nationalität die Täter haben. Dieser Grundsatz soll sicherstellen, dass bestimmte schwerste Verbrechen nicht aufgrund geografischer oder politischer Zwänge ungestraft bleiben. Mehr …

15.12.2023: Klagen auf Information über die Verbannung von Ivermectin und Hydroxychloroquin. Es gibt eine Reihe von Studien. Die die Wirksamkeit sowohl von Ivermectin als auch Hydroxychlorquin (HCQ) zur Behandlung von Corona Infektionen gezeigt haben. Dennoch wurden sie verboten. Eine juristische Non-Profit-Organisation namens America First Legal (AFL) versucht nun mit Klagen die Begründungen für das Verbot der Medikamente durch die zuständigen Behörden zu erhalten.
Der Klage zufolge stellte die AFL im August 2022 einen Antrag auf Informationsfreiheit (Freedom of Information Act, FOIA) beim Department of Health & Human Services (HHS) und der Zulassungsbehörde FDA, um Informationen über das Malariamittel HCQ vom 1. März bis 1. September 2020 zu erhalten. Die AFL erhielt von beiden Behörden eine Bestätigung , dass ihr Antrag eingegangen war. Mehr …

Strafanzeige bei der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe. Staat hat mit Teil-Impfpflicht Tote in Kauf genommen und somit vorsätzlich getötet – Zu den Strafanzeigen gegen rund 600 Politiker und Richter. Am 10. Dezember wurden von einer Initiative von Kritikern der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe 592 Strafanzeigen gegen öffentlich Verantwortliche wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingereicht. Ca. 6.000 Menschen nahmen daran teil. Die Strafanzeigen betreffen 568 Mitglieder des Bundestages, 15 Mitglieder des Bundesrates, den Bundespräsidenten und acht Richter des Bundesverfassungsgerichts. In der anschließenden Pressekonferenz hat der Hauptinitiator, Rechtsanwalt Ralf Ludwig, für die sich auf das Völkerstrafgesetzbuch stützenden Strafanzeigen eine ausführliche Begründung entwickelt, wovon wir wegen der großen Bedeutung der Sache das Wesentliche nachfolgend darstellen.
Von den totalitären Corona-Maßnahmen des Staates, mit denen die unabänderlichen demokratischen Grundrechte zum großen Teil ganz oder teilweise außer Kraft gesetzt wurden, ragt besonders die einrichtungsbezogene Impfpflicht hervor, die vom 16. März bis 31. Dezember 2022 für den Gesundheits- und Pflegebereich galt. Beschäftigte in diesen Einrichtungen mussten nachweisen, dass sie geimpft oder genesen waren oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden konnten. Wer dem nicht nachkam, erhielt Bußgelder, Betretungsverbote oder wurde schließlich gekündigt. Mehr …

14.12.2023:  Das ZAAVV – Ein Verein treibt Aufarbeitung von Folgeschäden der Coronapolitik voran. Rechtsanwalt Ralf Ludwig ist der Initiator eines Zentrums zur Aufarbeitung der Coronapolitik, (ZAAVV). Am 75. Jahrestag der Menschenrechte reichte er bei der Generalbundesanwaltschaft Klage gegen 592 Verantwortliche für den Beschluss der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein.
Im September 2021 wurde ein Verein zum Aufbau eines Zentrums zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen, kurz ZAAVV gegründet. Das Zentrum befindet sich noch in der Aufbauphase. Aber bereits jetzt können alle Menschen, über die Fallerfassung auf der Webseite der Stiftung ihre Erlebnisse mit den Coronamaßnahmen erfassen und dokumentieren lassen. Die systematische Erfassung dient zur Dokumentation und Aufarbeitung der Coronapolitik, so die Ursprungsidee des ZAAVV-Initiators, Rechtsanwalt Ralf Ludwig.
Insbesondere müsse der Umfang des Unrechts zutage gebracht werden, um eine Wiederholung in der Zukunft zu verhindern. Man werde die Verantwortlichen auch juristisch verfolgen, selbst wenn dabei nicht zwangsläufig eine mögliche Bestrafung verfolgt würde, die Verantwortlichen müssten Konsequenzen erfahren. In der Selbstdarstellung des Projektziels heißt es dazu: "Das ZAAVV setzt sich zum Ziel, die Ursachen und die Folgen des im Zusammenhang mit der Corona-Politik entstandenen Leids und Unrechts umfassend aufzuarbeiten."
Die Fallsammlung, bei der jeder auch noch so scheinbar unbedeutende Erlebnisse mit den Coronamaßnahmen einreichen könne, diene der zeitgeschichtlichen Aufarbeitung der Straftaten. Zur Auswertung würden die Dokumente auch der Wissenschaft und Forschung zugänglich gemacht. Schließlich habe unter anderem die große Akzeptanz der teilweise willkürlichen Coronamaßnahmen belegt, "wie einfach eine Gesellschaft manipuliert werden kann und wie schnell Menschenrechtsverletzungen salonfähig werden". Mehr … 

Siehe hierzu die Strafanzeigen die am 08.12.2023 abschließend formuliert wurden:  Strafanzeige gegen: Herrn Prof. Dr. Karl Lauterbach wegen Verdachts des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gem. Art. 7 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 8, Nr. 10 VstGB und aller weiteren in Betracht kommenden Straftatbestände. Download.pdf …
Strafanzeige gegen: Herr Prof. Dr. Stephan Harbarth
wegen Verdachts des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gem. Art. 7 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 8, Nr. 10 VstGB und aller weiteren in Betracht kommenden Straftatbestände. Download.pdf …
Strafanzeige gegen: Herr Bodo Ramelow
wegen Verdachts des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gem. Art. 7 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 8, Nr. 10 VstGB und aller weiteren in Betracht kommenden Straftatbestände. download.pdf
Strafanzeige gegen: Herrn Bundespräsidenten Frank Walter Steinmeier
wegen Verdachts des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gem. Art. 7 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 8, Nr. 10 VstGB und aller weiteren in Betracht kommenden Straftatbestände. Download.pdf …
Liste aller Personen gegen die diese Strafanzeige gestellt wurde. Download.pdf …

12.12.2023:  Beate Bahner: Unerbittliche Sanktionierung in jedem Fall von Lug, Betrug und Korruption. Auf der Kundgebung für Menschenrechte trugen Rechtsanwälte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ihre Aufarbeitungsvorschläge für die Corona-Maßnahmen vor. Den ZAAVV- Menschenrechtspreis erhielten die Abgeordneten der AfD, weil sie nicht für die allgemeine Impfpflicht gestimmt haben.
Zum 75. Jahrestag der Menschenrechte fand am Sonntag in Karlsruhe unter dem Motto "Ohne Gerechtigkeit für jeden kann es keinen Frieden geben" eine Demonstration für die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen statt. Das Netzwerk "Deutschland steht auf" und das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) organisierten die Protestveranstaltung, an der sich rund 6.000 Menschen beteiligten. Mehr …

14.12.2023: RA Dr. Brunner zu Impf-Klagen: „Von Anfang an stand fest, dass Menschen sterben werden“. Die zahlreichen Strafanzeigen zur deutschen Impfpflicht in Pflege und Bundeswehr werden auch vom österreichischen emeritierten Rechtsanwalt Dr. Michael Brunner unterstützt. Im AUF1-Gespräch führt er aus, wie aussichtsreich diese Anzeigen sind. Video ...

11.12.2023:  Corona-Aufarbeitung: Demonstration in Karlsruhe – 592 Strafanzeigen gegen Politiker und Richter. Nun wird sich zeigen ob der Generalstaatsanwalt ermittelt oder ob er befangen und weisungsgebunden nicht ermitteln darf. Medienberichte sprechen wie die Veranstalter von rund 6.000 Teilnehmern. Organisator Ralf Ludwig, Rechtsanwalt aus dem Umfeld von "Querdenken-Stuttgart", stellte parallel Hunderte Strafanzeigen gegen aktive Unterstützer der rigiden Maßnahmenpolitik in der "Corona-Krise". Der "SWR" berichtete überraschend sachlich.
Im baden-württembergischen Karlsruhe versammelten sich am 10. Dezember rund 6.000 Demonstrantinnen und Demonstranten auf dem Platz der Menschenrechte. Hauptorganisator und Rechtsanwalt Ralf Ludwig kündigte bereits im Vorfeld der Veranstaltung an, 592 Strafanzeigen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Karlsruhe bei der Generalbundesanwaltschaft einzureichen. Als Redner war auch "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg vor Ort. Die ARD berichtete über die Landesrundfunkanstalt Südwestrundfunk (SWR) ungewohnt wertfrei und sachlich in ihren Formulierungen.
Das Veranstaltungsdatum war bewusst gewählt worden, da es den 75. Internationalen Tag der Menschenrechte darstellte. Hauptinitiator Ludwig gründete im Jahr 2021, in der Hochphase der restriktiven Maßnahmenpolitik aus dem politischen Berlin, ein Zentrum zur Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen. Der nach Eigenaussage Ludwigs "etwas sperrige Name" der Organisation lautet: "Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV)." Zu den Gründen der beabsichtigten hundertfachen Strafanzeigen gab Ludwig bereits im Jahr der Gründung in einem Statement zu Protokoll: "Menschengemachte Maßnahmen zerstören Existenzen, quälen Kinder, isolieren Alte und Kranke, schränken Grundrechte in bisher undenkbaren Maße ein und basieren auf keinerlei evidenten Grundlagen. Das sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Diese müssen – um die gesellschaftliche Spaltung zu überwinden – verfolgt und angeklagt werden. Zugleich müssen die Gründe, die dazu geführt haben, analysiert werden und die Öffentlichkeit aufgeklärt werden." Mehr …

