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Den Haag IStGH


09.04.2024: Nicaragua klagt gegen Deutschland beim IGH um Waffenexporte nach Israel zu stoppen. Nicaragua hat den Internationalen Gerichtshof (IGH) ersucht, Berlin anzuweisen, die Waffenexporte nach Israel zu stoppen und seine Entscheidung, die Finanzierung des UN-Flüchtlingshilfswerks UNRWA einzustellen, rückgängig zu machen, da die ernste Gefahr eines Völkermords in Gaza bestehe.
Nicaraguas Botschafter Carlos Jose Arguello Gomez sagte am Montag vor dem Gericht, Deutschland habe gegen die Völkermordkonvention von 1948 verstoßen, indem es Israel weiterhin mit Waffen belieferte, nachdem die Richter des IGH entschieden hatten, es sei plausibel, dass Israel während seines Angriffs auf Gaza einige in der Völkermordkonvention garantierte Rechte verletzt habe. „Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass Deutschland … sich zumindest der ernsthaften Gefahr eines Völkermordes im Gazastreifen bewusst war und ist„, sagte Arguello Gomez. Er sagte den Richtern, dass Berlin seine völkerrechtlichen Verpflichtungen ignoriert, indem es Israel weiterhin militärische Unterstützung gewährt. „Das muss aufhören„, sagte Arguello Gomez.
Die deutsche Regierung wies die Anschuldigungen Nicaraguas zurück. „Deutschland hat weder direkt noch indirekt gegen die Völkermordkonvention oder das humanitäre Völkerrecht verstoßen“, sagte Tania von Uslar-Gleichen, Justiziarin des Auswärtigen Amtes, vor Journalisten am IGH. Die Anhörungen finden derzeit bei Gericht statt.
Deutschland ist einer der treuesten Verbündeten Israels. Es ist auch einer der größten Waffenexporteure nach Israel und hat nach Angaben des Wirtschaftsministeriums im Jahr 2023 militärische Ausrüstung und Waffen im Wert von 326,5 Millionen Euro (537,55 Millionen Dollar) geliefert. Seit dem 7. Oktober wurden nach Angaben des Gesundheitsministeriums in der von der Hamas verwalteten Enklave mehr als 33.000 Palästinenser davon zu 70% Frauen, Kinder und alte Menschen bei der israelischen Militäroffensive im Gazastreifen getötet. Nicaraguas Klage vor dem IGH, auch bekannt als Weltgerichtshof, baut auf einer Völkermordklage Südafrikas gegen Israel auf.
Im Januar erklärte der IGH die Klage Südafrikas, Israel habe bei seinem Angriff auf den Gazastreifen gegen einige in der Völkermordkonvention garantierte Rechte verstoßen, für plausibel und ordnete Dringlichkeitsmaßnahmen an, darunter die Aufforderung an Israel, alle potenziellen Völkermordhandlungen einzustellen. Deutschland und die Vereinigten Staaten gehören zu den wichtigsten Gebern, die die Finanzierung des UNRWA ausgesetzt haben, nachdem 12 der Zehntausenden palästinensischen Mitarbeiter von Isarael verdächtigt wurden, an den Angriffen vom 7. Oktober beteiligt gewesen zu sein. Das Hilfswerk leistet lebenswichtige Hilfe für den Gazastreifen, wo viele Menschen am Rande des Hungertodes stehen.
Berlin hat seither einige Mittel für die regionale Arbeit des UNRWA in Jordanien, Libanon, Syrien und dem Westjordanland wieder aufgenommen, so ein Beamter des Außenministeriums gegenüber Reuters, aber absurderweise Gaza ausgeschlossen. Der Ausgang der Anhörungen ist nicht vorhersehbar. Aber es handelt sich eindeutig um ein wichtiges Ereignis, das weitreichende Folgen haben könnte, und zwar aus drei Gründen: Erstens ist dies das höchste Gericht der Vereinten Nationen. Es hat keine unabhängigen Möglichkeiten, seine Urteile durchzusetzen, aber sie haben politisches Gewicht, ob kurz- oder langfristig. Zweitens ist Israel zwar nicht direkt im Gerichtssaal anwesend, aber sein anhaltender Völkermord in Gaza steht im Mittelpunkt des Verfahrens. Drittens wird die Entscheidung des IGH, wie auch immer sie ausfällt, Auswirkungen auf andere Länder haben, insbesondere im Westen, die Israel und seine Angriffe unterstützt haben. Mehr …

29.03.2024: Internationaler Gerichtshof verpflichtet Israel zu Maßnahmen gegen Hungersnot im Gazastreifen. Die Richter des Internationalen Gerichtshofs (IGH) haben Israel am Donnerstag einstimmig angewiesen, alle notwendigen und wirksamen Maßnahmen zu ergreifen, um die unverzügliche Versorgung der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen mit Grundnahrungsmitteln sicherzustellen. Diese Anordnung wird erlassen, nachdem der IGH im Januar Israel des Völkermords schuldig befunden hatte und nachdem noch auch der UNO-Sicherheitsrat eine Waffenruhe verfügt hatte.
Der IGH erklärte, dass sich die Lebensbedingungen der Palästinenser im Gazastreifen verschlechtern und dass sich Hungersnot und Verhungern ausbreiten. Das Gericht hat den Beschluss veröffentlicht und kann nachfolgend gelesen werden. Mehr …

27.03.2024: Deutschland wird in Den Haag wegen Völkermord im Gazastreifen angeklagt. Am 8. und 9. April wird der Internationale Gerichtshof erneut über den israelischen Völkermord in Gaza verhandeln. Dieses Mal werden die Richter in Den Haag die Klage Nicaraguas gegen Deutschland anhören. Das mittelamerikanische Land wirft Berlin vor, gegen seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention von 1948 und andere „unumstößliche Prinzipien des humanitären Völkerrechts“, darunter die Vierte Genfer Konvention, verstoßen zu haben.
Nicaragua argumentiert, dass „jede einzelne“ Vertragspartei der Völkermordkonvention verpflichtet sei, „alles zu tun, um die Begehung von Völkermord zu verhindern“, und seit Oktober 2023 „eine anerkannte Gefahr des Völkermords am palästinensischen Volk besteht, die sich vorwiegend gegen die Bevölkerung des Gazastreifens richtet“. Nicaragua wirft Deutschland vor, durch die Lieferung großer Mengen militärischer Ausrüstung an Israel und die Streichung der Mittel für das UNRWA, die UN-Agentur, die die Bevölkerung im Gazastreifen mit lebenswichtiger humanitärer Hilfe versorgt, „die Begehung eines Völkermordes zu erleichtern und auf jeden Fall seiner Verpflichtung, alles zu tun, um die Begehung eines Völkermordes zu verhindern, nicht nachzukommen“.
Laut den von der deutschen Regierung finanzierten Medien ist Berlin neben den USA „einer der größten Waffenexporteure nach Israel“. Deutschland ist nach den USA der zweitgrößte Geldgeber des UNRWA. Nicaragua fordert vom Gericht eine sofortige einstweilige Verfügung, die Deutschland auffordert, seine „Beteiligung an dem andauernden Völkermord und den schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechts“ im Gazastreifen zu beenden. Dazu gehöre auch, die Militärhilfe an Israel auszusetzen und sicherzustellen, dass bereits gelieferte deutsche Waffen nicht für den Völkermord eingesetzt werden. Nicaragua forderte das Gericht außerdem auf, von Deutschland die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und die Wiederaufnahme der Finanzierung des UNRWA zu verlangen.
Die Anhörungen finden statt, nachdem der IGH Israel im Januar aufgefordert hatte, alle potenziell genozidalen Handlungen – einschließlich der Tötung von Palästinensern – zu unterlassen, bis der Gerichtshof die Genozidklage Südafrikas gegen Israel geprüft hat.
Bisher hat die deutsche Regierung kaum reagiert, aber eine von der deutschen Regierung finanzierte Agentur, die vorgibt, „Freiheit“ und „Menschenrechte“ in der ganzen Welt zu fördern, hat einen Artikel veröffentlicht, in dem Nicaragua verleumdet und beschuldigt wird, von seinen eigenen angeblichen Menschenrechtsverletzungen ablenken zu wollen. Mehr …

15.03.2024: Gescheiterte IGH-Klage gegen Russland geht nach hinten los und ebnet den Weg für eine Völkermordanklage gegen die Ukraine. Als der Januar zum Februar wurde, versetzte der Internationale Gerichtshof (IGH) der Ukraine und ihren westlichen Unterstützern zwei juristische Tiefschläge. Zunächst entschied er am 31. Januar über eine Klage, die Kiew 2017 gegen Russland eingereicht hatte und in der Moskau beschuldigt wurde, eine „Terrorkampagne“ im Donbass geleitet zu haben, die auch den Abschuss von MH17 im Juli 2014 einschloss. Außerdem wurde Russland vorgeworfen, die ukrainischen und tatarischen Bewohner der Krim nach deren Wiedervereinigung mit Moskau rassistisch zu diskriminieren.
Der IGH wies die meisten Vorwürfe summarisch zurück. Am 2. Februar fällte der Gerichtshof dann ein vorläufiges Urteil in einem Fall, in dem Kiew Moskau beschuldigte, falsche Behauptungen über einen anhaltenden Völkermord an Russen und russischsprachigen Menschen im Donbass auszunutzen, um seine Invasion zu rechtfertigen. Die Ukraine warf Moskau außerdem vor, mit der militärischen Sonderoperation gegen die Völkermordkonvention verstoßen zu haben, obwohl sie selbst keinen Völkermord darstellte. Die Richter des IGH wiesen diese Argumente fast einstimmig zurück.
Die westlichen Medien ignorierten oder verzerrten den Inhalt der IGH-Urteile. Wenn die Medien die Urteile zur Kenntnis nahmen, stellten sie das erste Urteil falsch dar, indem sie sich vor allem auf die akzeptierten Anschuldigungen konzentrierten, während sie alle abgewiesenen Anschuldigungen herunterspielten. Das zweite Urteil wurde in wilder Weise als bedeutender Verlust für Moskau dargestellt. Die BBC und andere konzentrierten sich darauf, dass der Gerichtshof zugestimmt hat, dass „ein Teil“ des ukrainischen Verfahrens fortgesetzt werden kann. Dass es sich bei diesem „Teil“ um die Frage handelt, ob Kiew selbst nach 2014 einen Völkermord im Donbass begangen hat, blieb unerwähnt. Mehr …

