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Europäischer Gerichtshof  (EuGH)


12.11.2023: Löbauer Anwältin schreibt mit Prozess um 5,90 Euro EU-Rechtsgeschichte. Eine Frau verlangte ihre Patientenakte. Dafür verlangte die Uniklinik Dresden eine Gebühr. Eine Anwältin aus Löbau ging dagegen vor. Das Urteil des EuGH eröffnet Patienten mehr Rechte als bislang gedacht.
Manchmal reicht schon ein Kleckerbetrag von 5,90 Euro, um eine Riesenwelle zu machen. Ein genau um diesen Betrag geführter Rechtsstreit nämlich setzte eine Entwicklung in Gang, die durch höchstrichterliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nun juristisch gewissermaßen in Stein gemeißelt ist. Angestoßen hatte dies ein Urteil, das die Löbauer Rechtsanwältin Antje Rehn für eine Mandantin vor dem Landgericht Dresden erwirkt hatte - und dieses Urteil wurde nun zu einem Präzedenzfall für ein Stück EU-Rechtsgeschichte.
Es geht dabei um die bei vielen Betroffenen ungeliebte, ja fast gefürchtete Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese EU-Verordnung regelt Sammlung, Schutz und Herausgabe personenbezogener Daten - dazu zählen freilich auch Patientendaten. Zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses hatte die auf Medizinrecht spezialisierte Rehn von einer Klinik im Auftrag ihrer Mandantin die Herausgabe deren Patientenakte gefordert. Doch für diese Dienstleistung verlangte die Klinik jenen Betrag von 5,90 Euro - und berief sich dabei auf eine Vorschrift aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Doch Anwältin Rehn pochte auf die kostenlose Herausgabe und berief sich auf die DSGVO. Darin ist geregelt, dass zumindest die Erst-Herausgabe an die auskunftsberechtigte Person kostenlos erfolgen muss. Das Landgericht Dresden folgte einst dieser Argumentation von Rehn, verurteilte die Klinik zur kostenlosen Herausgabe. Dieses Urteil, das im Ergebnis Patientenrechte stärkt, war damals das erste seiner Art in Deutschland.
Denn ein Patient könnte davor zurückschrecken, überhaupt einen Arzthaftungsprozess zu führen, wenn ihm allein schon durch die Herausgabe relevanter Patientenakten dabei hohe Kosten entstehen. Deshalb: Mag es auch nur um 5,90 Euro gegangen sein, Anwältin Rehn ging es um die grundsätzliche Bedeutung des Rechtsstreits, weil solche Kopien von Patientenakten je nach Umfang auch mehrere Hundert Euro kosten können. Mehr …

26.09.2023: Tausende Türken zu Unrecht verurteilt. Weil sie eine Verschlüsselungs-App benutzt haben sollen, wurden Tausende Türken der Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe bezichtigt und von türkischen Gerichten verurteilt. Zu Unrecht, sagt nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Im Januar, bei der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, appellierte einer der Anwälte an die Richter: "Ihr Gericht hat oft gesagt, dass Gerechtigkeit nicht nur hergestellt werden muss, sondern dass man auch sehen muss, dass Gerechtigkeit hergestellt wurde." Tatsächlich hat der EGMR jetzt für viele türkische Verurteilte etwas Gerechtigkeit hergestellt. So geht es nicht, sagte die Große Kammer, das oberste Richtergremium: Nur weil jemand die Messenger-App namens ByLock App zum Senden verschlüsselter Nachrichten benutzt haben soll, könne man ihn nicht als Anhänger der verbotenen Gülen-Organisation verurteilen. Mehr … (Frage der Redaktion: Wie kann es ein, dass sich der EuGH bei einen Nicht-EU-Staat für zuständig erklärt und Urteile spricht?)