Italien: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Gesundheitsminister wegen COVID-Injektionen, die zu Tot und Schädigung geführt haben. RTV berichtet, dass gegen Roberto Speranza, den italienischen Gesundheitsminister zur Zeit der COVID-Impfung, von der Staatsanwaltschaft Rom ermittelt wird, weil E-Mails durchgesickert sind, die darauf hindeuten, dass er von Anfang an von den Gefahren der COVID-Impfung wusste. Der Vorwurf lautet, dass der zuständige Minister und der Leiter der Arzneimittelbehörde die ahnungslose italienische Bevölkerung wissentlich und vorsätzlich diesem Risiko ausgesetzt haben. Mehr …

08.12.2023: Strafanzeiige beim Generalbundesanwalt. RA Ralf Ludwig: „Die rechtsstaatliche Aufarbeitung funktioniert noch immer nicht“. Am 10. Dezember jährt sich zum 75. Mal die Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Für Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der ein Kritiker der Corona-Maßnahmen von Beginn an war, ist dies der Anlass, an diesem Tag zusammen mit anderen Mitstreitern fast 600 mutmaßliche Haupttäter des Corona-Unrechts wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe anzuzeigen. Im Gespräch mit AUF1 legt der Initiator der Strafanzeigen und Organisator der großen Demonstration am Sonntag in Karlsruhe dar, wen er anzeigen wird und welche Chancen auf Strafverfolgung er sieht. Video …

06.12.2023: Impfschäden: Italiens Corona-Gesundheitsminister im Visier der Justiz. Auf Basis geleakter Dokumente der italienischen Arzneimittelbehörde ermittelt die Staatsanwaltschaft von Rom gegen Italiens Ex-Gesundheitsminister. Dieser ist mit schweren Vorwürfen im Zusammenhang mit der Impfkampagne konfrontiert.
Die Staatsanwaltschaft in Rom hat Ermittlungen gegen den ehemaligen italienischen Gesundheitsminister Roberto Speranza und den ehemaligen Generaldirektor der Arzneimittelbehörde, Nicola Magrini, aufgenommen. Grundlage sind Klagen durch Personen mit Impfschaden nach der Covid-Impfung. Schwere Vorwürfe. Konkreter Auslöser sind aber die Klagen einiger Gewerkschaften der Polizei und der Guardia di Finanza sowie dem Ausschuss Comitato Ascoltami – alle im Zusammenhang mit der Impfkampagne gegen Covid. Laut der italienischen Mainstream-Tageszeitung La Verità seien die Vorwürfe „äußerst schwerwiegend“. Transition-News, das als erstes deutschsprachiges Medium darüber berichtet hat, fasst die Vorwürfe zusammen: „Von der Verabreichung fehlerhafter Arzneimittel über falsche Angaben bis hin zu Mord.“ Mehr …

Corona-Aufarbeitung: Urteil Bundesverwaltungsgericht – "Harte Linie gegen Corona-Leugner". Im Rahmen einer schleppenden Aufarbeitung der sogenannten Corona-Krise offenbart sich erneut in medial-politischer Zusammenarbeit der negativ wertende Blick auf Maßnahmenkritiker. Die Süddeutsche Zeitung berichtet von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. "Verschwörungsideologische Querdenker" gelten weiterhin als "Extremisten".
In der hiesigen Medienlandschaft findet man wenige bis gar keine Artikel zum Thema der juristischen Aufarbeitung von politischen Verantwortlichen, bezüglich der bewussten rigiden Einschränkungen von Persönlichkeitsrechten der Bürger in den Jahren 2020 bis 2022, da entsprechende Verfahren in Deutschland schlicht nicht existieren. Des Weiteren findet man nur sehr bedingt Beiträge etablierter Medien zur kritischen Aufarbeitung getätigter Aussagen von Politikern und Persönlichkeiten aus der Medien- und Kulturszene, die in verletzender und verleumderischer Art maßnahmenkritische Bürger im genannten Zeitraum verbal diskreditierten.
Speziell die Süddeutsche Zeitung (SZ) glänzte durch regelmäßige Artikel der "Wissenschaftsjournalistin" Christina Berndt mit Verständnis und Unterstützung für die einfordernde Politik. Belohnt wurde sie dafür mit dem Titel "Wissenschaftsjournalistin des Jahres 2021". Ein SZ-Artikel vom 4. Dezember 2023 trägt nun den Titel: "Justiz: Harte Linie gegen Corona-Leugner". Der Autor des Artikels ist Ronen Steinke. Steinke fiel in den "Corona-Jahren" ebenfalls als maßnahmenunterstützender Journalist auf, der in seinen Artikel regelmäßig sogenannte "Corona-Leugner" attackierte. UN-Sonderberichterstatter Nils Melzer erkannte diesbezüglicher Vorgänge am 27. Januar 2022 die Notwendigkeit, auf einen Artikel des Autors zu reagieren. Dieser trug den Titel: "Die fragwürdigen Methoden des Nils Melzer". Melzer möchte in dem offenen Brief festgestellt wissen: "Obwohl die SZ-Redaktion auf die Mängel im ursprünglichen Artikel hingewiesen wurde, verweigerte sie ausdrücklich die Veröffentlichung einer Gegendarstellung oder Replik."
Eine ausgewogene Diskussion und Wahrnehmung von Stimmungen und Schwingungen in der Gesellschaft wurde nachweislich von einem Großteil kooperierender medial-politischer "Partner" konsequent abgelehnt. Melzers Kritik an den Darstellungen des SZ-Autors lautet unter anderem: "Genauso wenig werde ich aber zum 'Corona-Leugner', 'Putin-Freund' oder 'Verschwörungstheoretiker', nur weil ich das brutale Niederwerfen, Zusammenschlagen oder Zerfleischen von wehrlosen Demonstranten durch westliche Polizeibeamte und deren Diensthunde anprangere." Mehr …

04.12.2023: Anzeige gegen Leyen, Gates, Tedros in Den Haag eingebracht. Am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag ist eine Anzeige gegen die Hauptverantwortlichen des Covid-Manövers eingegangen. Die beiden Menschenrechtsorganisationen „GemeinWohlLobby“ und „United for Freedom“, vertreten durch die Aktivisten Uwe Kranz und Marianne Grimmenstein-Balas, haben Strafanzeige gegen die „Hauptverantwortlichen des Vorabkaufvertrages zwischen EU und BioNTech/Pfizer am Internationalem Strafgerichtshof in Den Haag eingebracht.“
Das (späte) Geständnis der EMA (Europäische Arzneimittelzulassungsbehörde, Anm.) bringt auf einigen Ebenen wieder etwas in Bewegung – so auch hier. Auch wenn die Plattform Philosophia Perennis, die zuerst über die Anzeige berichtet hat, schreibt: „Es ist längst bekannt, dass die Impfstoffe unzureichend getestet und geprüft und viel zu schnell und überhastet zugelassen wurden.“ Durch das EMA-Geständnis hat man diesen Fakt aber nun auch Schwarz-auf-Weiß festgehalten. Zudem berufen sich die Kläger auf den mittlerweile geleakten Vertrag zwischen Pfizer und der EU – der von offizieller Seite weiterhin zurückgehalten wird.
Der Vorwurf, der vom Gerichtshof in Den Haag geklärt werden soll: „Frau von der Leyen u.a. haben mit ihren Entscheidungen das Leben von 451 Millionen EU-Bürger aufs Spiel gesetzt und gewissenlos für Forschungszwecke freigegeben. Sie haben mit ihren Handlungen ermöglicht und unterstützt, dass ein Impfstoff, dessen Wirksamkeit und Sicherheit nicht bekannt ist, dessen Produktion mit großen Risiken verbunden ist, der laut Vertrag zu Tod, Krankheit und Behinderung führen kann, von der EMA bedingt zugelassen wurde und in weiterer Folge Alten, Kranken, Gesunden, Kindern, Babys und Schwangeren geimpft wird.” Mehr …   Siehe hierzu Den Haag 

03.12.2023: Österreichische Anwälte unterstützen das ZAAVV:  Dr. Michael Brunner ist ebenfalls am 10.12.2023 in Karlsruhe. Die bisher einmalige Initiative des “Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund staatlicher Corona-Maßnahmen” am 10.12.2023 in Karlsruhe findet breiten Anklang. Neben Deutschland und der Schweiz ist mit RA Michael Brunner auch ein renommierter österreichischer Anwalt bei #KA1012 aktiv. Dort spricht er nicht nur für die Anwälte für Grundrechte, sondern unterstützt die 584 Strafanzeigen des ZAAVV auch aus der Sicht der International Association of Lawyers for Human Rights (IAL).
Über Michael Brunner liest man in der Wikipedia, dass er ein österreichischer Politiker und Ehrenobmann der Kleinpartei MFG ist und 2022 für das Amt des Österreichischen Bundespräsidenten kandidierte. Weiter erfährt man: “In seiner Jugend beschäftigte er sich mit Lyrik und veröffentlichte 1983 im Internationalen Lyrik-Verlag den Gedichtband „Heimkehr“. Brunner absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, das er 1990 mit der Promotion zum Doktor juris abschloss. Primär fokussierte er sich auf die Bereiche Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Im Februar 2021 war er einer der Mitbegründer der Partei MFG–Österreich Menschen – Freiheit – Grundrechte. […] Entsprechend den Positionen der MFG, die von Impfgegnern besonderen Zuspruch hat, nahmen Themen rund um die COVID-19-Pandemie in Österreich breiten Raum in Brunners Wahlkampf ein. Er positionierte sich als Gegner des politischen „Establishments“ und versprach im Fall seiner Wahl die Entlassung der amtierenden Bundesregierung Nehammer. Bei der Wahl am 9. Oktober 2022 […] erhielt Brunner 2,1 Prozent der Stimmen.” Mehr …