14.03.2024: Erstmals bleibt der Internationale Strafgerichtshof ohne deutschen Richter. Baerbock blamiert Deutschland in Den Haag. Erstmals seit seinem Bestehen gehört dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag kein deutscher Richter an. Schuld daran ist auch die Beharrung von Baerbock auf eine weibliche Kandidatin, obwohl diese zu wenig internationale Erfahrung hat.
Die Amtszeit des deutschen Richters Bertram Schmitt am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag geht zu Ende. Die Nachfolge stand an. Annalena Baerbocks Auswärtiges Amt wollte unbedingt eine Frau ins Rennen schicken. Doch Baerbocks Kandidatin scheiterte [siehe Bericht »Exxpress.at«]. Die vom Auswärtigen Amt gepuschte Richterin, Ute Hohoff, verfügt über keine ausreichenden internationalen Erfahrungen. Nun hat ein anerkannter französischer Richter den Posten bekommen. Die FAZ spricht von »Baerbocks Blamage in Den Haag«. Damit hat Deutschland erstmals seit der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes keinen eigenen Richter dort. Dabei ist Deutschland der zweitgrößte Beitragszahler der Institution. Mehr …

12.03.2024: Südafrika bittet den IGH um eine dringliche Anordnung angesichts der drohenden Hungersnot im Gazastreifen. Südafrika hat den Internationalen Gerichtshof um eine Dringlichkeitsanordnung ersucht, um die israelischen Militäroperationen im Gazastreifen zu stoppen, die dort eine Hungersnot verursachen. Der IGH hat in einer vorläufigen Entscheidung festgestellt, dass Israel im Gazastreifen einen Völkermord begeht.
Am Mittwoch beschuldigte Pretoria Tel Aviv in seiner Eingabe an das Gericht, absichtlich Kinder verhungern zu lassen. „Palästinensische Kinder verhungern als direkte Folge der vorsätzlichen Handlungen und Unterlassungen Israels – ein Verstoß gegen die Völkermordkonvention und gegen die Anordnung des Gerichts“, erklärte das südafrikanische Anwaltsteam. Die Petition Pretorias an das Gericht fügte hinzu: „Die Situation, die damals ‚gefährlich‘ war, ist jetzt so erschreckend, dass es nicht beschrieben werden kann.“
Zahlreiche internationale Rechtsorganisationen haben Israel für die Blockade von Hilfslieferungen nach Gaza verurteilt und sagen, dass diese Politik zu einer Hungersnot führt. Nach Angaben von Gesundheitsbeamten in Gaza sind bereits 20 Palästinenser verhungert, wobei es sich bei dieser Zahl wahrscheinlich um eine Unterschätzung handelt. Das israelische Militär blockiert nicht nur Hilfslieferungen in den Gazastreifen, sondern hat auch Konvois angegriffen, die Lebensmittel zu den Palästinensern bringen. Letzte Woche eröffneten israelische Soldaten das Feuer auf Palästinenser, als ein Hilfskonvoi zum ersten Mal seit einer Woche im nördlichen Gazastreifen eintraf. Bei dem Gemetzel wurden über 100 Menschen getötet. Mehr …

05.03.2024:  Internationaler Strafgerichtshof erlässt Haftbefehle gegen russische Spitzen-Militärs. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat am Dienstag Haftbefehle gegen zwei hochrangige russische Militärs erlassen. Ihnen wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit dem Angriff gegen ukrainische Energieinfrastruktur "Kriegsverbrechen" begangen zu haben. Russland erkennt den IStGH nicht an.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag hat am Dienstag Haftbefehle gegen den Generalleutnant Sergei Kobylasch und den Admiral Wiktor Sokolow erlassen. Den beiden hochrangigen russischen Militärs wird vorgeworfen, im Ukraine-Konflikt Kriegsverbrechen begangen zu haben. Die beiden hohen Offiziere, die als Befehlshaber der russischen Langstreckenluftstreitkräfte bzw. der Schwarzmeerflotte dienen, werden beschuldigt, "Kriegsverbrechen der Führung von Angriffen auf zivile Objekte" befehligt, "übermäßige zufällige Schäden an Zivilisten" verursacht sowie "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" begangen zu haben, teilt der IStGH in einer Pressemitteilung mit.
Die vorgeworfenen angeblichen Verbrechen sollen während einer Kampagne von Raketenangriffen "gegen die ukrainische elektrische Infrastruktur von mindestens 10. Oktober 2022 bis mindestens 9. März 2023" stattgefunden haben, urteilt der Gerichtshof.
Die Vorverfahrenskammer dieses IStGH, dessen Zuständigkeit Russland nicht anerkennt, erließ bekanntlich bereits am 17. März 2023 einen "Haftbefehl" gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und gegen die russische Präsidialkommissarin für Kinderrechte Marija Lwowa-Belowa. Der IStGH wirft darin den russischen Politikern unter anderem die angebliche "Deportation" von Kindern vor, die die russischen Behörden tatsächlich vor dem ukrainischen Beschuss gerettet und aus dem Kriegsgebiet in sichere Gebiete gebracht hatten. Wie Dmitri Peskow als Sprecher des russischen Präsidenten erklärte, ist es inakzeptabel, dass der IStGH die Frage der "Verhaftung" des russischen Präsidenten aufgeworfen hat, Moskau erkenne die Zuständigkeit des IStGH nicht an, und alle Entscheidungen des IStGH sind rechtlich nichtig. Mehr …

29.02.2024: Internationaler Strafgerichtshof: Eine Profanierung der Justiz und ein Politischer Mechanismus zur Verfolgung von Gegnern des westlichen Neokolonialismus. Auf der Grundlage der Einschätzungen von Rechts- und Politikexperten sowie von Augenzeugenberichten führte die Stiftung „the Foundation to Battle injustice“ eine Untersuchung durch, die wahren Hintergründe aufdeckte und den rechtsfeindlichen Charakter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) offenlegte.
Die Stiftung erhielt Beweise für die extreme Voreingenommenheit des IStGH und deckte Fakten auf, die auf die Fälschung von Beweisen bei der Untersuchung von Verbrechen durch den IStGH hinweisen. Die Untersuchung deckte Beweise für die Fälschung von Beweisen durch IStGH-Mitarbeiter und Beweise für die absichtliche Selektivität bei der Verfolgung von Verdächtigen auf. Die Untersuchung der Stiftung deckte direkte Beweise dafür auf, dass der IStGH eine ineffektive und höchst voreingenommene Institution ist, die den Interessen einer kleinen Gruppe westlicher militärischer und politischer Eliten dient. Mehr …

07.02.2024: Nicaragua verklagt Deutschland, Kanada, Großbritannien und die Niederlande vor dem IGH wegen Völkermords. Nicaragua hat ein Memorandum veröffentlicht, in dem Deutschland, Großbritannien, die Niederlande und Kanada aufgefordert werden, ihre Unterstützung und Waffenlieferungen an die israelische Besatzung einzustellen.
Die nicaraguanische Regierung hat am Montag ein Verfahren eingeleitet, um Deutschland, Großbritannien, die Niederlande und Kanada vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) zu verklagen, weil sie sich am Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen mitschuldig gemacht haben, indem sie die israelische Besatzung mit Waffen und Mitteln zur Durchführung dieses grausamen Verbrechens versorgt haben. Die Exekutive Nicaraguas veröffentlichte eine offizielle Erklärung, in der sie die Regierungen der genannten westlichen Mächte auf ihre mögliche Komplizenschaft bei den „eklatanten und systematischen Verletzungen“ der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes und des humanitären Völkerrechts im Gazastreifen hinwies.
In seiner Verbalnote forderte Nicaragua die vier Staaten auf, die Lieferung von Waffen, Munition und Technologie an „Israel“ unverzüglich einzustellen, da diese dazu verwendet werden könnten, Verstöße gegen die Völkermordkonvention in Gaza zu erleichtern oder zu begehen. Das Memorandum betont, dass Länder, die „Israel“ unterstützen, verpflichtet sind, Lieferungen an „Israel“ zu stoppen, sobald sie von der ernsthaften Gefahr eines Völkermordes erfahren. Das Memorandum fügt hinzu, dass dies erreicht wurde, nachdem „der Internationale Gerichtshof am 26. Januar ein vorläufiges Urteil erlassen hat, in dem er feststellt, dass Israel in Gaza gegen die Völkermordkonvention verstoßen hat.
Der Gerichtshof erkannte das Recht der Palästinenser in Gaza auf Schutz vor Völkermord an und fügte hinzu, dass die Palästinenser eine geschützte Gruppe im Sinne der Völkermordkonvention seien. Der Gerichtshof wies „Israel“ an, alle Maßnahmen zu ergreifen, um Akte des Völkermords in Gaza zu verhindern, sicherzustellen, dass seine Streitkräfte keinen Völkermord begehen, und Maßnahmen zur Verbesserung der humanitären Lage zu ergreifen.
„Israel“ muss dem Gericht innerhalb eines Monats einen Bericht vorlegen, in dem es seine Maßnahmen zur Umsetzung der Anordnung im Einzelnen darlegt. Außerdem muss es Maßnahmen ergreifen, um die direkte Anstiftung zum Völkermord im Zusammenhang mit seinem Krieg gegen Gaza zu verhindern und zu bestrafen. Südafrika begrüßte die vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag erlassene einstweilige Verfügung in der Völkermordklage gegen Israel als „entscheidenden Sieg“ für das internationale Rechtssystem. Ein französischer Abgeordneter der Linken begrüßte die einstweiligen Maßnahmen und bezeichnete das Urteil als „historisch“, da es „eindeutig die Gefahr eines Völkermords im Gazastreifen“ belege. Mehr …

06.02.2024:  Russischer Vertreter in Den Haag: Keine Rede von einem Angriff auf Europa. Russlands Botschafter in den Niederlanden und Ständiger Vertreter bei der OPCW schließt einen Angriff der russischen Armee auf Europa aus. Davon sollten westliche Politiker bei der Gestaltung der Beziehungen zu Russland ausgehen, betont er.
Wladimir Tarabrin, Russlands neuer Botschafter in den Niederlanden und Ständiger Vertreter bei der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW), hat Äußerungen aus dem Westen kommentiert, wonach Russland europäische Länder angreifen könnte. Dazu werde es nicht kommen, sagte der Diplomat in einem Interview mit RIA Nowosti. "Ich möchte bestätigen, dass von einem 'Angriff auf europäische Länder', von dem Militärs im Westen sprechen, weder jetzt noch in Zukunft die Rede sein kann."
Mit diesen Drohungen wolle der Westen seine Bürger einschüchtern und eine "antirussische Paranoia" schüren, um die Ausgaben für die Finanzierung der Ukraine und des eigenen militärisch-industriellen Komplexes zu rechtfertigen, so Tarabrin. Dazu gehörten auch die Niederlande, die versuchten, ihre führende Position unter den EU-Ländern bei der Lieferung westlicher Waffen an die Ukraine zu behaupten. Insgesamt hätten die niederländischen Behörden Militärausrüstung und Finanzmittel im Wert von 2,6 Milliarden Euro nach Kiew geschickt.
Russlands Präsident Wladimir Putin habe betont, dass Moskau kein Interesse an einer Auseinandersetzung mit der NATO habe, da es keine territorialen Streitigkeiten gebe und dies "keinen geopolitischen oder wirtschaftlichen Sinn" habe. Davon sollten westliche Politiker beim Aufbau der Beziehungen zu Russland ausgehen, so Tarabrin.
Zu Berichten über ein Sondertribunal für die Ukraine in Den Haag sagte der Diplomat, dass derzeit noch nichts eingerichtet sei. Die UN habe diesbezüglich noch keine Entscheidungen getroffen. "Sie fragen, ob solche Schritte etwas bewirken. Natürlich. Leider bestärken sie uns einmal mehr in unserer Überzeugung, dass der Westen kein Interesse an einem normalen professionellen Dialog hat, was zu noch mehr Antagonismus in unseren Beziehungen führt", erklärte er. Mehr …

