Juristen für Aufklärung - Die juristische Wahrheit zur Corona-Plandemie
Bis zum Mai 2021 hieß diese Seite Anwälte für Aufklärung. Doch mittlerweile gibt es auch Staatsanwälte und Richter, die sich entscheidende Fragen stellen, das Unrechtssystem erkennen und sich als Aufklärer verstehen, Deswegen wurde die Seite umbenannt. _____________________________________________________________________________________________________________
Wie dem Impfdruck durch den Arbeitgeber standhalten? Hier erfahren Sie es von unserem MWGFD-Mitglied Prof. Dr. jur. Martin Schwab: Entgegen der allgemeinen Darstellung gibt es keine Impfpflicht, sondern ab dem 15.03.2022 lediglich eine einrichtungsbezogene Meldepflicht von Nicht-Geimpften durch den Arbeitgeber beim zuständigen Gesundheitsamt. Dennoch gibt es leider Arbeitgeber, welche auf ungeimpfte Arbeitnehmer zugehen und ihnen mit Kündigung drohen, falls sie sich nicht impfen lassen. Immer mehr Arbeitnehmer sind nicht gewillt, dieser Impfnötigung nachzugeben und lassen es darauf ankommen. Für genau diese Arbeitnehmern hat Prof. Dr. jur. Martin Schwab zwei Schreiben vorbereitet, welche den Arbeitgeber auf die Unrechtmäßigkeit und Strafbarkeit seines Tuns hinweisen. Hier finden Sie zwei Versionen eines solchen Schreibens an den Arbeitgeber zum Download _____________________________________________________________________________________________________________
06.12.2024: Bürgerforum der Anwälte für Aufklärung: Harte Corona-Aufarbeitung alternativlos! Unzulässige Coronamaßnahmen, Impfzwang, Willkürurteile: Das Corona-Unrecht ist noch nicht einmal im Ansatz aufgearbeitet, die Täter wurden bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen – obwohl die RKI-Protokolle das Ausmaß der Täuschung klar belegen. In Rüsselsheim diskutierten unter anderem die Ärzte Gunter Frank und Andreas Sönnichsen sowie die Rechtsanwältin Beate Bahner mit Kollegen und interessierten Bürgern über politische und juristische Konsequenzen aus der "Pandemie", die nie eine gewesen ist. Daniel Matissek hat die Veranstaltung für AUF1 besucht. Video ...
Tobias Pörsel zum Thema: Ist Corona schon vorbei? Video ...
27.11.2024: Aufruf zur Unterstützung des Weimarer Masken-Richters. Kritische Richter und Staatsanwälte rufen dazu auf, den verurteilten Masken-Richter Christian Dettmar zu unterstützen.
Christian Dettmar, der Weimarer Richter, hatte 2021 Maskenpflicht für Kinder untersagt. Deshalb wurde er nun verurteilt: zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung und Berufsverbot. Für viele eine Skandalurteil, für andere der Ausdruck des deutschen Rechtsstaates. Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) ruft jetzt zur Unterstützung von Christian Dettmar auf. Mehr ...
22.11.2024: Wer Artikel 1 des GG verteigigt erhält Berufsverbot. Kommentar zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2024 im Verfahren gegen den Weimarer Richter am Familiengericht, der Urteil zum Wohl des Kindes verkündete. Christian Dettmar. Lebt der Rechtsstaat noch oder ist er bereits untergegangen? Vielleicht endgültig jetzt mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.11.2024 im Verfahren gegen Christian Dettmar?
Die Frage nach dem Ende des Rechtsstaats, die angesichts des nahezu flächendeckenden Versagens der Justiz in der Coronakrise, von den Verwaltungsgerichten über die Verfassungsgerichte bis hin zur Strafjustiz, immer wieder gestellt wird, ist vor allem Ausdruck einer maßlosen Enttäuschung über die Justiz, als bloßer Begriffsstreit ist sie aber ziemlich fruchtlos. Was hier hilft, ist Differenzierung: Wer als Mieter gegen eine Kündigung, als Vermieter auf Räumung, als Handwerker auf Werklohn oder als Unfallopfer auf Schadensersatz klagt, aber auch, wer als Angeklagter nach einer Trunkenheitsfahrt oder wegen Körperverletzung vor Gericht steht, hat in Deutschland nach wie vor begründete Aussichten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren, in dem das Recht zur Durchsetzung kommt. Dieser Anspruch wird sicher nicht immer erfüllt, aber doch in vielen Fällen.
Wenn es aber politisch wird, wenn es um Kritik am Staat, an der Regierung oder auch nur an einzelnen Politikern geht, sehen die Dinge anders aus. Dann gilt für die Justiz seit 2020, was bei Dante auf dem Tor zur Hölle steht: „Lasst, die ihr eintretet, alle Hoffnung fahren!“
Dabei sind es nicht die Lebensfremdheit der entscheidenden Richter (die mag es auch geben) und nicht ein Mangel an juristischer Kompetenz (kommt auch vor), die hier zu Urteilen führen, die die Grenzen des juristisch für möglich Gehaltenen und Vertretbaren regelmäßig sprengen. Es ist die Unfähigkeit, dem Konsensdruck der politisch Mächtigen, den tatsächlichen oder auch nur vermuteten Erwartungen der politmedialen Öffentlichkeit und dem ubiquitären Hang zum Konformismus innerhalb der Justiz zu widerstehen, die bei Verfahren mit politischer Relevanz regelmäßig zur Missachtung des juristischen Handwerks, zum Bruch juristischer Logik, zu sprachlos machender Ignoranz gegenüber unerwünscht erscheinenden Tatsachen und Argumenten und zum Verlust des Gespürs für Verhältnismäßigkeit führt. Das alles hätte in früheren Zeiten kaum ein kundiger Beobachter für möglich gehalten. Die Justiz ist – Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel – Verfahren mit politischer Relevanz nicht gewachsen. Mehr …
21.11.2024: Skandal-Urteil gegen Richter Dettmar. Am Mittwoch hatte der Bundesgerichtshof eine zweijährige Freiheitsstrafe gegen Richter Christian Dettmar bestätigt. Er hatte die Maskenpflicht für Kinder in mehreren Schulen aufgehoben. Daniel Matissek hat das Verfahren in Karlsruhe vor Ort verfolgt. Video …
20.11.2024: BGH-Urteil gegen Querdenken-RichterRichter hat sein Amt für Maskenverbot missbraucht. Der Familienrichter Dettmar stoppte 2021 die Maskenpflicht an Weimarer Schulen. Dafür wurde er zu Recht verurteilt, entschied der Bundesgerichtshof.
Karlsruhe taz. Der Bundesgerichtshof hat die Bewährungsstrafe für den sogenannten „Weimarer Masken-Richter“ Christian Dettmar bestätigt. Dettmar habe sein Richteramt missbraucht, als er 2021 zielgerichtet ein Kindeswohlverfahren initiierte und durchführte, damit er an Weimarer Schulen Corona-Schutzmaßnahmen untersagen konnte.
Dettmar ist schon seit 1996 Richter am Amtsgericht Weimar und dort für Familienrecht zuständig. Anfang 2021 fasste er den Entschluss, die Maskenpflicht an Weimarer Schulen zu untersagen, weil sie nach seiner Auffassung gegen das Kindeswohl verstößt. Deshalb streute er in Kreisen der Maßnahmen-Gegner:innen, an deren Demonstrationen er auch regelmäßig teilnahm, ein Musterschreiben, mit dem Eltern ein Eingreifen des Amtsgerichts anregen konnte. Er teilte Vertrauten auch mit, für welche Anfangsbuchstaben er zuständig ist. Als eine Mutter im März für ihre beiden Kinder ein Kindeswohlverfahren anregte, besserte er das Schreiben nach und gab es ihr zum endgültigen Einreichen zurück. Mehr …
09.11.2024: RA Rainer Fuellmich: «Der Anklagevorwurf ist eine Fata Morgana und würde zusammenbrechen, wenn Viviane Fischer gehört würde». Der federführende Rechtsanwalt des außerpalamentarischen Corona-Untersuchungsausschuß sitzt noch immer rechtswidrig als politischer Gefangener in Untersuchungshaft und wird wie ein Terrorist behandelt. Siehe hierzu Politische Gefangene
29.10.2024: Beate Bahner: Gigantischen weltweiten Corona-Betrug aufarbeiten! Die Verbrecher halten zusammen und dennoch gibt dieses Interview Hoffnung! Die Rechtsanwältin Beate Bahner kämpft seit der ersten Stunde gegen den Corona-Betrug. Doch jetzt kommt Bewegung in die Sache. Erste Richter schlagen sich auf die Seite der Aufklärung. Wie eine juristische Aufrollung gelingen könnte, erklärt die Fachanwältin für Medizinrecht im Gespräch mit AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet.
Sie erwähnt konkrete positive Beispiele. Ein Richter habe sie etwa angerufen und ihr offenbart, dass er durch einen Impfschaden nun die Seiten gewechselt habe. Und so könnte es auch gelingen, Stück für Stück das Verbrechen aufzudecken, ehe die nächsten Anschläge auf unsere Freiheit und unsere Gesundheit durchgeführt werden. Beate Bahner kämpft unermüdlich, als Rechtsanwältin, Vortragende und Autorin. Denn sie weiß, dass unsere gesamte Zukunft auf dem Spiel steht. Die aktuelle Lage entwickelt sich dynamisch. Aus diesem Anlass hat AUF1 diese Sondersendung veröffentlicht. Video …
19.10.2024: «Als ob es die RKI-Protokolle nie gegeben hätte». Prof. Dr. Martin Schwab, Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität Bielefeld, beanstandet die «Faktenblätter zum Impfen» des Robert Koch-Institutes. Darin werde «immer noch vom Fremdschutz gefaselt» und die Nebenwirkungen der Covid-Injektionen würden verharmlost.
Die in diesem Jahr veröffentlichten Protokolle des Robert Koch-Institut (RKI) bestätigen, dass die Corona-Maßnahmen nicht auf wissenschaftlicher Evidenz, sondern auf politischen Weisungen beruhten (wir berichteten zum Beispiel hier, hier und hier). Das betrifft auch die vorgeschriebenen «Impfungen» gegen «Covid». Liest man allerdings die aktuellen RKI-«Faktenblätter zum Impfen» (Stand September 2024), stellt man fest, dass die in den Protokollen festgehaltenen Erkenntnisse ignoriert werden.
«Als ob es die RKI-Protokolle nie gegeben hätte», kommentiert Prof. Dr. Martin Schwab, Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer an der Universität Bielefeld, auf seinem Telegram-Kanal. Schwab hatte unter anderem den Mediziner und Kritiker der Covid-Injektionen Sucharit Bhakdi gegen den Vorwurf der Volksverhetzung verteidigt. Der Rechtswissenschaftler ist angesichts der RKI-«Faktenblätter» empört: «Darin wird immer noch vom Fremdschutz gefaselt. Und es wird dem Leser zwar drastisch vor Augen geführt, was im Falle einer Erkrankung alles passieren kann. Die Komplikationen der C-Injektion stehen demgegenüber im Kleingedruckten und werden auf verharmlosende Art und Weise dargestellt. Im Wesentlichen wird auf den Sicherheitsbericht des PEI [Paul-Ehrlich-Institut] verwiesen.
Ich kann mein Entsetzen kaum in Worte fassen. Den Gerichten in diesem Land sei gesagt: Dieses Vorgehen des RKI belegt nicht nur den aktuellen Vorsatz der Behördenleitung, Falschinformationen in die Welt zu setzen, sondern indiziert diesen Vorsatz auch für die Vergangenheit – soweit es für den Vorsatz in der Vergangenheit überhaupt noch eines Indizes bedarf und sich jener Vorsatz nicht sowieso schon aus den RKI-Protokollen ergibt. Gegenteiliges besseres Wissen wird nach wie vor einfach ignoriert und unter den Teppich gekehrt. Das RKI macht einfach immer weiter.» Obwohl inzwischen erwiesen ist, dass diese mRNA-Injektionen Myokarditis und Perikarditis – laut RKI zwar nur «in sehr seltenen Fällen» – sowie Blutgerinnsel verursachen können, empfiehlt das Institut Menschen mit chronischen Herz-Kreislauferkrankungen beispielsweise weiterhin, «jährlich im Herbst gegen Covid-19 geimpft» zu werden. Quelle …
16.10.2024: Anwalt Siemund zu Masken-Prozessen: „Man geht über Leichen von Kindern“. Wie weit geht die Indoktrinierung des Staates bei Masken-Prozessen? Und wie kam es zum Knallhart-Gutachten beim Fall von Dr. Walter Weber – obwohl die Rechtsmediziner vor Gericht die Wirkungslosigkeit von Masken eingestanden? Der Verteidiger des mutigen Arztes im exklusiven Interview. Video …
11.10.2024: Corona und Recht: Die Pandemie der Unmenschlichkeit. Die Bilanz der angerichteten Schäden der Covid-Politik ist in nahezu allen Lebensbereichen gigantisch. Die RKI-Protokolle zeigen, dass ein Großteil der freiheitseinschränkenden Normen von Anfang an mit dem Makel der Verfassungswidrigkeit behaftet war. Die Justiz muss Konsequenzen ziehen.
Nicht eine der großen Zeitungen, nicht eines der großen Medienhäuser oder die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten, sondern das kleine Onlinemagazin Multipolar war es, das mit erheblichem Aufwand vor dem Verwaltungsgericht Berlin gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Protokolle des RKI für den Zeitraum von Januar 2020 bis April 2021 an das Licht der Öffentlichkeit gebracht hat. Diese Protokolle lagen seit März 2024 in zunächst deutlich geschwärzter Fassung vor. Bereits damals wies der Umfang der Schwärzungen darauf hin, dass der Öffentlichkeit möglichst einige wichtige RKI-Interna verborgen werden sollten. Die RKI-Protokolle wurden – offenbar unter dem Druck des Verwaltungsgerichtsverfahrens in Berlin – im Mai 2024 dann weitergehend entschwärzt veröffentlicht. Seit Ende Juli 2024 sind nun sämtliche Protokolle des RKI zur Corona-Zeit, nachdem es ein viel beachtetes Leak gegeben hatte, vollständig, ungeschwärzt und mit Zusatzmaterial des Robert-Koch-Instituts (RKI) zugänglich. Die Echtheit der geleakten Dokumente wurde mittlerweile amtlich bestätigt.
Die RKI-Protokolle bestätigen zudem einen großen Teil der immer wieder detailliert begründeten Einwände gegen die Art der Pandemiebekämpfung, die von Rechtsanwälten auf ungezählten Seiten deutschen Gerichten unterbreitet worden sind – bis auf wenige Ausnahmen im Ergebnis meist erfolglos. So gab es Einwendungen gegen die Widersprüchlichkeiten und offenkundigen Mängel der behördlichen Auskünfte. Es gab substantiierte Kritik an den Bewertungen des RKI und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). Statt aber die Grundlagen dieser Auskünfte aus politisch weisungsgebundenen Behörden auf ihre Plausibilität und ihre Tatsachenbehauptungen hin in Beweisaufnahmen selbst zu überprüfen, haben Gerichte in tausenden verfassungs-, verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Corona-Verfahren ihre Entscheidungen unter der ungeprüften richterlichen Annahme getroffen, dass Art, Umfang und Zeitpunkte des relevanten Tatsachenwissens kraft unparteiischer und fachwissenschaftlich überlegener Expertise des RKI und des PEI bereits geliefert gewesen wären. Mehr …
30.09.2024: RSV Impfung von Neugeborenen, - Beate Bahner. Die skrupellose Empfehlung der STIKO und des Dt. Ärzteblatts zur Impfung von Neugeborenen gegen RSV! Video ...
24.09.2024: Die RKI-Protokolle bringen erste Bewegung in die Gerichte - und die ersten Gerichte bewegen sich! - Beate Bahner. RKI-Protokolle und Vorlage einer Klage gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen durch das VG Osnabrück. Hier: Betretungsverbot für Pflegekraft in christlichem Krankenhaus. Das VG Osnabrück hält die Impfpflicht für verfassungswidrig, da das RKI ausweislich der RKI-Protokolle und der Vernehmung des RKI-Chefs Prof. Lars Schaade nicht unabhängig ist und die Impfung nicht dem Schutz der vulnerablen Patienten dient. Video …
23.09.2024: Rechtsanwalt Ulbrich: Wissenschaftsbetrug vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) bei Impfzulassung? In Deutschland sind zwei Institutionen maßgeblich an der wissenschaftlichen „Betreuung“ diverser Impfkampagnen beteiligt: Das Robert Koch Institut (RKI) in einer relativ umfassenden und politisierten Rolle, wie die RKI-Leaks nun nachgewiesen haben. Das Paul-Ehrlich-Institut ist direkter mit den Impfungen verbunden und dabei nicht nur für Chargenfreigabe und Pharmakovigilanz zuständig, sondern arbeitet auch bei der EU-Zulassung von Arzneimitteln durch die EMA mit.
Auf X/Twitter geht Rechtsanwalt Tobias Ulbrich ausführlich auf das Thema ein: „Hat das Paul – Ehrlich – Institut (PEI) Wissenschaftsbetrug begangen?
Das PEI stellte die Behauptung in der nachfolgenden wissenschaftlichen Publikation unter federführender Mitwirkung von Prof. Dr. Cichutek, dem ehemaligen Präsidenten des PEI, auf, dass genetisch veränderte Humanmäuse, sog. huACE2 – Mäuse in der Präklinik der Corona-Impfstoffe verwendet worden seien und deshalb die Risikobewertung der Tierstudien in Bezug auf die Gefährlichkeit des Spike-Proteins (S) (Wuhan1) als angegebenen medizinischen Wirkstoff aller sog. Corona-Impfstoffe mit den Wirkungen auf den Menschen in den Tests vergleichbar gewesen seien. Mehr …
18.09.2024: Selbst Rechtsanwälte sind nicht davor sicher als politische Gefangene entgegen der Rechtslage über 6 Monate in U-Haft gehalten zu werden. Rechtsanwältin Wörmer zu Fuellmich-Prozess: "Wird von Polizisten mit Maschinenpistolen begleitet". Katja Wörmer ist Rechtsanwältin und Autorin. Sie vertritt den inhaftierten Rechtsanwalt Reiner Füllmich, der als scharfer Kritiker der Corona-Maßnahmen Gründer der „Stiftung Corona-Ausschuss“ war und wegen gewerbsmäßiger Untreue angeklagt wurde. AUF1-Moderator Thomas Eglinski hat sich mit Katja Wörmer über die Causa Füllmich unterhalten. Video … Siehe hierzu Rechtsstaat???
13.09.2024: Nanostrukturen nach Verabreichung von mRNA-Produkten – Anwalt reagiert. Bisher konnte und durfte ich als Rechtsanwalt darüber nicht berichten, weil es keine begutachtete wissenschaftliche Literatur dazu gab. Nachdem nun der folgende Aufsatz erschienen ist, sollte dies für die Behörden ganz klar einen Stopp der mRNA-Vakzine nach § 5 AMG bedeuten, da erhebliche Bedenken geäußert werden, deren Abklärung zwingend erforderlich ist.
Niemand möchte, dass sich nach der Impfung mit mRNA-Vakzinen völlig selbständig technische Strukturen bilden, deren Funktion und Bedeutung bis heute nicht geklärt sind. Allein die Vorstellung, so etwas im eigenen Körper zu haben, löst Ekel und Abwehrreaktionen aus.
In der Zusammenfassung des wissenschaftlichen Artikels heißt es: “Zusätzlich zur Zelltoxizität zeigen unsere Ergebnisse zahlreiche sichtbare – in der Größenordnung von 3~4 x106 pro Milliliter Injektionslösung – künstliche, sich selbst zusammensetzende Gebilde von etwa 1 bis 100 µm oder mehr in vielen verschiedenen Formen. Es gab belebte wurmartige Gebilde, Scheiben, Ketten, Spiralen, Röhren, rechteckige Strukturen, die andere künstliche Gebilde enthielten, und so weiter. All dies lag weit über dem erwarteten und akzeptablen Kontaminationsgrad der COVID-19-Injektionen, und Inkubationsstudien zeigten die fortschreitende Selbstorganisation vieler künstlicher Strukturen. Mit fortschreitender Inkubationszeit wurden einfache ein- und zweidimensionale Strukturen im Laufe von zwei bis drei Wochen immer komplexer in Form und Größe und entwickelten sich zu stereoskopisch sichtbaren dreidimensionalen Gebilden. Sie ähnelten Filamenten, Bändern und Streifen aus Kohlenstoff-Nanoröhren, einige erschienen als transparente, dünne, flache Membranen, andere als dreidimensionale Spiralen und Perlenketten. Einige von ihnen schienen mit der Zeit zu erscheinen und wieder zu verschwinden. Unsere Beobachtungen deuten darauf hin, dass es in den COVID-19-Injektionen eine Art Nanotechnologie gibt”.
Jede Behörde muss sofort und unverzüglich jede weitere Verabreichung stoppen und klären, was das für technische, sich selbst zusammensetzende Strukturen sind und welche konkrete Funktion sie haben. Mehr
28.08.2024: Anwalt Hingerl: „Hunderttausende Straftaten von Impfärzten“. Schwere Körperverletzung: Alle Impfärzte angezeigt hat der deutsche Rechtsanwalt Dr. Josef Hingerl im Auftrag des Vereins „Kinderrechte Jetzt“. Zugleich ergingen auch Anzeigen gegen Angela Merkel, Olaf Scholz, Jens Spahn und Karl Lauterbach. Worum ging es dabei genau? Exklusives Interview mit dem mutigen Anwalt. Video …
27.08.2024: RA Frank Hannig: Nötigung in 83 Millionen Fällen? Rechtsanwalt Frank Hannig zeigt, warum die Veröffentlichung der RKI Protokolle einen der größten Skandale in der Geschichte der Bundesrepublik offenbaren dürfte… Video und mehr …
22.08.2024: Anwältin Wörmer: «Fuellmich wird an Händen und Füßen gefesselt und von mit MGs bewaffneten Polizisten zu den Gerichtsterminen gebracht». Der Rechtsbeistand des Corona-Ausschuss-Gründers ist überzeugt, dass die Inhaftierung des 66-Jährigen politisch motiviert ist. Er sitze seit nunmehr zehn Monaten im Gefängnis, ohne dass er angehört und ohne dass an einem der 24 Prozesstage Beweisanträge zugelassen worden seien. Hier finde ein reiner Schauprozess statt, der nur auf eine Verurteilung ausgerichtet sei. Sie wendet sich daher nun mit einer Art Hilferuf an die Öffentlichkeit.
Anfang Februar dieses Jahres gab sich der im Oktober 2023 festgenommene Corona-Ausschuss-Gründer Reiner Fuellmich noch zuversichtlich, als er sagte: «Die Beweisaufnahme geht weiter oder beginnt jetzt erst. Und ich bin absolut sicher, dass die Zeugen, die hier gehört werden, unsere Version der Geschichte bestätigen.» Diese Aussage stammt vom zweiten Verhandlungstag seiner gerichtlichen Anhörung, an dem er weiter ausführt, sein ehemaliger Corona-Ausschuss-Mitstreiter Justus Hoffmann sei der «Drahtzieher» hinter allem. Und dessen Geschichte, Fuellmich habe dem Ausschuss Millionen und somit 85 Prozent des gesamten Spendengeldes entzogen, «um sich ein feines Leben zu machen, ist gelogen».