25.09.2023: Migranten sollen nur noch an den EU-Außengrenzen abgewiesen dürfen. EuGH verbietet Zurückweisungen an EU-Binnengrenzen: »Alle Tore stehen offen«. Ein neues Urteil der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) folgt dem Antrag von Asylrechtsgruppen und verlangt, dass auch illegale Migranten an den EU-Binnengrenzen nicht mehr abgewiesen werden dürfen. Deutsche Grenzkontrollen werden damit sinnlos.
Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) muss die Bundesrepublik Deutschland jeden illegal eingereisten Ausländer aufnehmen und darf ihn nicht in das EU-Land, aus dem er die Grenze überschritten hat, zurückweisen. Damit sind die Kontrollen an den EU-Binnengrenzen zu beispielsweise Polen oder Tschechien, um illegale Zuwanderer abzuweisen, rechtswidrig. Abgewiesen dürfen die Migranten nur an den EU-Außengrenzen. Eine souveräne Entscheidung darf die Bundesrepublik Deutschland in dieser Sache nicht treffen, weil die BRD einen Teil seiner Souveränität zugunsten der Europäischen Union aufgegeben hat. Damit gilt zumindest vorerst das Urteil des EuGH. Mehr …

06.09.2023: Russischer Unternehmer: EU-Gericht kippt Sanktionsbeschluss. Seit mehr als einem Jahr verhängt die EU Sanktionen gegen russische Oligarchen. Aber ist das überhaupt zulässig? Nun hat das Gericht der EU weitere Urteile gesprochen. Das Gericht der EU hat eine Sanktionsentscheidung der Europäischen Union gegen einen russischen Geschäftsmann teilweise gekippt, mehrere andere Klagen gegen Sanktionen sind allerdings abgewiesen worden. Das teilten die Richter heute in Luxemburg mit.
Die EU hatte die Strafmaßnahmen gegen Aleksandr Schulgin damit begründet, dass er Geschäftsführer einer russischen Plattform für Elektrohandel sei. Damit sei er in Bereichen tätig, die Russland als wichtige Einnahmequelle dienten. Er habe im Februar 2022 an einem Treffen von Oligarchen mit Präsident Wladimir Putin teilgenommen. Ihm wird deshalb vorgeworfen, politische Maßnahmen zu unterstützen, die die territoriale Souveränität der Ukraine bedrohten. Schulgin focht die Sanktionen vor dem Gericht der EU an. Die Richter gaben ihm teilweise Recht. Der Rat der Europäischen Union habe nicht belegen können, warum Schulgin auch nach seinem Rückzug von der Geschäftsführung weiterhin als einflussreicher Geschäftsmann einzustufen sei. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden. Solange bleibe die Sanktion in Kraft, hieß es in dem Urteil.
Weitere Klagen abgewiesen. Die übrigen Klagen anderer Russen wies das Gericht allerdings ab
– unter anderem die Klage des Oligarchen Dmitri Pumpjanski und seiner Ehefrau. Auch wenn Dmitri Pumpjanski an den militärischen Angriffshandlungen in der Ukraine nicht unmittelbar beteiligt gewesen sei, sei er in der Gas- und Ölindustrie tätig, die der russischen Regierung als wichtige Einnahmequelle dienten, entschieden die Richter. Seine Ehefrau sei mit ihm geschäftlich verbunden, weil sie Vorsitzende der zum Unternehmen gehörenden Stiftung sei. Das Ehepaar hatte geltend gemacht, dass die Strafmaßnahmen aus ihrer Sicht eine willkürliche und unverhältnismäßige Einschränkung ihrer Grundrechte darstellten. Dem folgten die Richter nicht. Mehr …

22.06.2023: EuGH-Urteil: Ungarn verstößt mit Asylregel gegen EU-Recht. Ungarn verstößt laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit einer weiteren Asylregel gegen geltendes EU-Recht. Die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, sei übermäßig erschwert worden, entschied heute in Luxemburg das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU).
Hintergrund der aktuellen Entscheidung ist ein Gesetz, das Ungarn 2020 während der Corona-Krise erließ. Laut Gesetz mussten bestimmte Angehörige von Drittstaaten und Staatenlose für einen Asylantrag ein Vorverfahren durchlaufen. Die Betroffenen sollten in die ungarischen Botschaften in Belgrad oder Kiew, um dort persönlich eine Absichtserklärung für den Antrag auf Asyl abzugeben. Anschließend konnten die ungarischen Behörden entscheiden, ob sie den Schutzsuchenden die Einreise nach Ungarn genehmigen, um dort einen Antrag auf Asyl zu stellen.
Die EU-Kommission sah in dieser Regelung einen Verstoß gegen das EU-Recht und verklagte Ungarn. Der EuGH gab der EU-Kommission nun recht: Mit der Regelung werde den Betroffenen das Recht vorenthalten, in Ungarn um Asyl nachzusuchen. Eine solche vorherige Absichtserklärung sei im EU-Recht nicht vorgesehen und gewähre keinen effektiven und schnellen Zugang zum Asylverfahren. Die Maßnahme eignete sich auch nicht, um die Corona-Krise einzudämmen, entschieden die Richter. Mehr …