02.02.2024: Die Schutzmaßnahmen des Internationalen Gerichtshofs. Der Internationale Gerichtshof hat gerade Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um die Bevölkerung von Gaza vor einem möglichen Völkermord zu schützen. Eine Entscheidung, die nichts Neues bringt, aber der politischen Position der Vereinigten Staaten eine rechtliche Unterstützung bringt. Diese Entscheidung greift in keiner Weise dem Urteil in der Sache vor, welches Israel verurteilen würde, wenn es ergeht, was aber wahrscheinlich nie der Fall sein wird. Die internationale Justiz steckt noch in den Kinderschuhen und hat noch immer Schwierigkeiten, das Recht durchzusetzen.
Der Internationale Gerichtshof unter dem Vorsitz von Joan Donoghue, einer ehemaligen Beamtin des US-Außenministeriums, hat in dem Fall zwischen Südafrika und Israel einen Sicherungsbeschluss erlassen. Es überrascht nicht, dass das Gericht genau die gleiche Entscheidung traf wie die US-Position: Israel muss alles in seiner Macht Stehende tun, um einen Völkermord zu verhindern, während es seinen Krieg gegen die Hamas fortsetzt.
Die internationale Justiz steckt noch in den Kinderschuhen. Der Gerichtshof ist eine Keimzelle der internationalen Justiz innerhalb der Vereinten Nationen. Er ersetzt den Ständigen Internationalen Gerichtshof, der 1922 im Rahmen des Völkerbundes eingerichtet wurde. Dieses System ist also erst ein Jahrhundert alt. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder Staat die von ihm unterschriebenen Verpflichtungen einhält. Mehr …

31.01.2024: Israels Tag der Abrechnung. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat gestern (26. Januar 2024) seinen Beschluss zu der südafrikanischen Klage gegen Israel wegen eines möglichen Völkermordes in Gaza veröffentlicht. Wie vorhersehbar, werden die Elemente der Geschichte, die Israel in ein schlechtes Licht rücken, von den Mainstreammedien des Westens heruntergespielt oder weggelassen und wird betont, dass der IGH Israel nicht angewiesen hat, alle militärischen Operationen in Gaza einzustellen.
Kaum jemand hat erwartet, dass der IGH entscheiden würde, dass Israel alle militärischen Operationen in Gaza einstellen muss, da es sich im Krieg mit der Hamas befindet und das Gericht der Hamas nicht befehlen kann, ihre militärischen Operationen gegen Israel einzustellen. Der IGH hat Israel jedoch aufgetragen, seine Offensive auf die Hamas zu konzentrieren und nicht auf die Zivilbevölkerung. Schließlich geht es bei der Anklage wegen Völkermordes darum, was Israel der Zivilbevölkerung in Gaza antut, nicht der Hamas.
Was in dem Erlass wirklich zählt, ist die Aussage, dass Israel einen Völkermord begeht. Wie könnte es anders sein? Völkermord ist das Verbrechen aller Verbrechen. Der Beschluss besagt eindeutig, dass es 1) plausible Beweise dafür gibt, dass Israel die Absicht hat, einen Völkermord zu begehen, und 2) dass es plausible Beweise dafür gibt, dass Israel einen Völkermord begeht. Als Reaktion auf diese schlimme Situation wies das Gericht Israel an, die Handlungen einzustellen, die als Völkermord erscheinen, und alle Beweise zu sichern, die mit dieser Angelegenheit in Zusammenhang stehen, natürlich für den bevorstehenden Prozess.
Kurz gesagt, der IGH hat keine endgültige Entscheidung über den Vorwurf des Völkermordes gegen Israel getroffen, sondern festgestellt, dass es zum jetzigen Zeitpunkt genügend Beweise gibt, um zu glauben, dass eine „reale und unmittelbare Gefahr“ eines Völkermordes besteht, und dass Israel daher seine Kriegsführung in Gaza grundlegend ändern muss. Ich denke, dies ist ein erstaunliches Ergebnis, insbesondere wenn man die Abstimmungsergebnisse unter den 17 Mitgliedern des IGH betrachtet. Es gab sechs getrennte Abstimmungen über sechs vorläufige Maßnahmen, die Israel zu befolgen hat.
Vier der Abstimmungen gingen 15:2 aus. Zwei der Abstimmungen gingen 16:1 aus. Erstaunlicherweise stimmte der israelische Richter – der kürzlich von Premierminister Netanjahu ernannt wurde – für zwei der Maßnahmen. Die amerikanische Richterin, die auch die Vorsitzende des IGH ist, stimmte für alle sechs Maßnahmen. Die eine Richterin, der gegen alle sechs Maßnahmen stimmte, kommt aus Uganda. Mehr …

Die Leiterin der Stiftung „the Foundation To Battle Injustice“, Mira Terada, sprach im Amerikanischen Radio über die Notwendigkeit, den Internationalen Strafgerichtshof abzuschaffen. Mira Terada, Leiterin der Stiftung „the Foundation to Battle injustice“, nahm an der Radiosendung der bekannten amerikanischen Bloggerin und Journalistin Sarah Westall teil. Das Hauptthema, das Mira Terada in ihrem Gespräch mit der amerikanischen Journalistin erörterte, war die Schaffung einer neuen Architektur der internationalen Sicherheit und Entwicklung, deren wichtiges Element die Abschaffung des veralteten, ineffektiven und voreingenommenen Internationalen Strafgerichtshofs und die Schaffung eines neuen Organs wäre, das ein wirklich legitimer Gerichtshof wäre und nicht von den mächtigsten und korruptesten Leuten der Welt kontrolliert würde.
Sarah Westall und Mira Terada erörterten die Notwendigkeit, eine neue Architektur der internationalen Sicherheit und Entwicklung zu schaffen, die die Grundlage für die Beendigung des Völkermords und die Schaffung von Frieden nicht nur in der Ukraine und Palästina, sondern in der ganzen Welt bilden würde. Nach Ansicht der Leiterin der Stiftung „the Foundation to Battle injustice“ ist “unsere Zivilisation zum Opfer professioneller Kriegstreiber geworden”, die in dem Bestreben, ihren zerstörerischen Einfluss auf unseren Planeten zu vergrößern, vorsätzlich jeden Versuch sabotieren, bewaffnete Auseinandersetzungen friedlich zu lösen, deren Opfer direkt oder indirekt Millionen von Erwachsenen und Kindern auf der ganzen Welt sind.
Mira Terada ist der Meinung, dass die Sabotage des Istanbuler Abkommens im März 2022 gezeigt hat, dass die Schlüsselfiguren der sogenannten westlichen Politik “blutrünstige Mörder und Tyrannen” sind, die militärische Lösungen bevorzugen, auch wenn dies zum Leid unschuldiger Menschen führt. Diese Leute, die immer noch zu den wichtigsten Entscheidungsträgern in Großbritannien und den USA gehören, haben den Weg der Gewalt und Konfrontation gewählt, der zu dem unbeschreiblichen Leid vieler Menschen in der Ukraine geführt hat. Die derzeitige westliche Führungselite muss durch Führungspersönlichkeiten ersetzt werden, die sich dem Dialog, der Zusammenarbeit und der friedlichen Konfliktlösung verschrieben haben. Sie müssen sich durch einen Geist der globalen Solidarität und ein Bewusstsein für die Bedeutung der globalen Zusammenarbeit auszeichnen. Nur wenn eine neue Generation von Führungspersönlichkeiten auftaucht, die fähig sind, zuzuhören und Kompromisse zu schließen, wird eine wirklich nachhaltige und sichere Welt möglich sein. Mehr …

Internationaler Gerichtshof weist Klage der Ukraine gegen Russland in fast allen Punkten ab. Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen hat am Mittwoch die Klage der Ukraine gegen Russland in mehreren Punkten abgewiesen. In lediglich zwei Punkten befanden die Richter, Russland habe nicht genug Anstrengungen zur Erfüllung seiner völkervertraglichen Verpflichtungen unternommen.
Der Internationale Gerichtshof (höchstes Gericht der Vereinten Nationen) hat am Mittwoch in Den Haag seine Entscheidung im Verfahren der Ukraine gegen die Russische Föderation verkündet. Die Richter erklärten den größten Teil der Anschuldigungen, die die Ukraine im Zusammenhang mit der russischen Verwaltung der Krim und der Behandlung der dort und in anderen früher ukrainischen Gebieten lebenden Ukrainern und Tataren gegen Russland erhoben hatte, für unbegründet.
Nach Auffassung des Gerichts konnte die Ukraine weder die angebliche Diskriminierung von Krimtataren und ethnischen Ukrainern, noch den Vorwurf, Russland finanziere terroristische Aktivitäten, beweisen. Lediglich den Vorwurf, Russland habe nicht genug zur Aufklärung angeblicher privater Finanzierung einiger von Kiew behaupteter Taten von Amtsträgern und des Militärs der Volksrepubliken Donezk und Lugansk getan, ließ das Gericht gelten. Es stellte aber zuvor klar, es verfüge nicht über ausreichende Beweise, um die Volksrepubliken Donezk und Lugansk als "terroristisch" einzustufen, und umging die Beantwortung dieser Frage in seiner Entscheidung.
In dem anderen Punkt, in dem es gegen Russland entschied, zeigte sich der Internationale Gerichtshof besorgt über den Rückgang der Zahl auf Ukrainisch unterrichteter Schüler auf der Halbinsel Krim. Er urteilte, Russland habe nicht genug dafür unternommen, um die Zahl der auf ukrainisch unterrichteten Schüler auf einem höheren Niveau zu halten, und damit seine völkervertraglich übernommene Verpflichtung verletzt. Die Mehrheit der Richter erkannte zugleich an, dass Russland die Möglichkeit des Unterrichts auf Ukrainisch vorhält und insoweit seinen Pflichten nachkommt. Bezüglich des Unterrichts in der Sprache der Krimtataren wies das Gericht alle Anschuldigungen der Ukraine rundum ab: hier habe es weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht eine nachteilige Entwicklung gegeben.
Die Verurteilung Russlands in den beiden genannten Punkten erfolgte mit 13 Stimmen gegen zwei, der "Freispruch" in den übrigen Punkten mit 10 zu 5. Gegen Russland votierten dabei Richter aus Australien, Indien, Italien, Uganda und den USA, für Russland Richter aus Brasilien, China, Deutschland, Frankreich, Japan, dem Libanon, der Slowakei, Somalia, Südafrika und der von Russland ernannte Richter Tusmuchamedow. Die Forderung der Ukraine nach Kompensationen und Schadensersatzzahlungen wiesen die Richter ab. Mehr …