Tatsächlich hätten Viviane Fischer, Co-Gründerin des Corona-Ausschusses, und er Spendengelder aus dem Spendenkonto entnommen, aber nur mit dem Ziel, einer eventuellen Pfändung des Kontos vorzubeugen. Und dies habe man auch ausgewiesen. Inzwischen sind weitere sechs Monate ins Land gegangen – und Fuellmich sitzt immer noch in Haft. Vor diesem Hintergrund hat sich nun Katja Wörmer, die Anwältin des prominenten Kritikers der Corona-Maßnahmen, mit einer Art Hilferuf zu Wort gemeldet: «Dieser Fall braucht dringend internationale Aufmerksamkeit. Der inhaftierte Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich bittet um internationale Unterstützung. Es gibt keinen Grund, ihn weiter in Haft zu halten.» Video und mehr …
14.08.2024: Ralf Ludwig an der Demo Berlin: Die politische End-Entscheidung muss beim Volk liegen! Die politische End-Entscheidung MUSS beim Volk liegen, erklärt Rechtsanwalt Ralf Ludwig. Es ist das Recht des Volkes, seine Zukunft selbst in die Hand zu nehmen. Alles andere ist Schein-Demokratie. Video und mehr …
08.08.2024: „Spektakuläre“ Verhandlung im Prozess gegen Reiner Füllmich: Hauptzeuge macht überraschende Wende. Erneut eine bemerkenswerte Wende im Strafprozess gegen Rechtsanwalt Reiner Füllmich. Die Belastungszeugin Viviane Fischer habe „eine Kehrtwende gemacht“, teilte ihr neuer Anwalt mit.
Die revidierte Position des ehemaligen Kollegen von Füllmich lautet, dass er der von beiden gemeinsam gegründeten Stiftung Corona-Komitee keinen Schaden zufügen konnte, da die Stiftung nie amtlich registriert wurde. Da es keine offizielle Stiftung gab, hatte das Komitee kein Eigenkapital, geschweige denn ein Bankkonto. Das von Füllmich geliehene Geld könne daher nicht als Vermögen des Komitees angesehen werden. Sollte Füllmich das geliehene Geld tatsächlich nicht zurückzahlen, werden allenfalls die Geldgeber darunter leiden. Die Chancen stehen gut, dass sie ihn nicht verklagen werden.
Die Journalistin Djamila le Pair, die den Fall aufmerksam verfolgt und von einer spektakulären Anhörung spricht, nennt es „bemerkenswert“, dass Fischer ihre Position geändert habe, da der Prozess aufgrund ihrer Taten eingeleitet worden sei. Quälte sie ihr Gewissen? Bemerkenswert auch: Das Gericht lehnte den Antrag ab, Fischer als Nebenklägerin zuzulassen, was zur Folge hatte, dass ihr Anwalt nicht mehr als Partei im Gerichtssaal anwesend sein durfte.
Hätten die Richter dem Antrag ihres Anwalts stattgegeben, wäre das Strafverfahren sofort eingestellt worden, sagte Christof Miseré, einer von Füllmichs Anwälten, gegenüber der Presse. „Aber von diesem Sinneswandel will das Gericht natürlich nichts wissen.“ Mehr …
07.08.2024: Anwälte für Aufklärung: Corona-Amnestie und Einstellung aller laufenden Straf- u. Bußgeldverfahren! Die Anwälte für Aufklärung e.V. fordern nach Veröffentlichung der RKI-Dokumente umgehend eine lückenlose öffentliche Aufarbeitung des schweren staatlichen Corona-Unrechts.
Da sich die Gerichte in Straf- und Bußgeldverfahren auf die politisch erzwungene Risiko-Hochstufung des RKI gestützt haben, verlangen sie insbesondere ein Corona-Amnestie-Gesetz, die Einstellung aller laufenden Verfahren und je ein Maßnahmen- und Impffolgen-Entschädigungsgesetz. U.a. müssten der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Dr. Harbarth und Karl Lauterbach sofort zurücktreten, die politische Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft umgehend beendet und Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet werden. Mehr …
04.08.2024: Dirk Sattelmaier: "Das Unrecht, was vielen Menschen widerfahren ist, muss aufgearbeitet werden!" Auf der Großkundgebung von Querdenken-711 und ihrem Gründer Michael Ballweg ging es den Aktivisten nicht nur um die Corona-Aufarbeitung. Sie protestierten vor allem auch gegen die Kriegspolitik der Bundesregierung. "Haben wir aus Stalingrad nichts gelernt?", appellierte Medizinprofessor Sönnichsen.
Am Samstag veranstaltete das Netzwerk Querdenken unter dem Motto "Frieden, Freiheit, Wahrheit" eine Großdemonstration mit rund 40.000 Teilnehmern. Neben Aktivisten aus Deutschland kamen auch Teilnehmer aus den Nachbarländern Österreich, Schweiz und Polen. Auf Transparenten bekundeten sie ihren Unmut über die Politik der Bundesregierung. Neben der Aufarbeitung der Corona-Pandemie forderten sie unter anderem eine Energiepolitik für die Bürger und nicht für den Profit von Großkonzernen, wahrheitsgemäße Berichterstattung, Meinungsfreiheit, einen offenen Debattenraum, aber vor allem eine Friedenspolitik mit Russland. Zu den Forderungen gehörten Friedensverhandlungen und der Dialog mit Russland, die Beendigung weiterer Waffenlieferungen in die Ukraine und die Verhinderung von neuen US-Raketenstationierungen in Deutschland.
Die Stimmung auf der Demonstration war friedlich, kraftvoll und emotional mitreißend, aber keinesfalls aggressiv. Teilnehmer berichteten immer wieder, wie wichtig ihnen die seit dem Beginn der Corona-Pandemie durchgeführten Demonstrationen für Frieden und Freiheit waren und sind. Beim gemeinsamen Protestieren gegen die Politik der Bundesregierung und für die eigene Meinung erlebe man Solidarität und Verbundenheit. Dabei tanke man Energie und Kraft, um in der gespaltenen Gesellschaft für die eigene Haltung einzustehen und auch schwierige Momente im eigenen Umfeld gut zu bewältigen. Mehr …
26.07.2024: „Niemand wird mich brechen, niemals!“ – Dr. Fuellmich über die Schikanen gegen ihn. In einer neuen Stellungnahme aus der U-Haft vom 15. Juli 2024 schildert Dr. Reiner Fuellmich noch einmal den bisher vergeblichen Versuch des Gerichts, den politischen Prozess gegen ihn – alle weiteren Beweisanträge widerrechtlich ignorierend – abzukürzen und ihn zu verurteilen.
Er fühlt sich durch alte Lebensweisheiten und die vielen positiven Zuschriften ungeheuer in seinem Widerstand gestärkt, so dass ihn alle demütigenden und entwürdigenden Behandlungen und Schikanen, die ihn wohl allmählich in den Wahnsinn treiben sollen, nicht brechen können. Nachfolgend das Transkript seines Audios. Mehr …
25.07.2024: Strafanzeige gegen Impfärzte: Rechtsanwälte stellen Vordruck zur Verfügung. Der Impfdruck in den Corona-Jahren war beispiellos – ebenso wie die Irreführung der Öffentlichkeit über Wirksamkeit und Sicherheit der experimentellen Vakzine. Die wenigsten Impflinge wurden vor der Injektion korrekt über Risiken und Unklarheiten hinsichtlich der neuartigen Gentherapeutika aufgeklärt. Zwei Rechtsanwälte wollen Betroffene nun beim Stellen einer Strafanzeige unterstützen: Dr. Josef Hingerl und Jürgen Müller haben einen Vordruck entwickelt, mit dem Impfopfer Anzeige wegen unzureichender Aufklärung vor ihrer Corona-Impfung stellen können.
Auf der Website kinderrechtejetzt.de ist eine Strafanzeige wegen unzureichender Impf-Aufklärung als Vordruck zu finden. Durch dieses Angebot soll Betroffenen das Stellen der Anzeige gegen Impfärzte erleichtert werden: Wir stellen hier einen Entwurf für eine Strafanzeige wegen unzureichender Aufklärung vor der sog. Impfung gegen Corona zur Verfügung. Dieser Entwurf richtet sich an alle, die bereits erkannt haben, dass sie vor der Verabreichung der Spritze nicht hinreichend aufgeklärt wurden. Ein spürbarer Schaden muss dazu nicht eingetreten sein. Der sog. Impfstoff gegen Corona kann mittlerweile gefestigt als gesundheitsschädlicher Stoff eingeordnet werden. Dessen Beibringung reicht für eine Strafbarkeit nach § 224 StGB (gefährliche Körperverletzung). Mehr …
19.07.2024: Der Fall gegen Reiner Füllmich nimmt immer bizarrere Formen an. Der Anwalt Reiner Füllmich befindet sich weiterhin im Gefängnis. Unterdessen nimmt sein Fall immer bizarrere Formen an. Die deutsche Anwältin Dagmar Schön, die ihn zu Beginn seines Prozesses vertrat, bezeichnete die Entführung Füllmichs als ein „juristisch-diplomatisches Tiefpunkt“, der „dringend Aufmerksamkeit internationaler Topanwälte verdient“.
Dr. Christof Miseré, einer von Füllmichs Anwälten, hat ein Dossier in die Hände bekommen, aus dem hervorgeht, dass die Geheimdienste 2021 den Auftrag gaben, einen Anlass zu finden oder zu schaffen, um ein Strafverfahren gegen ihn einzuleiten, um ihn politisch endgültig auszuschalten. Füllmich sollte am 9. Oktober 2022 im Namen der neuen politischen Partei Die Basis an den Wahlen teilnehmen. Seit das Dossier, das Miseré besitzt, öffentlich geworden ist, wurde ein zweiter Staatsanwalt in den Fall eingebunden.
Miseré berichtete, dass auch er bedroht wurde. So erhielt er Fotos seiner Tochter. Zudem erfuhr er, dass der Vorsitzende Richter „Besuch von zwei Personen“ erhalten habe, wie die Journalistin Djamila le Pair, die die Sitzungen besucht, berichtet. Mehr …
26.06.2024: Rechtsanwalt als politisch Gefangener. Journalist zum Prozess gegen Reiner Füllmich: „Es stinkt von allen Seiten“. Die Journalistin Djamila le Pair war am Donnerstag beim Prozess gegen Reiner Füllmich in Göttingen dabei und berichtete Rico Brouwer von Potkaars. Bemerkenswert war, dass einer von Füllmichs Anwälten, Dr. Christof Miseré, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter einreichte. „Das ist ein ziemlicher Punkt“, bemerkte Le Pair. Füllmichs Verteidigung traue dem Gericht nicht mehr. Es habe sich gezeigt, dass es nicht unparteiisch sei.
In der vorangegangenen Verhandlung hatten die Anwälte den Richter gefragt, warum ein so großes Polizeiaufgebot herbeigerufen worden sei und warum Füllmich an Händen und Füßen mit Handschellen gefesselt worden sei. Der Richter behauptete daraufhin, davon nichts gewusst zu haben. Nach Ansicht des Gerichts ging die Initiative von der Polizei aus. Die Polizei wiederum behauptete, sie habe auf Anweisung des Gerichts gehandelt. „Das ist ein Grund zur Anfechtung“, sagte Brouwer entschieden. „Der Richter hat also gelogen“, betonte Le Pair.
Füllmichs Pflichtverteidigerin Katja Wörmer hatte sich krank gemeldet, Christof Miseré war ebenfalls nicht zur Verhandlung erschienen. Der Fall soll am 10.Juli fortgesetzt werden. „Dieser Richter ist darin verwickelt oder so“, sagte Brouwer. Mehr ….
26.05.2024: Geimpfte galten als "ungeimpft" - Freche Täuschung und Irreführung - Beate Bahner. Geimpfte gelten als "nicht" geimpft"‼️ Die erhöhte Erkrankung und Sterblichkeit nach den Covid-Impfungen wurde den nicht geimpften Patienten zugeordnet - aufgrund einer schamlosen und kriminellen Bewertung der geimpften Menschen als "ungeimpft"‼️ Wer eine solche Verfälschung vornimmt oder zulässt, gehört für immer und ewig aus der Wissenschaft und auch aus dem Journalismus ausgeschlossen. Video und mehr …
15.04.2024: Jürgen Müller, Rechtsanwalt - Anzeigen gegen Impf-Ärzte wegen mangelhafter Aufklärung Video …
Chris Moser, Rechtsanwalt – Ärzte, die Patienten vor Injektionen schützten – Helden oder Verbrecher? Video …
12.04.2024: Durchgesickertes Dossier: Bundesregierung betreibt Komplott, um Reiner Füllmich zum Schweigen zu bringen! Ein angeblich durchgesickertes Dossier zeigt, dass die deutschen Geheimdienste konspiriert haben, um den Rechtsanwalt Reiner Füllmich zum Schweigen zu bringen und das Vermögen seiner Corona-Kommission zu beschlagnahmen. Aus dem Dossier, das Rechtsanwalt Christof Miseré zugespielt wurde, geht hervor, dass Füllmich bereits seit längerer Zeit beobachtet wurde und seine Verhaftung von langer Hand geplant war.
Miseré deckte auf, dass Marcel Templin, ehemaliges Mitglied der Corona-Kommission, mit Personen des Bundeskriminalamtes (BKA) oder des Bundesnachrichtendienstes (BND) zusammenarbeitete. Das würde bedeuten, dass die Kommission unterwandert ist. Füllmichs Haus in Deutschland wurde verkauft und das Geld landete auf Templins Konto. Es handelte sich um mehr als 1,1 Millionen Euro. Im Prozess gegen Füllmich wurde klar, dass Templin Zugriff auf das Geld hatte. Video und mehr …
Der Prozess gegen Dr. Reiner Füllmich. Der Mitgründer des Corona-Ausschusses befindet sich seit Oktober 2023 in Untersuchungshaft. Vor dem Landgericht Göttingen findet seit Anfang Januar 2024 ein Strafprozess gegen den Gründer und ehemaligen Sprecher des Corona-Untersuchungsausschusses, Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich, statt. Er wurde nach einer Anzeige wegen angeblicher Veruntreuung von Spendengeldern in Höhe von über einer Million Euro vor dem Landgericht Göttingen angeklagt. Füllmich war am 13. Oktober 2023 in Mexiko, ohne dass ein internationaler Haftbefehl vorlag, festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden, wo er unverzüglich inhaftiert wurde. Seither befindet er sich in Untersuchungshaft im Hochsicherheitsgefängnis in Rosdorf bei Göttingen. Von dort wurde er jeweils in Handschellen, Fußfesseln und Zwangsjacke zum Gericht transportiert.
Sofort waren Fotos mit dem gefesselten Angeklagten in Umlauf, und in einigen Medien wurde einseitig und hämisch über Füllmich berichtet. In der Hessischen/ Niedersächsischen Allgemeinen hieß es fälschlich: „Göttinger ‚Querdenker-Anwalt‘ Reiner Füllmich wird die Zulassung entzogen“ (er hatte sich selber abgemeldet); die TAZ titelte „Querdenker Reiner Füllmich – Ex-Kanzlerkandidat vor Gericht“, N-TV bezeichnete Füllmich als „Corona-Leugner“, in der Bild-Zeitung lautete die Titelzeile: „Dieser Angeklagte wollte Kanzler werden.“
Die Anzeige gegen Füllmich wurde von den Rechtsanwälten Dr. Justus Hoffman und Antonia Fischer, zwei Mitbegründer des sogenannten Corona-Ausschusses, sowie einem zur selben Sozietät gehörenden Rechtsanwalt Marcel Templin erstattet, die als Zeugen für die angeblichen Straftaten des Angeklagten auftreten. Hinzu kam als Zeugin die dritte Mitbegründerin des Corona-Ausschusses, Rechtsanwältin Viviane Fischer. Der Corona-Ausschuss wurde Mitte 2020 von Reiner Füllmich, Viviane Fischer, Antonia Fischer und Justus Hoffmann als Online-Video-Podcast gegründet, um die während der Corona-Krise entstandenen rechtlichen Fragen mit wissenschaftlichen Experten in Live-Sitzungen zu erörtern. Beabsichtigt war, alternative Meinungen zur offiziellen Corona-Politik, die als problematisch empfunden wurde, in den öffentlichen Diskurs einzubringen. Die beteiligten Personen sollten den Grundsätzen wissenschaftlicher Evidenz verpflichtet sein und ohne persönliche, wissenschaftliche und wirtschaftliche Interessenkonflikte eine sachliche Diskussion führen.
Zu diesem Zweck wurde im August 2020 eine „Stiftung Corona-Ausschuss Vorschalt gUG“1[1]gegründet, und zwar in der Absicht, diese Gesellschaft in eine „Gemeinnützige Stiftung Corona-Ausschuss“ zu überführen, deren Eintragung sich jedoch wegen Anerkennung der Gemeinnützigkeit in die Länge zog. Die Gesellschafter Reiner Füllmich, Viviane Fischer, Antonia Fischer und Justus Hoffmann, waren zugleich Geschäftsführer mit Vertretungsvollmacht. Die Tätigkeit für den Ausschuss sollte ausdrücklich unentgeltlich erfolgen.
Nachdem zur Finanzierung der aufwändigen Arbeit zu Spenden aufgerufen worden war, gingen seit 2020 mehr als drei Millionen Euro auf den Konten der Gesellschaft ein. Den Spendern lag an der Auseinandersetzung mit den Maßnahmen während der Corona-Krise und genaueren Auskünften über das Virus; viele hatten auch der Ankündigung Füllmichs vertraut, Klagen wegen der Corona-Maßnahmen anzustrengen. Die Spenden sollten für die Arbeit des Corona-Ausschusses verwendet werden.
Die Aktivitäten des Corona-Ausschusses erregten Aufsehen und stießen in „staatstragenden Kreisen“ auf vehemente Ablehnung. Da wegen der politischen Ausrichtung Kontensperrungen zu befürchten waren, kaufte Füllmich sicherheitshalber für etwa 1,1 Millionen Euro Gold, und er ließ sich nach Absprache mit Viviane Fischer zwei Darlehen über 200.000 und 500.000 Euro auf ein Jahr auf sein Konto überweisen. Weitere Beträge verwendete er für ausschussinterne Hilfsarbeiten in seiner Kanzlei, zum Beispiel zur Beantwortung zahlreicher Zuschriften.
Weil der von Füllmich bestellt Buchhalter Jens Kuhn nach Ansicht von Hoffmann und A. Fischer hierzu keine hinreichenden Unterlagen zur Verfügung stellte, kam es zu Auseinandersetzungen, an denen dann auch V. Fischer beteiligt war. Füllmich wurde vorgeworfen, unberechtigt Gelder für sich und seine Kanzlei abgezweigt zu haben und die Darlehen nicht – wie vertraglich vereinbart – zurückzahlen zu wollen. Die ursprüngliche Zielsetzung des Ausschusses schien keine Rolle mehr zu spielen; manche Spender hatten den Eindruck, dass sich jetzt die Hasardeure um die Beute stritten. Mehr …
10.04.2024: Anwalt Tobias Ulbrich: Nichtigkeit der bedingten und unbedingten Zulassung von Comirnaty von BioNTech? Wir haben das einmal geprüft und sind zu folgenden vorläufigen Ergebnissen in unserer Prüfung gelangt, dass die Zulassungen NICHTIG sein dürften. Gerne lassen wir Sie an unseren rechtlichen Überlegungen teilhaben. Wie immer bei juristischen Überlegen haben andere Kollegen sicher noch andere Gedanken dazu.
In der EU gibt es kein eigenes Verwaltungsverfahrensrecht. Insofern gilt das Territorialprinzip, das in den Mitgliedstaaten die Überprüfung von Verwaltungsakten danach ausgerichtet wird, was in diesen nach dem dortigen Verwaltungsverfahrensrecht als Mindestgrundlage, sozusagen als „ordre public“ ausgestaltet worden ist. Mehr …
04.04.2024: Rechtsanwältin Beate Bahner: „WHO will dauerhafte Impfungen weltweit“. Dauerhafte Impfungen aller Menschen weltweit plane die WHO mit ihren beiden neuen Vertragswerken. Sogar die Grippe sei als mögliche neue Pandemie bereits in den Entwürfen enthalten. Exklusiv berichtet „Spiegel“-Bestseller-Autorin Beate Bahner über brisante Inhalte ihres neuen Buches.
Bereits die RKI-Files bestätigen das Ausmaß der Lügen während der Corona-Zeit, sagt die Fachanwältin für Medizinrecht. Welche Gefahren bestehen durch die geplanten WHO-Verträge? Was droht mit dem digitalen Impfpass? Und sollen Medikamente und Impfungen künftig gar nicht mehr klinisch geprüft werden? Antworten auf diese Fragen gibt die Medizinrechtlerin im exklusiven AUF1-Interview. Mehr …
03.04.2024: Anwältin Katja Wörmer: „Fuellmich wurde vom Verfassungsschutz beobachtet“. Rechtsanwalt Reiner Fuellmich sei seit 2021 vom Verfassungsschutz beobachtet worden, sagt seine Anwältin Katja Wörmer. Es bestehe der Verdacht, dass Inlandsgeheimdienst und Staatsanwaltschaft zusammengearbeitet hätten. Deshalb habe Fuellmich nun selbst Anzeige gegen einen Staatsanwalt erstattet. Vor dem Landgericht Göttingen berichtet Anwältin Wörmer von den aktuellen Entwicklungen des Fuellmich-Prozesses am neunten Verhandlungstag am Dienstag.
Wie kam es zum Bruch des nunmehr gesamten Teams des ehemaligen „Corona-Ausschusses“? Wie sind die Aussichten im Prozess von Dr. Fuellmich? Antworten auf diese Fragen gibt Anwältin Wörmer im exklusiven Interview. Mehr …
30.03.2024: RKI-Protokolle: Panik bei den Verantwortlichen. RA Beate Bahner im Interview. Politik Spezial - Stimme der Vernunft. In diesem Interview spricht Helmut Reinhardt mit Beate Bahner über die Corona-Protokolle des RKI, die für viel Aufsehen sorgen. Viele Bereiche und Passagen der Dokumente sind geschwärzt. Es scheint, dass nicht nur Namen der Mitarbeiter aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht wurden. Des Weiteren geht es dabei um Informationen zu Impf-Nebenwirkungen und Impfstoff-Empfehlungen, die auf den Dokumenten verborgen bleiben. Obwohl Schwärzungen nicht zwingend eine absichtliche Geheimhaltung darstellen, trägt die mangelnde Transparenz nicht zur Klärung bei und steigert das Misstrauen der Bevölkerung in die politischen Akteure. Beate Bahner ist Fachanwältin für Medizinrecht und Buch-Autorin und war im Widerstand gegen die Corona-Maßnahmen sehr aktiv. Video …
08.03.2024: "ACHTUNG! VERJÄHRUNG DROHT!! Ansprüche gem. § 84 Arzneimittelgesetz verjähren nach 3 Jahren. Daher droht am 31.12.2024 die Verjährung für alle Impschäden, von Impfungen aus 2021 bei denen die Schäden auch schon im Kalenderjahr 2021 zu verzeichnen waren.