27.05.2023:  Milliardär George Soros: Die Parallelmacht im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die emotionale Wirkung von Berichten über reale oder inszenierte Verletzungen von Menschenrechten sollte nicht unterschätzt werden. Sie können die Rechtfertigung für einen Krieg darstellen.
Groteske Horrorkampagnen gegen die jeweiligen Präsidenten bereiten oft den Weg für Angriffe auf Staaten vor. Dabei spielen humanitäre Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) eine besondere Rolle. Als angeblich "neutrale" Beobachter von Verfolgungen und Repression liefern sie die Anschuldigungen und bringen sie vor internationale Gerichte, etwa in Straßburg und Den Haag. Dort bearbeiten und verurteilen dann spezielle Richter diese Fälle, die normalerweise wegen Befangenheit zurücktreten müssten.
Sie sind in ein stetig wachsendes Netzwerk eingebunden, an dessen Spitze ein Finanzspekulant und Milliardär ungarischer Herkunft – George Soros – steht. Mit der "Hilfe" von Millionenspenden seiner Stiftung Open Society Foundation finanziert er diesen "Menschenrechtsapparat" weltweit. Er konstruiert damit eine politische Parallelmacht ohne jegliche demokratische Legitimation in den internationalen Institutionen. Sein Netzwerk wirkt auch im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bis hinein in die Strukturen des Europarates, den er regelmäßig mit Millionenspenden versorgt.
Soros Bekenntnis, "in Brüssel arbeitet die Open Society dafür, dass die Werte der offenen Gesellschaft im Mittelpunkt der Aktivitäten der Europäischen Union stehen" lässt tief blicken und sollte alarmieren. Beeinflussen seine politischen Vorgaben bereits die Politik der Europäischen Union (EU)? Ohne Zweifel spielt die Open Society Foundation auch in der Ukraine eine einflussreiche Rolle, wo sie nach eigenen Angaben seit 30 Jahren präsent ist.
Jedenfalls tolerieren die EU-Behörden seit über 10 Jahren die von Soros im Europäischen Menschenrechtsgerichtshof induzierten Interessenskonflikte, welche die Unabhängigkeit des Gerichts ausmanövrieren. Sie stehen im offenen Widerspruch zu den internationalen Rechtsnormen und zur Europäische Menschenrechtskonvention, die gemäß Artikel 21 der Konvention und Artikel 28 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs dessen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit eindeutig fordert.
Das Europäische Gericht für Menschenrechte in Straßburg. Eine im April veröffentlichte Follow-Up-Studie des Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit (EZRG) mit dem Titel "Die Unparteilichkeit des Europäischen Gerichts für Menschenrechte – Bedenken und Empfehlungen" untersuchte die Vorgänge am Europäischen Gerichtshof in Straßburg. Darin wird deutlich, dass eine systematische, hochfinanzierte Verflechtung mit der Menschenrechtslobby des Milliardärs George Soros in den letzten drei Jahren weiter zugenommen hat. Bereits 2020 hatten die Autoren mit einer ersten Untersuchung den Europarat und das Europaparlament auf diese Entwicklung hingewiesen. In dem aktuellen Text heißt es wörtlich: "Unser neuer Bericht stellt jedoch fest, dass Fälle von Interessenkonflikten zwischen Richtern und NGOs bestehen bleiben und sogar zugenommen haben. Allein in den letzten drei Jahren, von 2020 bis Ende 2022, stellte das Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit 54 Situationen von Interessenskonflikten fest, 18 davon spielten sogar bei Urteilen der Großen Kammer eine Rolle. Das sind die wichtigsten Entscheidungen des Europäischen Gerichts für Menschenrechte."
Und weiter: "Diese Konflikte betreffen 12 der 46 EGMR-Richter. Sie haben 54 Mal an Gerichtsverfahren  teilgenommen, die von der Stiftung (Open Society) oder einer NGO vorgelegt oder unterstützt wurden, die sie (selbst) gegründet, geleitet oder mit der sie zuvor zusammengearbeitet hatten. Dabei handelt es sich um Amnesty International, Human Rights Watch, die Open Society Foundation, Interights, ein Helsinki-Komitee oder eine Helsinki-Stiftung, A.I.R.E. Zentrum und die Internationale Juristenkommission." Zwölf dieser Richter sind eng mit der Open Society von George Soros verbunden, sechs von ihnen sind sogar ehemalige nationale und internationale Führungspersönlichkeiten des Netzwerkes. Mehr …