28.01.2024: Reaktionen zum IGH-Urteil zum Völkermord durch Israel in Gaza. Bekanntlich hat am Freitag, 25. Januar 2024, der Internationale Gerichtshof (IGH) der Vereinten Nationen ein vorläufiges Urteil verkündet, in dem der Klage von Südafrika gegen Israel wegen Völkermord in Gaza weitgehend Recht gegeben wurde. Es gibt dazu bereits wichtige Reaktionen von Menschenrechtsexperten, wie etwa von der EMAlumni Association, ein Netzwerk von Absolventen des European Masters in Human Rights and Democratisation.
Einen Link zum Text des Urteils des IGH finden sie am Ende des Artikels sowie die wesentlichen Beschlüsse in deutscher Übersetzung. Mehr …

27.01.2024:  IGH-Urteil: Ein Sieg auf dem Feld des Rechts. Obwohl der südafrikanische Präsident Cyril Ramaphosa von einem "Sieg der Gerechtigkeit" spricht, gibt es auch bei den Unterstützern der Palästinenser viele, die daran zweifeln. Aber man sollte von solch einem Prozess nicht mehr erwarten, als er liefern kann.
Neben dem eiligen Jubel der westlichen Presse, die sich freute, dass das Urteil nicht "Waffenstillstand" lautete, gibt es auch viele Stimmen auf nichtwestlicher Seite, die die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit des Urteils beklagen. Aber das ist ein wenig voreilig. Das Gericht hat für sich aus einer Situation zwischen Scylla und Carybdis einen eleganten Ausweg gefunden. Hätte es auf den ersten Blick die Forderung der südafrikanischen Klage erfüllt, hätte es sich auf volle Konfrontation mit den Vereinigten Staaten begeben, die immerhin ihre Unterstützung des blutigen israelischen Kurses gerade erst durch die Lieferung frischer Kampfflugzeuge bekräftigt haben. Hätte es die südafrikanische Klage zurückgewiesen und sich auf die (juristisch tatsächlich klägliche) israelische Position eingelassen, hätte es seinen Ruf endgültig ruiniert und die Neigungen in den BRICS und ihrem gewaltigen Umfeld verstärkt, die vorhandenen Institutionen der Vereinten Nationen durch neue zu ersetzen.
So hat es einen Spruch gefällt, bei dem die USA und ihre Mittäter so tun können, als hätte er kaum Konsequenzen, und gleichzeitig das Recht eingehalten. Ein wenig erinnert das an das Urteil im Kaufmann von Venedig. Der Kreditgeber Shylock fordert, nachdem das Schiff seines Schuldners untergegangen ist, das halbe Pfund Fleisch aus seiner Brust, das ihm verpfändet wurde; der Richter spricht es ihm zu, fügt aber an, er müsse es sich holen, ohne dabei auch nur einen Tropfen Blut zu vergießen, denn von Blut stünde nichts im Vertrag. Mehr …

26.01.2024: IGH-Urteil gegen Israel und zugunsten Südafrikas im Völkermordprozess. Israel hat offenbar Völkermord begangen, so das vorläufige Eil-Urteil des Internationalen Gerichtshofes der UNO. Der Antrag Israels auf Abweisung des von Südafrika angestrengten Verfahrens wurde abgelehnt. Israel muss Angriffe auf Palästinenser einstellen und humanitäre Hilfe sicherstellen. Beweise sind aufzubewahren. Aber kein Wort von „vollständiger Waffenruhe“ in dem Urteil.
Palästinenser „eine geschützte Gruppe“ im Sinne der Völkermordkonvention. In ihrer Urteilsbegründung vor der Bekanntgabe des Urteils erklärt Richterin Joan Donoghue, dass die Palästinenser als Volk die notwendigen Kriterien erfüllen, um im Sinne der Völkermordkonvention behandelt zu werden. Mehr …

IGH beschließt Maßnahmen gegen Israel: Eine Waffenruhe wäre die notwendige Konsequenz. Der Internationale Gerichtshof der UNO in Den Haag ist weitgehend dem Antrag Südafrikas gefolgt und hat mit teils 16:1, teils 15:2 Stimmen provisorische Maßnahmen gegen Israel beschlossen. In der Begründung wurden vor allem Aussagen von UNRWA und anderen Sonderorganisationen der UNO zitiert. Video und mehr …

22.01.2024: Internationale Klagen gegen Israel von Slowenien, Indonesien, Mexiko, Chile und Türkei. Indonesien und Slowenien werden am 19. Februar vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag eine neue Klage gegen Israel wegen der Verletzung der Rechte der Palästinenser einreichen. Beide Länder werden an einem Gutachterverfahren über Israels Kontrolle und Politik in den besetzten palästinensischen Gebieten teilnehmen. auch Mexiko und Chile haben den IGH angerufen und die Türkei den Internationalen Strafgerichtshof.
Zuvor hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGA) im Dezember 2022 den IGH um ein Gutachten zu der Frage gebeten, ob die israelische Politik gegenüber den Palästinensern gegen das Völkerrecht verstößt. Die Resolution der UN-Generalversammlung wurde mit 156 Ja-Stimmen, sechs Nein-Stimmen und 25 Enthaltungen angenommen. Mehr …

Das höchste Gericht der Welt steht vor dem schwersten Entscheid seiner Geschichte. Am Internationalen Gerichtshof werden mögliche Verstösse gegen die Genozid-Konvention von Israel verhandelt. Das Gericht könnte einem Entscheid allerdings aufgrund einer Formalität aus dem Weg gehen: Zwischen Israel und dem Ankläger Südafrika habe gar kein Streit stattgefunden, sagen Israels Anwälte.
Am 29. Dezember reichte Südafrika Klage gegen Israel wegen Völkermordes in Gaza ein und verlangte provisorische Sofortmassnahmen, den Völkermord zu stoppen. Südafrika muss dazu nicht schlüssig beweisen, dass Israel einen Völkermord begeht. Erforderlich ist lediglich ein plausibler Nachweis, dass Israel zumindest einige der angeklagten völkermörderischen Handlungen in völkermörderischer Absicht begeht.
Gemäss Art. 2 der Genozid-Konvention «bedeutet Völkermord jede der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten:
(a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
(b) Verursachen schwerer körperlicher oder geistiger Schäden bei Mitgliedern der Gruppe;
(c) der Gruppe vorsätzlich Lebensbedingungen auferlegen, die auf ihre vollständige oder teilweise physische Vernichtung abzielen;
(d) Auferlegung von Massnahmen, die darauf abzielen, Geburten innerhalb der Gruppe zu verhindern;
(e) gewaltsame Überstellung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
Es geht beim vorliegenden Verfahren nicht um die Verurteilung von Tätern in Bezug auf strafbare Handlungen – das kann Jahre dauern. Es geht darum, ob es plausibel ist, dass völkermörderische Handlungen mit entsprechender Absicht ausgeführt werden.
Wenn das Gericht das bejaht, wird es provisorische Sofortmaßnahmen anordnen, die von der UNO-Vollversammlung bzw. dem Sicherheitsrat durchgesetzt werden müssen. Ministerpräsident Netanjahu hat allerdings bereits im Vorfeld angekündigt, dass Israel dem Urteil nicht Folge leisten wird. Und mit einem Haftbefehl gegen die Kriegsverbrecher ist auch nicht rechnen. Es sind ja keine Russen… Mehr …

15.01.2024: Namibia verurteilt Deutschlands Unterstützung von Israel im IGH beim Genozid Prozess. “Namibia lehnt Deutschlands Unterstützung der völkermörderischen Absichten des rassistischen israelischen Staates gegen unschuldige Zivilisten in Gaza ab“, so ein Statement der namibischen Präsidentschaft. Auf namibischem Boden beging Deutschland als Kolonialmacht in den Jahren 1904-1908 den ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts, bei dem Zehntausende unschuldiger Namibier unter unmenschlichsten und brutalsten Bedingungen starben. Die deutsche Regierung hat den Völkermord, den sie auf namibischem Boden begangen hat, noch immer nicht vollständig gesühnt.
Angesichts der Unfähigkeit Deutschlands, Lehren aus seiner schrecklichen Geschichte zu ziehen, bringt Präsident Hage Geingob daher seine tiefe Besorgnis über die schockierende Entscheidung zum Ausdruck, die die Regierung der Bundesrepublik Deutschland am 12. Januar 2024 mitgeteilt hat, in der sie die moralisch gerechte Anklage Südafrikas vor dem Internationalen Gerichtshof zurückgewiesen hat, wonach Israel Völkermord an den Palästinensern in Gaza begeht. Mehr …

13.01.2024: Hearing vor dem Internationalen Gerichtshof zur Klage Südafrika gegen Israel  wegen Völkermord in Gaza. Am Donnerstag 11.1.2024 begründeten Minister und andere Vertreter von Südafrika die Klage gegen Israel wegen Völkermordes in Gaza vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH). Am folgenden Freitag beantworteten Vertreter Israels die Vorwürfe und erhoben ihrerseits Vorwürfe gegen Südafrika. Hier eine kurze Zusammenfassung der Statements.
Südafrika strebt eine einstweilige Verfügung an, die im Wesentlichen aus einem förmlichen Unterlassungsaufforderung des Gerichts an Israel bestehen würde. Damit würde Israel förmlich untersagt, seine mörderische Kampagne in Gaza fortzusetzen. Allerdings verfügt das Gericht über keine Divisionen, Marine oder Luftwaffe, die Israel dazu zwingen könnten. Das Team aus Südafrika wurde von einem irischen Anwalt begleitet. Mehr …

ISt-Gerichtshof: Verteidigt Israel sich selbst oder begeht man Völkermord in Gaza? Am zweiten Tag der Anhörung weist Israel den Genozid-Vorwurf Südafrikas als "verleumderisch" zurück. Man bringt drei Kernargumente vor.  Gestern erhielt Israel vor dem Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen in Den Haag (IGH) die Möglichkeit, auf die Klage Südafrikas, dass die israelischen Verantwortlichen einen Genozid begehen, Stellung zu nehmen und sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen.
"Unbegründet" und "absurd". Das israelische Rechtsteam argumentierte, die Klage Südafrikas sei "unbegründet", "absurd" und komme einer "Verleumdung" gleich, und erklärte, Israel wolle nicht ein Volk vernichten, sondern sein Volk schützen. Tal Becker, der Rechtsberater des israelischen Außenministeriums, trug die Eröffnungserklärungen Israels vor und argumentierte, dass Südafrika die Ereignisse vom 7. Oktober "ignoriert" habe. Von der israelischen Verteidigung wurden dabei drei Kernargumente vorgebracht. Mehr …