Der Schadensersatzanspruch des § 84 AMG verjährt in drei Jahren. Maßgeblich ist der Zeitpunkt zu dem der Impfgeschädigte den Impfschaden als solchen erkannt hat und vom Schädiger, also dem Impfhersteller Kenntnis hat. Die Ansprüche wegen einer im Kalenderjahr 2021 erfolgten Impfung könnten daher bereits mit Ablauf des 31.12.2024 in Deutschland verjähren. Wir weisen darauf ausdrücklich hin, dass sich bisher Gerichte in Deutschland nicht mit Anspruchsgrundlagen im deliktischen Bereich auseinander setzten, auch wenn sie noch so auf der Hand lagen, insbesondere z.B. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 96 Nr. 3 AMG i.V.m. § 8 AMG (Veranlassung der Impfung durch irreführende Informationen).
Solange die Zivilgerichtsbarkeit ausschließlich auf die Anspruchsgrundlage des § 84 AMG abstellt, droht nun mit Ablauf des 31.12.2024 der Eintritt der Verjährung. Wer also bis dahin nicht geklagt hat, droht dann auch nichts mehr zu bekommen. Mehr …
01.02.2024: Rechtsanwältin Wörmer: „Dr. Fuellmich wollte keine Sammelklage in Deutschland erheben“. Rechtsanwalt Reiner Fuellmich soll Spendengelder für die „Stiftung Corona Ausschuss“ in Höhe von rund einer Million Euro veruntreut zu haben – was er bestreitet. Festgelegt sei jedoch gewesen, dass die Tätigkeit für den „Corona Ausschuss“ gemeinnützig erfolgen solle. Seine Anwältin Katja Wörmer nimmt zu den Vorwürfen Stellung. Zudem habe es Versuche internationaler Sammelklagen gegen Christian Drosten und Lothar Wieler gegeben – die aber nie zustande kamen. Video …
30.01.2024: Die Vorverurteilung des Dr. Füllmich. Noch vor Beginn des Hauptverfahrens gegen Dr. Reiner Füllmich deuten die Gerichte an, was sie vorhaben – einen kurzen Prozess und ein schnelles Urteil gegen den kritischen Anwalt und Menschenrechtler: Sie verhängten gegen eine Füllmich-Anwältin einen strafbewehrten Maulkorb, ignorieren Anträge der Verteidigung, missachten gesetzliche Fristen und konstruieren einen Fall, den es gar nicht gibt. Ist das Urteil gefallen, noch bevor der erste Verhandlungstag begonnen hat?
Den Richterinnen und Richtern der Gerichte, die mit den verschiedenen Aspekten des Falles Füllmich betraut sind, ist ein Platz in der Geschichte sicher. Wie so viele schreckliche Juristen aus der Deutschen Vergangenheit, werden auch sie eine entsprechende Würdigung erfahren. Der Verdacht liegt auf der Hand, dass die Richter hier dem System ein Urteil liefern müssen und dazu die Rechte des Verfolgten missachten.
Illegale Entführung und Freiheitsberaubung. Nach der illegalen Entführung Füllmichs aus Mexiko (mangels internationalen Haftbefehles wurde der Anwalt erst am Airport Frankfurt verhaftet. Die Entführung wurde koordiniert mit den mexikanischen Behörden, die Füllmich in die BRD begleiteten und dann der BRD-Polizei übergaben), folgt nun der zweite Akt in der rechtswidrigen Verfolgung des unbeugsamen Kritikers.
Reiner Füllmich soll mundtot gemacht werden. Weggesperrt wurde er wegen Vorwürfen seiner vermeintlichen Mitstreiter im Corona-Ausschuss: Justus Hoffmann, Marcel Templin und Antonia Fischer. Sie entwarfen eine opulente Strafanzeige, welche schlussendlich die Verhaftung Füllmichs und dessen bis heute andauernde Freiheitsberaubung ermöglichte. Von den vielen Vorwürfen, die Hoffmann und seine Mittäter in ihre zum Teil überdeutlich sichtbar falschen Verdächtigungen eingewoben hatten, bliebt für das Strafverfahren in der aktuellen Teileröffnung nur noch ein Vorwurf übrig: Dr. Füllmich soll 700.000 Euro veruntreut und für eigene Zwecke verbraucht haben. Ein bizarrer Vorwurf, denn es gibt für die 700.000 Euro Verträge und Belege.
Die 700.000 Euro sollten in einem sicheren Wertspeicher geparkt werden, auf den der Staat keinen Zugriff hat. Also parkte Füllmich das Geld in seiner Sphäre. Nach Veräußerung seines Hauses sollte das Darlehen vertragsgemäß zurückgezahlt werden. In der „Corona-Krise“ hatte das System vielen Kritikern die Konten gesperrt und/oder gepfändet. Mit der Sicherung des Kapitals der Gesellschaft sollte die langfristige Arbeitsfähigkeit des Corona-Ausschusses sichergestellt werden. Ebenso mit dem Kauf von physischem Gold, das als krisensichere Anlage bei der Degussa eingelagert wurde.
Für die Darlehen an Füllmich gibt es Verträge mit dem Corona-Ausschuss, geschlossen mit seiner damaligen Mitgesellschafterin Viviane Fischer, die ebenfalls ein Darlehen über 100.000 Euro übernahm. Sie unterzeichnete die Darlehensverträge und ist auch für die Goldreserve des Corona-Ausschusses zeichnungsberechtigt. Füllmich und Fischer können nur zusammen auf die Goldreserven zugreifen. Mehr …
26.01.2024: Mailaktion der Anwälte für Aufklärung an Gemeinderäte über WHO Verträge. Im Mai 2024 sollen völkerrechtlich verbindliche Verträge abgeschlossen werden, die die Souveränität der Staaten an die WHO übertragen würden. Die WHO soll in Zukunft direkten Einfluss darauf nehmen können, wie sich ihre Mitgliedstaaten in vermeintlichen Pandemiesituationen verhalten sollen. Sie – oder genauer, ihr Generaldirektor im Alleingang – kann ausrufen, dass eine Pandemie oder potenzielle Pandemie vorliegt und in der Folge Maßnahmen für das Pandemiemanagement anordnen.
Die geplanten Änderungen in den Internationalen Gesundheitsvorschriften und der vieldiskutierte Pandemievertrag sind schon längst in aller Munde. Nur nicht dort, wo sie es sein müssten: In den Volksvertretungen, die unsere Stimme in der Politik sein sollen. Mehr …
05.01.2024: Dr. Michael Brunner: Ohne klare Gewaltenteilung und unabhängige Medien keine Gerechtigkeit. Die Justiz darf nicht weisungsgebunden an die Politik sein, die Medien müssen frei und unabhängig sein und die individuellen Menschenrechte müssen garantiert sein. Sonst sind Machtmissbräuche vorprogrammiert, wie die Corona-Krise zeigte. Video und mehr …
04.01.2024: Ralf Ludwig: Angriff auf individuelle Menschenrechte erklärt Leben für unwert. Wer kollektives Recht über die individuellen Menschenrechte stellt, erklärt Leben für unwert. Damit wäre totalitärer Staatswillkür Tür und Tor geöffnet. Video und mehr …
03.01.2024: Claudio Zanetti: Menschenrechte und direkte Demokratie als Basis für globale Gerechtigkeit. Das Volk MUSS wieder der Souverän und die individuellen Menschenrechte müssen garantiert sein; nur so gibt es globale Gerechtigkeit, so Claudio Zanetti. Video …
Ex-Offizier der Bundeswehr verurteilt. Rechtsprofessor Schwab: „Die Wahrheit auszusprechen, ist niemals ein Dienstvergehen“. Dr. Martin Schwab mit einer Replik auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen einen pensionierten Bundeswehroffizier. Dieser hatte scharfe Kritik an der Bundesregierung zu Beginn der Corona-Zeit geäußert. Das Gericht verurteilte ihn, weil er sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigt hätte, und bewirkte eine Kürzung seiner Ruhestandsbezüge. Doch das Aussprechen der Wahrheit ist kein Dienstvergehen, argumentiert Schwab. Mehr …
02.01.2024: ZAAVV Medienkonferenz: Die individuellen Menschenrechte sind und bleiben unverhandelbar! Individuelle Menschenrechte sollen durch „kollektive Rechte“ ausgehebelt werden. Mit Hilfe durch WHO- und WEF-definierter „kollektiver Rechte“ soll eine globale Totalentmündigung und -versklavung installiert werden. Video und mehr …
29.12.2023: Die Verschleppung des Dr. Füllmich. Dr. Reiner Füllmich sitzt im Gefängnis. Seit etlichen Wochen schon. Seine Verhaftung war in vielerlei Hinsicht dubios. Der unbequeme Aufklärer ist – vorübergehend – zum Schweigen gebracht worden. Möglich wurde dies durch Anschuldigungen vermeintlicher Mitstreiter, die ihn dem System zum Fraß vorgeworfen haben. Die Akte Füllmich – ein kurioser Fall von Verrat, Missgunst und einer koordinierten Entführung eines Systemkritikers aus dem mexikanischen Exil.
Das System duldet keine relevante Kritik. Obgleich längst bewiesen wurde, dass „Corona“ eine globale Inszenierung ist, dass die Corona-Maßnahmen unwirksam und schädlich waren und dass die mRNA-Injektionen statt Immunität höchst gefährliche Wirkungen auslösen, werden bis heute Verfahren gegen Aufklärer angestrengt und ältere Fehlurteile nicht revidiert. Die Angriffe des Systems richten sich vor allem gegen die erfolgreichsten Kritiker und Medien, die gut recherchierte Informationen und Interviews mit Fachleuten zu den aktuellen Ereignissen liefern und damit einen Blick hinter die Kulissen ermöglichen.
Es zeigt sich: je tiefer die Aufklärer in den Kaninchenbau kriechen, desto allergischer reagiert das global orchestrierte Netzwerk der Plutokraten. Solange sich die Kritiker überwiegend mit einfachen Fragen rund um das Plandemie-Geschehen befassen, dürfen sie das sogar auf den zensurierten Plattformen tun. Ein wenig geplauderte Aufarbeitung über das ohnehin Unübersehbare, toleriert das System. So sind die einen beschäftigt, die anderen kritisch unterhalten und alle freuen sich darüber, dass nach und nach alle Kritikpunkte bestätigt werden. Dabei übersehen sie nicht selten, dass im Hintergrund eine ganz andere Agenda umgesetzt wird. Mehr …
28.12.2023: Das darf in einem Rechtsstaat nicht möglich sein. Rechtsanwalt Ralf Ludwig auf der 2. Zukunftskonferenz des Bündnis für Thüringen (Bürger für Thüringen). Am 16. Dezember 2023 fand in Altenburg die 2. Zukunftskonferenz des Bündnis für Thüringen statt. Video …
17.12.2023: Dem nächsten Skandal auf der Spur: Anwalt der Impfopfer vermutet Korruption beim Paul-Ehrlich-Institut. Das PEI erhielt die Mitteilung der durch Labor nachgewiesenen DNA-Verunreinigung und unternahm nichts. Die Anwaltskanzlei Rogert und Ulbrich hat sich auf Impfschäden spezialisiert. RA Tobias Ulbrich veröffentlichte zuletzt via X einen Text, den wir hier 1:1 dokumentieren und zur Diskussion stellen möchten. Von Anwalt Tobias Ulbrich
Thema heute: "Schnittstelle Paul-Ehrlich-Institut (PEI) - völliges Versagen der Arzneimittelsicherheit?" Das PEI ist in Deutschland für die Arzneimittelsicherheit zuständig. Gemeinsam mit dem Bundesministerium der Gesundheit sorgten sie aber mit den sog. "Impfstoffen" von BioNTech und Moderna dafür: 1. Daten nicht zu erheben. 2. Bestehende Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft nicht zu verarbeiten. 3. Und Meldungen der Hersteller über signifikante Sicherheitsfragen nicht an die Ärzte weiterzuleiten. 4. Des Weiteren waren sie unaufhaltsam mit der Beweisvereitelung beschäftigt.
zu 1.) Daten nicht erheben. - Das PEI kennt den Grad der Untererfassung in Deutschland (lt. Havardstudie zwischen 87 und 99 %), rechnet aber dennoch nicht die erfolgten Verdachtsmeldungen hoch.
- Gemeldete Tote im Zusammenhang mit der Impfung werden nur in kleinsten Bruchteilen untersucht - schwerste gesundheitliche Schäden gar nicht.
- Die Chargennummern werden zwar mit der Verdachtsmeldung an das PEI mit dem Formular übermittelt. Beim PEI werden jedoch zu den Schadensfällen die Chargenummern nicht statistisch erhoben, auch dann nicht, als BioNTech im ersten PSUR auf Seite 56 mitteilte, dass es extrem schadensträchtige Einzelchargen selber festgestellt habe. Auf eine IFG-Anfrage von Frau Rechtsanwältin Dr. Meyer-Hesselbarth erklärte das PEI, die Chargennummern nicht erhoben zu haben.
- Das PEI ist von Gesetzes wegen verpflichtet, die Daten der gesetzlichen Krankenversicherungen mit auszuwerten. Auf Nachfrage beim Bundesministerium der Gesundheit, warum das bis heute nicht geschehen sei, erklärte das Bundesministerium der Gesundheit, dass es bis heute nicht möglich gewesen sei, die Schnittstelle fertig zu programmieren, was begründen soll, die Daten nicht dem PEI zur Auswertung überreicht zu haben. Mehr …
08.12.2023: RA Ralf Ludwig: „Die rechtsstaatliche Aufarbeitung funktioniert noch immer nicht“. Am 10. Dezember jährt sich zum 75. Mal die Annahme der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Für Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der ein Kritiker der Corona-Maßnahmen von Beginn an war, ist dies der Anlass, an diesem Tag zusammen mit anderen Mitstreitern fast 600 mutmaßliche Haupttäter des Corona-Unrechts wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe anzuzeigen. Im Gespräch mit AUF1 legt der Initiator der Strafanzeigen und Organisator der großen Demonstration am Sonntag in Karlsruhe dar, wen er anzeigen wird und welche Chancen auf Strafverfolgung er sieht. Video …
02.12.2023: Rechtsbankrott in der Schweiz – was nun? Wie in der Schweiz so in der BRD – nur mit anderen Rechtserlassen. Mit Beispielen aus der Praxis. Heinz Raschein, Anwalt und Notar im Ruhestand, attestiert an der 19. AZK dem Schweizer Rechtssystem den Bankrott. Seine Einschätzung legt er anschaulich, unter anderem an Hand der Bundesverfassung, ihrer Revision, den Covid-Gesetzen, sowie eingereichter Klagen dar. Mutig spricht er aus, wovor andere zurückschrecken. Ein Aufruf an alle zur Eigenverantwortung und Zivilcourage! Video und mehr ... Siehe bzgl. BRD-Rechtsbankrott Vortrag 25.11.2023 RA Ralf Ludwig
25.11.2023: „Keine Versöhnung ohne Aufarbeitung“ (RA Ralf Ludwig) - 19. AZK: Nach drastischen Corona-Maßnahmen mit verheerenden Folgen für die Bevölkerung werben Politik und Medien immer wieder um Versöhnung und Verständnis. Anwalt Ralf Ludwig belegt in seinem Referat sehr deutlich, warum es keine Versöhnung ohne Aufarbeitung geben kann! Video (deutsch & español) und mehr …
Siehe hierzu: Aufarbeitung, Aufklärung, Juristische Verfolgung, Verhinderung. ZAAVV Link …
28.11.2023: Anwälte enthüllen die 45 gefährlichsten mRNA-Impfstoffchargen – Prof. Kämmerer: Was Geimpfte beachten sollten. Die Anwälte Rogert und Ulbrich vertreten Tausende Impfgeschädigte. Die Kanzlei veröffentlichte die Chargennummern der mRNA-Spritzen, mit einem beunruhigenden Ergebnis. Epoch Times spricht mit Prof. Ulrike Kämmerer über die Entdeckung der Anwälte.
Was bedeutet es, wenn die größten Schäden der mRNA-Injektionen durch eine begrenzte Anzahl von Chargen verursacht werden? Die aufgrund der Opferdaten zusammengestellten 45 gefährlichsten Chargennummern wurden jetzt von Rogert & Ulbrich veröffentlicht. Aber was sollen Geimpfte machen, die sich nach einem Abgleich mit ihrem Impfpass in dieser Liste wiederfinden? Ein berechtigter Grund zur Panik oder ein sinnvoller Hinweis, sich damit genauer zu beschäftigen? Epoch Times wollte es nicht dabei belassen, nur die gefährlichsten Chargennummern zu veröffentlichen und darüber zu berichten. Um die betroffenen Geimpften mit weiterführenden Informationen zu versorgen, sprach Epoch Times mit Prof. Ulrike Kämmerer. Sie ist Biologin, schrieb ihre Diplomarbeit in Virologie, ihre Dissertation und „Postdoc“ über die Diagnostik von Viruserkrankungen am Herz und ihre Habilitation über Reproduktionsimmunologie. Prof. Kämmerer forscht seit Jahren über Stoffwechsel, Immunologie, Krebs und Ernährung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich veröffentlichte eine Reihe von Chargennummern der mRNA-Impfungen gegen Corona, Chargennummern ihrer Klienten, bei denen Schäden oder Nebenwirkungen aufgetreten sein sollen. Einige Geimpfte, die jetzt ihren Impfpass mit den veröffentlichten Nummern vergleichen und einen oder mehrere Treffer gelandet haben, werden sich erschrocken haben. Was raten Sie hier, zu tun? Also zum Ersten, es ist tatsächlich was dran. Ich habe hier auch Rückfragen von schwer Betroffenen. Und wenn man dann nach den Nummern fragt, haben sie tatsächlich auch diese Chargen erhalten. Also da scheint etwas dran zu sein.
Sie meinen die Chargen der Rechtsanwälte? Ja, genau. Sie befragen alle, die sich mit Impfschäden melden, welche Chargen sie bekommen haben, und dann werden diese Nummern gesammelt. Daraus ergibt sich automatisch so etwas wie eine Hitliste und was am häufigsten mit schweren Nebenwirkungen assoziiert ist. Ich habe hier gerade auch wieder jemanden, über den in der hiesigen Presse umfangreich über seine sehr schweren Probleme berichtet wurde. Der Betreffende hat dreimal BioNTech und davon tatsächlich die erste und die dritte Spritze laut Impfausweis mit den Chargennummern aus der Hitliste der Kanzlei.
Aber was heißt das denn konkret? Heißt das, dass jeder dieser Hitlisten-Menschen jetzt zu schwerer Krankheit, möglicherweise zum Tode verurteilt ist? Nein, nein, das heißt es eben nicht. Das heißt nur, dass es eine Wahrscheinlichkeit gibt, dass man meistens vor allem mit der Kombination dieser Chargen besonders Probleme bekommt. Wir wissen noch nicht exakt, woran es liegt. Mehr …
08.11.2023: Markus Haintz: „Es gab überhaupt keine Handhabe für ein Strafverfahren“. Im Gespräch mit AUF1 schildert der Corona-Maßnahmen-kritische Rechtsanwalt Markus Haintz die Verfolgung seiner Person durch die Berliner Polizei. Er wurde im Jahre 2020 anlässlich einer Kundgebung am Berliner Alexanderplatz von Exekutivorganen festgenommen, weil man ihn für einen Rädelsführer bei einer Demonstration hielt, bei der nicht alle Teilnehmer eine Maske trugen. Es folgte ein Verfahren wegen Landfriedensbruchs, das später eingestellt wurde. Haintz beschritt den Rechtsweg, um die Rechtswidrigkeit hoheitlichen Handelns feststellen zu lassen. Dieser Weg war lang und steinig. Obwohl ihm das Gericht eindeutig Recht gab, kämpft er immer noch für dessen Umsetzung. Video …
31.10.2023: Das wichtigste Staatsexamen für den Richter soll die ‚richtige‘ Gesinnung, z.B. das Parteibuch, sein? Wird nur dann Rechtsstaat gespielt, wenn es den transatlantischen Interessen und denen von Oligarchen nicht entgegensteht? Exekutive und Legislative sollen eh ungefähr die Gleichen sein und die Judikative eben auch – es sollen alles transatlantische Vasallen sein? Video …
29.10.2023: RA Philipp Kruse(CH), Diktatur, Zensur, Manipulation? Was ist dran am geplanten WHO-Pandemievertrag? Die neuen geplanten internationalen WHO-Gesundheitsvorschriften und der neue geplante WHO-Pandemievertrag, Landsberg am Lech, 28. Oktober 2023 Video …
27.10.2023: RA Lucenti zur Corona-Aufarbeitung – Teil 1. „Völlig unverständlich, weshalb die Gerichte nicht frühzeitig kritisch hinterfragt haben“. Für den Rechtsanwalt Sebastian Lucenti hat die Aufarbeitung der Corona-Zeit längst begonnen. Nicht zuletzt er selbst prangert das „Versagen des demokratischen Rechtsstaats“ während der Corona-Jahre immer wieder an – und hofft auf noch mehr Publikumsengagement. Ein exklusives Interview in zwei Teilen.
„Ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat kann es sich – auch im Hinblick auf künftige Krisen – nicht leisten, die Ursachen vermeidbarer gigantischer Folgeschäden ungeklärt zu lassen, notwendige Lernprozesse zu unterbinden und den Schadensverursachern die systemische Verantwortungsflucht zu erlauben.“ Der Rechtsanwalt Sebastian Lucenti bringt auf den Punkt, was auch viele andere Kritiker der Corona-Politik seit Monaten fordern: die Aufarbeitung der Jahre 2020 bis 2023. „Das Versagen des demokratischen Rechtsstaats in der Corona-Krise“.
Sebastian Lucenti hat sich analytisch mit der Krise beschäftigt. Der Jurist beleuchtete im Frühjahr 2023 ausführlich die Versäumnisse von Justiz und Medien, vor allem aber die mutmaßlichen Fehler des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI). In diesem zweiteiligen Interview geht Lucenti darauf näher ein und legt seine Beweggründe für die Auseinandersetzung mit dem Thema dar. Mehr …
RA Lucenti zur Corona-Aufarbeitung – Teil 2. „Zuerst muss ein reiner Tisch gemacht werden, bevor ein Heilungsprozess einsetzen kann“. Für den Rechtsanwalt Sebastian Lucenti liegt es nicht nur an den Medien, sondern auch an den kritischen 20 Prozent der Bevölkerung, die Aufarbeitung der Corona-Krise voranzubringen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört für ihn „strukturell und personell“ reformiert. Der zweite Teil des Exklusivinterviews.
„Ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat kann es sich – auch im Hinblick auf künftige Krisen – nicht leisten, die Ursachen vermeidbarer gigantischer Folgeschäden ungeklärt zu lassen, notwendige Lernprozesse zu unterbinden und den Schadensverursachern die systemische Verantwortungsflucht zu erlauben.“ Der Rechtsanwalt Sebastian Lucenti bringt auf den Punkt, was auch viele andere Kritiker der Corona-Politik seit Monaten fordern: die Aufarbeitung der Jahre 2020 bis 2023.