01.12.2023: Strafanzeige beim ICC in Den Haag gegen WHO-Chef, Pfizer, PEI, EMA, Bill & Melinda Gates Foundation, EU-Kommissarin und Von der Leyen von International Organisation for Human und Consumer Rights (Uwe Kranz) download.pdf

Impf-Betrug: Texas klagt gegen Pfizer. Der Generalstaatsanwalt von Texas, Ken Paxton, verklagt Pfizer. Das Unternehmen habe “die Wirksamkeit des Impfstoffs COVID-19 unrechtmäßig falsch dargestellt und versucht, die öffentliche Diskussion über das Produkt zu zensieren”.
Der Republikaner Ken Paxton ist seit 2014 Generalstaatsanwalt von Texas. Anfang des Jahres hatte Paxton eine Untersuchung von Pfizer und anderen Impfstoffherstellern angekündigt. TKP hatte darüber berichtet. Offenbar ist die Untersuchung abgeschlossen. Am Donnerstag hat er bekanntgegeben, Pfizer zu verklagen. Denn das Unternehmen habe „die Wirksamkeit des Impfstoffs COVID-19 unrechtmäßig falsch dargestellt und versucht hat, die öffentliche Diskussion über das Produkt zu zensieren.“ So heißt es in der Presseerklärung des texanischen Generalstaatsanwalts.
“Wir streben nach Gerechtigkeit für die Menschen in Texas, von denen viele durch tyrannische Impfvorschriften gezwungen wurden, ein fehlerhaftes, mit Lügen verkauftes Produkt zu nehmen”, wird Paxton zitiert. “Die Fakten sind eindeutig. Pfizer hat nicht die Wahrheit über seine COVID-19-Impfstoffe gesagt. Während die Biden-Administration die Pandemie als Waffe einsetzte, um der Öffentlichkeit rechtswidrige Gesundheitsverordnungen aufzuzwingen und die Pharmaunternehmen zu bereichern, werde ich alle mir zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um unsere Bürger zu schützen, die durch die Handlungen von Pfizer irregeführt und geschädigt wurden.” Mehr …  

USA: Oberster Justizbeamter von Texas verklagt Pfizer wegen Fehlinformationen zu COVID-Impfstoff. Ein neuartiger mRNA-Wirkstoff wurde als Heilmittel der Stunde in einer politisch initiierten weltweiten Gesundheitskrise propagiert. Pfizer gilt als milliardenschwerer Gewinner im Kampf von Deutungshoheiten. Nun klagt der Attorney General von Texas gegen den Pharmagiganten. Der Vorwurf lautet Fehlinformation und Zensur.
Pfizer Chef Albert Bourla am 13. Januar 2021: "Wir wissen, dass es bei Tieren einen signifikanten Schutz vor der Übertragung des Virus gibt. Beim Menschen haben wir das noch nicht bewiesen." Im Rahmen der dringend benötigten Aufarbeitung eines mehr als auffällig zügig und wissenschaftlich fragwürdig zugelassenen neuartigen mRNA-Wirkstoffs, könnte eine aktuelle US-Klage gegen das Pharmaunternehmen Pfizer dringend benötigte Informationen ans Tageslicht bringen. Ken Paxton, Attorney General des Bundesstaates Texas, damit höchster Justizbeamter, informierte im Rahmen einer Pressemitteilung über den Vorgang. Der republikanische Politiker unterstellt dem Unternehmen, damit dem CEO Albert Bourla, die Wirksamkeit des COVID-19 Impfstoffs unrechtmäßig falsch dargestellt zu haben. Zudem erfolgt der Vorwurf, die öffentliche Diskussion über das Produkt beeinflussend zu zensieren. Mehr …

30.11.2023: Der Kampf für Menschenrechte wird in Karlsruhe international geführt. Der Jurist und Kommunikationsexperte Claudio Zanetti hat das Argumentarium KA1012-12-November 2023 für die 584 Strafanzeigen des ZAAVV entwickelt. Dieses dient am 10.12.2023 in Karlsruhe dazu, dass man sich nicht in der Vielzahl der Angriffe gegen die Menschenrechte juristisch verliert, sondern auf der für diesen Tag geplanten Kundgebung und Pressekonferenz das Kernthema der Strafanzeigen konsequent fokussiert.
Das Schweizer Gründungsmitglied des “Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund staatlicher Corona-Maßnahmen” (ZAAVV) lebt mit seiner Frau im Zürcher Oberland. Der Jurist und ehemalige Nationalrat startete seine berufliche Karriere als PR-Berater in einer Zürcher Kommunikationsagentur mit nationaler und internationaler Ausstrahlung.
In Deutschland waren es das RKI, die Stiko und Christian Drosten, deren Aussagen auf einmal dem Evangelium gleichgesetzt wurden. Bei uns gab es tägliche Medienkonferenzen, in denen die Verwaltung überhöht wurde, ohne dass diese ihrer wirklichen Aufgaben gerecht wurde.
Wo siehst Du die Defizite? Sie gingen davon aus, dass es eine gefährliche Pandemie gäbe. Dann wäre es aber normal gewesen, zu wissen, wie viele Betten zur Verfügung stehen. Es hätte vergleichbare Zahlen von der WHO, europäischen und nationalen Gesundheitsbehörden geben müssen. Das alles war aber nicht verfügbar. Wie will man in einer außerordentlichen Lage ohne verlässliche Daten entscheiden? Böse gesagt: da gibt es leistungsstarke Computer, elektronische Patientendossiers – aber die einfachsten Sachen, die sich mit Strichliste bewerkstelligen lassen, haben sie nicht hinbekommen. Wir wussten rein gar nichts, aber es wurde mit unvergleichbaren Zahlen jongliert. Langsam verzieht sich der Nebel und wir sehen anhand von Schweden, dass es ohne Hysterie viel besser verlaufen ist. Anstatt auf einfache Excel-Tabellen mit vergleichbaren Zahlen setzten die „Experten“ auf irgendwelche Modelle, die niemand wirklich versteht, und die nicht richtig funktionieren. Und nun machen sie das Gleiche mit dem Klima… Die haben mit uns gespielt. Darum müssen wir uns zur Wehr setzen und das auch mit entsprechenden Strukturen. Mehr …

23.11.2023: Verbrechen gegen die Menschheit? – Rund 600 Strafanzeigen. Angst war der Hebel, um die Bevölkerung über den gesamten Planeten willfährig unterzuordnen: Angst vor dem eigenen Tod, des eigenen Siechtums, Angst vor ausgeschlossen sein, wenn man dem solidarischen Ruf für die Rettung der Alten und Kranken nicht nachkommt und der Verharmlosung der Folgen dieser Unterordnung. Es sind doch nur zwei Wochen … es ist doch nur eine Maske … es ist doch nur ein kleiner Pieks.
Diese Methode, die zur Akzeptanz der Impfpflicht in verschiedenen Berufsgruppen in Deutschland geführt hat, ist hierzulande strafbewehrt, behaupten die Juristen der irischen Stiftung in Gründung ZAAVV, die sich der Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit im Kontext der Corona-Maßnahmen widmet. Mit der Impfpflicht erkennen sie einen zielgerichteten, mittelbaren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, denn: „Der Staat darf kein einziges Leben gefährden, um ein anderes Leben zu retten.“ Deshalb reicht das ZAAVV mit verbündeten Organisationen am 75. internationalen Tag der Menschenrechte, nämlich dem 10. Dezember 2023 bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeigen gegen 600 Verantwortliche aus Politik und Justiz ein, die 2021 für die einrichtungsbezogene Impfpflicht stimmten und sich damit mutmaßlich eines Verbrechens gegen die Menschheit gem. § 7 des Völkerstrafgesetzbuchs schuldig gemacht haben. Parallel findet am 10. Dezember in Karlsruhe ab 11 Uhr auch eine Großdemonstration auf dem Platz der Menschenrechte statt. Video und mehr …