12.01.2024:  Südafrika: "Langsamer Hungertod oder schneller Tod durch Bombenangriffe für die Palästinenser". Südafrikas Rechtsvertreter Tembeka Ngcukaitobi brachte im Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof vor, Israels Vorgehen im Gazastreifen bedeute für die Palästinenser entweder einen "langsamen Tod" durch Verhungern oder einen "schnellen Tod" durch Bomben und Scharfschützen. Video und mehr …

Israel vor dem IStGH: "Es ist allgemein bekannt, dass Südafrika enge Beziehungen zur Hamas hat". Vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag fand am Freitag der zweite Tag der öffentlichen Anhörungen zur Klage Südafrikas gegen Israel statt. Südafrika fordert den IGH in Den Haag auf, Israels Angriffe auf den Gazastreifen nach der UN-Konvention von 1948 als Völkermord einzustufen. In einer dreistündigen Sitzung hatte die israelische Delegation das Wort, um auf die Vorwürfe zu reagieren. Mehr …

Südafrika: "Langsamer Hungertod oder schneller Tod durch Bombenangriffe für die Palästinenser". Südafrikas Rechtsvertreter Tembeka Ngcukaitobi brachte im Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof vor, Israels Vorgehen im Gazastreifen bedeute für die Palästinenser entweder einen "langsamen Tod" durch Verhungern oder einen "schnellen Tod" durch Bomben und Scharfschützen. Video und mehr …

11.01.2024: BRICS-Mitglied Südafrika verklagt den Zionismus. Pretorias Völkermordklage gegen Israel ist von entscheidender Bedeutung, nicht nur um Tel Avivs Massaker in Gaza zu stoppen, sondern auch um die erste Fahne des Mutipolarismus in den Gerichtssälen der Welt zu hissen: Dies ist der erste von vielen Fällen, die darauf abzielen, die westliche Straflosigkeit zu beenden und das Völkerrecht wiederherzustellen, wie es in der Charta der Vereinten Nationen vorgesehen ist.
Nicht weniger als das gesamte Konzept des Völkerrechts steht diese Woche in Den Haag auf dem Prüfstand. Die ganze Welt schaut zu. Es benötigte eine afrikanische Nation, keine arabische oder muslimische Nation, sondern bezeichnenderweise ein BRICS-Mitglied, um zu versuchen, die eisernen Ketten zu sprengen, die der Zionismus mithilfe von Angst, finanzieller Macht und ständigen Drohungen angelegt hat und die nicht nur Palästina, sondern weite Teile des Planeten versklaven.
In einer Verdrehung der historischen poetischen Gerechtigkeit musste Südafrika, eine Nation, die ein oder zwei Dinge über die Apartheid weiß, die moralische Überlegenheit übernehmen und als erstes Land eine Klage gegen das Apartheid-Israel vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) einreichen. Die 84-seitige Klage, die am 29. Dezember 2023 eingereicht wurde, ist detailliert argumentiert und dokumentiert und beschreibt all die Gräueltaten, die im besetzten Gazastreifen begangen werden und die jeder mit einem Smartphone auf der ganzen Welt verfolgen kann.
Südafrika bittet den IGH – einen UN-Mechanismus – um etwas ganz Einfaches: zu erklären, dass der Staat Israel seit dem 7. Oktober gegen alle seine völkerrechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat. Und dazu gehört vorwiegend die Verletzung der Völkermordkonvention von 1948, nach der Völkermord „Handlungen sind, die in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“. Mehr …

Internationaler Gerichtshof: Prozessbeginn nach Völkermordklage gegen Israel. Südafrika fordert den IStGH in Den Haag auf, Israels Angriffe auf den Gazastreifen nach der UN-Konvention von 1948 als Völkermord einzustufen. Viele Staaten und rund 900 zivile Organisationen unterstützen die Klage. Die USA stellen sich vor Prozessbeginn explizit auf die Seite Israels.
Südafrika fordert ein Ende der israelischen Militärangriffe auf Palästina und bezieht sich dabei auf die UN-Völkermordkonvention von 1948. Demnach sind alle Vertragsstaaten der Konvention in der Verantwortung, "alle in ihrer Macht stehenden angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um Völkermord zu verhindern".
Mit offiziellen Erklärungen unterstützen Malaysia, die Türkei, Jordanien, Bolivien, Nicaragua, Venezuela, die Malediven, Namibia, Pakistan, Brasilien und Kolumbien die südafrikanische Klage gegen Israel. Die Organisation Islamischer Länder mit 57 Mitgliedern erklärt ebenfalls ihre Unterstützung der Klage gegen Israel. Die slowenische Außenministerin Tanja Fajon fordert einen permanenten Waffenstillstand im Gazastreifen und wirft Israel vor, internationale Menschenrechte zu verletzen. Scharfe Kritik an Israels Angriffen auf Palästina übte auch der Präsident der Russischen Föderation. Wie Arte am 2. November berichtete, verglich Wladimir Putin die Belagerung des Gazastreifens mit der Belagerung Leningrads durch die Nazis.
Auf gemeinsame Initiative der US-amerikanischen demokratischen Politikerin Ilhan Omar mit der Bundestagsabgeordneten Sevim Dağdelen haben mittlerweile rund 400 Abgeordnete aus 28 Ländern einen Aufruf für einen sofortigen, dauerhaften Waffenstillstand im Gazastreifen unterschrieben. Mehr als 900 Volksbewegungen, Gewerkschaften, politische Parteien und andere Organisationen unterzeichneten zudem einen offenen Brief, in dem sie die Staaten auffordern, die Klage Südafrikas gegen Israel aufgrund der Völkermordkonvention zu unterstützen. Mehr …

Anhörung zu Völkermordklage Südafrikas gegen Israel. Erklärungen des Rechtsbeistands Südafrikas, die heute verlesen wurden. Video und mehr …

10.01.2024: Südafrikas Klage in Den Haag gegen Israel trifft auch die USA. Am 29. Dezember 2023 hat Südafrika Klage gegen Israel wegen Genozid (Völkermord) an den Palästinensern beim Internationalen Gerichtshof (IStGH) in Den Haag, dem Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen (UN), eingereicht. Die Klage gründet auf der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 (Völkermordkonvention), die auch Israel unterzeichnet hat. Der IGH hat bereits für Donnerstag, 11.1. und Freitag 12.1.2024 eine erste öffentliche Anhörung beider Seiten festgesetzt. Das Verfahren trifft indirekt auch die USA, wie der bekannte amerikanische Politologe Prof. John Mearsheimer in einer Analyse herausstellt. Sie wird hier nachfolgend übernommen.
Schon am 31.12.2023 berichtete Dr. Peter F. Mayer auf seinem Blog tkp.at über die am 29.12.2023 eingereichte  84-seitige Klageschrift Südafrikas, und brachte wesentliche Zitate daraus, so dass man sich dort einen ersten Eindruck davon verschaffen kann. Weil Südafrika vorweg eine einstweilige Verfügung beantragt hat, um Israels Militäroperationen schnell zu stoppen, setzte das Gericht die erste öffentliche Anhörung beider Seiten bereits auf kommenden Donnerstag und Freitag an. Man muss sich jedoch klar sein, dass der IGH keine Maßnahmen durchsetzen kann, selbst wenn er Israel des Völkermords schuldig spricht. Aber ein offenes Zuwiderhandeln Israels vor aller Welt spräche natürlich für sich.
John Mearsheimer bezeichnet in seiner am 4.1.2024 hier veröffentlichten Analyse die Antragsschrift Südafrikas als eine hervorragende Beschreibung dessen, was durch Israel in Gaza geschehe. Sie sei umfassend, gut geschrieben, gut argumentiert und gründlich dokumentiert. John Mearsheimers Analyse hat Dr. Peter Mayer in seinem Artikel vom 7.1.2024 auf Deutsch gebracht, die wir nachfolgend übernehmen: Mehr …

Südafrikas Schachzug gegen den Genozid in Gaza. Für den Internationalen Gerichtshof in Den Haag ein heikler Fall: die Anhörungen zur Klage Südafrikas gegen Israel wegen Genozids. Das Gericht kann damit eine stärkere Rolle finden oder seinen Ruf zerstören. Die Klage jedenfalls ist gründlich und fundiert.
Am Donnerstag und am Freitag finden, jeweils von 10 bis 13 Uhr, die Anhörungen zur Klage Südafrikas gegen Israel wegen Genozids vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag statt. Südafrika hat am 29. Dezember die Klage eingereicht; in der mündlichen Verhandlung werden Südafrika am Donnerstag und Israel am Freitag ihre Argumente vortragen. Dabei geht es um vorläufige Maßnahmen, die Südafrika beantragt hat.
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag ist die Judikative der Vereinten Nationen, sprich, ein Staat fällt durch die Mitgliedschaft in der UN in die Zuständigkeit dieses Gerichts. Bei den Prozessen vor dem Internationalen Gerichtshof geht es um Streitigkeiten zwischen Staaten. Mit der bekannteste Fall, den der IGH verhandelt hat, war die Klage Nicaraguas gegen die Vereinigten Staaten wegen der Unterstützung der Contras – ein Fall, den die USA verloren, dessen Folgen sie sich aber unter anderem durch ein Veto im UN-Sicherheitsrat entzogen. Denn durchsetzbar sind die Entscheidungen dieses Gerichts nur durch entsprechende Beschlüsse des Sicherheitsrats oder, mit recht hohen Hürden, durch Beschlüsse der UN-Vollversammlung.
Aus der Verbindung des IGH mit der Mitgliedschaft in der UNO ergibt sich, warum eine direkte Klage Palästinas gegen Israel nicht möglich war – da die Aufnahme eines Staates in die UNO der Zustimmung durch den UN-Sicherheitsrat bedarf, verhinderte das Veto der USA bisher eine volle Mitgliedschaft. Eine derartige Klage war also durch die Betroffenen selbst nicht möglich. Südafrika beruft sich nun in seiner Klage vor allem darauf, dass es, ebenso wie Israel, die Genozidkonvention (Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords) unterzeichnet habe, das dazu verpflichte, einen Völkermord zu verhindern. Der rechtliche Streitpunkt zwischen den Staaten Südafrika und Israel, über den der IGH entscheiden soll, besteht darin, dass Südafrika in Israels Vorgehen in Gaza einen Genozid sieht, die israelische Regierung aber nicht. Mehr …