„Das Versagen des demokratischen Rechtsstaats in der Corona-Krise“. Mehr …
16.10.2023: Renate Holzeisen (Südtirol): „Die Corona-Aufarbeitung ist dringend notwendig“. Die Rechtsanwältin DDr. Renate Holzeisen kandidiert am 22. Oktober für den Südtiroler Landtag in Bozen. Sie ist eine entschlossene Kämpferin gegen den Einsatz von mRNA-Impfstoff und fordert eine lückenlose Aufarbeitung der Corona-Zeit und deren Maßnahmen. Die Bozner Juristin trat früher mehrmals für die Grünen an und geht nun als Spitzenkandidatin der impfkritischen Partei Vita ins Rennen. Im AUF1-Interview legt die Vita-Spitzenkandidatin die Ausrichtung ihrer Gruppierung dar. Dabei betont sie, dass man für grün-liberale Inhalte stehe, jedoch „im idealen Sinne“! Und zwar grün im Sinne von Umweltschutz, aber nicht Klimahysterie, und liberal im Kampf für Grund- und Freiheitsrechte mit Fokus auf den absoluten Schutz der Menschenwürde. Holzeisen kritisiert die fehlende Aufarbeitung der Corona-Zwangsmaßnahmen und fordert daher ein Tätigwerden auf allen Ebenen. Video …
05.10.2023: Prof. Dr. Martin Schwab: Ist der Rechtsstaat in Gefahr? Vortrag München, 26. September 2023. „Rechtsstaat: Ist der Rechtsstaat in Gefahr und wenn ja, wodurch und wie kann man dem begegnen?“ Video …
24.08.2023: Internationale Anwaltskonferenz: Wir müssen die Diktatur der WHO stoppen. Juristen aus zehn Ländern entwickeln Strategien, die sich anbahnende WHO-Diktatur zu stoppen. Denn diese sei mit dem internationalen Völkerrecht laut UN-Charta, dem Nürnberger Codex und dem Menschenrecht auf individuelle Gesundheitsvorsorge nicht zu vereinbaren. Video und mehr …
23.08.2023: Das Skandalurteil von Erfurt. Meinungen von Anwälten zur Verurteilung des Richters am Amtsgericht Christian Dettmer wegen Rechtsbeugung zu einer Bewährungsstrafe durch das Landgerichts Weimar.
Rechtsanwältin Beate Bahner: Diese Entscheidung des Landgerichts Erfurt gegen den Richter Christian Dettmar zeigt: Wer nicht mitläuft, der wird unterworfen. Corona, insbesondere die Maskentyrannei, die Impftyrannei und alles, was damit zusammenhängt, wird als ein weiteres sehr dunkles Kapitel der deutschen Justiz im 21. Jahrhundert eingehen. Nach fast 30-jähriger Anwaltstätigkeit bin ich wirklich zutiefst bestürzt. In 23 Teilen habe ich die Erwiderung des Richters Dettmar auf die Anklageschrift gegen ihn vorgelesen.
Diese Erwiderung zeigt, dass das Urteil, welches Dettmar gegenüber zwei Schulen gefällt hat, zwar aufgehoben werden konnte - was jeder Richter riskiert und wie es ja auch passierte! Aber dass ein Richter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, weil er das Maskennarrativ überprüft und mit Sachverständigengutachten widerlegt, das ist ungeheuerlich. Nie hätten wir "brave" Anwälte und Juristen uns vorstellen können, dass die deutsche Justiz das Buch "Furchtbare Richter" von Prof. Ingo Müller nicht gelesen haben könnte.
Rechtsanwalt Holger Fischer: Wenn es geschieht, wenn die Corona-Maßnahmen zurückkehren, werden wir es hoffentlich sofort anders anpacken als damals. Kein Kompromiss, nicht zusehen, wie der Druck zusehends erhöht wird, keine Versuche, die Politik zu erreichen. Für jeden Politiker, der die menschenverachtenden und menschenrechtswidigen Maßnahmen wieder einführt, gilt nur noch Verachtung, ebenso für jeden ihrer ausführenden Roboter. Von ihnen ist nichts zu erwarten, und für sie ist jeder Andersdenkende sowieso ein Querdenker, ein Rechtsextremer, ein Nazi. Wer mich dafür hält und selbst totalitär oder faschistisch handelt, ohne dies zu bemerken oder zuzugeben, mit dem rede ich erst gar nicht.
Jedes Rathaus, jeder Einzelhandel wird, wo es Gründe gibt, die es auch ohne Corona gäbe, von Gruppen ohne Maske und zur gegenseitigen Unterstützung betreten. Rausgeworfen zu werden ist besser, als mit Maske reinzugehen.
Jede Versammlung ist masken- und abstandsfrei, oder sie ist keine Versammlung, ich protestiere dann woanders. Kein Polizist soll mich mehr schikanieren, wenn ihm mein Abstand oder der Sitz der Maske nicht passt. Jede Arbeitsstätte, jede Schule wird (in letzterer gemeinsam mit dem Kind) ohne Maske und Test betreten, immer wieder, und dies wird dokumentiert.
Keine Arbeits-, keine Unterrichtsverweigerung mehr sollen sie vorwerfen können, weil ihnen unser Verhalten, unser Maskenattest, unser Test- und Impfstatus nicht passt. Und keiner verstecke sich mehr hinter seinem Arzt und dessen Mut, Atteste auszustellen, die diesen dann der Strafverfolgung aussetzen. Niemand verlange den Mut vom Arzt, den er selbst nicht hat. Ein jeder halte seinen Kopf selbst hin, oder er laufe selbst weg. Aber ein jeder stelle sich der Situation und handele eigenverantwortlich. Und was vielleicht am Wichtigsten ist: Nicht zu hoffen, dass irgendein alternativer Medienschaffender, irgendwelche Demoveranstalter, irgendein Anwalt in irgendeinem Gerichtsprozess des Jahrtausends, irgendeine Partei, irgendjemand, der die Rede seines Lebens oder des Jahrtausends hält, irgendein spirituelles Ereignis, irgendeine ausländische oder gar außerirdische Macht Euch retten werden. Quelle …
18.08.2023: Erwiderung des Familienrichters Christian Dettmar auf die Verlesung der Anklageschrift bei der Verhandlung in Weimar. (…) Das „wesentliche Ermittlungsergebnis“. Zur Sache möchte ich mich wie folgt äußern.
Vor ziemlich genau zwei Jahren hat das Ermittlungsverfahren gegen mich begonnen. Heute sitzen wir hier und ich weiß immer noch nicht, warum.
Mein Verteidiger Herr Dr. Strate und ich haben uns in mehreren zum Teil sehr umfangreichen Schriftsätzen zu allen wichtigen Punkten ausführlich geäußert. Darauf nehme ich ausdrücklich Bezug. Schaue ich jedoch auf das „Wesentliche Ergebnis der Ermittlungen“, also den Teil der Anklageschrift, der nicht verlesen wird, könnte mein Erstaunen nicht größer sein. Mein Erstaunen darüber, womit sich die Staatsanwaltschaft beschäftigt, wie sie das
tut und nicht zuletzt das, was fehlt.
Denn die Staatsanwaltschaft hätte im Wesentlichen Ermittlungsergebnis meine Stellungnahme im Zusammenhang wiedergeben und sich damit dezidiert auseinandersetzen müssen. Wie begründet es die Staatsanwaltschaft eigentlich, dass sie das komplett unterlässt? Antwort: Gar nicht – sie tut es einfach. Mehr …
01.08.2023: Internationaler Anwaltskongress: WHO-Pandemievertrag und IHR. Gründung der IAL - International Association of Lawyers for Human Rights - Internationale Anwaltstagung Mehr …
Siehe hierzu Archivmeldung vom 03.02.2021: Anwälte für Aufklärung - Dirk Sattelmaier im Gespräch mit Gunnar Kaiser. Mit dem Kölner Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier habe ich über den Verein "Anwälte für Aufklärung", seine Ziele und Aufgaben gesprochen. Video …
27.07.2023: Impfärzte müssen sich warm anziehen (und das obwohl der Hitzetod droht – kleiner Scherz.) In der aktuellen Ausgabe der renommierten Neuen Juristischen Wochenschrift haben sich die Strafrechtsprofessorin Prof. Dr. Katrin Gierhake und der Fachanwalt für Medizinrecht Carlos A. Gebauer auf S. 2133 ff zur „Ärztlichen Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien“ geäußert. Das Ergebnis ihrer Analyse wird Impfärzten nicht gefallen. Eine Zusammenfassung von Rechtsanwältin Viviane Fischer
Grundsätzlich ist jeder medizinische Eingriff einwilligungsbedürftig. Dies gilt auch für präventive Eingriffe wie eine Impfung. Eine informierte Einwilligung setzt die Aufklärung über die Chancen und Risiken der ins Auge gefassten Behandlung durch qualifiziertes Personal voraus. „Fehlt eine informierte Einwilligung, ist die Behandlung mithin selbst dann rechtswidrig, wenn der Eingriff medizinisch indiziert und lege artis durchgeführt war.“, so die Autoren. „Denn nur so kommt das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zur Geltung (Art. 1 I GG, Art. 2 I GG, Art. 2 II 1 GG).“
§ 631e I 1 BGB schreibt fest, dass vor einem medizinischen Eingriff über „sämtliche für die Einwilligung relevanten Umstände“ aufzuklären ist. Das meint: Art, Umfang, Durchführung, erwartbare Folgen und Risiken, aber auch Notwendigkeit, Eignung, Erfolgsaussichten und Behandlungsalternativen. Erfolgt der Eingriff ohne die erforderliche Aufklärung, so ist dies sowohl strafrechtlich – z.B. als Körperverletzung – als auch zivilrechtlich – als möglicherweise schadensersatzträchtige Pflichtverletzung des Arztes – relevant.
Auch die Information darüber, dass ein Medikament kein gut eingeführtes Standardprodukt ist, sondern nur eine bedingte Zulassung erlangt hat, gehört in der Europäischen Union zum erforderlichen Aufklärungsumfang. „Die Patienten und im Gesundheitswesen tätige Fachkräfte sollten deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Zulassung nur bedingt erteilt wurde.“, läßt sich dem Erwägungsgrund Nr. 10 zu Art. 4 II der Verordnung Nr. 507/2006 der Kommission vom 29.3.2006 entnehmen. Mehr …
04.07.2023: Internationale Anwaltskonferenz: Wir müssen die Diktatur der Weltgesundheitsorganisation stoppen. Am ersten internationalen Anwaltskongress zur Verhinderung des WHO-Pandemie-Vertrags nahmen Juristen aus zehn Ländern teil. Sie planten Strategien gegen die Pläne der Weltgesundheitsorganisation, im Mai 2024 eine Maßnahmendiktatur zu etablieren. Dabei sollen die individuelle Selbstbestimmung und die Souveränität der Länder abgeschafft werden.
Am Wochenende fand in Köln der "Erste Internationale Anwaltskongress" zur Verhinderung des geplanten WHO-Pandemievertrags statt. Juristen aus zehn Ländern diskutierten über die geplante Implementierung des neuen Pandemieregelwerks bei der Weltgesundheitsorganisation, das im Mai 2024 alle WHO-Mitgliedsländer ratifizieren sollen. Die Länder sollen dabei verpflichtet werden, alle von der WHO angeordneten Maßnahmen umzusetzen. Dies beträfe nicht nur weltweit angeordnete Lockdowns, Quarantänemaßnahmen, Reisebeschränkungen, Impfzwänge, Durchsetzung digitaler Impfausweise, Versammlungsverbote und andere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, sondern auch die supranationale Vereinheitlichung von Zensurmaßnahmen bei abweichenden Meinungen.
Die Tagung wurde von deutschen AFA-Anwälten - "Anwälte für Aufklärung e.V." - mit Unterstützung von Anwaltskollegen aus der Schweiz organisiert. Für die Diskussion über die WHO-Verträge und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV/IHR: International Health Regulations) kamen vom 30. Juni bis 2. Juli 2023 Rechtsanwälte aus den Niederlanden, Österreich, Schweiz, Portugal, Spanien, Griechenland, Israel, Frankreich, Tschechien, Liechtenstein und Deutschland in das Hilton Hotel nach Köln. Mehr …
03.07.2023: „Anwälte für Aufklärung“: Nein zu einer Gesundheitsweltregierung der WHO! Von 30. Juni bis Sonntag den 2. Juli fand die 18. Tagung der Anwälte für Aufklärung – kurz AfA – in Köln statt. Mit dabei waren für AUF1-Zuseher bekannte Gesichter, wie die Juristen Alexander Christ, Renate Holzeisen oder Michael Brunner. Das Thema der Tagung: Nein zu einer Gesundheitsweltregierung der WHO! AUF1 war mit dabei. Video und mehr …
01.07.2023: «Der Expertenrat, der keiner war». Auf seinem Telegram-Kanal beschäftigt sich Querdenker-Anwalt Ralf Ludwig mit einem Artikel in der «WELT» über den deutschen Corona-Expertenrat. Ein Gremium, das bekannt dafür war, immer härtere Maßnahmen zu empfehlen.
Rechtsanwalt Ralf Ludwig hat auf seinem Telegram-Kanal auf einen Artikel in der WELT über den Corona-Expertenrat hingewiesen, der hinter einer Bezahlschranke versteckt ist. Darin berichtet die WELT über Protokolle aus dem Bundeskanzleramt, die belegen, wie es im Expertenrat, der direkten Einfluss auf die umstrittenen Maßnahmen der Regierung hatte, «hinter verschlossenen Türen so zuging». Lange hatte sich das Kanzleramt gesträubt, diese Informationen freizugeben. Erst nach einem Gerichtsbeschluss erhielt das Springer-Blatt Einblick. Die Dokumente würden widerspiegeln, wie es «um den Anteil von Weitsicht, Logik und politischer Vernunft am Expertentisch bestellt war», schreibt die WELT. Die Protokolle leitete sie an namhafte Wissenschaftler und einen Staatsrechtler zur Sichtung weiter. Die Reaktionen reichten «von Befremden über Entsetzen bis hin zu scharfem Spott». Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach kommt nicht gut davon. Klar sei, dass die Bundesregierung wesentliche Informationen weiterhin geheimhalte, konstatiert Ralf Ludwig in diesem Zusammenhang und zitiert die WELT.
«Große Teile der Protokolle sind geschwärzt, im Bundeskanzleramt begründet man das mit der emotional wie auch politisch stark aufgeladenen Debatte und verweist auf die Reichsbürger- und Querdenkerszene. Mitglieder, die für besonders einschneidende Maßnahmen plädiert hätten, könnten zur Zielscheibe werden.
‹Eine Gewährung des Informationszugangs ohne Schwärzung des Urhebers von Sitzungsbeiträgen würde die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und das Leben der Mitglieder und Gäste des Corona-Expertenrats derart konkret gefährden, dass die Informationsbelange des Klägers dahinter zurückstehen müssen›, heißt es in dem Begleitschreiben des Kanzleramts.» Habe der Staat also Angst davor, dass er inkompetente Berater nicht schützen könne vor einem «Reichsbürger»-Mob, fragt Ludwig. Tatsächlich seien das vorgeschobene Gründe, um die heftigsten Maßnahmeforderungen und evidenzlosen Grundrechtsverletzungen einer politischen und juristischen Aufarbeitung zu entziehen.
«Die geschwärzten Passagen sind nämlich der Beweis für einen systematischen Angriff auf die Zivilbevölkerung. Der Internationale Strafgerichtshof verlangt den Nachweis der Systematik oder den Nachweis eines ausgedehnten Angriffs», betont Ludwig. Denn noch immer verurteilten Gerichte in Deutschland Menschen, die sich dieser menschenrechtswidrigen Machtüberschreitung entgegengestellt hätten. Damit finde die politische Verfolgung, der systematische Angriff noch immer statt.
Richter, die jetzt noch derartige Urteile wegen «Ungehorsams» fällen, müssten aus Ludwigs Sicht namentlich in die Strafanzeigen beim Internationalen Strafgerichtshof eingepflegt werden. Mehr …
30.06.2023: Corona-Angstpapier“: Medizinrechtlerin legte Berufung gegen Urteil ein. Bis heute hat sich kein Richter dazu positioniert, ob es legitim ist, durch gezielte Schockwirkung und Angsterzeugung Folgebereitschaft in der Bevölkerung hervorzurufen. Die Medizinrechtlerin Marion Rosenke ging zum „Corona-Angstpapier“ vor Gericht und verlor in erster Instanz. Dagegen ging sie in Berufung. Was war das Ergebnis?
Eigentlich wollte Dr. Marion Rosenke (54) gegen ihre abgewiesene Klage des Berliner Verwaltungsgerichts zur Herausgabe von Information durch das Bundesinnenministerium zum Corona-Strategiedokument der Bundesregierung („Corona-Angstpapier“) nicht in Berufung gehen. Sie sehe keine Erfolgschancen dafür, dass sie die 100-seitige Anlage vom Robert Koch-Institut durch das Berufungsverfahren komplett lesbar bekomme. „Ich bin in dem Punkt komplett resigniert und sehe keine Erfolgsaussicht“, so die Medizinrechtlerin damals zu Epoch Times. Mehr …
23.06.2023: Rechtsanwälte für Grundrechte prüfen WHO-Pandemievertrag auf «Herz und Nieren». «Wir hoffen sehr, dass nun auch die letzten ahnungslosen Einhornstreichler begreifen, welches totalitäre Ausmass sich in diesen Papieren verbirgt», schreibt der Verein MWGFD. Die Gesellschaft Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie hat darauf aufmerksam gemacht, dass der Verband Rechtsanwälte für Grundrechte (Anwälte für Aufklärung) derzeit eine umfassende Analyse des WHO-Vertrags durchführt, um aufzudecken, wie die Weltgesundheitsorganisation mit dem neuen Pandemievertrag und den Internationalen Gesundheitsvorschriften («WHO CA+») Parlamente und Bürger entmachten wird.
Eine fundierte Analyse durch demokratisch gesinnte Juristen sei unabdingbar, schreibt MWGFD, denn «die WHO hat eine Meisterschaft darin entwickelt, die wahren Geheimnisse zwischen den Zeilen zu verstecken», wie der ehemalige LKA-Präsident von Thüringen Uwe Kranz bereits klargestellt habe. «Wir hoffen sehr, dass nun auch die letzten ahnungslosen Einhornstreichler begreifen, welches totalitäre Ausmaß sich in diesen Papieren verbirgt», so MWGFD. Mehr …
19.06.2023: Bundesregierung vor Gericht: Der 60 Milliarden € Skandal - TaxPro GmbH. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 21. Juni 2023 einen Prozess mit Zündstoff: Es geht um 60 Milliarden Euro, Steuererhöhungen und alle Firmen/Selbständigen, die keine Corona Hilfen erhalten haben. Die Hintergründe verrate ich heute. Video …
Wie die WHO mit Pandemievertrag und Internationalen Gesundheitsvorschriften Parlamente und Bürger entmachtet. In Österreich stehen Regierung und Parlament knapp davor, wesentliche verfassungsrechtliche Kompetenzen dauerhaft an die Weltgesundheitsorganisation zu übertragen. Beruft sich die WHO darauf, Pandemievorsorge zu tätigen, verlieren Österreich und die in Österreich lebenden Menschen wesentliche Aspekte ihrer Souveränität. Die möglichen Auswirkungen solcher Eingriffe sind bekannt: Lockdowns, Zutritts-beschränkungen bis hin zu Impfpflicht, Zensur und Überwachung. Geregelt wird das in der Neufassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (engl. International Health Regulations) sowie dem neuen „Pandemievertrag“. Die Behauptung aus dem Bundeskanzleramt, die WHO erlasse nur Empfehlungen, die für die Mitgliedstaaten nicht verbindlich seien, ist derzeit zwar noch richtig, entspricht aber schon heute nicht der Realpolitik. Schon bald aber soll darüber hinaus sogar eine Verbindlichkeit von WHO-Vorgaben eingeführt werden. Eine öffentliche bzw. parlamentarische Diskussion dazu findet nicht statt. Mehr …
06.06.2023: Dr. Heinrich Habig: Über ein Jahr in U-Haft wegen Impf-Bescheinigungen. Auch diesen Monat fand wieder eine Kundgebung vor der JVA Bochum statt. Seit über einem Jahr sitzt Dr. Heinrich Habig in Untersuchungshaft, weil er tausenden Patienten Impf-Unfähigkeits-Bescheinigungen ausgestellt hatte. Dabei habe er seine Patienten vor einem Angriff auf ihre körperliche Unversehrtheit bewahrt und sie aus ihrer Zwangslage befreit, sagt Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Martin Schwab. Video und mehr …
RA Ludwig zu Covid-Maßnahmen: „Ein systematischer Angriff auf die Zivilbevölkerung“. Der Verteidiger von Michael Ballweg und Kritiker der staatlichen Corona-Maßnahmen, Rechtsanwalt Ralf Ludwig, setzt sich mit Experten und Betroffenen für eine konsequente Aufarbeitung der Corona-Verbrechen ein. Dabei solle auch den alternativen Medien eine entscheidende Rolle zukommen. Video und mehr …
30.05.2023: Haben Haftungsklagen gegen Impfstoffhersteller Aussicht auf Erfolg? - RA Beate Bahner im Interview Hans Tolzin. Am Rande des 13. Stuttgarter Impfsymposiums (19.-21. Mai 2023) interviewte Andreas Roll die Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner. Video …
27.05.2023: Verteidiger Dirk Sattelmaier im Interview. Der jüdische Mitbürger Robert Hoeschel wurde vom Münchner Landgericht in 2. Instanz wegen mutmaßlicher Holocaustverharmlosung zu 90 Tagessätzen verurteilt. Dies sei der einzige ihm bekannte Fall, so Rechtsanwalt Dirk Sattelmeier im Interview, wonach in Deutschland ein gläubiger Jude wegen Holocaustverharmlosung angeklagt und verurteilt worden sei.
Der Strafverteidiger erklärt, warum sein Mandant den Straftatbestand der Verleugnung, Billigung oder Verharmlosung von Verbrechen der Nationalsozialisten bei seiner Rede auf einer Demonstration gegen die Coronamaßnahmen, am 14.02.2021 nicht begangen habe. Außerdem stellt Sattelmeier dar, warum Hoeschels Äußerungen auch nicht geeignet gewesen sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Darin ginge es im Straftatbestand nach § 130 Absatz 3: Die Gerichte müssten prüfen, ob jemand den öffentlichen Frieden störe, bzw. eine Progromstimmung erzeugte. Der Rechtsanwalt hat für seinen Mandanten erneut Revision eingelegt. Der Prozess geht in die dritte Instanz. Video und mehr …
27.04.2023: RA Cäsar-Preller zu Impfschäden: „Ein steiniger, langer Weg für die Betroffenen“. Der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller vertrat bislang hunderte Personen, die durch die experimentelle Covid-Impfung schwere Nebenwirkungen erlitten haben. Doch die Anerkennung eines Impfschadens ist schwierig, weil die Kausalität zwischen Impfung und dem Schaden vor Gericht eindeutig festgestellt werden muss. Da die EU die Hersteller des Corona-Impfstoffs vertraglich von der Haftung befreit hat, müssen bei einer Klage diese zwar als Prozessgegner benannt werden, im Falle des Obsiegens hat jedoch der Staat den Schaden zu zahlen. Es drohen also lange Verfahren durch mehrere Instanzen. Thomas Eglinski hat darüber mit RA Cäsar-Preller gesprochen. Video …
20.04.2023: Meldung aus Italien. Renate Holzeisen: „Wir leben nicht mehr in einem rechtsstaatlichen System“. Durch Veröffentlichung interner Emails verschiedener nationaler Arzneimittelbehörden ist nun bekannt, dass diese von Anfang an über die Gefährlichkeit des mRNA-Covid-Impfstoffs Bescheid wussten. Nach England publizierten nun auch in Italien Medien diesen Skandal. Hierbei war es ein Mainstream-Medium, das über Wochen hinweg Auszüge aus vertraulichen Korrespondenzen der italienischen Arzneimittelbehörde AIFA zitierte. Deren damaliger Leiter wirkte sogar darauf hin, die Impfkampagne deswegen nicht abzuwürgen. Die Bozner Rechtsanwältin DDr. Renate Holzeisen griff diesen Skandal auf. Bernhard Riegler hat sich mit ihr ausführlich über die Hintergründe unterhalten. Video …
11.04.2023: Aufarbeitung der Corona-Krise. Ein Rechtsanwalt rechnet ab: „Politik und Justiz haben versagt“. Der Rechtsanwalt Sebastian Lucenti hat Gerichte, Politiker und Behörden wegen ihrer Maßnahmen mit den Herausforderungen der Corona-Krise scharf kritisiert. Seine beiden Artikel für die „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht“ lesen sich fast wie eine Anklageschrift. Der Rechtsanwalt Sebastian Lucenti hat schwere Vorwürfe gegen Teile der deutschen Legislative, Exekutive und Judikative erhoben. Ihr Umgang mit der Corona-Krise sei häufig nicht verhältnismäßig gewesen, legt er in seiner zweiteiligen Analyse für die „Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht“ vom 10. März ausführlich dar. Mehr …
14.03.2023: Verwaltungsgericht Berlin. Medizinrechtlerin verliert gegen Bundesinnen-ministerium zum „Corona-Angst-Papier“. Dr. Rosenke hat vor Gericht verloren – sie verlangte mehr Informationen zum Entstehen des „Corona-Angst-Papiers“ von März 2020. In puncto Corona sieht die Medizinrechtlerin mittlerweile ein „Totalversagen“ der Justiz. Das Berliner Verwaltungsgericht habe „tunlichst“ vermieden, „sich auch nur ansatzweise inhaltlich mit der Thematik auseinanderzusetzen“.