21.11.2023: Neue Klage in den USA erhebt den Vorwurf, Pfizer habe wissentlich unsichere Medikamente an Kinder abgegeben. Der Generalstaatsanwalt von Texas zeigt sich „entsetzt über die Unehrlichkeit, die wir aufgedeckt haben“. Der Generalstaatsanwalt von Texas, Ken Paxton, hat eine Klage gegen Pfizer eingereicht, in der er dem Pharmakonzern vorwirft, „wissentlich“ ein beliebtes ADHS-Medikament an Kinder abgegeben zu haben, „obwohl das Medikament wiederholt bei Qualitätskontrollen durchgefallen war“. „Ich bin entsetzt über die Unehrlichkeit, die wir bei unserer Untersuchung aufgedeckt haben“, sagte Paxton in einem Tweet am Montagabend und beschrieb Pfizers Absicht, ein unsicheres Medikament auf den Markt zu bringen, die Aufsichtsbehörden zu täuschen und die staatlichen Gesundheitssysteme zu betrügen.
Der texanische Staatsanwalt behauptet, dass Pfizer und seine Partner „die Testmethode des Medikaments unter Verletzung von Bundes- und Landesgesetzen verändert haben, um sicherzustellen, dass Quillivant die regulatorischen Hürden überwindet und weiterhin verkauft werden kann“. Die vollständige Klageschrift finden Sie hnachfolgend.
Quillivant ist ein ADHS-Medikament (mit demselben Wirkstoff wie Ritalin), das Pfizer und seinen Partnern hunderte Millionen Dollar Umsatz eingebracht hat. Probleme mit der Qualitätskontrolle, heißt es? Diese Klage wird hoffentlich als Erinnerung daran dienen, dass die Probleme mit der „Qualitätskontrolle“ und die unverhohlenen Lügen bei der Einführung von Pfizers neuartigen mRNA-Injektionen fortbestanden. Apropos Lügen, dieser Tweet ist immer noch online: Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass die aktualisierte Analyse unserer Phase-3-Studie mit BioNTech auch gezeigt hat, dass unser COVID-19-Impfstoff bei der Vorbeugung von COVID19 -Fällen in Südafrika zu 100 % wirksam war. 100%! Mehr …

19.11.2023: Schauspielerin verklagt AstraZeneca nach Impfschaden. Die australische Darstellerin Melle Stewart hat Klage gegen AstraZeneca eingereicht, nachdem sie nach der Impfung mit dem COVID-19-Impfstoff des Unternehmens einen lebensbedrohlichen Schlaganfall erlitten hatte.
Die australische Theaterdarstellerin und Impfbefürworterin Melle Stewart, hat Klage gegen das Pharmaunternehmen AstraZeneca eingereicht. Stewart hatte nach der Verabreichung des COVID-19-Impfstoffs von AstraZeneca einen lebensbedrohlichen Schlaganfall erlitten, der sie arbeitsunfähig machte. Die 42-jährige Stewart, die unter anderem für ihre Hauptrolle im Musical „Mamma Mia!“ in Australien bekannt ist, erhielt ihre erste Dosis des AstraZeneca-Impfstoffs am 24. Mai 2021. Nur zwei Wochen später begann sie, Anfälle zu erleiden, verlor ihre Fähigkeit zu sprechen und bekam eine Lähmung auf der rechten Seite ihres Körpers.
Sie wurde mit einer seltenen Blutgerinnungsstörung, der Impfstoff-induzierten thrombozytopenischen Thrombose (VITT) diagnostiziert. Die Krankheit wird inzwischen sowohl vom Hersteller als auch von den Aufsichtsbehörden als „sehr seltene Nebenwirkung“ des Impfstoffs anerkannt. Mehr …

11.11.2023: Impfverbrechen: Astra-Zeneca wird in England der Prozess gemacht – anders als in Deutschland. Trotz aller Versuche, die katastrophalen Nebenwirkungen der Corona-Impfungen zu vertuschen oder herunterzuspielen, finden sich doch immer mehr Betroffene, die gerichtlich gegen die Pharmakonzerne vorgehen, die dieses beispiellose Medizinverbrechen zu verantworten haben. Vor dem Obersten Gerichtshof von England muss sich AstraZeneca (AZ) derzeit nun gegen Vorwürfe wehren, dass einige Dosen seines Vakzins „fehlerhaft“ und die Behauptungen über seine Wirksamkeit „stark übertrieben“ waren. Dabei ist diese Anschuldigung ihrerseits noch stark untertrieben: Selbst nach den Maßstäben der wirkungslosen und gefährlichen Impfungen war das, was AZ 2020 auf den Markt geworfen hatte, besonders mängelbehaftet – und sogar noch gefährlicher als die “Gen-Plörre” Pfizer/Biontech.
Was jedoch im Falle des Biontech-“Sp(r)itzenpräparats” Comirnaty erst nach und nach ins Bewusstsein drang und sich mittlerweile in Millionen von Impfschäden und bestürzenden, gleichwohl mainstreammedial verschwiegenen Übersterblichkeitsdaten und einer Fallexplosion etlicher Krankheitsbilder manifestierte, wurde bei AZ schon früher evident: Bereits im März 2021 hatte eine ganze Reihe von Staaten, darunter auch Deutschland, die Verabreichung des AZ-Impfstoffs ausgesetzt. Wie die anderen Pharmaunternehmen hatte auch dieser Pharmariese das Märchen verbreitet, sein Vakzin sei „basierend auf klaren wissenschaftlichen Beweisen” sicher. In diesem Fall flog der Schwindel aber am schnellsten auf; ungehindert durften dafür die Mitbewerber den großen Reibach machen.
Von wegen “akzeptables Sicherheitsprofil”
In England werden voraussichtlich zwei Fälle verhandelt: Im April 2021 erlitt der Informatik-Ingenieur Jamie Scott Hirnblutungen. Er schwebte in Lebensgefahr, ist fast blind, in seiner körperlichen Beweglichkeit stark eingeschränkt und hat Gehirnschäden. „Es ist ein Wunder, dass Jamie noch bei uns ist. Ich habe dreimal im Krankenhaus angerufen, um mich zu verabschieden. Die Ärzte haben gesagt, dass er vielleicht nie wieder arbeiten kann“, erklärte seine Frau. Die zweite Klage kommt von einem Witwer und zweifachen Vater, dessen Frau nach der Impfung starb.
Insgesamt stehen wohl 80 Klagen allein in England an; die Schadenersatzsumme umfasst über 90 Millionen Euro. AZ ließ verlauten: „Aus der Fülle von Belegen in klinischen Studien und realen Daten hat sich immer wieder gezeigt, dass der Impfstoff ein akzeptables Sicherheitsprofil aufweist, und die Aufsichtsbehörden auf der ganzen Welt stellen immer wieder fest, dass der Nutzen der Impfung die Risiken der äußerst seltenen potenziellen Nebenwirkungen überwiegt.“ Mit diesem Gerede vom “akzeptablen Sicherheitsprofil” (für wen akzeptabel?)  versuchen die Konzerne von Anfang an, sich aus ihrer Verantwortung zu stehlen.
Wie sehr der Zusammenhalt von Politik, Impfstoffherstellern und Medien nach wie vor funktioniert, zeigt der „Bild“-Artikel über die Klagen in England, der geradezu krampfhaft darum bemüht ist, die angeblich extreme Seltenheit von Nebenwirkungen zu betonen und behauptet, das Vakzin von AZ habe „laut einer Studie sechs Millionen Leben gerettet“. Man kann den englischen Impfopfern nur wünschen, dass sie vor Gericht mehr Glück haben, als ihre Leidensgenossen in Deutschland. Dort wurde erst im August eine Schadenersatzklage gegen AZ vom Landgericht Mainz abgewiesen. Mehr …

09.11.2023: AstraZeneca in bahnbrechendem Prozess wegen »fehlerhaftem« Covid-Injektionen verklagt. Der COVID-19-Impfstoff von Oxford-AstraZeneca wurde in einem millionenschweren Verfahren als „fehlerhaft“ bezeichnet, und es wird behauptet, dass die Behauptungen über seine Wirksamkeit „stark übertrieben“ waren. Der Telegraph berichtet darüber.
Der Pharmariese wird vor dem High Court von Jamie Scott verklagt, einem Vater von zwei Kindern, der nach der Impfung im April 2021 durch ein Blutgerinnsel eine schwere bleibende Hirnschädigung erlitt, die ihn arbeitsunfähig macht. Eine zweite Klage wird vom Witwer und den beiden kleinen Kindern der 35-jährigen Alpa Tailor eingereicht, die nach einer Impfung durch den britischen Pharmariesen AstraZeneca starb. Die Testfälle könnten den Weg ebnen für bis zu 80 Schadensersatzklagen mit einem geschätzten Streitwert von 80 Millionen Pfund, die sich auf eine neue Krankheit beziehen, die als Impfstoff-induzierte Immunthrombozytopenie und -thrombose (VITT) bekannt ist und von Experten nach der Einführung des Impfstoffs COVID-19 von AstraZeneca entdeckt wurde. …
Der Impfstoff, der bei seiner Einführung von Boris Johnson als „Triumph für die britische Wissenschaft“ gefeiert wurde, wird in Großbritannien nicht mehr verwendet. In den Monaten nach der Einführung entdeckten Wissenschaftler schwere Nebenwirkungen des Impfstoffs von AstraZeneca. Daraufhin wurde empfohlen, den Impfstoff in Großbritannien nicht mehr an Kinder und Erwachsenen unter 40 Jahren zu verabreichen, da die Risiken der Impfung die schwerwiegenden Nebenwirkungen von Covid überwiegen.
AstraZeneca erklärte gestern Abend gegenüber dem Telegraph, dass die Sicherheit der Patienten für das Unternehmen „höchste Priorität“ habe, dass der Impfstoff Vaxzevria „durchgehend ein akzeptables Sicherheitsprofil“ aufweise und die Aufsichtsbehörden weltweit „immer wieder feststellen, dass die Vorteile der Impfung die Risiken der einzigartigen potenziellen Nebenwirkungen überwiegen“. Es wird erwartet, dass AstraZeneca in seiner rechtlichen Antwort bestreitet, die Verletzungen von Herrn Scott verursacht zu haben.
Offizielle Zahlen der britischen Arzneimittelbehörde MHRA (Medicines and Healthcare products Regulatory Agency) zeigen, dass mindestens 81 Todesfälle in Großbritannien wahrscheinlich mit der Nebenwirkung in Verbindung stehen, die zu Gerinnungsstörungen bei Menschen mit niedrigen Blutplättchenwerten führte. Insgesamt starb laut MHRA fast jeder fünfte Betroffene an den Folgen der Erkrankung. …  Bis zu 80 Kläger könnten bis Ende des Jahres eine Sammelklage beim High Court einreichen, die das Vertrauen in die Einführung des Impfstoffs von AstraZeneca, der gemeinsam mit der Universität Oxford entwickelt wurde, zu untergraben droht. Mehr …