07.01.2024: John Mearsheimer über die Klage von Südafrika gegen Israel wegen Genozid in Gaza. Kommende Woche findet das Hearing vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) der Vereinten Nationen in Den Haag statt über die Klage von Südafrika gegen Israel wegen des Vorwurf des Genozid in Gaza. Eine interessante Analyse der Bedeutung des 84 Seiten starken Antrags von Südafrika an den Gerichtshof kommt vom US-Politikwissenschaftler Professor John Mearsheimer.
John J. Mearsheimer ist der R. Wendell Harrison Distinguished Service Professor für Politikwissenschaft an der University of Chicago, wo er seit 1982 lehrt. Mearsheimer hat schon 2008 ein Buch über die den Verbindungen von Israel in die USA veröffentlicht (The Israel Lobby and US Foreign Policy: John J. Mearsheimer Taschenbuch). Über die Anklageschrift von Südafrika, habe ich hier berichtet und über die Ankündigung der Anhörung beim IGH hier.
Übrigens treffen die Punkte der Klage von Südafrika und die Kommentare von Mearsheimer zumindest abgeschwächt auch zu auf die Aktivitäten von Israel im anderen Teil von Palästina, nämlich der Westbank. Berichte darüber gab es wiederholt von der UN-Menschenrechtsorganisation und von Amnesty International. Mehr …

05.01.2024: US-Jurist aus Epstein Files sollte Israel beim Völkermord Hearing vor Internationalem Gerichtshof vertreten. Mitte der Woche hat ein US-Gericht den ersten Teil der Epstein-Gerichtsakten veröffentlicht. Darin findet sich auch der Name von Ex-Harvard-Professor Alan Dershowitz, der demnach mehrfach Sex mit Minderjährigen hatte. So ziemlich zeitgleich machte die Runde, dass Berichten zufolge israelische Politiker erwägen, Alan Dershowitz als Vertreter Israels für die Anhörung vor dem Internationalen Gerichtshof zu gewinnen, um die Klage Südafrikas zu beantworten, die Israel Völkermord im Gazastreifen vorwirft. Mehr …

04.01.2024: Gericht legt Termin für Anhörung im Verfahren Südafrika gegen Israel wegen Völkermord fest. Das Verfahren gegen Israel wegen Völkermordes wurde am 29. Dezember 2023 von der Republik Südafrika beim Internationalen Gerichtshof (IGH) der UNO eingeleitet. Zum Antrag auf Erlass vorläufiger Maßnahmen hat der IGH nun verkündet, dass die öffentliche Anhörungen am Donnerstag, 11. und Freitag, 12. Januar 2024 stattfinden.
In der Klageschrift heißt es, dass Israel mit seinen seit dem 7. Oktober andauernden Militäroperationen im Gazastreifen gegen die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 oder die Völkermordkonvention verstoßen hat, wie hier berichtet. Dazu hat der IGH nun eine Presssemitteilung veröffentlicht. Mehr …

30.12.2023: Völkermord: Südafrika reicht vor dem internationalen Gerichtshof Klage gegen Israel ein. Die südafrikanische Regierung verurteilt in der offiziellen Anklage Israel für die kollektive Bestrafung der Palästinenser. Israel beschuldigt Südafrika in einer ersten Reaktion der "Blutverleumdung" und weist die Vorwürfe vehement zurück.
Südafrika hat beim Internationalen Gerichtshof (IGH) offiziell Klage gegen Israel eingereicht und wirft der Regierung Netanjahu Völkermord an den Palästinensern im Gazastreifen vor, nachdem seit dem 9. Oktober fast drei Monate lang unerbittliche israelische Bombardements inzwischen mehr als 21.500 Menschen getötet und weitreichende Zerstörungen im Gazastreifen verursacht haben. Die israelische Botschaft in Deutschland wies die in der Klage formulierten Vorwürfe "mit Abscheu" zurück. In einem X-Posting wird dabei der Begriff "Blutverleumdung" genutzt, um Südafrika wiederum zu unterstellen, "mit einer terroristischen Organisation zu kooperieren, die zur Zerstörung des Staates Israel aufruft".
In einem am Freitag an den Gerichtshof im niederländischen Den Haag gerichteten Antrag bezeichnet Südafrika das Vorgehen Israels im Gazastreifen als "Völkermord, der auf die Vernichtung eines wesentlichen Teils der nationalen, rassischen und ethnischen Gruppe der Palästinenser abzielt". Weiter heißt es: "Die fraglichen Handlungen umfassen die Tötung von Palästinensern im Gazastreifen, die Verursachung schwerer körperlicher und seelischer Schäden und die Auferlegung von Lebensbedingungen, die auf ihre physische Zerstörung abzielen." Mehr …

15.12.2023: Das ungenutzte Werkzeug. Die Aggressionen Israels gegen die palästinensische Zivilbevölkerung verlangt die Aktivierung der Völkermordkonvention. Es besteht keinerlei Zweifel daran, dass Israels Bombardierung palästinensischer Zivilisten und der Entzug von Nahrung, Wasser und anderen lebensnotwendigen Gütern, der ihnen angetan wurde, die Berufung auf die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes („Völkermordkonvention“) von 1948 rechtfertigen. Der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes gehören 149 Länder (kurz: UN-Völkermordkonvention) an. Jedes einzelne hat das Recht, den in Gaza stattfindenden Völkermord anzuprangern und den Vereinten Nationen zu melden. Sollte ein anderer Vertragsstaat das Vorliegen eines Völkermords abstreiten — und Israel, die USA und das Vereinigte Königreich sind allesamt Vertragsstaaten —, muss der Internationale Gerichtshof über die „Verantwortung eines Staates für den Völkermord“ entscheiden. Mehr …

01. 12.2023: Mitteilung zur Identifizierung von Verbrechen nach dem Völkerrecht vor dem Internationalen Gerichtshof. (RÖMER STATUT DES INTERNATIONALEN STRAFGERICHTSHOFS, ART. 15.1 UND 53)
Auf der Grundlage der umfangreichen Dokumentation klagen wir die Verantwortlichen an für zahlreiche Verstöße gegen den Nürnberger Kodex, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das Verbrechen des Völkermords und Kriegsverbrechen.
Straftäter:
• Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation TEDROS ADHANOM GHEBREYESUS,
• Vorsitzender und CEO der Pfizer Biopharmaceuticals Group ALBERT BOURLA,
• Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts KLAUS CICHUTEK,
• Direktorin der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) EMER COOKE,
• ehemalige Präsidentin Impfstoffe, Pfizer Biopharmaceuticals Group NANETTE COCERO,
• Co-Vorsitzender der Bill and Melinda Gates Foundation WLLIAM „BILL“ GATES III,
• EU-Kommissarin für Gesundheit STELLA KYRIAKIDES,
• Präsidentin der Europäischen Kommission URSULA VON DER LEYEN
Quelle …

Siehe hierzu: Pressemitteilung vom MWGFD-Presseteam; erschienen am 1. Dezember 2023. Strafanzeige gegen die Hauptverantwortlichen der Verkaufsverhandlungen zwischen der EU und BioNTech/Pfizer beim Internationalem Strafgerichtshof (IStGH) eingereicht. Unser MWGFD-Mitglied Uwe Kranz, Ltd. Ministerialrat a. D., hat gemeinsam mit Marianne Grimmenstein (Bürgerinitiative Gemeinwohllobby), beide auch Mitglieder der United for Freedom (UFF), am 1. Dezember 2023 eine Strafanzeige gegen die Hauptverantwortlichen dieses Vertrages bei dem Internationalen Strafgerichtshof Den Haag eingereicht. Sie greifen damit nun das auf, was am 11. November 2023 auf dem Corona-Symposium im Bundestag beklagt wurde. Wie viele strafrechtlich relevante Handlungen müssen noch erfolgen, bis die Verantwortlichen endlich zur Rechenschaft gezogen werden?
In geballter Intensität ist auf dem von der AfD organisiertem Corona-Symposium im Bundestag nochmal das vollständige Ausmaß dieses gigantischen Betrugs offensichtlich geworden. Die bislang vom öffentlichen Diskurs ausgeschlossenen Aufklärer der ersten Stunde legten nochmals vor, was schon längst bekannt war. Die sogenannten „Impfstoffe“, die an die Bevölkerung verimpft wurden, hätten schon mit dem damaligen Wissen über die Qualität nie in den Verkehr gebracht werden dürfen. Daten wurden gefälscht, Fakten über die Herstellungsweise vertuscht, sämtliche Sicherheitssignale ignoriert, Stichproben und Kohortenstudien bei ersten Verdachtsmeldungen verweigert, ja die gesamte Bevölkerung getäuscht. Mehr …

15.11.2023: Den Haag: Türkische Anwälte legen Klage gegen Netanjahu ein. Gegen Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu liegt nun beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag eine Klage vor. Eingereicht wurde sie von türkischen Anwälten, die ihn beschuldigen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben. Zuvor hatte der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan Israel als faschistisch bezeichnet. Video und mehr … 

11.11.2023: Seite wurde heute errichtet.

Es gibt drei Länder die sind immun gegen Kriegsverbrechen: USA, GREAT BRITAIN & ISRAEL. Dank der Vetorechte in der UN wird dies so bleiben. Heuchelei in Den Haag: Anklagen am Strafgerichtshof gegen Russen, nicht aber gegen Israelis. Der Ruf des Internationalen Strafgerichtshofs könnte völlig zerstört werden, wenn die Verbrechen gegen Palästina nicht gründlich untersucht werden, sagte der amerikanische Anwalt Stanley Cohen. Ihm zufolge gibt es "viele weitere Möglichkeiten" zur Verfolgung von Kriegsverbrechen. Der Ruf des Internationalen Strafgerichtshofs könnte völlig zerstört werden, wenn die Verbrechen gegen Palästina nicht gründlich untersucht werden, sagte der amerikanische Anwalt Stanley Cohen. Ihm zufolge gibt es "viele weitere Möglichkeiten" zur Verfolgung von Kriegsverbrechen.
In den ersten Wochen des Gaza-Israel-Krieges gab der Ankläger des IStGH eine Erklärung ab, in der er sagte, dass die Behinderung von Hilfslieferungen an den Gazastreifen ein Verbrechen darstellen könnte. Später stellte sich jedoch heraus, dass er nach Israel gereist war, und wird nun beschuldigt, die Ermittlungen des Gerichts zu Kriegsverbrechen zu behindern. "Wenn dies kein Fall ist, der ein internationales Tribunal erfordert, dann sollte das Römische Statut null und nichtig sein", sagte der amerikanische Anwalt Stanley Cohen im Gespräch mit RT.
Am 29. Oktober warnte der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, die israelische Regierung, dass die Behinderung des Transfers von Hilfsgütern in den Gazastreifen zu einer "strafrechtlichen Verfolgung" gemäß dem Römischen Statut führen könnte. In seiner Rede in der ägyptischen Hauptstadt Kairo konzentrierte sich Karim Khan jedoch viel stärker auf den von der Hamas geführten Angriff vom 7. Oktober als auf irgendetwas, das das israelische Militär im Gazastreifen begangen hat. Nach den Äußerungen des IStGH-Anklägers wurde die Frage aufgeworfen, ob sich der Gerichtshof bei der Verfolgung von Verbrechen, die in ganz Palästina und Israel begangen wurden, als nützlich erweisen wird.
Der renommierte amerikanische Anwalt Stanley Cohen kommentierte die Äußerungen von Karim Khan in Kairo. Cohen sagte, dass Khan "eher bestätigende, deklaratorische Argumente darüber vorgebracht hat, was die Hamas, was die Qassam-Brigaden getan haben, wie, wann, wo, was passiert ist. In Ermangelung jeglicher unabhängiger Untersuchungen, in Ermangelung jeglicher unabhängiger Beweise, die bis zu einem gewissen Grad auf Propaganda-Verzerrungen und alternativen Geheimdienstinformationen beruhen, die in Umlauf gebracht wurden." Mehr …