Das Corona-Strategiedokument der Bundesregierung, bekannt als „Corona-Angst-Papier“, sorgte Ende März 2020 für viel Wirbel. Es diente offenbar dem Krisenkabinett der Bundesregierung während der Corona-Krise als Leitfaden zur Eindämmung des Coronavirus. Aus dem Papier mit dem Titel „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ ging hervor, dass von den Autoren Angst als wichtiges und legitimes „Hilfsmittel“ in der Kommunikation der Regierung mit der Bevölkerung gesehen wurde und ein zentrales Element der Corona-Strategie war. In dem Worst-Case-Szenario des Papiers ging man von über einer Million Toten im Jahre 2020 allein für Deutschland aus. Tatsächlich sind von Beginn der Corona-Krise bis jetzt 169.000 Menschen an oder mit dem Coronavirus gestorben.
Als die Fachanwältin für Medizinrecht Dr. Marion Rosenke (54) von dem Papier erfuhr, wollte sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes vom Bundesinnenministerium (BMI) mehr Hintergrundinformationen dazu, wie das Papier erarbeitet worden ist. „Für mich ist es eine Schockstrategie gewesen, die auf dem Rücken von den Schwächsten und Schutzbedürftigsten der Gesellschaft – sprich den Kindern – ausgetragen wird.“ Aber auch weil damit gearbeitet würde, Ängste vor einem grausamen Erstickungstod und Triage zu schüren, so Rosenke gegenüber Epoch Times. Bis Februar 2023 kämpfte sie juristisch für eine Offenlegung, welche Autoren von welchen Institutionen für welche Abschnitte in dem Regierungsstrategiepapier verantwortlich waren.
Bundesinnenministerium verweigerte Herausgabe
Das BMI hatte sich zunächst geweigert, das Papier auf Grundlage des Presserechts und des Informationsfreiheitsgesetzes für andere Medien verfügbar zu machen. Damals hieß es, das Dokument sei „Verschlusssache“ und „nur für den Dienstgebrauch“. Das gemeinnützige Portal „Frag den Staat“ veröffentlichte schließlich das vollständige 17 Seiten lange umstrittene Papier. Zeitweise war es dann auf den Seiten des BMI verfügbar. Mehr …
13.03.2023: Strafanzeigen gegen Lauterbach & Co wegen Tatverdachts der fahrlässigen Tötung, des Totschlags und Mordes. Der Strafverteidiger Wilfried Schmitz hat bei den zuständigen Staatsanwaltschaften gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die Verantwortlichen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), der European Medicine Agancy (EMA) und inzwischen auch gegen Verteidigungsministerinnen Strafanzeigen erstattet, da sie die sogenannte „Impfung“ trotz nachweislicher gefährlicher und schwerer Nebenwirkungen propagiert oder gar erzwungen haben. Sie seien aufgrund ihrer vorsätzlichen Irreführung der Öffentlichkeit und vorsätzlichen und/oder grob fahrlässigen Nichterfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten für gesundheitliche Schäden bis zum Tod bei einer unbekannten Anzahl von Menschen mitverantwortlich. In einer E-Mail an die „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ (MWGFD) weist Rechtsanwalt W. Schmitz näher auf die strafrechtlichen Gründe hin: „Wenn ein Gesundheitsminister insbesondere durch die bewusste Falschaussage, die Covid-19-Injektionen seien ´nebenwirkungsfrei`, entgegen seinen gesetzlichen Pflichten die gesamte Öffentlichkeit täuscht, dann sind hier auch die schwersten Straftatbestände wie Mord zu prüfen, insbesondere (also nicht nur) das Mordmerkmal der Heimtücke. Darüber hinaus Straftatbestände nach dem AMG (Arzneimittelgesetz).
Schließlich wäre in diesem Kontext zumindest (!) die Beihilfe zu den schweren Straftaten Dritter zu prüfen, die durch solche öffentlichen Falschbehauptungen unterstützt bzw. ermöglicht worden sind. Video und mehr …
03.03.2023: Strafanzeige von Rechtsanwalt Schmitz gegen die Ständige Impfkommission (STIKO). Der Ärzteverband Hippokratischer Eid begrüßt die Anzeige gegen die STIKO, die bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht wurde. Die Verantwortlichen für das «Impf»-Desaster müssten endlich entlassen werden. Der Ärzteverband Hippokratischer Eid hat auf seinem Telegram-Kanal die Strafanzeige gegen die Ständige Impfkommission (STIKO) begrüßt, die Rechtsanwalt Wilfried Schmitz am 26. Februar 2023 bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingereicht hat. Die Verantwortlichen für das «Impf»-Desaster müssten endlich entlassen werden, fordert der Verband.
Strafrechtliche Ermittlungen seien dringend nötig, da neben dem Robert Koch-Institut (RKI), Paul-Ehrlich-Institut (PEI), der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und den Gesundheits- und Verteidigungsministern auch die STIKO gegen ihre Pflichten, jegliche Grundlagen der medizinischen «Good Practice» und ethische Grundprinzipien verstoßen habe. Die Strafanzeige von Rechtsanwalt Schmitz richtet sich gegen alle vormaligen und aktuellen Mitglieder der STIKO und alle weiteren, gegebenenfalls noch tatbeteiligten Mitarbeiter des Robert Koch-Instituts, die sich jemals an der Empfehlung von Covid-19-Injektionen beteiligt haben – und aufgrund ihrer irreführenden Angaben gegenüber der gesamten Bevölkerung bei einer unbekannten Anzahl von Menschen für gesundheitliche Schäden bis zum Tod mitverantwortlich sind. Schmitz sieht folgende Tatbestände:
Gefährliche und schwere Körperverletzung (im Amt) mit Todesfolge gem. §§ 223, 224, 226, 227, 340 StGB
Totschlag und Mord gem. § 212 und 211 StGB
Fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB
Fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB
Schwangerschaftsabbruch gem. § 218 StGB
Sowie alle sonst in Betracht kommenden Straftatbestände. Mehr …
02.03.2023: Anwälte für Aufklärung: Illegale Impfwerbung muss verboten werden! Die öffentliche Werbung für Impfungen ist verboten, wird aber trotzdem gemacht. Klingt komisch. Ist aber so. In Fachkreisen nennt man das „Rechtsstaat 4.0“. Er folgt dem Rechtsstaatsprinzip des legendären Taxifahrers Joschka Fischer: „Legal, illegal, scheißegal.“ Daher muss nachjustiert werden, damit die Impfpropaganda-Dauerberieselung tatsächlich gestoppt wird. Die Frage ist nur: „WAS muss nachjustiert werden?“ Müssen unfähige Richter und Staatsanwälte nachgeschult werden, damit sie begreifen, was im Heilmittelwerbegesetz steht? Müssen das Infektionsschutzgesetz und andere Gesetze und Verordnungen korrigiert werden, weil diese das Werbeverbot für Impfungen konterkarieren?
Wenn man Politiker auf Missstände anspricht, bekommt man oft die Antwort: „Die Gesetze sind ausreichend. Sie hätten halt einfach angewendet werden müssen. Ausreichend qualifiziertes Personal haben wir eingestellt.“ Dazu passen die weisen Aussprüche von Sigmar Gabriel („Hätte, hätte, Fahrradkette“) und von Helmut Kohl: „Entscheidend ist, was hinten raus kommt.“ Was nützt eine theoretisch voll korrekte Gesetzeslage, die aber selbst von qualifiziertem Personal fehlinterpretiert wird? Wie konnte es dazu kommen? Dazu lesen wir in einem Aufsatz der Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, nach, wie die Rechtlage ist: „Das Heilmittelwerbegesetz (HWG) war angesichts der traurigen Auswirkungen der Werbung für das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan (auch und gerade) für schwangere Frauen im Jahr 1965 zur Beschränkung der Werbung für Arznei- und Heilmittel erlassen worden. Das Heilmittelwerbegesetz enthält seither eine Vielzahl von Werbeverboten und -beschränkungen. Es gilt auch für die Werbung für Impfungen und damit freilich auch für die Corona-Impfungen, da diese Arzneimittel im Sinne des § 1 Abs. 1 HWG sind.“ Mehr …
25.02.2023: Indirekter Impfzwang: Ein Rechtsanwalt (Dirk Sattelmaier) verteidigt deutsche Bußgeld-Opfer. Der deutsche Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier erklärt im Interview seine Enttäuschung über die Justiz und spricht über die Schikanen, denen das Pflegepersonal ausgesetzt war: „Ich habe das tatsächlich als Arschtritt für die gesamten Mitarbeiter bezeichnet, die während dieser ganzen Zeit die Gesundheitsversorgung mit aufrechterhalten haben“. Seit 2003 ist Dirk Sattelmaier Rechtsanwalt in Köln. Mit dem Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 hat sich seine Arbeit weitgehend verändert. Seither vertritt der gebürtige Kölner vermehrt Maßnahmenkritiker in Bußgeld-und Strafverfahren. Seine Erfahrungen im Umgang mit Maßnahmenkritikern haben seinen Glauben an die deutsche Justiz erschüttert. Als erster Vorsitzender in der Vereinigung Anwälte für Aufklärung war er unermüdlich um Aufklärung bemüht. Auf eigenen Wunsch trat er jedoch zurück, um sich wieder vermehrt seiner Anwaltstätigkeit zu widmen.
Sattelmaier hat den Schritt gewagt und ist mit seiner kritischen Meinung in die Öffentlichkeit gegangen. Zu Gast bei den unterschiedlichsten Sendeformaten führt er auch seinen eigenen Telegram-Kanal und informiert u.a. regelmäßig in seinem Format „Neues aus dem Gerichtssaal“. Im folgenden Interview gibt der renommierte Anwalt Antworten zu seiner persönlichen Einstellung der gesetzten Corona-Maßnahmen und klärt über die einrichtungsbezogene Nachweispflicht in Deutschland auf. Als Beispiel dafür spricht er über Karlsruhe im Bundesland Baden-Württemberg, in dem es zu insgesamt 803 Bußgeldverfahren für das Pflegepersonal kam, das sich gegen die Impfung aussprach.
Report24: Gab es einen Schlüsselmoment, warum Sie den Corona-Maßnahmen kritisch gegenüberstehen? Dirk Sattelmaier: Bereits mit dem ersten Lockdown in Italien habe ich mich gefragt, was hier passiert. Ich konnte mir nicht vorstellen, wie es möglich war, das ganze Leben lahm zu legen und beschäftigte mich ziemlich früh mit den Gefahren, die mit den durchgeführten Maßnahmen einhergingen. Mehr …
24.02.2023: Offener Brief der „Rechtsanwälte für Grundrechte“ zu Neutralität und Ukrainekonflikt. Die Rechtsanwälte für Grundrechte waren in den vergangenen drei Jahren aktiv tätig gegen die Beseitigung der Selbstbestimmung und der Grundrechte der Bevölkerung. Sie haben viele Erfolge beim Verfassungsgerichtshof gegen die häufig verfassungs- und rechtswidrigen Verordnungen des Gesundheitsministers erreicht. Mit dem Brief prangern sie bedenkliche Entwicklungen bei der Unterhöhlung des Rechtsstaates an wie etwa durch das Krisensicherheitsgesetz als jüngsten Rechtsakt in Richtung autoritärer Regentschaft, oder der wirtschaftlichen Schädigung der Bevölkerung durch Teuerungen im Gefolge der Sanktionen.
Die sogenannte impfbedingte (genspritz-verursachte) Übersterblichkeit wird nicht untersucht und die Medien sind mittlerweile zum einheitlichen Organ der Regierungspropaganda gleichgeschaltet. „Durch die wirtschaftlich und medial unterdrückten Alternativen hat sich unser Rechtsstaat zur Scheindemokratie entwickelt, in welcher dem Wähler vorgegaukelt wird, seine Vertreter frei bestimmen zu können. Die Institutionen und Personen klammern sich mit allen Mitteln an die Macht, sind dabei aber nicht Willens oder in der Lage, dazuzulernen. Mehr …
17.02.2023: Thekengespräch mit Prof. Dr. Martin Schwab
10.02.2023: Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier: „Leider kann ich noch keine großen Aufarbeitungsbemühungen der Justiz erkennen“. Ein Interview von Eugen Zentner mit Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier. Der Kölner Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier ist einer der wenigen Vertreter seiner Zunft, die die Corona-Politik von Anfang an öffentlich kritisiert und auf die Missstände hingewiesen haben. Er sprach bundesweit auf Demonstrationen, schloss sich der Vereinigung Anwälte für Aufklärung an und vertritt bis heute viele Maßnahmenkritiker vor Gericht. Über die brisantesten Fälle berichtet Sattelmaier in seiner Telegram-Reihe «Neues aus dem Gerichtssaal». Mittlerweile hat die Kritik an den Maßnahmen auch den sogenannten Mainstream erreicht. Enthüllungsberichte in den Leitmedien, Fehlereingeständnisse seitens der Politik und Studien über die Nutzlosigkeit von Masken deuten darauf hin, dass zumindest in Teilen der Gesellschaft eine Aufarbeitung der Corona-Politik stattfindet. Ob sie auch in der Justiz zu beobachten ist, führt Sattelmaier in einem Interview aus. Er spricht über seine Erfahrungen der letzten drei Jahre, beschreibt sowohl das Vorgehen von Richtern und Staatsanwaltschaft als auch die Stimmung unter seinen Anwaltskollegen.
Herr Sattelmaier, momentan findet eine gesellschaftliche Aufarbeitung der Corona-Politik statt, auch in einigen Leitmedien. Nun wurden in der gesamten Krisenzeit nicht nur politische Fehler gemacht, sondern auch juristische. Werden auch sie momentan aufgearbeitet? Welche Beobachtungen machen Sie in dem Bereich des Rechtswesens? Mehr …
06.02.2023: Rechtsanwalt Philipp Kruse enthüllt Machtvorhaben der WHO. In einem Vortrag erläutert Rechtsanwalt Philipp Kruse das Vorgehen der privat finanzierten, in Genf ansässigen WHO. Diese gibt die so genannten „Internationalen Gesundheitsvorschriften“ heraus. Dort drin steht, dass „Gesundheitsmaßnahmen nur unter Berücksichtigung der geltenden Menschenrechte, der Würde und Grundfreiheiten der Menschen zulässig sind". Doch nun wird angestrebt, genau diese Formulierung zu streichen. Video und mehr …
05.02.2023: Wichtiger Vortrag: Rechtsanwalt Philipp Kruse WHO und Anzeige Swissmedic (Ausschnitt aus Corona-Ausschauss)
30.01.2023: Justizwillkür: Masken fallen – die Rechtsrevision steht an. „Nunmehr sind nach Auffassung der Verteidigung die rechtsstaatlichen Masken gefallen“, sagte Rechtsanwalt Ralf Ludwig laut der Pressemitteilung von Querdenken 711 vom 02.12.2022. Ludwig weiter: „Wegen dieser Verweigerung, rechtliches Gehör zu gewähren, wird Michael Ballweg weiterhin ohne Urteil seiner Freiheit beraubt." Was war geschehen? Michael Ballweg, Gründer der Initiative Querdenken und Initiator zahlreicher Großdemos, wurde am 29. Juni 2022 im Anschluss an eine Durchsuchung seines Privathauses sowie seiner Firmenräume festgenommen und inhaftiert. Sein komplettes Vermögen, das nachweislich aus seiner unternehmerischen Tätigkeit vor 2020 stammt, wurde bis auf 300 EURO arrestiert, d.h. eingefroren, so dass er sich noch nicht einmal adäquat verteidigen konnte. So die Pressemitteilung von Querdenken 711 vom 7. Dezember 2022. Zwar stellte das Oberlandesgericht Stuttgart mit Beschluss vom 14. November 2022 fest, dass die Vorwürfe aus dem ursprünglichen Haftbefehl nicht erhärtetet werden konnten. Aber gleichzeitig wurde ein neuer Haftbefehl ausgestellt. Video und mehr …
25.01.2023: Markus Haintz: „Es wurde gezielt gelogen, um Janich in den Knast zu kriegen“. Nach etwa fünf Monaten Haft in Manila wurde der Publizist und Aktivist Oliver Janich entlassen. Wegen regierungskritischer Aussagen auf Telegram und anderer fadenscheiniger Vorwürfe sollte er nach Deutschland ausgeliefert werden, um einen politischen Schauprozess führen zu können. Thomas Eglinski hat mit Janichs Rechtsanwalt, Markus Haintz, über die Hintergründe gesprochen. Der Jurist sagt ganz klar, dass Vertreter deutscher Behörden dreist gelogen haben, um einen Kritiker mundtot machen zu können. Video
24.01.2023: Bayr Landesärztekammer verliert Prozess gegen Dr Ronny Weikl - Beate Bahner kommentiert das Urteil des Landgerichts Passau vom 12.1.2023 (1 HK O 1/22). Infos und Warnungen des Vereins MWGFD an Ärzte vor der Covid-Impfung und vor den Haftungsgefahren sind nach richtiger Ansicht des Landgerichts Passau zulässige Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen. Sie dürfen nicht verboten werden. Eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage, die von Anfang an offensichtlich aussichtslos war, musste vor dem Landgericht Passau verhandelt werden. Rechtsanwältin Beate Bahner vertrat den Beklagten Dr. Ronny Weikl, der auch Vorstandsmitglied des Vereins MWGFD ist. Das Gericht folgte ihren umfangreichen Ausführungen und wies die Klage des LÄK Bayern ab. Wo der Rechtsstaat noch funktioniert - und wo Richter sich noch an Recht und Gesetz halten...auch das gibt es noch in Deutschland. Video …
Beate Bahner: «Warnung vor der Covid-‹Impfung› laut Landgericht Passau zulässige Tatsachenbehauptung». Die 57-jährige Anwältin vertrat in einem Prozess den beklagten Mediziner Ronny Weikl, der auch Vorstand des Vereins Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD) ist. Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht und Autorin des Buches «Corona-Impfung», hat einen bemerkenswerten Sieg gegen die Landesärztekammer Bayern vor dem Landgericht Passau errungen. In einem Video ihres Youtube-Kanals schildert die Heidelbergerin, die auch Mitglied der Anwälte für Aufklärung ist, die Hintergründe. Demzufolge hatte die Kammer gegen den Arzt Ronny Weikl, der auch als Vorstand des Vereins Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD) fungiert, eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage angestrengt. Dabei ging es um ein Info-Blatt über die Gen-Injektionen für Ärzte, das auf der Website der MWGFD veröffentlicht worden war. In diesem Info-Blatt wird dargelegt, «dass COVID-19 Impfstoffe 1. unnötig, 2. unwirksam und 3. gefährlich sind». Laut Bahner sei die Klage «von Anfang an offensichtlich aussichtslos» gewesen. Und tatsächlich wurde die Klage der Landesärztekammer Bayern abgewiesen. Video und mehr …
21.01.2023: ZEITGESCHICHTE: Prof. Dr. Martin Schwab in Paderborn vom 21.01.2023
12.01.2023: Beschluss des Amtsgerichts Stgt Bad Canstatt v 6 12 2022 Inna Zhvaentskaya - Beate Bahner. Der Beschluss des Amtsgerichts Stgt. - Bad Canstatt im Fall Inna Zhvanetskaya v. 6.12.2022 (A 74 XVII 160/18). Worum geht es? Das Gericht genehmigt die Unterbringung der 85-jährigen jüdisch-ukrainischen Komponistin in einer geschlossenen Abteilung einer Klinik oder eines Pflegeheims bis zu zwei Jahre und genehmigt ferner die Einwilligung der Betreuerin in die Covid-Impfung als "ärztliche Zwangsmaßnahme". All dies nur "zum Wohle der Betroffenen". Hier der Wortlaut des Beschlusses im Video.
RAin Beate Bahner kommentiert den Beschluss des Amtsgerichts Stgt Bad Canstatt v 6 12 2022 Inna. Rechtsanwältin Beate Bahner kommentiert den Beschluss des Amtsgerichts Stgt. - Bad Canstatt im Fall Inna Zhvanetskaya v. 6.12.2022 (A 74 XVII 160/18) . Unrichtigkeiten, unbewiesene Behauptungen und offensichtliche Widersprüche kennzeichnen den umstrittenen Beschluss des Amtsgerichts Bad Canstatt! Beate Bahner analysiert und kommentiert die Entscheidung und überbringt im Auftrage des Prozessvertreters und Anwalts Holger Fischer eine erfreuliche Nachricht, die er heute vom Landgericht Stuttgart im Eilverfahren erhalten hat. Reinschauen lohnt sich! Video …
11.01.2023: Inna Zhvanetskaya Schreiben von Marina Orel an das Amtsgericht Bad Canstatt 11 Januar 2023 - Beate Bahner. Der Fall Inna Zhvanetskaya: Eine 85-jährige jüdisch-ukrainische Komponistin, die aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Bad Canstatt - gegebenenfalls mit Polizeigewalt und Zwang - psychiatrisiert und gegen Covid geimpft werden soll. Angeblich standen am 11.1.2023 um 7 Uhr morgens zwei Polizeiautos und ein Krankenwagen vor ihrer Türe. Inna Zhvanetskaya wurde jedoch nicht angetroffen. Video …
10.01.2023: Nebenwirkungen und Todesfälle nach den Injektionen. RA Carlos A. Gebauer im Gespräch - Politik Spezial. In diesem Interview mit Carlos A. Gebauer werden u.a. Fragen nach der Haftung von Politikern, Nebenwirkungen und Todesfälle nach Injektionen und die mittlerweile pervertierten Rechtsmaßstäbe behandelt. Zudem geht Herr Gebauer auf das Phänomen der kognitiven Dissonanz ein, die viele Menschen hinsichtlich Erkrankungen nach der Injektion entwickelt haben. Carlos A. Gebauer ist Jurist (Fachanwalt für Medizinrecht), Publizist und Schriftsteller. Video …
03.01.2023: Schweizer Anwalt schlägt Alarm zu den vorgeschlagenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO. Kommentar zu den vorgeschlagenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO (auch wenn die Revisionsvorschläge bis zur nächsten Generalversammlung der WHO-Mitgliedstaaten im Mai 2023 noch angepasst werden könnten). Diese sind hier zu finden: Die WHO zeigt unverblümt, wohin die Reise geht: In eine totalitäre Dystopie ohne Grundrechte – angeblich im Namen der Gesundheit. Ausnahmezustand und Notrecht sollen die neue Norm werden; Menschenrechte werden in Pandemien nicht mehr geschützt; Die Gesundheitsdiktatur gibt sich keine Mühe mehr, sich noch zu tarnen.