12.01.2023:  EuGH-Urteil: Bürger müssen wissen, wohin ihre Daten wandern. Jeder hat das Recht, zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden. Dies hat der Europäische Gerichtshof betont – mit Einschränkungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Grundsatz der Transparenz aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verdeutlicht. Jeder habe das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Informationen weitergegeben wurden, erläutern die Luxemburger Richter in einem Urteil vom Donnerstag. Dieser Anspruch gilt aber nicht absolut: Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche kann sich darauf beschränken, nur die Kategorien von Empfängern mitzuteilen, wenn diese nicht einzeln identifizierbar sind. Ein Antrag darf auch nicht "offenkundig unbegründet oder exzessiv" sein.
Mitteilsame Post in Österreich. Der Oberste Gerichtshof Österreichs hatte den Fall (Az.: C-154/21) dem EuGH vorgelegt. Ein Bürger ersuchte demnach die Österreichische Post, ihm mitzuteilen, gegenüber welchen Empfängern sie seine personenbezogenen Daten offengelegt habe. Er berief sich dabei auf die DSGVO, die ein entsprechendes Recht prinzipiell vorsieht. Dabei hat der Gesetzgeber auch eine schematische, nur nach Kategorien unterscheidende Darstellung ins Spiel gebracht. Mehr …

Dürfen Firmen Konkurrenz wegen Datenschutz verklagen? Es geht um heikle Daten zur Gesundheit: Dürfen nur Verbraucher vor Gericht ziehen, wenn sie einen zu laxen Umgang fürchten - oder auch ein Konkurrent? Die Zivilrichter am BGH haben sich das angeschaut. Karlsruhe - Ob Konkurrenten wegen möglicher Datenschutzverstöße von Unternehmen vor Gericht ziehen dürfen, muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe setzte am Donnerstag zwei Verfahren aus, um den Sachverhalt in Luxemburg prüfen zu lassen. Dabei geht es vor allem darum, ob die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nationalen Regelungen entgegensteht, die Mitbewerbern ein solches Klagerecht bei angenommenen Datenschutzverstößen einräumen. (Az. I ZR 222/19 u.a.) Die Frage sei besonders interessant, weil gerade Unternehmen Rechte mit Nachdruck verfolgten, sagte der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats, Thomas Koch. Ist ein Mensch konkret betroffen, kann er ohnehin klagen. Ob auch Verbraucherschutzverbände ohne einen direkt Betroffenen ein allgemeines Klagerecht haben, wird in einem separaten Verfahren am BGH geklärt - auch hierzu läuft eine Anfrage beim EuGH. Mehr …