Internationaler Strafgerichtshof (IStGH). Warum gibt es diesen Gerichtshof? Wer ein Verbrechen begeht, wird vor Gericht gestellt und verurteilt. Sehr viel schwieriger aber ist es, ein Verbrechen zu bestrafen, das im Auftrag eines Staates begangen wurde. Oft schon wurden große Grausamkeiten in einem Krieg verübt und die Täter kamen davon. Die UNO entschied deshalb 1998, den Internationalen Strafgerichtshof, abgekürzt IStGH, einzurichten. Seit 2002 arbeitet er im holländischen Den Haag. Der Strafgerichtshof arbeitet zwar mit der UNO zusammen, er ist aber eine unabhängige internationale Organisation.
Aufgaben. Hauptaufgabe des IStGH ist die Verfolgung und Bestrafung schwerster Verbrechen von internationaler Bedeutung. Dazu gehören Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Wenn ein Land ein anderes Land grundlos angreift, also einen Angriffskrieg führt, dann wird der Gerichtshof tätig. Angeklagt werden können nur Personen, die aus einem Land kommen, das die Arbeit des IStGH unterstützt. Das sind derzeit 124 Staaten der Welt, die EU-Länder gehören dazu. Die USA haben erklärt, dass sie mit dem IStGH nicht zusammenarbeiten wollen. Auch China, Indien, Israel, Kuba, Russland, Pakistan und andere Staaten haben ihn noch nicht anerkannt. Die erste Verhandlung vor dem IStGH fand im Januar 2009 gegen den kongolesischen Milizenführer Thomas Lubanga statt. Er soll unter anderem Kindersoldaten zum Kriegseinsatz gezwungen haben.
Unterschied zum Internationalen Gerichtshof. Vor dem Internationalen Gerichtshof werden Konflikte zwischen verschiedenen Staaten verhandelt. Vor dem Internationalen Strafgerichtshof wird gegen einzelne Verantwortliche dieser schweren Verbrechen verhandelt und geurteilt. Quelle …

Archivmeldungen

17.03.2023: Kriegsverbrecher vor Gericht – Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag. Der Ukraine-Krieg beschäftigt Den Haag. So viele Anträge auf Untersuchung von Kriegsverbrechen gab es noch nie. Wie steht es um das Strafgericht 20 Jahre nach seiner Gründung? Am 1. Juli 2002 hatte der Internationale Strafgerichtshof, kurz IStGH, zum ersten Mal seine Arbeit aufgenommen. Ein großer Schritt für die internationale Strafgerichtsbarkeit. Und groß waren auch die Hoffnungen in das Gericht: Kriegsverbrecher sollten in Den Haag angeklagt und verurteilt werden – international unabhängig, transparent und fair.
Nach 20 Jahren ist die Bilanz zwiespältig. Doch nur eine Handvoll Gerichtsurteile gibt es bislang, die Verurteilten stammen aus eher kleinen Ländern. Das Gericht arbeite langsam und ineffizient, wird kritisiert. Und Staaten wie die USA, Russland oder China machen gar nicht erst mit. Doch ausgerechnet der Krieg in der Ukraine könnte nun der Idee von einem internationalen Strafrecht neue Relevanz verleihen. Anders als am Internationalen Gerichtshof, an dem Staaten einen anderen Staat verklagen, richten sich die Verfahren am Internationalen Strafgerichtshof spezifisch gegen eine Person, der mindestens eine Völkerstraftat nachgewiesen werden muss.
Verfolgt werden folgende Straftaten: Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Völkermord. Kriegsverbrechen zwischen mehreren Staaten und innerhalb einzelner Staaten. Dazu kommt das Verbot der Aggression, die umstrittenste Straftat. Sie wurde erst 2010 aufgenommen und ist seit 2018 wirksam.  Mehr …

15. Dez. 2021: Der IStGH und die USA – von unerwiderter Liebe und einer Glaubwürdigkeitskrise. Seit seiner Errichtung kämpft der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) um die Gunst der USA, die sich bis heute weigern, dem IStGH-Statut beizutreten und Untersuchungen des Gerichtshofes teilweise sogar aktiv behindern. IStGH-treue Staaten haben sich daher in der Vergangenheit oft unangemessen benachteiligt gefühlt und versucht, den IStGH ihrerseits teilweise zu boykottieren. In der Folgezeit hat die Chefanklägerin des Gerichtshofes, Fatou Bensouda, Ermittlungen gegen US-Bürger*innen eingeleitet - seitdem kriselt das Verhältnis mit den USA wiederum stärker denn je. Nun übernimmt Karim Khan das Amt Bensoudas. Kann er den IStGH aus seiner Krise retten und die Unterstützung und Achtung der USA gewinnen?
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ist das erste ständige und unabhängige internationale Strafgericht. Es ist sachlich für schwere Verbrechen von internationaler Bedeutung, die sogenannten Kernverbrechen zuständig – namentlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression.
Das IStGH-Statut bildet die Grundlage für die Arbeit des IStGHs. Der Gerichtshof ist für Kernverbrechen zuständig, die entweder auf dem Staatsgebiet eines Vertragsstaates oder durch einen Staatsangehörigen eines Vertragsstaates begangen wurden. Das Ziel ist es somit, möglichst viele Staaten zur Unterzeichnung des Statuts zu bewegen, denn je mehr Staaten das Statut unterzeichnen, desto effektiver können die schwersten Verbrechen der Menschheit bekämpft werden.
Gerade die USA standen dem IStGH von Beginn an eher feindselig gegenüber. Heute finden sich unter dem Statut die Unterschriften von 123 Staaten, nicht jedoch die der USA. Stattdessen erließen die USA im Jahre 2002 ein Gesetz, das sie ermächtigen sollte, vor dem IStGH angeklagte US-Staatsbürger*innen mit militärischer Intervention befreien zu können. Ein Wink mit dem Zaunpfahl, welcher dem Gerichtshof zeigen sollte: „Nein, danke!“ und „Wehe, wenn doch!“ Mehr …

03.04.2021: USA streichen Sanktionen gegen Gerichtshof- Ex-US-Außenminister Pompeo pöbelte einst in Richtung Internationaler Strafgerichtshof: Eine "kaputte und korrupte Institution". Die Biden-Regierung setzt lieber auf einen qualifizierten Dialog.
Die US-Regierung von Präsident Joe Biden hat Sanktionen und Visabeschränkungen gegen Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH/ ICC) in Den Haag aufgehoben. US-Außenminister Antony Blinken teilte in Washington mit, Biden habe eine entsprechende Verfügung seines Amtsvorgängers Donald Trump rückgängig gemacht. Zwar seien die USA weiterhin gegen Untersuchungen des Gerichts zu Afghanistan oder Israel, aber das Biden-Kabinett wolle Probleme "über den Dialog mit den beteiligten Akteuren und dem Strafgerichtshof lösen, statt durch die Verhängung von Sanktionen".
Die Trump-Regierung hatte im September vergangenen Jahres Sanktionen gegen Chefanklägerin Fatou Bensouda und den Leiter der Abteilung für Gerichtsbarkeit, Komplementarität und Zusammenarbeit, Phakiso Mochochoko, bekannt gegeben. Hintergrund waren vor allem Ermittlungen gegen US-Soldaten wegen möglicher Kriegsverbrechen in Afghanistan. Zuvor war bereits eine Verfügung genehmigt worden, wonach unter anderem etwaiger Besitz von Mitarbeitern des Gerichtshofs in den USA eingefroren werden konnte. Mehr …

05.11.2020: Strafgerichtshof: Endlich Gerechtigkeit für CIA-Opfer? Die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) hofft auf ein Umdenken der USA. Die Trump-Regierung hatte die Juristin mit Sanktionen belegt, weil sie mögliche US-Kriegsverbrechen in Afghanistan untersucht.
"Wir hoffen, die USA überdenken ihre feindliche Haltung gegenüber dem internationalen Strafgerichtshof", sagte Fatou Bensouda im Interview mit Panorama. "Gerade die USA geben sich immer sehr stolz auf ihre Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit", so die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass die USA gegen ein Gericht vorgehen, das für Menschenrechte kämpfe. Mehr …

16.03.2014: Der Internationale Strafgerichtshof - Aufbau und Arbeitsweise. Warlords, Milizionäre, Staatschefs - vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag müssen sich Personen verantworten, die Kriegsverbrechen oder Völkermord begangen haben oder für sie verantwortlich sind. Doch wie läuft ein Verfahren vor dem IStGH ab? Die Themengrafik erklärt den Aufbau und die Arbeitsweise des Gerichtshofs. Mehr …

27.03.2019: USA drohen Internationalem Strafgerichtshof. (Washington, D.C., 15. März 2019) - Die Entscheidung der Vereinigten Staaten, Einreiseverbote gegen Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) zu verhängen, wird die Strafverfolgung schwerer internationaler Verbrechen gefährden, so Human Rights Watch heute. US-Außenminister Michael Pompeo kündigte am 15. März 2019 an, dass die Verbote für jene IStGH-Mitarbeiter gelten sollen, die an möglichen Ermittlungen gegen US-Bürger durch das Gericht beteiligt sind. Das Verbot könnte möglicherweise auch dazu genutzt werden, Ermittlungen durch den IStGH gegen Bürger aus verbündeten Ländern der USA zu verhindern.
Die Maßnahmen der USA wurden offensichtlich durch mögliche Ermittlungen des IStGH in Afghanistan vorangetrieben. Dabei könnte das Verhalten von US-Militärs untersucht werden. Ein weiterer Grund ist eine mögliche Untersuchung in Palästina, die wahrscheinlich auch das Verhalten von israelischen Beamten umfassen würde. Richter des IStGH werden darüber befinden, ob tatsächlich eine Untersuchung zu Afghanistan eingeleitet wird. Der IStGH-Ankläger wird entscheiden, ob er mit einer Untersuchung zu Palästina fortfahren will.
„Die Entscheidung der USA, Einreiseverbote gegen Mitarbeiter des IStGH zu verhängen, ist ein ungeheuerlicher Versuch, das Gericht zu schikanieren und die Überprüfung des Verhaltens von US-Militärs zu verhindern“, sagte Richard Dicker, Direktor der Abteilung Internationale Justiz von Human Rights Watch. „Die Vertragsstaaten des IStGH sollen öffentlich klarstellen, dass sie das Gericht weiterhin unbeirrt unterstützen und eine Behinderung seiner Arbeit durch die USA nicht tolerieren werden.“
Beim IStGH handelt es sich um den ständigen internationalen Gerichtshof in Den Haag, dessen Aufgabe es ist, die Verantwortlichen für Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Verbrechen der Aggression vor Gericht zu stellen. Die internationale Gemeinschaft hat den IStGH ins Leben gerufen, um die Straflosigkeit für diese Verbrechen zu bekämpfen. Anlass hierfür waren die entsetzlichen Völkermorde, die Mitte der 90er Jahre in Ruanda und im ehemaligen Jugoslawien begangen wurden. Der IStGH ist ein Gericht letzter Instanz und leitet nur dann Ermittlungen ein, wenn die Behörden des jeweiligen Landes nicht bereit oder nicht in der Lage sind, in diesen Fällen effektive nationale Verfahren zu gewährleisten. Mehr …