Der Generalsekretär soll de facto unbegrenzte Machtbefugnisse zur Ausrufung (und zur Perpetuierung) von Gesundheitsnotständen erhalten. Ob diese wirklich notwendig und gerechtfertigt sind, interessiert niemanden. Gleichzeitig erhält er neu (im Ergebnis) die Kompetenz, nicht nur die verfassungsmäßigen Grundordnungen aller Staaten (Gewaltentrennung; Legalitätsprinzip etc.) auf einen Schlag außer Kraft zu setzen, sondern auch die klassischen Schutzrechte der Individuen. Mit einem Wort: „L‘État, c‘est WHO!“ Wer diese Warnsignale nicht erkennt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Deutlicher kann man nicht zeigen, dass es der WHO längst nicht mehr um Gesundheit geht, sondern um die Durchsetzung globaler Geschäftsinteressen von Big Pharma- und Big IT-Kartellen und letztlich um die totale Kontrolle der Menschheit. Von Checks & Balances (Gewalten-Trennung; Rechenschaftspflicht; Kontrolle der Verantwortlichen), also den Grundprinzipien einer „Good Governance“: keine Spur! Bisher galten die Grundrechte dank Art. 3 Abs. 1 der IGV wenigstens noch auf dem Papier der Internationalen Gesundheitsvorschriften. Nach dem Willen der WHO-Arbeitsgruppe sollen sie bald nicht einmal mehr dort verankert sein. Mehr … (Siehe hierzu WHO)
30.12.2022: Rechtsanwältin Holzeisen: Totalausfall der Justiz bei Corona-Impfungen unverzeihlich. Die bekannte Südtiroler Widerstandskämpferin, Rechtsanwältin DDr. Renate Holzeisen stellt in einem offenen Brief auf Telegram klar: Die Justiz hat sich zu Exekutoren einer menschenverachtenden Maßnahme degradieren lassen. Das Funktionieren der Rechtsstaaten ist in Frage gestellt. Der Offene Brief von Renate Holzeisen, erschienen auf Telegram. Exakt seit zwei Jahren ist das größte Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Zweiten Weltkrieg vor den Augen – rectius mit Hilfe der „Justiz“ – im Gange. Was für ein schrecklicher Jahrestag! Exakt vor zwei Jahren, am 27. Dezember 2020, hat mit den ersten Injektionen der sog. COVID-19-„Impfungen“, das größte Verbrechen gegen die Menschlichkeit seit dem Zweiten Weltkrieg begonnen. Und zwei Jahre danach geht dieses Verbrechen weiter, weil die Verantwortlichen der Justiz, – äußerst wenige ausgenommen – NICHTS, aber auch gar Nichts gemacht haben, um dieses Verbrechen zu stoppen. Mehr …
16.12.2022: 18. AZK - Beate Bahner: Corona-Impfung: „Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten. Im September 2022 weist das Paul-Ehrlich-Institut 42 Krankheitsbilder, die aufgrund der Corona-Impfung auftreten können, aus. Wer als Arzt hier nicht ordentlich aufgeklärt hat, riskiert Schmerzensgeld, Schadenersatzansprüche sowie Strafverfolgung. Die Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner, arbeitet dieses Hochrisikogebiet für Ärzte und Patienten juristisch auf. Video und mehr …
15.12.2022: «Eine Verlängerung des Covid-19-Gesetzes ist unbedingt abzulehnen». Das «Juristen-Komitee» unterstützt das anvisierte dritte Referendum gegen das Covid-19-Gesetz und warnt vor weiteren «grossflächigen Verletzungen» der Grundrechte. Corona interessiert die Bürger in der Schweiz schon lange nicht mehr. Die Maßnahmen gehören seit Frühjahr 2022 überwiegend der Vergangenheit an. Doch das Damoklesschwert des Corona-Regimes schwebt noch immer über ihren Köpfen. Denn Corona-Tests, Covid-Zertifikat und SwissCovid-Überwachungs-App könnten jederzeit wieder Alltag werden. Das Schweizer Parlament hat jüngst das Covid-19-Gesetz um weitere eineinhalb Jahre verlängert – bis Mitte 2024. Und dies sogar auf dem Weg der dringlichen Gesetzgebung. Heisst: Das Gesetz tritt ab Januar 2023 sofort in Kraft. Den Kritikern bleibt damit erneut nur die Möglichkeit eines Referendums. MASS-VOLL!, die Freunde der Verfassung (FdV) und weitere Organisationen aus der Bürgerrechtsbewegung haben bereits ein solches angekündigt. Läuft alles nach Plan, so wird bereits in wenigen Tagen mit dem Sammeln der Unterschriften begonnen. Doch klar ist jetzt schon: Innerhalb der Bürgerrechtsbewegung ist man sich nicht einig, ob das Referendum strategisch sinnvoll ist. «Ich denke, dass die Erfolgsaussichten auch bei einer dritten Abstimmung schlecht stehen», sagte Josef Ender, der Sprecher des «Aktionsbündnisses Urkantone für eine vernünftige Corona-Politik» schon im Sommer gegenüber Transition News. Ender hielt jedoch fest, dass er in politischer Hinsicht aber nach wie vor gegen dieses Gesetz sei. Anders sieht es Nicolas A. Rimoldi, der kein Verständnis für die Positionen von Ender hat. «Wir dürfen keine Angst davor haben, was die Verfassungsfeinde über uns sagen», so seine Position. Klar Stellung bezogen zum Referendum hat jüngst auch das «Juristen-Komitee», dem unter anderem die Anwälte Philipp Kruse, Michelle Cailler, Henri Gendre und Markus Zollinger angehören. Auch sie vertreten den Standpunkt, dass ein Referendum zwingend zu ergreifen sei. «Eine Verlängerung des Covid-19-Gesetzes ist unbedingt abzulehnen. Und bei einer Verlängerung ist das Referendum umgehend zu ergreifen», so das Komitee. In einem Flyer, den sie am 8. Dezember an alle Parlamentarier versendeten, begründeten sie ihre Position. Die Juristen warnen, dass die Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes der Politik erneut als Basis für «großflächige Verletzungen von Grundrechten (ohne Kontroll- und Korrekturmöglichkeiten durch Gerichte und durch das Parlament) und der verfassungsmäßigen Kompetenzordnung» dienten. Eine rechtliche Grundlage für das Gesetz sehen die Juristen nicht. Mehr …
12.12.2022: Reiner Füllmich über die existenz des Virus: Virusexistenz löst sich immer mehr in Luft auf… In dieser kurzen Videosequenz räumt Reiner Füllmich nun ein, dass er sowie hochrangige Wissenschaftler (u.a. Mike Yeadon, ex Pfizer ) inzwischen davon ausgehen, dass es kein Coronavirus gibt. Es gebe kein Isolat und bis heute fehlen wissenschaftliche sowie zwingend durchzuführende Kontrollexperimente, welche die behauptete Pathogenität beweisen würden. Inzwischen hat gar das CDC in den USA zugegeben, dass es über kein Isolat und schon gar nicht über durchgeführte Kontrollexperimente verfüge. Somit müsste jetzt eigentlich jedem klar werden, was Sache ist. Die Virusexistenz war und ist der zentralste Punkt an diesem ganzen Lügen Narrativ. Wenn es aufgelöst ist, wird es schwierig neue Pandemien aus dem Nichts aus dem Hut zu zaubern. Der im Video erwähnte Arne Burkhard und sein Team haben übrigens selbst nie Kontrollexperimente durchgeführt. Video und mehr …
16.11.2022: Anwältin Brigitte Röhrig an die STIKO: «Keine Empfehlung von mRNA-Präparaten für Kleinstkinder». Für eine solche Empfehlung gebe es keinerlei Datengrundlage, so die Juristin, die mehr als 30 Jahre Erfahrung hat im deutschen und europäischen Arzneimittelrecht, in einem offenen Brief. Deutschlands Ständige Impfkommission STIKO will Kindern, die zwischen sechs Monate und vier Jahre alt sind und Vorerkrankungen wie Adipositas, Immunschwäche oder Herzfehler haben, mRNA-Geninjektionen empfehlen. Dieses Ansinnen kritisiert die seit mehr als 30 Jahren im deutschen und europäischen Arzneimittelrecht tätige Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig in einem offenen Brief an die STIKO vehement. Mehr …
14.11.2022: Strafanzeige gegen Swissmedic und die Folgen der Covid-Impfung? - Darum geht es bei der Strafanzeige gegen Swissmedic. Am 14. Juli 2022 hat ein Anwalt im Namen von sechs mutmasslich durch mRNA-Impfungen Geschädigten eine 300-seitige Strafanzeige bei der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft eingereicht. Sie richtet sich gegen drei Vertreter der Schweizerischen Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte (Swissmedic) und fünf impfende Ärzte des Berner Inselspitals. Gegen sie soll eine Strafuntersuchung eröffnet werden. Mit einer Medienkonferenz ist der Anwalt nun an die Öffentlichkeit getreten. Das sind die Kläger: Der Anwalt der Betroffenen, Philipp Kruse, ist ein erklärter Impf- und Covid-Massnahmengegner. Er vertrat Personen, die sich weigerten Masken zu tragen, oder Eltern, die ihre Kinder nicht an Pooltests mitmachen lassen wollten. An der Medienkonferenz sind zudem Mediziner aufgetreten, die als Coronaskeptiker aufgefallen sind. Mehr
28.10.2022: Zur Wahrung der Glaubwürdigkeit der UN. »Anwälte für Aufklärung« fordern Kündigung des Vertrags zwischen UN und WEF. Das Weltwirtschaftsforum nutzt die Reputation der UN-Agenda 2030 für die vierte industrielle Revolution und lobbyiert gleichzeitig gegen dessen Menschenrechtssystem. Der Vertrag zwischen UN und WEF muss gekündigt werden. Am 13.06.2019 haben das sogenannte "World Economic Forum" (WEF) und die UN einen (explizit nicht rechtlich durchsetzbaren) Vertrag mit dem erklärten Ziel "die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zu beschleunigen" unterzeichnet. Sie haben sich gegenseitig einen Partnerschaftsstatus, sogar eine "strategische und koordinierte Zusammenarbeit" gewährt und versprochen, "sich gegenseitig zu helfen, ihre Reichweite zu erhöhen, Netzwerke, Gemeinschaften, Wissen und Fachwissen auszutauschen, Innovationsmöglichkeiten zu fördern und ein breites Verständnis und eine breite Unterstützung für vorrangige Fragen zwischen den Ländern zu fördern und niemanden zurückzulassen". Eine explizit genannte Motivation der VEREINTEN Nationen für diesen Vertrag ist es, mehr Finanzmittel für die Umsetzung der Agenda 2030 zu mobilisieren. Eine dreistellige Anzahl von NGOs, darunter Menschenrechts-NGOs, hat im September 2019 mit einem offenen Brief gegen diese Partnerschaft protestiert. Sie nannten es "grundlegend im Widerspruch zur UN-Charta" und "eine Form der Vereinnahmung durch Unternehmen" und dass es "das Mandat der Vereinten Nationen sowie die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Wirksamkeit dieses multilateralen Gremiums, insbesondere in Bezug auf den Schutz und die Förderung der Menschenrechte, ernsthaft untergräbt". Sie haben gehofft, dass das WEF den Multilateralismus der Staaten bei der UNO durch "Multistakeholderism" schwächen will, um "transnationale Konzerne" in die "globalen Entscheidungen" einzubeziehen. Die Agenda 2030 wurde mit einem Beschluss der UN-Generalversammlung vom 21.10.2015 (Aktenzeichen A/RES/70/1) abgeschlossen. Es enthält 17 Ziele, die auf S. 14 der Resolution aufgezählt sind. Mehr …
Der Great Reset – eine globale Agenda - Im Gespräch mit Markus Haintz - Der Rechtsanwalt Markus Haintz beschreibt in diesem Interview mit Helmut Reinhardt die Konsequenzen, die sich aus der jüngsten Änderungen des Paragraphen §130 Strafgesetzbuch ergeben und was sie für die Meinungsfreiheit in Deutschland bedeuten.
29.08.2022: «Wir brauchen Gesprächsbereitschaft und Selbstkritik statt Buhrufe und Radikalisierung!» Die persönliche Corona-Geschichte des Rechtsanwalts Markus Haintz ist eine Art Spiegelbild der Geschichte der gesamten Bewegung. Im Interview erzählt er, warum er sich von bestimmten Strömungen distanziert hat, wie er mit harscher Kritik umgeht – und warum «verdammt noch mal nicht alle zusammenarbeiten müssen». Der Rechtsanwalt Markus Haintz stand einst dem «Querdenken»-Gründer Michael Ballweg sehr nahe. Er trat bei zahlreichen Kundgebungen als Redner auf, und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch in Rom oder Strassburg zum Beispiel. Der Spiegel bezeichnete ihn vor diesem Hintergrund als «Eurofighter der Anti Corona Szene» (siehe hier ab 7:50). Der 40-jährige ist zudem Mitbegründer der «Anwälte für Aufklärung» und steht auch noch im Verzeichnis dieses Vereins. Eine Zeitlang war er auch Mitglied in der Partei «Die Basis», doch nach kurzer Zeit trat er dort wieder aus. Und auch von der Marschroute Ballwegs hat er sich vor geraumer Zeit distanziert. Damit verkörpert er in gewisser Weise eben die Zerrissenheit, die auch die gesamte Bewegung der Kritiker der Corona-Politik kennzeichnet. Was also macht es mit ihm persönlich, wenn er von «Querdenkern» ausgepfiffen wird? Wie sieht er die Zerrissenheit der Bewegung? Muss diese unbedingt «gekittet» werden? Und was ist aus seiner Sicht jetzt notwendig für den Kampf für Grundrechte und Menschenwürde? Hallo Markus. Du sagtest kürzlich: «Bodo Schiffmann, Anselm Lenz und andere versuchen im Moment, die Bewegung auf der Strasse wieder komplett mit dem Namen Michael Ballweg und ‹Querdenken› zu verknüpfen. Das halte ich für falsch.» Warum hältst du das für falsch? Markus Haintz: Der Name «Querdenken» ist einfach verbrannt, und zwar zu Recht. Für mich ist das Thema jetzt auch so langsam mal abgeschlossen, weil die Sachen, die so passiert sind, fast zwei Jahre her sind. Und ich weiss gar nicht, ob sich draussen im Mainstream noch jemand gross damit beschäftigt. Natürlich ist der Framing-Begriff noch da, aber was ich und viele andere halt vermeiden wollen, ist, der Bewegung einen verbrannten Begriff als Namen und Label wieder aufzudrücken. Zum Interview …
19.08.2022: So werden Sie als Patient in Deutschland betrogen, belogen und ausgeplündert! Doch „Patienten-Anwalt“ Bernd Neumann beweist: Wenn Sie Ihre Patientenrechte kennen und wissen, wie Sie sich durchsetzen, werden Sie plötzlich rundum 1A behandelt, und: Sparen bares Geld; Werden vor unnötigen Operationen bewahrt; Leben länger und deutlich gesünder. Mehr …
22.07.2022: Auskunft der Impfstoffhersteller über Impffolgen. Corona-Rechtsexpertin RA Beate Bahner klagt mit Hilfe des AfA e.V. gegen „Big Pharma“. „Die Impfung“ soll seit Anbeginn der Corona-Maßnahmen-Krise das Allheilmittel der Bekämpfung von CoViD-19 sein. Deshalb wurde die Entwicklung von Impfstoffen weltweit intensiv vor allem dadurch gefördert, dass „Big Pharma“ weltweit von aufwendigen Zulassungsverfahren – und damit auch von substantiellen Research & Development Bemühungen und Kosten – und (vermeintlich auch von) Haftungen freigestellt wurde. Inzwischen dürfte feststehen, dass sämtliche Impfstoffe erhebliche empfindlichere und sehr viel verbreitetere Nebenwirkungen haben, als sämtliche anderen Impfstoffe der letzten 20 Jahre zusammen genommen. Mehr …
Soldatenprozess in Leipzig verloren: Bundesverwaltungsgericht lehnt Anträge ab, Duldungspflicht ist rechtmäßig. Die ausgeschiedenen Anwälte Beate Bahner, Dr. Brigitte Röhrig, Göran Thoms sowie der im Hintergrund engagierte Anwalt Sven Lausen und der Sachverständige Tom Lausen haben diese Entscheidung befürchtet. Sie hatten daher der eigenmächtigen Entscheidung des RA Schmitz, wesentliche Fragen „für geklärt" zu erklären und keine weiteren Beweisanträge stellen zu wollen bzw. gestellte Beweisanträge wieder zurückzuziehen, widersprochen. Das Team war jedoch nach dem 3. Verhandlungstag von RA Wilfried Schmitz mit skurrilen Begründungen gesprengt worden, was von den beiden Mandanten leider mitgetragen wurde. Ihnen war von RA Schmitz der 100-prozentige Prozesserfolg versprochen worden. Seriöse Anwälte würden niemals solche Aussagen tätigen. Wir kämpfen dennoch weiter – auch wenn die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine weitere fundamentale Enttäuschung ist und belegt, dass die Gerichte ihrem Auftrag leider nicht mehr nachkommen. Mehr …
07.07.2022: Impfpflicht - Klare Ansage vom Bundesverwaltungsgericht!
04.07.2022: Volles Haus bei AUF1-Vortragsabend mit Dr. Reiner Fuellmich. Der Göttinger Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich ist einer der profiliertesten Köpfe des juristischen Widerstands gegen die Corona-Tyrannei. Der Fachanwalt für Medizinrecht ist einer der Gründer des Corona-Ausschusses, der seit Juli 2020 die Plandemie-Inszenierung systematisch untersucht. Letzte Woche hat AUF1 Fuellmich zu einem Vortragsabend in Oberösterreich eingeladen. Und mit 460 Gästen war der Saal prall gefüllt. Das zeigt, dass das Interesse an der Aufklärung und der Aufarbeitung des Irrsinns der letzten zwei Jahre noch lange nicht abgeebbt ist. Video und mehr …
30.06.2022: Ralf Ludwig: "Sie wollen Michael Ballweg fertig machen“. Einer der führenden Köpfe des Widerstandes gegen die Corona-Tyrannei wurde gestern von einem Überfallkommando der Polizei heimgesucht. Michael Ballweg, der Gründer von Querdenken, wurde unter fadenscheinigen Gründen verhaftet. Isabelle Janotka hat mit Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der Ballweg unterstützen wird, gesprochen. Ludwig sieht die Vorwürfe als völlig haltlos und konstruiert an und schließt nicht aus, dass die Staatsanwaltschaft vor allem politisch motiviert sein könnte. Möglicherweise soll an Ballweg ein Exempel statuiert werden, um andere Oppositionelle und Kritiker abzuschrecken. In der BRD gehört massive Repression gegen Andersdenkende seit Jahren zum Alltag. Viele Beobachter sehen mit Sorge eine zunehmende Erosion des Rechtsstaates voranschreiten. Video und mehr …
22.06.2022: Markus Haintz vor BR-Gebäude in München – Staatsfunk parteiisch? BR-Kriegspropaganda? 22. Juni 2022
17.06.2022: V-AIDS nach Impfung: Düsseldorfer Kanzlei berät Opfer wegen Schadenersatz. Immer mehr Menschen leiden nach der Impfung an einer Art AIDS (erworbenes Immunschwächesyndrom). In Verbindung mit der Impfung: V-AIDS. Die Folgen dind dramatisch. "Die Lebenserwartung der Betroffenen wird deutlich reduziert, wenn V-AIDS vorliegt. Insofern kommen auch sechsstellige Schadenersatzbeträge in Betracht." Die auf die juristische Aufarbeitung von Impfschäden spezialisierte Kanzlei Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB (www.ru.law) möchte die Öffentlichkeit über ein nach ihrem Eindruck weit verbreitetes Phänomen aufklären, das nach übereinstimmender Einschätzung von Experten auf die Impfung mit mRNA-Impfstoffen gegen das SARS CoV 2-Virus als Erregerin der Krankheit Covid 19 zurückzuführen ist. In einer Vielzahl von Einzelfällen ist den Anwälten aufgefallen, dass Autoimmunerkrankungen im Anschluss an eine Impfung diagnostiziert wurden. Teilweise gab es zwar Ärzte, die die Erkrankungen als psychosomatisch bedingt abtaten. Da allerdings häufig verschiedenartige Hyperinflammationseffekte von den Mandanten geschildert wurden, erschien den Anwälten dieser Erklärungsansatz unplausibel. Vor diesem Hintergrund suchten die Anwälte in Zusammenarbeit mit Medizinern nach einer Möglichkeit, die offenkundig häufig als Folge der Impfung(en) auftretende Zerstörung oder zumindest eklatante Schwächung der körpereigenen Immunabwehr mittels harter Fakten zu belegen. Mehr …
V-AIDS nach Impfung: Düsseldorfer Kanzlei berät Opfer wegen Schadenersatz - pdf
08.05.2022: Interview mit RA Fischer und Füllmich "Wenn wir nichts tun gehen wir unter. UND ZWAR ALLE!"
05.05.2022: Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Urteil zu Freistellung - Risiko für Arbeitgeber
04.05.2022: Hohe Dunkelziffer bei der Meldung von Nebenwirkungen nach der Behandlung mit den neuartigen Corona-Injektionen (sog. Corona-Impfung). Gemäß einer Metastudie von Hazell et. al. - die 37 Studien zu dieser Fragestellung ausgewertet haben - lag der Durchschnitt des "Underreporting" bei ADR (adverse drug reactions) Pharma-Datenbanken bei einer Dunkelziffer von 94%. Nach den Studienergebnissen dieser großen Metastudie werden 94% der tatsächlichen Nebenwirkungen nicht erkannt oder nicht gemeldet. Die österreichische Pharmaziegesellschaft Pharmig hatte 2021 den Anteil der erfassten tatsächlichen Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen nach der neuartigen Corona-Injektion auf 6% beziffert. Auch nach einem PEI Bericht liegt die Quote der gemeldeten Verdachtsfälle möglicherweise bei nur 5%. Das PEI verweist z.B. im Jahr 2018 auf die Metastudie von Hazell und auf das enorme Problem der Untererfassung hin. Mehr …
03.05.2022: Beate Bahner vor dem Gericht in Leipzig
02.05.2022: Dr. Füllmich: Die neuseeländische Premierministerin Jacinda Arden wird von der US-Strafverfolgung als globale Verschwörerin des WEF bezeichnet. COV ID1984-BETRUG
29.04.2022: US-Strafverfolgung gegen globale Verschwörer des WEFs (english)
28.04.2022: Wiederauferstehung der Privatautonomie durch Ergänzung der Patientenverfügung für den Fall der Triage. Das Bundesverfassungsgericht hat ausweislich der gut getimeten Triage-Entscheidung nicht zuletzt auch die Privatautonomie aus Art. 2 Abs. 1 GG gekreuzigt und begraben, hier nun die Wiederauferstehung. Mit seinem Beschluss vom 28.12.2021 - 1 BvR 1541/20 - hat das Bundesverfassungsgericht wie auf Bestellung, weil wider Erwarten die Panik vor der neuen Variant of Concern nicht so recht aufkommen wollte, die Triage-Debatte neu entfacht. Triage ist eigentlich das philosophische Problem, wen von zwei Sterbenden man zu retten versucht und wen man sterben lässt. Unscharf wurde daraus dann die Allokation medizinischer Ressourcen im Falle eines Kapazitätsmangels - was nicht so selten ist. Mehr …
27.04.2022: An alle Ungeimpften: Brief vom Gesundheitsamt? SO reagierst du!