01.08.2022: EuGH-Urteil: Sofort Kindergeld für EU-Ausländer. Der Europäische Gerichtshof verurteilt Deutschland zur sofortigen Zahlung von Kindergeld an EU-Ausländer, wenn sie sich in Deutschland dauerhaft niederlassen. Für manche Bürger ärmerer EU-Staaten sind deutsche Sozialleistungen durchaus attraktiv. Auch das Kindergeld. Als sich vor Jahren die Nachricht verbreitete, dass hierzulande auch dann für die Kinder von hier lebenden EU- ausländern deutsches Kindergeld gezahlt wird, wenn diese Kinder nicht hier leben, stiegen die entsprechenden Ausgaben deutlich. Um einem Kindergeld-Tourismus etwas Einhalt zu gebieten, galt in Deutschland seit 2019 die Regel, dass in den ersten drei Monaten des Aufenthalts in Deutschand nur dann Kindergeld gezahlt werde, wenn mindestens ein Elternteil hierzulande ein Erwerbseinkommen beziehe. Diese Regel orientierte sich an der Drei-Monats-Frist, in der EU-Ausländer auch kein Recht auf den Bezug von Hartz-IV-Leistungen haben. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass Deutschland Eltern aus anderen EU-Staaten während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts nicht so einfach vom Kindergeldbezug ausschließen darf. Für den Anspruch auf Kindergeld reiche es demnach aus, dass EU-Ausländer sich dauerhaft in Deutschland niederlassen. Im Streitfall habe eine Frau aus Bulgarien, die kein Erwerbseinkommen bezog, im ersten Vierteljahr ihres Aufenthalts Kindergeld beantragt. Die Familienkasse hätte die Zahlung verweigert, das Finanzgericht Bremen habe im folgenden Rechtsstreit die Frage nach der Frist EuGH vorgelegt. Dieser hätte nun auf eine Gleichbehandlung ausländischer EU-Bürger mit Inländern bestanden, denn Deutsche, die im Ausland gelebt hatten, bekämen bei einer Rückkehr das Kindergeld auch sofort ausgezahlt. Nach EU-Recht dürfe zwar bei der Sozialhilfe eine Frist gesetzt werden, doch das Kindergeld sei keine Sozialhilfeleistung. Es diene schließlich nicht der Sicherstellung des Lebensunterhalts, sondern dem Ausgleich von Familienlasten. Mehr …

18.05.2022: Selbst der Europäische Gerichthof will einen fairen Wettbewerb. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist sozialer als sein Ruf – auch wenn es um den Schutz der Löhne geht. Die EU hat «die Kritik an einer schrankenlosen Dienstleistungsfreiheit aufgenommen und den Schutz vor Sozialdumping punktuell verstärkt». Bei deren Umsetzung müsse nun auch das im «Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV» verankerte Ziel eines angemessenen sozialen Schutzes beachtet werden. Diesen Gesinnungswandel attestiert Kurt Pärli der EU in einer neuen Studie «EU-Entsenderecht zwischen Markt und Sozialschutz». Pärli ist Professor für soziales Privatrecht der Universität Basel. Es gilt offensichtlich nicht mehr freie Fahrt für grenzüberschreitende Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt, der zu Lohndumping geradezu einlud.  Die EU hat mit der Reform der Entsenderichtlinie für Arbeitnehmende Lehren gezogen, nachdem die Richter des EuGH mit mehreren Urteilen die Gewerkschaften verärgert hatten. Die Urteile häuften sich, seit sich die EU nach Osten erweiterte, wo das Lohnniveau viel tiefer liegt als in den meisten West-EU-Staaten. Mehr …

30.01.2022: „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als Kindesmissbrauch klassifiziert“. Groß angelegte Werbekampagne „GENUG TRÄNEN“ zum Schutz vor psychischem Missbrauch. Ziel: Wiederherstellung des Kontakts zwischen Eltern und Kindern nach vorausgegangenem (staatlich erzwungenem) Bindungsabbruch. Mehr …

14.12.2021: Erfolg für Familie mit zwei Müttern. Kann ein Kind zwei Mütter haben? Was in der Praxis häufig bereits gelebt wird, ist eine juristische Grauzone. Vor dem Europäischen Gerichtshof feierten nun zwei Frauen einen Erfolg. Ihre gemeinsame Tochter bekommt einen Pass. Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Familien mit zwei gleichgeschlechtlichen Elternteilen gestärkt. Konkret befassten sich die Richter mit dem Fall von zwei miteinander verheirateten Frauen, die beide als Mütter in die Geburtsurkunde eines Kindes eingetragen sind. Dazu stellten die Richter fest: Eine von einem EU-Staat anerkannte Beziehung zwischen Kind und Eltern muss auch von allen anderen EU-Staaten anerkannt werden. Dafür reicht die rechtliche Elternschaft aus. Ob es sich auch um den leiblichen Elternteil handelt, spielt keine Rolle. Mehr … 