31.10.2023: Hohes Māori-Gericht in Neuseeland: Zehn Jahre Haft für Premier Hipkins wegen Covid-Politik. Verurteilt wurden zudem Andrew Little, ehemaliger Minister für den öffentlichen Dienst, Ashley Bloomfeld, Ex-Generaldirektor für Gesundheit, und Christopher James von der medizinischen Aufsichtsbehörde Medsafe. Strafmass: Zehn Jahre Gefängnis, Liquidierung ihres gesamten Vermögens, Amtsverbot und Verbot, Neuseeland zu verlassen.
Paukenschlag in Neuseeland. Hier hat eine Māori-Gericht vier hochrangige Personen hart verurteilt. Dabei handelt es sich um den Premierminister Christopher Hipkins, Andrew Little, ehemaliger Minister für den öffentlichen Dienst, Ashley Bloomfeld, Ex-Generaldirektor für Gesundheit, und Christopher James von der medizinischen Aufsichtsbehörde Medsafe. Hipkins war von 2020 bis 2022 Gesundheitsminister und für die Covid-Massnahmen verantwortlich. Das Strafmaß: Zehn Jahre Gefängnis für die drei erstgenannten und fünf Jahre für letztgenannten James sowie für alle die Liquidierung ihres gesamten Vermögens, Amtsverbot, Verbot Neuseeland zu verlassen und weitere Ermittlungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das berichtet The Exposé.
Wie das Online-Portal weiter mitteilt, habe das Gericht ausserdem 118 Mitglieder des Parlaments zu Haftstrafen verurteilt, weil sie die Handlungen der vier hohen Beamten unterstützt und gefördert hätten. Zudem habe die Wakaminenga Māori-Regierung (WMG) eine Erklärung abgegeben, in der sie die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung der mRNA-BioNTech-Medizintechnik und aller Derivate in Neuseeland verboten habe.
Möglich gemacht wurde dies, wie die Regierung berichtet, dadurch, dass «am 17. Juni 2023 ein engagiertes Team von Männern und Frauen den ersten souveränen unabhängigen Grand Jury Court of Justice gegründet hat», also ein Großes Geschworenengericht. Weiter schreibt The Exposé: «Der erste Fall wurde von den Mitgliedern der WMG im Namen des gesamten neuseeländischen Volkes angestrengt. In dem Verfahren ging es um angebliche Verstösse gegen das souveräne Recht von He Wakaputanga, die Erklärung von 1835, und um Verbrechen des Völkermords und gegen die Menschlichkeit. Am 11. August 2023 wurden vier hochrangige neuseeländische Regierungsvertreter vor das Gericht geladen, um die gegen sie erhobenen Vorwürfe bestätigen zu lassen.» Mehr …

26.10.2023: Medienmitteilung: Strafanzeige gegen Unterstützer der Corona-Impfpflicht. Wir stehen an einem entscheidenden Punkt, an dem die Wahrung der Menschenrechte und die Integrität unserer demokratischen Institutionen auf dem Spiel stehen. Im Folgenden findet ihr unsere offizielle Medienmitteilung zur bevorstehenden Strafanzeige gegen Unterstützer der Corona-Impfpflicht. Dies ist ein entscheidender Moment, und wir möchten, dass ihr alle Details kennt. Wer die Menschenwürde verletzt, gehört bestraft!
Das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) und verbündete Organisationen reichen am 10. Dezember 2023 bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe Strafanzeigen ein gegen Politiker, Minister, Richter und weitere Personen, die zur Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht bzw. Impfpflicht für Angehörige der Bundeswehr beitrugen und sich damit mutmaßlich eines Verbrechens gegen die Menschheit gem. § 7 des Völkerstrafgesetzbuchs schuldig machten. Die Anzeigen werden am 10. Dezember 2023 bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe eingereicht und vor Ort im Rahmen einer grossen Medienkonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die vom Grundgesetz – in Artikel 1 – für unantastbar erklärte «Würde des Menschen» verbietet jegliches Aufwiegen und Werten von Menschenleben als dem höchsten Rechtsgut, das ein Staat zu schützen hat. Es ist darum unerheblich, wie viele Menschenleben durch die verschiedenen Massnahmen möglicherweise gerettet wurden. Der Staat darf keine generell-abstrakten Normen erlassen, wenn er dabei auch nur in Betracht zieht, dass durch deren Umsetzung Menschen an Leib und Leben zu Schaden kommen werden.
Dass dieses Verbot kategorisch ist, also keine Ausnahmen zulässt, haben das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mehrfach unmissverständlich klargemacht: So urteilte das BVerfG etwa im Fall «Gäfgen», dass «Methoden, die die Freiheit der Willensentschließung nach § 136 a StPO beeinträchtigen, verboten sind, weil sie gegen die Menschenwürde (Art. 1 Abs.1 Satz 1 Grundgesetz) verstoßen. Der EGMR fügte im gleichen Zusammenhang an, dass «unabhängig vom Verhalten des Betroffenen auch zur Rettung von Leben und selbst im Fall eines Notstandes für den gesamten Staat [eine Verletzung der Menschenwürde eines Einzelnen] nicht gerechtfertigt werden» könne. (EGMR Nr. 22978/05 (Große Kammer) - Urteil vom 1. Juni 2010 (Gäfgen vs. Deutschland)
Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang auch das Urteil des Ersten Senats vom 15. Februar 2006 - 1 BvR 357/05: «Die Ermächtigung der Streitkräfte durch unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll, ist mit dem Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG nicht vereinbar, soweit davon tatunbeteiligte Menschen an Bord des Luftfahrzeugs betroffen werden.» Die Diskussion um das TV-Experiment «Terror» zeigten damals, warum solche Entscheide mit gutem Grund dem demokratischen Diskurs entzogen sind. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Punkt. Wer sie als Repräsentant des Staates antastet, bewegt sich ausserhalb des Grundgesetzes und gehört bestraft. Mehr

17.10.2023: Nürnberg-Anhörung Update! IoJ bereitet sich auf die Enthüllung weiterer Wahrheiten vor. Noch 23 Tage bis zum Beginn der Anhörung – hier ist eine Zusammenfassung und was wir Großartiges erwarten können. Costa Rica und viele andere Länder wurden unserer Meinung nach getäuscht, betrogen, verführt, hereingelegt, abgezockt, übers Ohr gehauen, um ein schreckliches Produkt zu kaufen, von dem die Pharmakonzerne wussten, dass sie ihnen eine Mogelpackung verkaufen. IoJ hat dies seit Beginn der COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 rechtlich aufgedeckt.
Was gerade passiert und was bevorsteht: IoJ hat eine Vielzahl von Verwaltungsverfahren zwischen den nationalen Behörden Costa Ricas gestartet, um die Wahrheit und Korruption in ihren Ministerien aufzudecken. IoJ sind Stakeholder und haben in der internationalen Gemeinschaft von internationalen Organisationen wie der WHO, FDA, HHS OGA und anderen protestiert und die von ihnen verbreitete Desinformation aufgedeckt. Sie scheinen im Laufe der Zeit widersprüchliche Aussagen zu produzieren, sodass alle verwirrt sind. All dies führte zu dem Punkt, an dem wir heute sind. Vor einem Jahr, am 7. Oktober 2022, haben wir eine einstweilige Verfügung namens „Vorsorgemaßnahme“ eingereicht, um die Anordnungen gegen Kinder und Erwachsene zu stoppen.
Unsere Forderungen beinhalten das Geständnis des Leiters des Impfausschusses von Costa Rica, dass die Einfuhr der biologischen Wirkstoffe namens „COVID-19 nicht „Impfstoffe““ immer noch „untersuchungsbezogen“ ist (was auch experimentell bedeutet) und gemäß den biomedizinischen Forschungsgesetzen Costa Ricas eingeführt wird. Die Gesetze besagen, dass die Produkte ausschließlich für die Verwendung in der menschlichen Forschung bestimmt sind, aber schockierenderweise hat der Staat FALSCHERWEISE drei Jahre lang ausgesagt, dass die COVID-Impfstoffe NICHT experimentell sind. Diese Anhörung soll die Lügen beenden und die Experimente aussetzen, um sie vom Markt zu nehmen, um die informierte Zustimmung zu verweigern und aus anderen Gründen ebenfalls illegal zu sein.
Nach dieser öffentlichen Anhörung, die am 9. November 2023 stattfindet, müssen wir den HAUPTFALL einreichen, der ein sehr, sehr, sehr umfangreicher Fall ist, um viele, viele, viele Themen bezüglich der Übernahme durch die WHO und des Versagens und der Betrügereien der globalen Regulierungsbehörden zu diskutieren. Der HAUPTFALL muss 15 Tage nach dem Gewinn dieser Anhörung eingereicht werden. (Derzeit müssen wir sowohl am HAUPTFALL arbeiten als auch uns auf diese vorläufige Anhörung am 9. November 2023 vorbereiten.)
HINWEIS: Der Oberste Gerichtshof hat uns an dieses wunderbare Verwaltungsgericht (das durch die Verfassung geschaffen wurde, um unsere Rechte vor rechtswidrigen Handlungen der Regierung zu schützen) geschickt, um die Verwaltung zu überwachen und „eine ausführliche Diskussion zu führen“, um „unsere Macht zur Änderung von Richtlinien zu nutzen“. Wir haben eine echte Chance, Dinge hier in Costa Rica und auch weltweit zu stoppen. Quelle …