14.04.2022: Impfpflicht im Gesundheitswesen?
Genesenenstatus: So tricksen die Verwaltungsgerichte…
13.04.2022: 20:IV LIVE MIT RALF LUDWIG – STRAFBARKEIT WEGEN DURCHSETZUNG MASKENPFLICHT
08.04.2022 Buchempfehlung: Corona-Impfung - Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten. Noch nie wurden Impfstoffe so schnell zugelassen und so wenig getestet. Noch nie wurden genbasierte, experimentelle Substanzen so vielen gesunden Menschen verabreicht. Noch nie gab es so viele Todesfälle und Nebenwirkungen im Zusammenhang mit einer Impfung. Und das ist erst die Spitze des Eisberges, denn die Langzeitfolgen können noch wesentlich gravierender ausfallen. Das Paul-Ehrlich-Institut, zuständig für die Erfassung von Nebenwirkungen bei Impfschäden, ist mit der Bearbeitung der gemeldeten Verdachtsfälle bereits völlig überlastet.
Die medizinischen Risiken für jene, die sich impfen lassen, sind immens. Ebenso die rechtlichen Risiken für impfende Ärzte. Sind die Impfungen wirklich sicher? Überwiegt der Nutzen das Risiko? Das kann niemand sagen. Die Studien laufen noch, die Impfstoffe sind nur vorläufig zugelassen. Wer als Arzt die vorhandenen Risiken verschweigt, verstößt damit nicht nur gegen fundamentale Regeln von Wissenschaft, Medizin und Ethik. Er macht sich unter Umständen sogar wegen Körperverletzung strafbar und riskiert erhebliche Schadensersatzansprüche. Die Konsequenzen können Ärzte nur vermeiden, wenn sie ihre Patienten umfassend und wahrheitsgemäß informieren und beraten. Mehr …
10 Gründe gegen die Impfpflicht (Kurzfassung) Von: KRiStA – Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte (10.12.2021) (wird noch hochgeladen)
07.04.2022: Rechtsanwältin Beate Bahner: „Mich wird niemand impfen!“
02.04.2022: Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Drohkulisse durch Gesundheitsamt - was ist da dran ?
30.03.2022: 20:IV Live mit Ralf Ludwig - Corona aus Sicht des Juristen - Neues vom ZAAVV
Michael Ballweg / Ralf Ludwig - Verhandlung am 25.11.2021 am Amtsgericht Stuttgart
24.03.2022: Beate Bahner zu Impfstoffen und EU
12.03.2022: „Anwälte für Aufklärung“ fordern Rücktritt von Harbarth – Demo am BVerfG. Am Freitag, dem 11. März, findet ab 15 Uhr eine Demonstration vor dem Bundesverfassungsgericht im baden-württembergischen Karlsruhe statt. Veranstalter sind die „Anwälte für Aufklärung e.V.“. Bei einer Demonstration vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Freitagnachmittag fordern die „Anwälte für Aufklärung e.V.“ unter anderem den Rücktritt von Stephan Harbarth, dem amtierenden Präsidenten des BVerfG. Neben Anwälten und Juristen werden laut dem Verein auch zahlreiches Personal aus dem Pflegebereich erwartet, für 700 Personen ist die Demonstration angemeldet. In der Pressemitteilung des Vereins heißt es: „Wir setzen uns für die Förderung und den Erhalt des demokratischen Staatswesens ein. Dazu gehört eine unabhängige Justiz. Eine Justiz, die das Grundgesetz achtet, Neutralität und Unabhängigkeit der Richter in den Entscheidungen garantiert und ohne ideologische Beeinflussungsfaktoren die Rechtsstaatlichkeit bewertet und sichert. Das ist in Gefahr. Aktuell wird im Zuge der Entscheidung zur allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes, wonach jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat und die Freiheit der Person unverletzlich ist, missachtet und gebrochen.“ Video und mehr …
05.03. Allgemeine Impfpflicht ab Oktober? Kanzlei Rohring - Am 03.03.2022 wurde die Drucksache 20/899 in den Deutschen Bundestag eingebracht.
28.02. Prof. Dr. jur. Martin Schwab: „Wie Sie dem Impfdruck durch den Arbeitgeber standhalten“. Prof. Dr. jur. Martin Schwab stellt sich der Frage vieler oftmals verzweifelter Arbeitnehmer, wie sie dem Impfdruck durch den Arbeitgeber standhalten können. Als Antwort hat er zwei interessante Musterschreiben erstellt.
23.02. Das ist der brisanteste Brief des Jahres! Beate Bahner zum Schreiben der BKK-Vita
11.02. Begrenzte Impfpflicht: Hoffnung obwohl BVerfG Eilantrag ablehnt ? Kanzlei Rohring
Eilantrag auf Impfpflicht-Aussetzung abgelehnt Mein Statement!
10.02.
09.02. Aussetzung der begrenzten Impfpflicht - kippt die begrenzte Impfpflicht im letzten Moment? Croset - Anwalt für Arbeitsrecht. Im Dezember beschloss der Bundestag die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen - jetzt kündigt CSU-Ministerpräsident Markus Söder an, die Teil-Impfpflicht in Bayern bis auf weiteres nicht umzusetzen. Video
07.02. Aussetzung der Impfpflicht - wie geht es nun weiter (Tipps)
06.02. Anmerkung zur Impfpflicht: Die Pflicht zum Nachweis einer völlig überflüssigen Masernimpfung wurde ein zweites Mal um 6 Monate verschoben auf den 31. Juli 2022! Kein Schüler und kein betroffener Mitarbeiter im Gesundheits- oder Bildungswesen darf vorher mit irgendwelchen Sanktionen belegt werden! Ich prognostiziere eine solche Verschiebung auch für die Nachweispflicht im Gesundheitswesen. Also lasst Euch nicht kirre machen, kühlen Kopf bewahren und dem Druck standhalten! Stärkt Eure Standfestigkeit und Euer Rückgrat! Meine Verfassungsbeschwerde gegen die Masernpflichtimpfung findet Ihr auf meiner Homepage unter www.beatebahner.de.
Das Bundesverfassungsgericht hat hierüber seit fast einem Jahr noch nicht entschieden. Abwarten und Tee trinken! Aushalten, durchhalten, standhalten, dagegen halten!
Wir schaffen das - am besten gemeinsam! Ihre / Eure Beate Bahner Fachanwältin für Medizinrecht
Verkürzung des Genesenenstatus verfassungswidrig! (mit Richter Schleif)
05.02.
04.02. Handlungsalternativen für Selbständige, die von der Impfpflicht im Gesundheitswesen betroffen sind. Betroffen sind Personen, die in folgenden Einrichtungen oder Unternehmen tätig sind: Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, aber auch Selbständige, die in anderen Einrichtungen oder Unternehmen nach § 21a Absatz 1 Ziffer 1 Infektionsschutzgesetz tätig sind. Beachte: bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die rechtliche Situation für Einzel-Selbständige nicht genau gleich derjenigen für Angestellte ist. Daher lohnt ein Blick auf die Details. Mehr …
31.01. EINE ALLGEMEINE CORONA-IMPFPFLICHT IST VERFASSUNGSWIDRIG! Gutachten von Prof. Dr. Dr. Volker Boehme-Neßler, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Carl von Ossietzky-Universität Oldenburg – PDF
Allgemeine Impfpflicht : VERFASSUNGSWIDRIG ? Prof Dr Dr Boehme-Neßler Video
29.01. Höllwarth & Scheer machen Mut im Kampf gegen das Unrecht: Anwälte erklären: So können wir uns gegen Impfzwang und 2G-Schikane wehren. In einem Live-Blog nahmen die beiden Anwälte Mag. Florian Höllwarth und Mag. Alexander Scheer kritisch Bezug auf den “Lockdown-Trick” der Bundesregierung, die fortgesetzte 2G-Schikane sowie die Erwartungen, die sie im Hinblick auf den Rechtsweg gegen den Spritzenzwang haben. Wie üblich brillierten die zwei Juristen, die derzeit ein Volksbegehren zur Aufhebung der Impfpflicht auf den Weg bringen, mit ihrer unverkennbaren Mischung aus fachlich fundierten und seriösen Tipps und Wiener Schmäh. Kein gutes Haar ließen sie an der Aufhebung des sogenannten “Lockdowns für Ungeimpfte” nach über zwei Monaten. Denn faktisch bliebe alles beim Alten. Wohl mehr als zwei Millionen Menschen, die über kein gültiges 2G-Zertifikat verfügen, dürfen weder in die Geschäften, noch in die Oper, zum Skilift oder auf den Eislaufplatz. Verblüffend sei, dass die Mainstream-Medien die Erzählung der Regierung schlucken – und die Koalition glaubt dass sie damit durchkommt: “Heißt das wirklich, dass ihr da oben in euren Palästen des Ballhausplatzes ernsthaft glaubt, dass wir nicht checken, dass wir das nicht dürfen?”, so Scheer. Mehr …
27.01.2022: Juristen: Der Großkampf gegen das Impfpflicht-Gesetz hat begonnen! - In dieser aktuellen Coronalage, vom 27. Jänner 2022, analysieren die Juristen Dr. Susanne Fürst (Verfassungssprecherin der FPÖ im österreichischen Parlament) und Dr. Michael Schilchegger (Rechtsanwalt) Hintergründe und Möglichkeiten des Impfpflichtgesetztes in Österreich, welches mit 01. Februar 2022 in Kraft tritt. Schilchegger betont, dass erst ab 15. März gestraft werden darf, bis dahin könne man sich als Betroffener eine entsprechende Strategie überlegen. In jedem Fall sind sich die Juristen einig, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof feststellen müsse, dass dieses Gesetz nicht mit der österreichischen Verfassung vereinbar ist. Trotzdem müsse man beachten, dass der Verfassungsgerichtshof ausschließlich politisch besetzt wird und deshalb im aktuellen Corona-Ausnahmezustand keine große Hilfe im Kampf gegen die Zwangsmaßnahmen war. Die Beeinspruchung gegen etwaige Strafen und die Bekämpfung dieses Gesetzes auf allen Ebenen, mit demokratischen und juristischen Mitteln, ist aber ein Gebot der Stunde, möchte man keine ewige Einzementierung dieses Kontrollgesetzes haben. Video und mehr …
26.01.2022: Beate Bahner: „Die Impfpflicht ist nicht durchsetzbar“
25.01.2022: Genesen : Nur noch 3 Monate? Verfassungswidrig ?
24.01.2022: Netzwerk – Kritische Richter und Staatsanwälte: „10 Gründe gegen die Impfpflicht“. "Medizinisches Personal muss in Deutschland bereits ab Mitte März 2022 einen vollständigen Corona-Impfschutz oder eine Genesung nachweisen. Vom 24. Januar an soll im Deutschen Bundestag eine "Orientierungsdebatte" über eine allgemeine Corona-Impfpflicht stattfinden. Unter dem Titel „10 Gründe gegen die Impfpflicht“ lieferte das Netzwerk – Kritischer Richter und Staatsanwälte wichtige Argumente zu diesem Thema, bestens geeignet auch zum Weiterverbreiten an die politisch Verantwortlichen" Mehr ...
07.01.2022: Fuellmich: Impfstoffe „vorsätzlicher Massenmord“. Dr. Reiner Fuellmich und sein Corona-Ausschuss erheben schwerwiegende Vorwürfe gegen die Impfhersteller und führende Vertreter der offiziellen Corona-Politik. Die mRNA-Impfstoffe hätten „tausende von Menschenleben“ gefordert. Fuellmich und der britische Pharmakologe Mike Yeadon wollen heute ihre Beweise präsentieren. Laut Fuellmich sammelt der Corona-Auschuss Beweismaterial gegen Klaus Schwab, Bill Gates, Anthony Fauci, Christian Drosten und Tedros Adhanom Ghebreyesus sowie der großen Impfstoff-Hersteller, denen sie vorwerfen, „soviele Menschen wie möglich töten zu wollen.“ Fuellmich kündigte an, eine Art Internet-Anhörung mit Experten zum Thema zu veranstalten. Im Internet kursieren Berichte, wonach Fuellmich eine Klage wegen „globaler Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ beim Superior Court of Justice von Kanada eingereicht habe. Ein Team von über 1.000 Anwälten und mehr als 10.000 medizinische Experten solle eine „Nürnberg 2.0“ klage gegen WHO und dem WEF Davos anstrengen. Diese Meldung dementiert der „Corona-Ausschuss“ ausdrücklich.
Im Gespräch mit der YouTuberin Maria Zeee kritisierte Fuellmich, die mRNA-Impfstoffe würden „das Immunsystem herunterfahren“, wie die Immunologin Dr. Ulrike Kämmerer der Universität Würzburg festgestellt habe. „Das heißt nicht, dass man sofort sterben wird“, so Fuellmich, „aber früher oder später werden Sie auf ein Virus stoßen, das Sie nicht bekämpfen können, weil Ihr Immunsystem ausgeschaltet wurde.“ Der britische Pharmakologe Mike Yeadon habe nun festgestellt, dass die Impfstoffhersteller im Wechsel unterschiedliche Chargen der experimentellen mRNA-Impfstoffe herausgegeben hätten, von harmloser Salzlösung zu extrem tödlichen Konzentrationen, so Fuellmich. Einige der mRNA-Impfstoffchargen „waren so schädlich, dass sie in insgesamt 36 Bundesstaaten der USA Tausende von Todesfällen verursachten“, behauptet Fuellmich. „Sie haben das abwechselnd gemacht – zuerst Moderna, dann BioNTech/Pfizer und dann Johnson & Johnson.“ Manche Impfstoffchargen seien völlig harmlos, sagte Fuellmich, „und dann geht es mit diesen extrem tödlichen Dosen wieder los.“ Mehr …
05.01. Untauglicher PCR-Test: Rechtsanwältin Beate Bahner zur Aussage von Dr. Fauci. Kurzes Videostatement von Beate Bahner zur Aussage von Dr. Fauci im amerikanischen Fernsehen vor wenigen Tagen: „Die einzige Art und Weise, ob es (das Virus) übertragbar ist, ist nur möglich, wenn man nachweisen kann, dass ein lebendes vermehrbares Virus in dir ist. Und der PCR-Test kann dies nicht feststellen. Der PCR-Test stellt nicht das Vorliegen oder Fehlen des Virus fest. Das Virus kann tot sein oder inaktiv und folglich nicht übertragbar. Deshalb ist es vollkommen verständlich, warum die Menschen darüber in Verwirrung geraten können.“ Video
Dr. Reiner Fuellmich - Update on Nuremberg 2.0 (english)
04.01. Platzhalter
03.01. Neues RECHTSGUTACHTEN von BEATE BAHNER, Stand 3. Januar 2022. Rechtsgutachten zur Untauglichkeit des PCR-Tests, eine akuten Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachzuweisen. Das Rechtsgutachten wurde erstellt durch Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht und Fachbuchautorin unter anderem des Buches „Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten“. Mehr …
01.01.2022: Begrenzte Impfpflicht Diese Hintertür müsst Ihr kennen ! Für alle die im Pflege- / Gesundheitswesen arbeiten: ihr könnt als Ungespritzte nicht einfach gekündigt werden falls ihr bereits vor dem 15.03.2022 diese Arbeitsstelle hattet. Hört euch diese Fachanwältin genau an.
31.12.2021: Rechtsgutachten zur Strafbarkeit nach dem Arzneimittelgesetz durch die Herstellung, Verbreitung und Anwendung (Impfung) des Impfstoffs Comirnaty von Pfizer/Biontech von Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht und Fachbuchautorin GutachtenPDF
28.12.2021: KRiStA: Weiterarbeit im Gesundheitssektor trotz fehlender Impfung möglich? – „Kann-Regelung“ in § 20a Abs. 5 Infektionsschutzgesetz lässt Gesundheitsämtern Spielraum, Pflegekatastrophe abzuwenden. Nachdem noch vor wenigen Monaten für das Pflegepersonal geklatscht wurde und die Politik ihr Versagen durch Prämien zu kaschieren versuchte, gibt es nun die „Impfpflicht-Klatsche“ für alle in Gesundheitseinrichtungen Tätige. Ab dem 15. März 2022, so § 20a Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), müssen alle im Gesundheitswesen tätigen Personen geimpft oder „genesen“ sein, sonst können sie dort nicht weiterarbeiten. Diesen Eindruck hinterlässt jedenfalls die Norm. Aber ist das tatsächlich so? Die Antwort lautet: Nicht unbedingt. Die Norm hat eine Hintertür. Die Untersagung der weiteren Tätigkeit ist als „Kann-Regelung“ ausgestaltet. Mehr …
27.12. Rechtsgutachten zur Strafbarkeit des Herstellers Biontech, der beteiligten Behördenver-treter, der impfenden Ärzte, der beteiligten Arbeitgeber, Richter (insbesondere Familienrichter), Verfahrens-beistände, Eltern und anderer Beteiligter nach dem Arzneimittelgesetz (bedroht mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren) durch die Herstellung, Verbreitung und Anwendung (Impfung) des Impfstoffs Comirnaty von Pfizer/Biontech. Mehr PDF …
26.12.
20.12.2021: EILMELDUNG von Beate Bahner Kinder durch Biontech-Impfung in LEBENSGEFAHR!
06.12. Urteile des BVerfG Kein Freibrief für Impfpflicht Anmerkung der Redaktion: wir hätten es eventuell mit einer Demokratie zu tun wenn sich das Parlament und die neue Regierung an die Vorgaben des Gerichtes halten würden. Die nächsten drei Monate werden zeigen was sie tun. Und an ihren Taten werden wir sie erkennen ...
03.12. Offene Fragen an Drosten
30.11.2021: Beate Bahner: Corona-Impfung. Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten. Wichtige Buchempfehlung.
28.11.2021: ANWÄLTIN ÜBER IMPFPFLICHT
25.11. Corona-Update Arbeitsrecht: Berufsgruppenspezifische Impfpflicht, 3G, Homeoffice. Die epidemische Lage von nationaler Tragweite wird über den 24.11.2021 hinaus nicht verlängert. Stattdessen wurde nun im Rahmen der beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf das Pandemiegeschehen reagiert, was sich auch auf die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auswirkt. Insbesondere 3 Themen stehen dabei im Vordergrund: Die 3G-Regel, das Recht auf bzw. die Pflicht zu Homeoffice, sowie eine berufsgruppenspezifische Impfpflicht. Hier der aktuelle Stand…
15.11.2021: RA Beate Bahner – Kassenärztliche Vereinigung BA-WÜ fordert 23.000 Ärzte zu Straftaten auf !!!
RECHTSANWÄLTIN AUS PASSAU ERFÄHRT ANTIFA UND POLIZEI GEWALT IN MÜNCHEN 12.9.2020
Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich fasst die bisherigen Erkenntnisse des Corona-Ausschusses zusammen und zieht Zwischenbilanz
Live mit Ralf Ludwig - 03.11.21 - Impfnebenwirkungen, Impfschäden mit Beate Bahner
14.10.2021: RA Dr. Reiner Füllmich: „Wann kommen die Juristen aus der Deckung?“ Stellungnahmen aus 2020
06.10.2021: Ana Garner Rechtsanwältin in New Mexiko USA
30.09.2021 neu: Dr. Michael Brunner über Impfstoff, Klagen beim EU Gericht usw
Alles auf den Tisch Spezial – Tina-Maria Aigner & Richter Dr. Pieter Schleiter – Corona Rechtsstaat?
Dr. Michael Brunner über die Zukunftskonferenz 2021
RECHTSANWALT DR. MICHAEL BRUNNER spricht über Diskriminierung - Pressekonferenz am 15. Juli 2021
12.09.2022: Sicherheitsbericht Covid Impfungen PEI vom 7.9.2022 - Beate Bahner: ‼️Der neue "Sicherheitsbericht" des Paul-Ehrlich-Instituts zu den Meldungen über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen der Covid-Impfungen ist da!
01.09. RA Holger Fischer an alle Ärzte: Hier der Beweis, dass die Impfung das Immunsystem stark schädigt. Die gestörte/zerstörte Immunabwehr der Geimpften ist schockierend, sie ist aber vor allem relativ einfach nachweisbar. Und sie wird unser letztes Argument sein, wenn die Geimpften reihenweise krank werden und man die Ungeimpften verantwortlich machen wird. Mehr …
30.08.2021 neu: Klartext. Der Rechtsstaat in der Krise. Hintergründe mit Rechtswissenschaftler Prof. Martin Schwab
MdB Dr. Dirk Spaniel im Gespräch über Impfzwang und Beschneidung der Grundrechte mit Prof. Schachtschneider (Staatsrechtler)
Anwälte appellieren an STIKO, Impfempfehlung für Kinder von 12 – 17 Jahren sofort zurück-zunehmen
15.08.2021 neu: Hammer!!! - RA Holger Fischer u. RA E.Becker – Die Impfung ist Massenmord
Kinder in Corona-Zeiten – Eine Faktensammlung und Stellungnahme
Stellungnahme zum Bericht des Bundesrechnungshofs nach § 88 Abs. 2 BHO an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 9.6.2021 – von Dr. Manfred Kölsch
Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen bei Ärzten wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse durch sogenannte Maskenatteste, jurisPR-StrafR 12/2021
11.08.2021 neu: Interview mit Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ am 01.08.2021 zu Berliner Demos & Verbotsbescheiden
Interview mit Ralf Ludwig 01.08.2021 Berlin „Regierungskritische Demonstrationen werden verboten“
!! Erneute dringende Warnung an Ärzte und Eltern !! - Corona-Nebenwirkungen 80 x so hoch, Beate Bahner 1.8.2021
Warnung an Ärzte, Beate Bahner 8.7.2021
Stellungnahme der Anwälte für Aufklärung zur POLIZEI-Gewalt in Berlin am 01.08.2021
31.07.2021 neu: Jura-Professor Martin Schwab zur Coronakrise
Corona: Grundrechtsverletzungen durch 3-G-Regelung - Beitrag aus Österreich
11.07.2021 neu: RA Dr. Renate Holzeisen Auch Eltern haften bei Covid-Kinder-Impfung (AUF-1)
Justiz auf Linie -Rechtsanwälte über das Bundesverfassungsgericht
26.06.2021 neu: Offener Brief an den Ethikrat Die Anwälte für Aufklärung e.V., Berlin, den 15. Juni 2021
AUF1 Rechtsanwältin Viviane Fischer sagt, die Corona-Zwangspolitik ist rechtswidrig
AD-HOC-EMPFEHLUNG des Deutschen Ethikrates Besondere Regeln für Geimpfte?
