Gerichtsverfahren zur Aufarbeitung der Plandemie
22.08.2023: "Unbegründet" – Richterin lehnt Klage gegen AstraZeneca ab. Aufgrund eines Hörschadens infolge der COVID-19-Impfung klagte eine Zahnärztin vor dem Landgericht Mainz gegen den Pharmakonzern AstraZeneca auf Schadensersatz. Die Richterin lehnte die Klage am Montag als unbegründet ab. Eine Begründung ihrerseits blieb sie schuldig.
Das Landgericht Mainz hat eine Klage auf Schadensersatz infolge eines Impfschadens abgewiesen. Laut übereinstimmenden Medienberichten urteilte die Richterin, dass die Klage unbegründet sei. Ein Gutachten holte sie nicht ein. Die Kosten für das Verfahren wurden der Klägerin auferlegt. Bei der Klägerin handelt es sich um eine Zahnärztin, die sich im März 2021 den COVID-19-Impfstoff des britisch-schwedischen Pharmakonzerns AstraZeneca hatte verabreichen lassen und seitdem auf einem Ohr taub ist. Vor Gericht hatte sie mindestens 150.000 Euro Schadensersatz gefordert.
Eine Begründung für ihr Urteil gab die Richterin nicht. Diese werde aber schriftlich nachgereicht, wie es hieß. Mit ihrer Entscheidung folgte die Richterin der Forderung der beklagten Seite. Die Vertreter von AstraZeneca hatten argumentiert, dass Hörschäden bislang in keiner Studie als Nebenwirkung ihres Impfstoffes nachgewiesen worden seien. Eine außergerichtliche Einigung war nicht zustande gekommen.
Warnung des Anwalts vor der nächsten Pandemie. Das Landgericht Mainz beschäftigte sich mit dem Fall seit dem 26. Juni 2023. Die Klägerin gab vor Gericht an, dass sie direkt nach der Impfung ein Kribbeln in Fingern und ein Taubheitsgefühl im Gesicht verspürt habe. Der Hörschaden, der drei Tage nach der Impfung aufgetreten war, machte die Zahnärztin arbeitsunfähig und hält bis heute an. Die damals 40-Jährige hatte zur Altersgruppe gehört, für die die Empfehlung zur Einnahme von AstraZeneca später zurückgenommen worden war. Besonders Frauen unter 55 Jahren gehörten zur Risikogruppe für schwere gesundheitliche Schäden. Gegenüber dem SWR nannte die Klägerin das Urteil einen "Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen". Sie kündigte an, in Berufung zu gehen.
"Wenn mein Schaden schon nicht anerkannt wird, wie soll es dann anderen Betroffenen gehen? Mein Impfschaden ist offiziell anerkannt." Auch ihr Anwalt drückte sein Unverständnis über den "kurzen Prozess" aus, den die Richterin gemacht habe. Aus seiner Sicht hätte sie sich intensiver, mit dem Fall beschäftigen müssen. Man müsse im Blick behalten, dass es in Zukunft erneut zu Pandemien kommen werde, so der Anwalt. "Wenn jetzt wirklich dabei herauskommen sollte, es gibt keine Entschädigungen, die Leute werden im Stich gelassen, dann werden beim nächsten Mal bedauerlicherweise Leute nicht mehr mitmachen." Video und mehr …
17.08.2023: Gericht fordert Gutachten. Hat AstraZeneca zu spät über Nebenwirkungen seiner Corona-Impfung informiert? In einem Zivilverfahren vor dem OLG Bamberg um einen möglichen Impfschaden fordert eine Geschädigte 600.000 Euro Schmerzensgeld. Der Pharmakonzern lehnt jede Verantwortung ab. Im Zivilverfahren um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden vor dem Oberlandesgericht (OLG) im bayerischen Bamberg soll ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Es gehe um die Frage, ob der Impfstoffhersteller AstraZeneca wie von der Klägerin behauptet wegen „unzureichender Arzneimittelinformation“ haften solle, teilte das OLG am Montag, 14. August, mit. Die ursprünglich für diesen Tag anberaumte Urteilsverkündung wurde verschoben.
Fünf „kritische Tage“ auf der Intensivstation. „Das, was ich in den letzten zwei oder zweieinhalb Jahren erlebt habe, wünsche ich keinem“, sagte Ramona Klüglein dem ARD-„Morgenmagazin“ in einem am Tag der Verhandlung veröffentlichten Beitrag. Sie hatte sich im März 2021 mit dem damals einzig verfügbaren COVID-19-Impfstoff des britisch-schwedischen Unternehmens AstraZeneca impfen lassen. Im Anschluss hatte sie eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten und war ins Koma gefallen. Letztlich mussten ihr drei Meter Darm entfernt werden. Sie lag zehn Tage auf der Intensivstation, „davon waren fünf Tage sehr, sehr kritisch“, berichtete sie weiter. Die 33-Jährige wurde dem TV-Beitrag zufolge nicht über die Nebenwirkungen aufgeklärt. Ihr Impfschaden wurde staatlich anerkannt.