16.10.2023: Historische Entscheidung: Richter ordnet öffentliche Anhörung zu Covid-19-Impfstoffen nach Nürnberger Kodex an! Ein Richter hat endlich eine öffentliche mündliche Anhörung für den 9. November 2023 angeordnet, um die Rechtswidrigkeit der Covid-19-Impfstoffe zu prüfen! Es geht um ein Verfahren der Justiz gegen den Staat Costa Rica wegen Menschenversuchen im Verstoß gegen den Nürnberger Kodex. Dr. Yeadon (ehemaliger Vizepräsident von Pfizer) ist unser Sachverständiger.
Nicht nur, dass das Gericht den verspäteten Einspruch zugelassen hat, das Gericht hat auch von sich aus eine mündliche Anhörung angeordnet, aufgrund der Bedeutung des Falls!
Die Anhörung findet am 9. November 2023 statt und behandelt die folgenden Themen:
•     Die Impfung ohne informierte Zustimmung stellt das Verbrechen schwerwiegender ungebührlicher Experimente im Verstoß gegen die Nürnberger Kodex Artikel 1, 3, 5, 7, 8, Artikel 10 des medizinischen Moralkodex und Artikel 78, 79 des Gesetzes über biomedizinische Forschung dar.
•     Die WHO-Definition von Impfstoff wird rechtswidrig angewendet, was die Einfuhr eines WHO-Produkts mit EUL-Listung ermöglicht, das den Covid-19-Nichtimpfstoff-Experimentierbiologikum autorisiert, die gesetzgeberische Absicht und Definition auslässt und die rechtswidrige Genehmigung und Einfuhr des Covid-19-Nichtimpfstoff-toxischen Biologikums zulässt, das bekanntermaßen Schaden verursacht und über das angebliche „Impfstoff“-Verabreichungssystem verabreicht wird.
•     Das Verteidigungsministerium hält die Berichte, die sie über das „experimentelle biologische Agens Covid-19-Impfstoff“ zugeben zu haben, zurück und bittet das IOJ um mehr Zeit, um die Informationen zu verzögern und abzulehnen.
•     Ein biologisches Agens ist per Definition eine Biowaffe, und die Definition eines biologischen Agens, das darauf abzielt, Schaden zu verursachen, ist mit der gesetzgeberischen Absicht für einen Impfstoff, der die Übertragung verhindern, nicht aber schwere Erkrankungen und Todesfälle nach der Übertragung verhindern soll, unvereinbar. Dies ist illegal.
•     Neue Fakten sind bis kurz vor der öffentlichen Anhörung zulässig.
•   Intervenierende werden in der Lage sein, sich unserem Fall anzuschließen, und Experten können ebenfalls bei der öffentlichen Anhörung sprechen. Wir werden in den nächsten Tagen oder Wochen mehr darüber posten, wie Sie sich anmelden und am Einspruch oder der Anhörung teilnehmen können.
Nach mehr als 2 Jahren haben wir das fast unmögliche geschafft, ein Gericht mit der Autorität zu finden, das die Impfungen stoppen kann, um dem IOJ und unserem Chef-Wissenschaftler Dr. Mike Yeadon (ehemaliger Vizepräsident von Pfizer) die Möglichkeit zu geben, über die vielen Verstöße der WHO, FDA und der Staaten gegen den Nürnberger Kodex aufgrund der illegalen Verwendung der Covid-19-Nichtimpfstoff-Biowirkstoffe auszusagen. Wir haben viele Hindernisse überwunden, um hier anzukommen, wo die Grenzen der Autorität der WHO und des Ermessens der FDA von einem Gericht bestimmt werden, dessen Aufgabe es ist, die Rechtmäßigkeit zu überwachen.
Die betrügerischen Experimente mit den Nichtimpfstoff-Biowirkstoffen der WHO, der FDA und der Staaten stehen am 9. November 2023 vor Gericht. Die Entscheidungen und Fakten, die wir vor Gericht zur Rechtswidrigkeit des Covid-19-Nichtimpfstoffs besprechen werden, werden alle Länder betreffen und die FDA, die WHO usw. betreffen. Mehr …

28.08.2023:  Mehrere Klagen von Corona-Impfgeschädigten gegen die Bundesregierung. Im Verlauf der Corona-Krise wurden seitens der verantwortlichen Politik Vorgaben des Arzneimittelgesetzes modifiziert, um darüber die Bereitstellung von bedenklich schnell zugelassenen mRNA-Wirkstoffen zu gewährleisten. Der Bund unterstützte die Verbreitung durch entsprechende Impfkampagnen. Nun klagen impfgeschädigte Bürger.
Im April des Vorjahres wurde bekannt, dass die Bundesregierung mehrheitlich unbemerkt von der Bevölkerung im Jahre 2020 essenzielle Gesetze und Verordnungen zu Arzneimitteln für die sogenannten COVID-19-Impfstoffe außer Kraft gesetzt hatte. Um eine zügige Implementierung der neuartigen mRNA-Wirkstoffe zu ermöglichen, wurde dafür extra eine neue Verordnung mit dem Namen "Medizinischer Bedarf Versorgungssicherungsstellungsverordnung" (MedBVSV) erlassen, um darüber viele bisher gängige und bewährte Ablaufprocedere außer Kraft zu setzen. Im Januar 2022 stellte Bundeskanzler Olaf Scholz, neben vorherigen Aktionen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), höchstpersönlich die Kampagne " Impfen hilft" vor.
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet nun in einem Artikel (Bezahlschranke) darüber, dass "erste Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland aus Amtshaftung" seitens Bürgern mit Impfschäden erhoben worden seien. Mehrere Klagen, betreut durch die Kanzlei Steinbock & Partner, stützen sich dabei "auf unzureichende Aufklärung in Arztpraxen". Weiter heißt es in dem Artikel zu den Inhalten der Klageschriften: "Da die impfenden Ärzte als Leistungserbringer im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung gehandelt hätten, habe die Bundesrepublik Deutschland im Wege der Amtshaftung für deren Fehler einzustehen. Eine außergerichtliche Einigung habe das Bundesministerium für Gesundheit abgelehnt."
In dem Artikel werden aktuelle Beispiele und Details zu Klagen von Betroffenen dargestellt. So etwa klagt eine 56-jährige Frau vor dem Landgericht Gera, aufgrund der Folgenachwirkungen nach Erhalt einer Impfung des Produkts Comirnaty des Mainzer Pharmaunternehmens Biontech im Dezember 2021. Den Streitwert der Klage, ausgehend von den lebenseinschränkenden Beschwerden, beziffert der Anwalt dabei auf rund 226.000 Euro. Dazu heißt es in dem Artikel: "Mitte Januar 2022 sei die Mandantin wegen einer Sinusvenenthrombose stationär im Krankenhaus behandelt worden. Die Krankenhausärzte hätten den zuständigen Stellen eine Impfkomplikation gemeldet. Die Klägerin sei nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Impfung aufgeklärt worden, auch nicht über die damals schon bekannten Komplikationen sogenannter thromboembolischer Geschehen, so der Anwalt."
Gerichtlich muss jetzt geklärt werden, ob die finale Verantwortlichkeit bei der verabreichenden medizinischen Person oder dem Bund, als verantwortliche Institution von Vorgabenänderungen im MedBVSV, zu ermitteln ist. So wurde in Paragraf 4 des MedBVSV neu formuliert: "Die nach § 77 AMG zuständige Bundesoberbehörde kann im Einzelfall anordnen, dass abweichend von den §§ 10 und 11 AMG Arzneimittel ohne eine Kennzeichnung und Packungsbeilage in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn dies zur Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln erforderlich ist." Mehr …