Geimpfte und Ungeimpfte müssen von Staat und Gesellschaft gleich behandelt werden! Bericht zu Offener Brief der Anwälte für Aufklärung e.V. an den Deutschen Ethikrat.
18.06.2021 neu: Es gibt keine Aussage wann das Ganze vorbei ist - Ralf Ludwig
Am 17. Juni vor dem Bundesverfassungsgericht - Anwälte für Aufklärung – Zusammenschnitt
Tests, Masken, Abstand - zurückgewiesen! (Neuer Beschluss)
Starke Rede von RA Holgar Fischer am 17. Juni vor dem Bundesverfassungsgericht.
Bericht zum heutigen Gerichtstermin - Anwälte für Aufklärung
Strafanzeige wegen Polizeigewalt stellen - Anleitung von Dirk Sattelmaier, Anwälte für Aufklärung
Nein zu grünem Impfpass Anwälte für Aufklärung beweisen Mut
Gordon Pankalla - Reker raus - Impeachment Verfahren! Amtsenthebung
08.06.2021 neu: Demoverbot, Verhältnismäßigkeit und SPD-Austritt: Rechtsanwalt Dr. Christ im Gespräch
Gericht ordnet Rückkehr zur Normalität an Schulen an. Netzwerk KRiStA begrüßt „Paukenschlag von Weimar“. Netzwerk K PM-2.21
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Weiterführende Links:
Rechtsanwalt Ralf Ludwig - Schirmherr von Das Volk gegen Corona
Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.
Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiStA)
Impf-Folgen und Infos zu mRNA-Impfungen
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12.05.2021 neu: Schwindel mit Intensivstationen - Der DIVI-Skandal - AfA TV im Interview mit Tom Lausen
Beschädigte Justiz – Die Krise unseres Rechtsstaates (Ganze Sendung 14.3.21)
Es reicht! Justus Hoffmann stellt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter! Und erklärt, wie es geht!
Verfassungsbeschwerde von Carlos A. Gebauer (Fachanwalt für Medizinrecht)
Dr. Manfred Kölsch, Trier - Dieser Richter gibt aus Protest gegen das eingetretene Unrecht sein erhaltenes Bundesverdienstkreuz zurück
In Israel impfen sie jetzt die Kleinsten! This is war against God! Rabbi Weissmann im Interview (english / deutsch)
Verfassungsbeschwerde und Gründung des kritischen Netzwerks KRiSta - Dr. Pieter Schleiter
Selbsttests gesetzeswidrig – mit Strafanzeige die Justiz zum Handeln bringen – KPTV #53
04.05.2021 neu: RA Dr. Reiner Füllmich – Selbsttest – Ein Verbrechen an den Kindern – Bittelinterview (R.F.) - Gefährliche Chemie in den Schnelltests. Wichtige Info für Lehrer, Pädagogen, Schulleiter und Eltern. Es geht um Knorpelverletzung mit eventueller Todesfolge.
Anwälte dürfen nicht vor AG Weimar demonstrieren
Beate Bahner Weiße Rosen und Fragen zum 01.Mai
Klagepaten.de und 20IV Live aus Weimar - exklusiv mit Ralf Ludwig #WeisseRose21 Rettet den Rechtsstaat
30.04.2021 neu: Klage gegen Notbremse Hier wird es für Merkel gefährlich❗
20.04.2021 neu: Testpflicht für Schulkinder - Lehrer und Schulleiter strafbar
Strafanzeige gegen Impfschäden - Den Tätern auf der Spur – Interview mit RA Elmar Becker KPTV#52
Ausgangssperre schwer angreifbar - aber so wird sie kippen!
Corona-Lage-Update mit Dr. Reiner Füllmich im Interview – Alles auf den Punkt gebracht!
Appell an alle Abgeordneten wegen Änderung des Infektionsschutzgesetzes, § 28b, vom 13.04.2021
28B IfSG Appell der Anwälte für Aufklärung
Ralf Ludwig rechnet ab - Interview Demo Stuttgart Klagepaten unterwegs mit Tina Romdhani
Ralf Ludwig Rede in Stuttgart Ich gebe hier und heute ein Versprechen – Sie werden alle „bezahlen“!
Rechtsanwältin Beate Bahner: „Deutschland wach endlich auf!“
20IV Live mit Ralf Ludwig - Demoverbote & Ausgangssperren Zum Urteil Familiengericht Weimar
Kritische Richter und Staatsanwälte laufen Sturm gegen neues Gesetz "Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeits-Grenzen hinaus"
11.04.2021 neu:Achtung, Achtung! - Appell von Beate Bahner an das Deutsche Volk! - Warnung vor dem neuen Faschismus durch das neue Ermächtigungsgesetz !!!!
Ich verklage im Moment reihenweise die Gesundheitsämter – Beate Bahner Interview mit Trisch
08.04.2021 neu: PCR-Tests NICHT aussagekräftig (Hammer-Urteil aus Wien)
„Das System ist durch und durch kaputt.“ - Reiner Füllmich im Interview mit Trisch (R.F.)
Falsche Inzidenzwerte des RKI - Versehen oder eher Betrug - Hendrik Pötschke beweist es! So wie ein Fachinformatiker ermittelt hat, sind aufgrund von Corona viele Menschen wieder vom Tode auferstanden. Wie geht das? Man analysiert mit Können und Wissen die Daten, die vom RKI und anderen erhoben wurden. Ein Wunder ist geschehen – oder war alles nur Betrug? Noch ein Gedanke der Redaktion …. Diese Betrüger gehören alle eingesperrt und ihre Anführer nach Kuba.
Herr Doktor Fiechtner, ein Moment. Meinungsfreiheit im Parlament
“Der Weg der Regierung ist menschenverachtend” (verbotenes Video)
Erstes Gesundheitsamt kassiert Abmahnung von Beate Bahner - Infektionszahlen manipuliert KPTV #43 - Grobe Verstöße auf allen Ebenen gegen die Gesetze und Verfassung
Der Inzidenzwert ist aktuell Null - rechtliche Einschätzung von Prof. Schwab
Klagepaten-Aktion Sicherheit für dein Kind - Durchsetzung des Arbeitsschutzes an Schulen KPTV #42 – An und in Schulen gibt es keine Covid-19-Gefährdungslage. Hören Sie sich an was Schulen für den Schutz der Kinder / Schüler zu tun haben. Warum halten sich Schulen nicht an die gesetzlichen Vorgaben? Die Schulen müssen für Ihre Einrichtung jeweils eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und danach entscheiden wie man eine eventuell vorhandene Gefährdung ausräumt. Masken sind hierfür nicht vorgesehen.
Ingenieur Manuel Döring und Rechtsanwalt Ralf Ludwig zu der Haftung und Gefahr der Masken!!!!!!
Widerstand gegen Zwangstestung an Schulen - mit Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier – KPTV #41
Anwalt Ralf Ludwig: Maskenpflicht verstößt gegen Folterverbot. Ist die Maskenpflicht ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit? Zu dieser und anderen Fragen gibt Rechtsanwalt Ralf Ludwig Antworten in einem Exklusiv-Interview mit Epoch Times. Mehr …
RA Renate Holzeisen und Mike Yeadon, ehem. Pfizer Vize-Präsident - PCR-Test (R.F.)
Interview-Stream mit Prof. Dr. Martin Schwab, Rechtswissenschaftler · Mitglied bei dieBasis - Konformismus ist der Weg zum Faschismus. Wer geimpft ist trägt ein höheres Risiko an Covid-19 zu versterben. Warum werden die verantwortlichen Politiker nicht strafrechtlich verfolgt? Wir befinden uns in einem Krieg der Informationen. Rechtswissenschaftliche Betrachtung der Pandemie.
31.03.2021 neu: Demo_Bonn_18_03_2021_Ralf_Ludwig,_Klagepaten
Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte gegründet: „Wir dienen nicht der Regierung, sondern dem Recht“
Die Justiz und Corona: Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte gegründet
20_IV_Live_mit_Ralf_Ludwig,_Markus_Haintz_und_Michael_Ballweg - Zum Versammlungsrecht, Gerichtsbeschluss zu Inzidenzwert, jeder Polizist und „Beamte“ hat das Versammlungsrecht zu schützen. Der Staat darf keinen Menschen zum Objekt degradieren. Den Drang nach Freiheit kann man nicht verbieten. Auch in Bonn regiert der Wahnsinn – im Ordnungsamt. Anklage wegen Menschenversuchen durch Impfungen. Anklage bei Internationalen Strafgerichtshof. Wer eine Strafanzeige erhalten hat bitte weiterreichen für den Nachweis von systematischen Menschenrechtsverletzungen. Es ist davon auszugehen daß Gewalttäter auf den Demonstrationen bezahlte Provokateure sind die vom Tiefen Staat bezahlt und gesteuert werden. Bitte alles per Video aufzeichnen und die Polizei zur Personalienfeststellung hinzurufen und an das Anwaltsteam die Videos weiterleiten. Wie funktioniert der Tiefe Staat bei der Steuerung durch Propaganda und inszenierte Bilder durch bezahlte Provokateure?
Harald Vogler - Rechtsanwalt aus Nürnberg über Massnahmen und Karl Lauterbach am 27.03.2021
28.03.2021 neu: Narrative #34 – Beate Bahner REVISED
Füllmich So Drosten, jetzt bist du dran! Brandheißes neues Interview mit Dr. Reiner Füllmich – er berichtet über die Lage der Justiz in der BRD, über Zensur, Propaganda und die sogenannten Faktenchecker.
Markus Haintz - Verstoßen die Richter im Bayrischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Menschenrechte
Markus Haintz - Wurde unser Staat für Konzerne und andere Machtinteressen übernommen 28.02.2021
Beitreibt der SWR Gesinnungsschnüffelei? Falls ja, für wen? Welche Geschichte soll daraus gestrickt werden? Sehen Sie dieses mitgeschnittene Interview. Rechtsanwalt Markus Haintz beantwortet die Fragen des SWR
19.03. Vertreter der Impfgeschädigten ist empört: Staatsanwalt weist 53-seitige Strafanzeige zurück. Schwere Nebenwirkungen und Todesfälle nach AstraZeneca-Impfungen haben in Deutschland einen Impfstopp mit diesem Vakzin ausgelöst. Aber auch nach Impfungen mit dem BioNTech/Pfizer-Präparat traten Todesfälle in Pflegeheimen auf. Um einen Zusammenhang zwischen Impfung und Tod zu überprüfen, hat Patientenvertreter Tobias Schmid eine Strafanzeige bei allen Staatsanwaltschaften in Deutschland eingereicht. Mit dem Ergebnis will er sich nicht zufriedengeben. Mehr …
Klartext zur Coronakrise: Karl Hilz, Dr. Christian Kreiß und RA Markus Haintz im Gespräch
Dr. Reiner Füllmich Lebensversicherungen werden ein Problem mit der Auszahlung haben! - wer an den mRNA-Impfungen verstirbt wird wahrscheinlich keine Auszahlungen durch die Lebensversicherungen erhalten.
Testpflicht für Arbeitnehmer zulässig? - Erste Urteile: nein!
Oval-Media verklagt Tagesspiegel! | Dr. Reiner Füllmich
Dr. Füllmich: „So Drosten, jetzt bist du dran!“
RA Frank Hannig zu Demo Dresden 13.03.21
Polizei NRW in Dresden 13.03.21
Versuchtes Tötungsdelikt an pensioniertem Polizeihauptkommissar Karl Hilz begangen in Nürnberg am 03.01.2021
18.03.2021 neu: Erstmals in der Coronazeit stand ein Kollege unseres AFA-Vereins in einem Bußgeldverfahrens vor Gericht.Das Verfahren endete richtigerweise mit einem Freispruch. Bericht zum heutigen Gerichtstermin -08.03.2021
Wie sollte man mit der Maskenpflicht und der Gesundheitsgefährdung an Schulen umgehen? Wie finden Ärzte Informationen für die Frage, ob ein Maskenattest verweigert werden darf oder ob die Ausstellung eines solchen Attestes ausgestellt werden darf und sogar sollte? Lehrer haften im Falle dessen daß es in der Schule aufgrund des Maskentragens zu Todesfällen kommt. Aufgrundlage der europäischen Menschenrechtskommission und den darin enthaltenen Kinderrechten darf ein Lehrer seine Schüler nicht stigmatisieren. Eltern fordert die Schule auf, daß die Schule ein Amtsärztliches Attest vorlegen muß, das eindeutig bestätigt, daß das Tragen von Atemmasken keine seelischen und körperlichen Folgen haben wird.
Wie sehen die Arbeitsschutzrichtlinien für das Tragen vom Atemmasken aus? Haftet der Arbeitgeber für die Gesundheitsgefährdung? Haftet der Schulleiter wenn er an seiner Schule Atemmasken anordnet und mit Schulaustritt droht? Eltern fordert von dem Schulleiter eine schriftliche Erklärung dafür, daß er die an der Schule verordneten Masken geprüft hat, daß er die Arbeitsschutzrichtlinien einhält und garantieren kann, daß das Tragen von Masken keine Folgen hat und daß er die Europäische Menschenrechtskonvention einhält. Dies und mehr im Interview mit einem renommierten Rechtsanwalt: SE - OPEN MIC - Live mit Ralf Ludwig – Podcast Mehr unter EUTB – falls sie Unterstützung brauchen, um die Rechte Ihrer Kinder und Ihre Elternrechte einzufordern.
Rechtsanwalt_Holger_Fischer_zur_Maskenpflicht_an_Schulen
„Völlig klar – was wir erleben, ist verfassungswidrig“. Verstößt die Corona-Politik gegen das Grundgesetz? Um das zu klären, hat der Berliner Richter Pieter Schleiter Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Ein Gespräch über den Parlamentsvorbehalt – und die dubiose Rolle der Bundeskanzlerin. Mehr ...
Premiere! Ralf Ludwig über das Urteil Weimar, Urteil BVG Luftsicherheitsgesetz, Widerstandsrecht - Jeder Richter und jeder POLIZEI-Beamte hat die Würde des Menschen zu schützen. Der Staat darf die Menschen nicht zu Objekten seines Handels machen. Die von den Landesregierungen und von der Bundesregierung durchgeführten Maßmahmen sind gegen eine Grundsatzurteil der Bundesverfassungsgerichtes und damit verfassungs- und rechtswidrig. Wenn der Staat machtübergreifende Dinge tut, wie in diesem Fall, dann haben alle Juristen die Pflicht dagegen vorzugehen. Wenn sie das nicht tun, verstoßen sie gegen die Berufsordnung und ihren Eid.
Corona-Schadensersatzklage – Rechtsanwalt Marcel Templin
KlagePATEN - Mund-Nasen-Masken juristisch betrachtet
10.03.2021 neu: Interview mit Ralf Ludwig Update zur Klage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung & mehr
28.02.2021 neu: Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz! (Eilantrag)
19.02.21 neu: Amtsgericht Weimar vs. Regierung - Kontaktbeschränkungen verfassungswidrig – Überlegungen zu dem Urteil des AG Weimar
Dr. Füllmich Rote Linie ist überschritten
Wichtige Gerichtsentscheidung in Weimar: Gerichtsurteil Weimar Jan2021_Auszug aus Parteigründung TeamFreiheit
Rechtsanwältin Renate Holzeisen über Klagen gegen den PCR-Test
Anwälte für Aufklärung - Dirk Sattelmaier im Gespräch
Rechtsanwalt Markus Haintz CoronaUrteile Vetternwirtschaft beim Bundesverfassungsgericht Widerstand – Die BRD hat mit Demokratie und Rechtsstaat nichts mehr zu tun, weil es keine Gewaltenteilung gibt. Die Obrigkeitshörigkeit und der Drehtüreffekt zwischen Politik, Wirtschaft und Bundesverfassungsgericht / Justiz im Allgemeinen zeigt dies offenkundig. Die Maske ist das Symbol der Unterdrückung. Die Maske darf nicht zur Gewohnheit werden. Die mediale Unterdrückung müssen wir durchbrechen.
Rechtsanwalt Markus Haintz bei Anwalt Demo vor dem Bundesverfassungsgericht
26.01.2021 neu: EILIGE MITTEILUNG VON BEATE BAHNER (ANWÄLTE FÜR AUFKLÄRUNG) (Siehe auch Offener Brief )
Corona-DiktaturPolizeistaatKritik-Unterdrückung Rechtsanwalt Markus Haintz im FMP Exklusiv
Karlsruhe Anwälte demonstrieren vor Verfassungsgericht gegen Einschränkungen der Grundrechte
Hotel Corona. Wieviel Lockdown geht noch
16.01.2021 neu: Arbeitgeber darf kein PCR Test anordnen, Maskenbefreiungsatteste müssen keine Diagnose enthalten
Wir machen auf - rechtliche Fragen - für alle Geschäftsleute wichtig, die vorhaben ihr Geschäft trotz Lockdown zu öffnen
Rechtsanwältin Beate Bahner: "Wir machen auf!" – Wie ist die Rechtslage?
10.01.2021 neu: Dr. Reiner Fuellmich-Klage in NY ist eingereicht – Neuer Betrugsverdacht. Der zukünftige PCR-Test, mit nur 25-facher Multiplikation, wird viel weniger Positive erbringen und kann als Nachweis dafür eingesetzt werden, daß die bereits statt gefundenen m-RNA-Impfungen erfolgreich sind. Da ein portugiesisches Gericht bereits zu der Erkenntnis kam, daß der PCR-Test keine Krankheit oder Infektion nachweisen kann, wurde bereits ein Eilantrag für eine Klage mit dem Hinweis auf dieses Urteil in den USA eingereicht. Da US-Gerichte wesentlich gründlicher bei der Beweisaufnahme arbeitenm dürfte es zu einer sachkundigen Entscheidung kommen. In der BRD hingegen wird bisher Rechtsbeugung betrieben, die sich jedoch ändern dürfte, da die Beweislast immer größer wird. Da die Richterschaft seit Bismarck sehr obrigkeitshörig eingeschworen ist, bedarf es Richtern mit Zivilcourage, damit sich auch in der BRD etwas tut und ein Beweisrecht eingeführt wird. Die Richterschaft scheint in der gleichen Schock-Denk-Starre zu sein wie die gesamte Bevölkerung. Doch nun kommen die Fakten des PCR-Tests auf den Tisch. Juristisch stehen wir vor der Frage, haben wir ein neues 1933 mit Verlust des Rechtsstaates oder nicht. Und falls nein, dann bleibt nur GG Artikel 22,4.
Rechtsanwältin Beate Bahner in Karlsruhe – Warnung vor Polizeistaat und Masken. Man nimmt uns die Luft zum Atmen. Bis 2022 ist der Lockdown angekündigt. Falls sich nicht mehr Leute dagegen wehren wird es so kommen. Die gesamte Corona-Geschichte ist der größte Betrug an der Menschheit, den es jemals gegeben hat. Faszinierend ist, daß 80 – 90 % der Leute diese Lügen glauben. Die Menschen müssen begreifen, daß sie sich als gesunde Menschen in Quarantäne begeben und unbegründet hohe Bußgelder bezahlen müssen. Die Menschen müssen begreifen, daß sie von Psychiatrie oder Gefängnis bedroht werden, falls sie die neuen Spielregeln nicht einhalten. Und das ohne medizinischen Grund. Es ist nicht berechtigt 99 % der Menschen, die nicht krank sind, weg zu sperren und sie wirtschaftlich zu ruinieren.
AfA Jahresrückblick - Teil 1 – Infektionsschutzgesetz
AfA Jahresrückblick - Teil 2 - Demo
04.01.2021 neu: Mit diesem Textgenerator können Sie für sich und die zu betreuenden Menschen einen Widerspruch gegen die Impfung erstellen: Musterschreiben: Widerspruch zur Impfung im Plege- / Seniorenheim
Dirk Sattelmaier im Gespräch – Zu der am 05.12.2020 getroffenen Entscheidung des Bundesverfas-sungsgerichtes. Alle regierungskritischen Versammlungen können ab sofort aufgrund einer abstrakten Gefahrenlage verboten werden.
Richter bezeichnet Lockdown als „katastrophale Fehlentscheidung“
29.12.2020 neu: Anwälte zu Corona-Sammelklage Staat muss Schadensersatz an Unternehmer leisten
RA Dr. Reiner Fuellmich Interview 14.12.2020
Kippt er den Corona-Notstand Richter legt Verfassungsklage ein!
Neues IfSG - Anwälte schlagen Alarm – Trotzdem dieser offene Brief an alle Bundestagsabgeordneten vor der Abstimmung geschickt wurde, hat der Bundestag mit großer Mehrheit diesen neuen Gesetz zugestimmt. Hören Sie sich an, welche Verfassungswidrigkeit besteht. Seien Sie darüber informiert welcher Machthebel mit diesem Gesetz geschaffen wurde, um die Grund- und Menschenrechte willkürlich außer Kraft gesetzt werden können. Die Würde des Menschen und die anderen Grundrechte wurden abgeschafft. Wehrten den Anfängen!!!! Anwälte demonstrieren vor BVerfG. Ab 12 Uhr Livestream
Wie aus dem nachfolgenden Beitrag der Rechtsanwälte zu entnehmen ist, wurde die grundgesetzlich verbriefte Demokratie (die direkte Einflussnahme des Volkes in Form von Versammlungen) ausgehebelt. Für die Transformation in die faschistische Diktatur ist nun Tür und Tor geöffnet. - Erkenne die Anfänge und Zusammenhänge. - Wie man in den Denkweisen der Anwälte erkennen kann, bedeutet „Jura zu studieren“ zugleich eine Dogmatisierung. Diese kritischen Anwälte sind so geeicht, daß sie denken, sie wären in einem Rechtsstaat. Mehr hier: Klagepaten TV #18 Skandal-Entscheidung aus Karlsruhe! Ralf Ludwig spricht mit Friedemann Däblitz
Klagepaten TV #19 Unter Generalverdacht Schulen Kitas geschlossen! Tina Romdhani, Ulrike Petersen
Klagepaten TV #20 Gekündigt - was nun Deine Rechte im Falle einer Kündigung! Romdhani & Becker
22.11.2020 neu: Offener Brief der Anwälte für Aufklärung vom 5.11.2020
20.10.2020: Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans-Jürgen Papier warnt: «Auch wer die Gesundheit der Bevölkerung schützen will, darf nicht beliebig in die Grundrechte eingreifen». Die Politik muss die Massstäbe ihres Handelns offenlegen, einen naturwissenschaftlichen Automatismus gibt es nicht, das Parlament sollte aus dem Dämmerschlaf erwachen: Papier kritisiert die Schieflagen in der politischen Debatte um das Coronavirus. Mehr …
15.10.2020 neu: Money Talks II – corona-schadensersatzklage.de
Akte Schleswig-Holstein (Anwälte für Aufklärung)
Anwalt Markus Haintz zu staatlichen Corona-Maßnahmen Das ist faktisch Kindesmisshandlung!
Es geht in Richtung einer Hygiene-Diktatur - Markus Haintz Interview
Ein Anwalt klärt auf - Es gibt keine Maskenpflicht !
Ralf Ludwig - Anwälte für Aufklärung - Corona aus Sicht des Juristen - 04.08.2020
Ist Andreas Geisel Verfassungsfeind Regime-Schikanen gegen Freiheitsbewegung
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