30.07.2018: Der Internationale Strafgerichtshof. Im Jahr 2002 hat der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag seine Arbeit begonnen. Warlords, Milizionäre und ein ehemaliger Staatschef sitzen dort inzwischen in Haft, angeklagt wegen schwerster Verbrechen gegen Zivilisten. Zuletzt wurden die Kompetenzen des Gerichtshofs erweitert.
Weltjustiz gegen die Mächtigen? Die Geschichte der internationalen Strafjustiz ist auch die Geschichte einer Emanzipation – des Rechts von der Macht. Als der UN-Sicherheitsrat in den 1990er Jahren erstmals Kriegsverbrechertribunale schuf, für Jugoslawien und Ruanda, da achtete das UN-Gremium noch sehr genau darauf, nichts von seiner Macht aus der Hand zu geben. Der Sicherheitsrat schuf die Kriegsverbrechertribunale als vollständig untergeordnete Einrichtungen. Er wählte sowohl Richterinnen und Richter als auch Anklägerinnen und Ankläger aus und behielt so Einfluss bis hin zur Möglichkeit, diese Tribunale jederzeit wieder zu schließen.
Erst 1998 kam die Zeitenwende. Der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court, ICC), der 1998 auf einer Staatenkonferenz in Rom gegründet wurde, wurde als unabhängige Institution ins Leben gerufen. Er steht außerhalb des UN-Gefüges. Den Staaten steht es frei, ihm beizutreten. Als im Sommer 2002 eine kritische Masse von 60 Ländern erreicht war, die das sogenannte Externer Link: Römische Statut ratifiziert hatten, nahm der Gerichtshof in Den Haag seine Arbeit auf.
Laut Statut wird der Gerichtshof nur tätig bei Völkermord, schweren Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und seit 2018 auch bei Angriffskrieg ("Aggression"). Zudem ist er nur dann zuständig, wenn Staaten diese Delikte auf nationaler Ebene nicht verfolgen können oder wollen. Angeklagt werden können Einzelpersonen, sofern das Land, in dem die Verbrechen begangen wurden, dem Gerichtshof beigetreten ist – oder wenn das Heimatland des Täters das Statut ratifiziert hat.
Zudem kann der UN-Sicherheitsrat dem Gerichtshof per Resolution auftragen, über die souveräne Entscheidung eines Staates hinwegzugehen und auch in Ländern zu ermitteln, die dem Gericht nicht beigetreten sind. Im Falle Sudans und Libyens hat der Sicherheitsrat dies getan. Stoppen kann der Sicherheitsrat die Arbeit des Gerichtshofs hingegen kaum, allenfalls für ein Jahr aussetzen.
Neue Zuständigkeit: Angriffskrieg. Mehr …

Aus 2002: Warum die USA den Internationalen Strafgerichtshof fürchten müssten – falls sie ihn nicht bedrohen würde. Im August haben sich die transatlantischen Auseinandersetzungen über den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zugespitzt, dessen Statut am 1. Juli dieses Jahres in Kraft trat. Die Bush-Administration verschaffte ihrem Ansinnen, zum Schutz ihrer StaatsbürgerInnen vor dem IStGH bilaterale Abkommen mit rund 150 Staaten abzuschließen, durch Druck, Drohungen und Erpressung Nachdruck. Das Ansinnen stieß in zahlreichen europäischen Hauptstädten auf entschiedene Ablehnung. Allerdings gab es bis Mitte August in dieser Frage noch keine gemeinsame Haltung der EU. Bis zu einer informellen Sitzung der NATO-Verteidigungsminister Ende September in Warschau erwarten die USA die Zustimmung ihrer 18 NATO-Verbündeten zu bilateralen Immunitätsschutz-Abkommen. Der Entscheidung Deutschlands in dieser Angelegenheit wird in Washington ganz besonderes Gewicht beigemessen. Unter allen westlichen Verbündeten der USA hatte sich Deutschland Ende der 90er Jahre am stärksten engagiert für die Schaffung eines effektiven Strafgerichtshofs mit weitreichenden Kompetenzen und möglichst großer Unabhängigkeit vom UNO-Sicherheitsrat.
Nach der israelischen Regierung, die die BürgerInnen ihres Landes wie die Bush-Administration in "unakzeptabler Weise" durch den IStGH bedroht sieht, unterzeichnete Angang August auch die Regierung in Bukarest ein solches Immunitätsschutzabkommen mit Washington. Die rumänische Regierung wurde dabei von der Bush-Administration mit dem Versprechen geködert, dass die USA beim nächsten NATO-Gipfel Ende November in Prag den Aufnahmeantrag Rumäniens unterstützen wollen. Im Gegensatz zu Israel, das das Statut des IStGH nicht einmal unterschrieben hat, gehört Rumänien allerdings zu den bislang 77 Staaten (Stand 15. August), die dem IStGH durch Ratifikation des Statuts beigetreten sind. Deshalb (und weil Rumänien die EU-Mitgliedschaft anstrebt) stieß die Entscheidung Bukarests in Brüssel auf besonders starke Bedenken. In einer diplomatischen Note empfahl die EU-Kommission sämtlichen beitrittswilligen Ländern mit der Vereinbarung eines bilateralen Immunitätsschutzabkommens mit den USA zumindest so lange zu warten, bis die 15 EU-Staaten eine gemeinsame Haltung zu dem Ansinnen aus Washington formuliert haben. Das scheiterte zunächst in erster Linie an der Position der britischen Regierung, die den Wünschen der Bush-Administration erhebliches Verständnis entgegenbringt. Mehr …

Die Vereinigten Staaten und der Internationale Strafgerichtshof.  Die Vereinigten Staaten von Amerika waren eine von nur sieben Nationen (zusammen mit China, Irak, Libyen, Jemen, Katar und Israel), die 1998 gegen das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) stimmten. Die Feindseligkeit der Bush-Regierung gegenüber dem IStGH hat im Jahr 2002 dramatisch zugenommen. Die amerikanische Regierung befürchtet vor allem, dass der IStGH seine Gerichtsbarkeit dazu nutzen könnte, politisch motivierte Ermittlungen und Verhandlungen gegen amerikanische Militärangehörige und politische Führungskräfte und Beamte einzuleiten. Der Widerstand der USA steht im scharfen Kontrast zu der Stellung von Amerikas Verbündeten - die fast alle den Gerichtshof unterstützen.
In einem beispiellosen diplomatischen Manöver zog die Bush-Regierung am 6. Mai effektiv die amerikanische Unterschrift unter den Vertrag zurück. Zu dem Zeitpunkt erklärte der Botschafter für Kriegsverbrechensangelegenheiten, Pierre-Richard Prosper, die Regierung würde gegen das Gericht "keinen Krieg führen". Diese Aussage hat sich jedoch als falsch erwiesen. Die Aufkündigung des Vertrages ebnete den Weg für eine umfassende amerikanische Kampagne zur Unterminierung des IStGHs.
Als erstes handelte die Bush-Regierung einen Sicherheitsratsbeschluss zur Befreiung von an UN-Friedenssicherungseinsätzen beteiligtem US-Personal aus. Jedoch wurde vergangenen Mai eine Befreiung von US-Personal, das in Ost-Timor stationiert ist, nicht genehmigt. Im Juni legte die Bush-Regierung ein Veto gegen die Verlängerung des UN-Mandates für Bosnien-Herzegowina ein, falls der Sicherheitsrat nicht eine vollständige Befreiung des US-Personals erteilte. Obwohl die Vereinigten Staaten letztendlich keine absolute Befreiung erwirken konnten, bewilligte der Sicherheitsrat eine beschränkte einjährige Ausnahmeregelung für US-Personal, das an UN- Einsätzen teilnimmt. Auch hat der Sicherheitsrat schon jetzt angedeutet, dass er diese Ausnahmeregelung am 30. Juni nächsten Jahres verlängern wird.
Als zweites forderte die Bush-Regierung Staaten auf der ganzen Welt zur Unterzeichnung von bilateralen Sonderabkommen auf, die es verbieten würden US-Staatsbürger an den IStGH auszuliefern. Ziel dieser Abkommen ("Nichtauslieferungsabkommen" oder so genannte "Artikel 98 Abkommen") ist es, US-Staatsbürger von der Gerichtsbarkeit des IStGH zu befreien. Effektiv führen solche Abkommen zu einer Justiz, die im Hinblick auf die schwerwiegendsten Verbrechen mit zweierlei Maß misst: ein Standard für US-Staatsbürger, eine anderer, für den Rest der Welt. Human Rights Watch rät daher dringend, dass Regierungen das Nichtauslieferungsabkommen mit den Vereinigten Staaten nicht unterzeichnen..
Drittens hat der US-Kongress die Bemühungen der Bush-Regierung um die Unterzeichnung von bilateralen Nichtauslieferungsabkommen unterstützt. Der Kongress verabschiedete die Gesetzesvorlage zum Schutz amerikanischer Militärangehöriger ("American Servicemembers' Protection Act - ASPA"), die mit der Unterzeichnung durch Präsident Bush am 3. August geltendes Gesetz wurde. Die IStGH-feindlichsten Bestimmungen des ASPA sind:
Verbot der amerikanischen Zusammenarbeit mit dem IStGH; Bestimmung zur "Invasion von Den Haag", die es dem Präsidenten erlaubt, "alle notwendigen und angemessenen Mittel einzusetzen", um durch den IStGH inhaftiertes US-Personal (und bestimmtes verbündetes Personal) zu befreien; Bestrafung von Staaten, die dem IStGH beitreten: Ablehnung militärischer Hilfe an IStGH-Vertragsstaaten (außer bei wichtigen US-Verbündeten); Verbot einer US-Beteiligung an Friedenssicherungseinsätzen, wenn der IStGH dem US-Personal keine Immunität gewährt. Mehr …


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