22.08.2023: "Unbegründet" – Richterin lehnt Klage gegen AstraZeneca ab. Aufgrund eines Hörschadens infolge der COVID-19-Impfung klagte eine Zahnärztin vor dem Landgericht Mainz gegen den Pharmakonzern AstraZeneca auf Schadensersatz. Die Richterin lehnte die Klage am Montag als unbegründet ab. Eine Begründung ihrerseits blieb sie schuldig.
Das Landgericht Mainz hat eine Klage auf Schadensersatz infolge eines Impfschadens abgewiesen. Laut übereinstimmenden Medienberichten urteilte die Richterin, dass die Klage unbegründet sei. Ein Gutachten holte sie nicht ein. Die Kosten für das Verfahren wurden der Klägerin auferlegt. Bei der Klägerin handelt es sich um eine Zahnärztin, die sich im März 2021 den COVID-19-Impfstoff des britisch-schwedischen Pharmakonzerns AstraZeneca hatte verabreichen lassen und seitdem auf einem Ohr taub ist. Vor Gericht hatte sie mindestens 150.000 Euro Schadensersatz gefordert.
Eine Begründung für ihr Urteil gab die Richterin nicht. Diese werde aber schriftlich nachgereicht, wie es hieß. Mit ihrer Entscheidung folgte die Richterin der Forderung der beklagten Seite. Die Vertreter von AstraZeneca hatten argumentiert, dass Hörschäden bislang in keiner Studie als Nebenwirkung ihres Impfstoffes nachgewiesen worden seien. Eine außergerichtliche Einigung war nicht zustande gekommen.
Warnung des Anwalts vor der nächsten Pandemie. Das Landgericht Mainz beschäftigte sich mit dem Fall seit dem 26. Juni 2023. Die Klägerin gab vor Gericht an, dass sie direkt nach der Impfung ein Kribbeln in Fingern und ein Taubheitsgefühl im Gesicht verspürt habe. Der Hörschaden, der drei Tage nach der Impfung aufgetreten war, machte die Zahnärztin arbeitsunfähig und hält bis heute an. Die damals 40-Jährige hatte zur Altersgruppe gehört, für die die Empfehlung zur Einnahme von AstraZeneca später zurückgenommen worden war. Besonders Frauen unter 55 Jahren gehörten zur Risikogruppe für schwere gesundheitliche Schäden. Gegenüber dem SWR nannte die Klägerin das Urteil einen "Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen". Sie kündigte an, in Berufung zu gehen.
"Wenn mein Schaden schon nicht anerkannt wird, wie soll es dann anderen Betroffenen gehen? Mein Impfschaden ist offiziell anerkannt." Auch ihr Anwalt drückte sein Unverständnis über den "kurzen Prozess" aus, den die Richterin gemacht habe. Aus seiner Sicht hätte sie sich intensiver, mit dem Fall beschäftigen müssen. Man müsse im Blick behalten, dass es in Zukunft erneut zu Pandemien kommen werde, so der Anwalt. "Wenn jetzt wirklich dabei herauskommen sollte, es gibt keine Entschädigungen, die Leute werden im Stich gelassen, dann werden beim nächsten Mal bedauerlicherweise Leute nicht mehr mitmachen." Video und mehr  …

17.08.2023: Gericht fordert Gutachten. Hat AstraZeneca zu spät über Nebenwirkungen seiner Corona-Impfung informiert? In einem Zivilverfahren vor dem OLG Bamberg um einen möglichen Impfschaden fordert eine Geschädigte 600.000 Euro Schmerzensgeld. Der Pharmakonzern lehnt jede Verantwortung ab. Im Zivilverfahren um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden vor dem Oberlandesgericht (OLG) im bayerischen Bamberg soll ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Es gehe um die Frage, ob der Impfstoffhersteller AstraZeneca wie von der Klägerin behauptet wegen „unzureichender Arzneimittelinformation“ haften solle, teilte das OLG am Montag, 14. August, mit. Die ursprünglich für diesen Tag anberaumte Urteilsverkündung wurde verschoben.
Fünf „kritische Tage“ auf der Intensivstation. „Das, was ich in den letzten zwei oder zweieinhalb Jahren erlebt habe, wünsche ich keinem“, sagte Ramona Klüglein dem ARD-„Morgenmagazin“ in einem am Tag der Verhandlung veröffentlichten Beitrag. Sie hatte sich im März 2021 mit dem damals einzig verfügbaren COVID-19-Impfstoff des britisch-schwedischen Unternehmens AstraZeneca impfen lassen. Im Anschluss hatte sie eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten und war ins Koma gefallen. Letztlich mussten ihr drei Meter Darm entfernt werden. Sie lag zehn Tage auf der Intensivstation, „davon waren fünf Tage sehr, sehr kritisch“, berichtete sie weiter. Die 33-Jährige wurde dem TV-Beitrag zufolge nicht über die Nebenwirkungen aufgeklärt. Ihr Impfschaden wurde staatlich anerkannt.
Erst einige Tage nach ihrer Impfung seien Berichte über Thrombosen in Zusammenhang mit der Verab-reichung des Impfstoffs bekannt geworden. Hier sieht ihr Anwalt, der Medizinrechtler Volker Loeschner, den Ansatz für die Klage. So habe AstraZeneca zum Zeitpunkt der Impfung falsch über Nebenwirkungen informiert. „Aus unserer Sicht ist es ein Risiko, das vielleicht nicht in allen Fällen auftaucht, aber so erheblich ist, dass der Patient auch von Anfang hätte darüber informiert werden müssen“, sagte der Jurist gegenüber der ARD. AstraZeneca lehnt einen Vergleich ab. Mehr …

Können Hersteller für Impfschäden jetzt doch haftbar gemacht werden? Klage gegen Astrazeneca. Carlos A. Gebauer ist Jurist, Buchautor und Mitglied der FDP. Im Gespräch mit Boris Reitschuster wies der Liberale erst vor wenigen Wochen auf einen Umstand hin, der die hundertfach vor deutschen Gerichten angestrengten Zivilklagen auf Entschädigung wegen eines erlittenen Impfschadens in eine ganz neue Richtung lenken könnte. Gebauer deutete in diesem Video-Interview an, dass die behandelnden Ärzte – zumindest fallweise – unzureichend oder gar nicht über mögliche Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt haben könnten.
Doch jetzt könnte auch den Herstellern dieser Stoffe neues Ungemach drohen. Und zwar aus genau den Gründen, die der FDP-Politiker bereits genannt hatte. Vor dem Oberlandesgericht Bamberg wird aktuell die Berufung einer Klägerin verhandelt, die von Astrazeneca Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe bis zu 600.000 Euro verlangt.
In erster Instanz hat das Landgericht Hof diese Forderung noch zurückgewiesen. Die Richter in Bamberg scheinen den Fall nun aber zumindest in Teilen anders zu bewerten.
Anstatt der Frage, ob der Impfstoff „fehlerhaft“ war oder ist, stellt das Gericht in einem sogenannten Hinweisbeschluss einen anderen Aspekt in den Mittelpunkt. Das Fachportal „LTO“ zitiert daraus wie folgt: „Der Senat geht derzeit davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Impfstoff der Beklagten geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation der Beklagten dargestellt gewesen wäre.“ Mehr …

15.08.2023: Was muss eine demokratisch funktionierende Gesellschaft jetzt fordern? - Die Aufarbeitung der Corona-Plandemie. Das Verbrechen gegen die Menschheit und Freiheitsrechte der Menschen sowie die Wahrheit müssen ans Licht der Öffentlichkeit, damit sowohl eine psychische, soziologische, gesellschaftliche wie rechtliche Heilung eintreten kann.
Ob eine medizinisch-gesundheitliche Heilung jemals eintreten kann ist ungewiss. Gewiss hingegen ist: mRNA-Genspritzen und sonstige Verabreichungsformen gehören verboten. Genauso wie jegliche Forschung an Biowaffen. Hierfür muss sich jeder klardenke Mensch einsetzen, damit dieses Ziel erreicht werden kann.
Die Wege über die Gerichte sind hierfür lang, sehr lang und oftmals zu lang. Ein Strafgericht nach dem Modell Nürnberg 2.0 muss her, damit die Verfahrenswege verkürzt werden und die Verbrecher nicht mit juristischen Tricks und Schmierereien straffrei ausgehen. Weiter oben werden wir im zeitlichen Verlauf sehen welche Möglichkeiten und Verfahren möglich werden / wurden.    

28.07.2023: Von REDAKTION UNSER MITTELEUROPA | Uwe G. Kranz, Gründer und ehemaliger LKA-Chef Thüringens sowie nationaler Experte bei Europol hat zusammen mit der deutschen Aktivistin Marianne Grimmenstein beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 22.07.2023 eine Strafnzeige wegen Hochverrat am Deutschen Volk und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und (globalem) Völkermord
gegen die Fraktionsvorsitzenden der «Ampel-Koalition» und Bundesregierung gestellt und richtet sich im Einzelnen gegen:

Herrn Dr. Rolf Heinrich Mützenich, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Frau Katharina Dröge, Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Frau Britta Haßelmann, Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Herrn Christian Dürr, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Herrn Olaf Scholz, Bundeskanzler, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin
Herrn Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit, Friedrichstr. 108, 10117 Berlin
sowie alle weiteren Mitglieder der Bundesregierung.
Die Anzeige erfolgt vor dem Hintergrund der totalitären Pläne der Weltgesundheitsorganisation, die unter dem Deckmantel gesundheitlicher Fürsorge versucht, im Schnellverfahren bis 2025 sich weltweit suprastaatliche Gewaltbefugnisse zuerkennen zu lassen: Das WHO-Komplott sieht vor als dann Weltgesundheits-Überregierung nicht nur überstaatliche Exekutivgewalt über Gesundheit, Pandemievorsorge und Zwangsbehandlungen auszuüben, sondern auch Vollmachten zur Zensur und Verfolgung missliebiger Kritiker auf sich vereinen zu lassen. Mehr …