23.11.2021: Gelder eingefroren: Hamas bleibt auf Liste terroristischer Organisationen.     Die Strafmaßnahmen der EU gegen die radikal-islamische Hamas sind laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dienstag mit EU-Recht vereinbar. Mehr … 

16.11.2021: EuGH kassiert Ungarns "Stop Soros"-Gesetz. Das sogenannte "Stop Soros"-Gesetz in Ungarn kriminalisiert Flüchtlinghelfer, die Migranten helfen, Asylanträge zu stellen. Nun hat der Europäische Gerichtshof geurteilt: Das Land verstößt damit gegen geltendes EU-Recht. Seit Jahren fährt Ungarns Regierungschef Viktor Orban einen strikten Anti-Migrations-Kurs. Der Europäische Gerichtshof hat ihm deshalb schon häufiger die Grenzen aufgezeigt. Nun folgt ein weiteres Urteil gegen die Politik des Rechtsnationalisten: Das sogenannte "Stop-Soros-Gesetz" verstoße gegen EU-Recht, so die Richter in Luxemburg. Mehr … 

08.09.2021: Das ist der Hammer: EuGH erklärt Schiedsverfahren im Rahmen des Energiecharta-Vertrags für illegal. Seit Jahren herrscht in der EU ein juristischer und politischer Streit über Schiedsverfahren, die von europäischen Investoren genutzt werden, um Mitgliedsstaaten der EU zu verklagen. Dabei geht es etwa um die Liberalisierung des Gesundheitssystems der Slowakei, den Kohleausstieg in den Niederlanden oder den Atomausstieg in Deutschland. In all diesen Fällen entschieden sich europäische Investoren dafür, die Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen, weil sie ihre Gewinne durch neue gesetzliche Regelungen beinträchtigt sahen. Die Gründe, warum Investoren private Schiedsgerichte regulären Gerichten vorziehen, liegen auf der Hand: Mehr Schadensersatz und weniger Transparenz für die Öffentlichkeit während des Verfahrens. Doch diesem Spiel schiebt der Europäische Gerichtshof nun für den Energiesektor einen Riegel vor. Mehr …

27.01.21 Europäischer Gerichtshof: Verbot von „Zwangsimpfung“? Der Europarat (nicht zu verwechseln mit der EU), zu der alle europäischen Staaten außer Weißrussland, dem Kosovo und dem Vatikan gehören, der Pate für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist, hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/2021 u.a. beschlossen, dass niemand gegen seinen Willen unter Druck geimpft werden darf. Die 47 Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, vor der Impfung bekannt zu geben, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dass nicht geimpfte Personen nicht diskriminiert werden dürfen. Ausdrücklich verboten ist auch die Diskriminierung bei bestehenden Gesundheitsrisiken oder wenn eine „Person“ nicht geimpft werden möchte. Impfstoffhersteller sind verpflichtet, alle Informationen über die Sicherheit von Impfstoffen zu veröffentlichen. Mit dieser Resolution hat Europas größte Menschenrechts-Organisation nun Standards und Verpflichtungen festgelegt und völkerrechtliche Richtlinien erarbeitet, die von allen 47 Mitgliedsstaaten, auch von der EU als Organisation, angewendet werden müssen. Diskri-minierungen, zum Beispiel am Arbeitsplatz oder Reiseverbote für „Ungeimpfte“, sind damit rechtlich ausgeschlossen. Seit dem 27. Januar hat kein einziger Politiker darüber gesprochen, und das aus gutem Grund. Sie wollen, dass die Leute vergessen, dass es nicht verpflichtend ist und sich selbst, „freiwillig“ impfen lassen. Das Handeln gegen die Resolution 2361/2021 ist eindeutig ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und es wird gegen jeden Einzelnen Politiker, Beamten, Arzt und alle weiteren Erfüllungs-gehilfen, die gegen den freien Willen eines Menschen („geschützte Person“) eine „Zwangsimpfung“ durchzusetzen versuchen, ein internationales Strafverfahren eingeleitet. Ein wichtiger Hinweis ist, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht verjähren (VStGB § 5 Unverjährbarkeit)! Mehr … 

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