CIA wird verklagt wegen Verheimlichung von COVID-Pandemieakten. Wurden diejenigen, die das Leck im Wuhan-Labor vertuschten, bestochen? COVID-19 entkam offenbar aus einem chinesischen Labor, in dem mit Fledermausviren experimentiert wurde, umrundete den Globus und tötete Millionen Menschen. Schlimmer noch, Zehntausende erlitten Nebenwirkungen bis zum Tod durch experimentelle mRNA-Behandlungen, die von vielen Beamten innerhalb und außerhalb der Regierung gefordert wurden.
Jetzt wird die Central Intelligence Agency verklagt, weil sie sich weigert, Dokumente über eine Untersuchung der Ursprünge von COVID herauszugeben. Einem Bericht des Daily Caller zufolge verklagt das Oversight Project der Heritage Foundation die CIA wegen dieser Dokumente. Die Klage wurde angestrengt, nachdem die CIA sich geweigert hatte, den Anforderungen des Federal Informationsfreiheitsgesetzes nachzukommen, das die Herausgabe von Dokumenten verlangt, die „mit dem Team in Verbindung stehen, das mit der Untersuchung der Laborleak-Theorie beauftragt war“. Diese Theorie besagt, dass COVID-19 in einem Labor erzeugt wurde und aus diesem entwichen ist – und nicht die wissenschaftlich unplausible Ideologie, die damals von vielen Regierungsbeamten vertreten wurde, dass das Virus spontan von Tieren auf Menschen übergesprungen sei.
Dies ist eine Klage nach dem Freedom of Information Act („FOIA“), 5 U.S.C. § 552, um die Offenlegung von CIA-Dokumenten zu erzwingen, die sich auf Behauptungen beziehen, dass Mitglieder des COVID Discovery Teams der CIA, einer Gruppe von Mitarbeitern, die mit der Analyse des Ursprungs der COVID-19-Pandemie beauftragt waren, finanzielle Anreize erhalten haben, um ihre Position über den Ursprung des Virus zu ändern“, heißt es in der Klageschrift.
Die Klage vor dem Bundesgericht in Washington verlangt Informationen über die Aufzeichnungen des „Entdeckungsteams“ sowie „Aufzeichnungen über finanzielle Anreize und die Kommunikation zwischen Mitgliedern des Entdeckungsteams und Beamten zahlreicher Behörden der gesamten Bundesregierung“. Es gab nie eine vollständige Erklärung für die Finanzierung des chinesischen Labors in Wuhan durch die US-Regierung und warum es diese „Gain-of-Function“-Projekte durchführen durfte, bei denen Viren absichtlich gefährlicher oder leichter übertragbar gemacht werden, damit Wissenschaftler dann Impfstoffe gegen sie entwickeln können. Mehr …

25.07.2023: Klägervertreter in Impfschadensfällen berichtet über ersten Teilerfolg - und sieht sich erneutem Framing-Versuch ausgesetzt. Düsseldorf. Die auf die juristische Aufarbeitung von massenhaft auftretenden Schäden spezialisierte Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf bearbeitet derzeit über 1.500 Mandate für Menschen, die nach ärztlicher Auffassung einen Gesundheitsschaden nach Impfung mit einem Covid 19 mRNA-Impfstoff erlitten haben. In diesem Zusammenhang wurden bereits über 5.000 kostenlose Erstberatungen durchgeführt und Hunderte Klagen gegen Hersteller der mRNA Impfstoffe eingereicht. Zuvor hatte die Kanzlei Pionierarbeit im Dieselabgasskandal geleistet und den Weg für die Entschädigung Hunderttausender geebnet.
Wie die Kanzlei mitteilt, sei nun ein erster Teilerfolg errungen worden. Nachdem das Landgericht Köln bereits in drei parallel laufenden Verfahren verschiedener Geschädigter über einen Hinweisbeschluss mitgeteilt habe, dass der primär geltend gemachte Schadenersatzanspruch nach § 84 Arzneimittelgesetz bestehen könne, seien kürzlich zwei Beweisbeschlüsse ergangen, aufgrund derer ein medizinischer Sachverständiger den Sachverhalt aufklären soll. Mehr …

29.06.2023:  Impfgeschädigte benötigen Prozesskostenhilfe, bei BioNTech übernimmt der Steuerzahler. Der Anwalt einer impfgeschädigten jungen Frau nach COVID-Impfung informiert über diesbezügliche Erfahrungen. Nach etlichen bürokratischen Hürden gibt es nun zumindest einen zu 100 Prozent anerkannten Impfschaden. In Nordrhein-Westfalen sind aktuell noch mehr als 1.000 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens in Bearbeitung.
Juristisch musste nach entsprechender Klageeinreichung durch die Mutter geklärt werden, ob die diagnostizierte äußerst seltene Form der Myasthenia Gravis, einer Autoimmunerkrankung, bei der die Verbindungen zwischen Nerven und Muskeln nicht mehr funktionieren, im Zusammenhang mit ihrer zweimaligen COVID-Impfung mit dem Wirkstoff des Unternehmens BioNTech steht. Der Anwalt der Familie informierte nun über Details des Gerichtsverfahrens:
Der Alltag der mittlerweile Volljährigen sieht laut dem WDR-Beitrag folgendermaßen aus: "Kurz nach der Impfung hat die 17-Jährige Beschwerden, die von Medizinern als normale Reaktion eingestuft werden. Nach der zweiten Impfung aber reagiert Selins Körper so massiv, dass sie ins Krankenhaus muss. Seit Dezember pendelt Selin zwischen Solingen und dem Uniklinikum Essen hin und her. Nur mit Blutwäschen und hochdosierten Medikamenten kann sie derzeit überleben."
Zudem ist sie permanent auf einen Rollstuhl angewiesen. Rechtsanwalt Tobias Ulbrich informierte am 25. Juni auf seinem Twitter-Kanal über seine jüngsten Erfahrungen im laufenden Verfahren mit dem Pharmariesen aus Mainz:     "Selin, die von uns vertreten wird, musste beim Landgericht Wuppertal Prozesskostenhilfe beantragen. Diese ist in Deutschland auf einen Streitwert von 50.000 EUR bei reduzierten Gebühren gedeckelt. Selins Ansprüche dürften aber über 400.000 EUR hinausgehen, da ihr junges Leben mit 100 Prozent anerkanntem Impfschaden und Schwerbehinderung ruiniert ist."
Demgegenüber sehe es auf der Beklagtenseite vollkommen anders aus. Das Unternehmen BioNTech erhalte "vertragsgemäß von der Bundesrepublik Deutschland die Anwälte gestellt und voll bezahlt, und zwar unbegrenzt", so Ulbrich in seinem Beitrag weiter. Spitz formuliert stellt der Anwalt provokativ fest: "Das koordinierende Gesundheitsministerium muss zudem mit Rat und Tat aktiv zur Klageabweisung unterstützend tätig sein. In Deutschland muss man also auf der Täterseite stehen, um volle Unterstützung von Karl Lauterbach zu erhalten, während dort fleißig daran mitgewirkt wird, dass die Klagen abgewiesen werden."  Mehr …

16.03.2023: Zivilprozess in Frankenthal. Corona-Impfschaden? Frau aus der Pfalz verklagt Hersteller BioNTech. Eine Frau aus dem Rhein-Pfalz-Kreis klagt wegen eines angeblichen Impfschadens durch den Corona-Impfstoff der Firma BioNTech. Beklagter ist der Mainzer Hersteller des Impfstoffs. Nach Angaben einer Sprecherin des Gerichts in Frankenthal gibt die Klägerin aus der Vorderpfalz an, nach der zweiten Impfung mit dem Corona-Impfstoff von BioNTech eine Embolie erlitten zu haben. Da die Ursache für diese Embolie nicht ermittelt werden konnte, mache die Klägerin die Impfung dafür verantwortlich.
Der Fall sollte am 28. März vor der Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal verhandelt werden, so die Sprecherin. Demnach war angeordnet worden, dass die Klägerin persönlich vor Gericht erscheinen muss. Das Gericht wollte versuchen, eine gütliche Einigung, sprich einen Vergleich, zwischen der Klägerin und dem Hersteller des Corona-Impfstoffs herbeizuführen. Jetzt wurde der Termin aufgehoben. Einen neuen Termin gibt es noch nicht. So wolle die Klägerin, dass sich statt eines Einzelrichters eine Kammer mit dem Fall befassen soll. Außerdem sei für die Stellungnahmen der beteiligten Parteien mehr Zeit nötig. Kürzlich war bereits ein Zivilprozess in Frankfurt gegen den Impfstoffhersteller wegen angeblicher Impfschäden auf Ende April verschoben worden. Klägerin fordert Schadenersatz und Schmerzensgeld. Mehr …

13.01.2023: Vorwurf mangelnder Aufklärung. Prozess um möglichen Corona-Impfschaden: Frau klagt in Heilbronn gegen Ärztin. In Heilbronn wird eine Ärztin vor dem Landgericht verklagt. Eine Patientin wirft ihr vor, sie sei nicht über mögliche Corona-Impfschäden aufgeklärt worden. Am Landgericht Heilbronn hat am Freitagnachmittag der Prozess um eine möglicherweise mangelhafte Corona-Impfaufklärung begonnen. Die Klägerin wirft einer Heilbronner Ärztin vor, sie nicht über mögliche Risiken aufgeklärt zu haben. Klägerin sieht schwere Impfschäden bei sich
Die Klägerin habe Anfang 2021 ihre zweite Corona-Impfung erhalten. Kurz darauf sollen unter anderem Lähmungserscheinungen, Kraftlosigkeit und Schmerzen im linken Arm und Bein aufgetreten sein, teilt ihr Anwalt mit. Die Frage, ob Impfschäden vorliegen, werde das Gericht jedoch vorerst nicht klären, so der Richter, vorerst werde nur verhandelt, ob ausreichend aufgeklärt wurde. Die Entscheidung des Gerichts soll Mitte Februar fallen. Video und mehr …


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