Erst einige Tage nach ihrer Impfung seien Berichte über Thrombosen in Zusammenhang mit der Verab-reichung des Impfstoffs bekannt geworden. Hier sieht ihr Anwalt, der Medizinrechtler Volker Loeschner, den Ansatz für die Klage. So habe AstraZeneca zum Zeitpunkt der Impfung falsch über Nebenwirkungen informiert. „Aus unserer Sicht ist es ein Risiko, das vielleicht nicht in allen Fällen auftaucht, aber so erheblich ist, dass der Patient auch von Anfang hätte darüber informiert werden müssen“, sagte der Jurist gegenüber der ARD. AstraZeneca lehnt einen Vergleich ab. Mehr …
Können Hersteller für Impfschäden jetzt doch haftbar gemacht werden? Klage gegen Astrazeneca. Carlos A. Gebauer ist Jurist, Buchautor und Mitglied der FDP. Im Gespräch mit Boris Reitschuster wies der Liberale erst vor wenigen Wochen auf einen Umstand hin, der die hundertfach vor deutschen Gerichten angestrengten Zivilklagen auf Entschädigung wegen eines erlittenen Impfschadens in eine ganz neue Richtung lenken könnte. Gebauer deutete in diesem Video-Interview an, dass die behandelnden Ärzte – zumindest fallweise – unzureichend oder gar nicht über mögliche Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt haben könnten.
Doch jetzt könnte auch den Herstellern dieser Stoffe neues Ungemach drohen. Und zwar aus genau den Gründen, die der FDP-Politiker bereits genannt hatte. Vor dem Oberlandesgericht Bamberg wird aktuell die Berufung einer Klägerin verhandelt, die von Astrazeneca Schmerzensgeld und Schadensersatz in Höhe bis zu 600.000 Euro verlangt.
In erster Instanz hat das Landgericht Hof diese Forderung noch zurückgewiesen. Die Richter in Bamberg scheinen den Fall nun aber zumindest in Teilen anders zu bewerten. Anstatt der Frage, ob der Impfstoff „fehlerhaft“ war oder ist, stellt das Gericht in einem sogenannten Hinweisbeschluss einen anderen Aspekt in den Mittelpunkt. Das Fachportal „LTO“ zitiert daraus wie folgt: „Der Senat geht derzeit davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Impfstoff der Beklagten geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation der Beklagten dargestellt gewesen wäre.“ Mehr …
15.08.2023: Was muss eine demokratisch funktionierende Gesellschaft jetzt fordern? - Die Aufarbeitung der Corona-Plandemie. Das Verbrechen gegen die Menschheit und Freiheitsrechte der Menschen sowie die Wahrheit müssen ans Licht der Öffentlichkeit, damit sowohl eine psychische, soziologische, gesellschaftliche wie rechtliche Heilung eintreten kann.
Ob eine medizinisch-gesundheitliche Heilung jemals eintreten kann ist ungewiss. Gewiss hingegen ist: mRNA-Genspritzen und sonstige Verabreichungsformen gehören verboten. Genauso wie jegliche Forschung an Biowaffen. Hierfür muss sich jeder klardenke Mensch einsetzen, damit dieses Ziel erreicht werden kann.
Die Wege über die Gerichte sind hierfür lang, sehr lang und oftmals zu lang. Ein Strafgericht nach dem Modell Nürnberg 2.0 muss her, damit die Verfahrenswege verkürzt werden und die Verbrecher nicht mit juristischen Tricks und Schmierereien straffrei ausgehen. Weiter oben werden wir im zeitlichen Verlauf sehen welche Möglichkeiten und Verfahren möglich werden / wurden.
29.06.2023: Impfgeschädigte benötigen Prozesskostenhilfe, bei BioNTech übernimmt der Steuerzahler. Der Anwalt einer impfgeschädigten jungen Frau nach COVID-Impfung informiert über diesbezügliche Erfahrungen. Nach etlichen bürokratischen Hürden gibt es nun zumindest einen zu 100 Prozent anerkannten Impfschaden. In Nordrhein-Westfalen sind aktuell noch mehr als 1.000 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens in Bearbeitung.
Juristisch musste nach entsprechender Klageeinreichung durch die Mutter geklärt werden, ob die diagnostizierte äußerst seltene Form der Myasthenia Gravis, einer Autoimmunerkrankung, bei der die Verbindungen zwischen Nerven und Muskeln nicht mehr funktionieren, im Zusammenhang mit ihrer zweimaligen COVID-Impfung mit dem Wirkstoff des Unternehmens BioNTech steht. Der Anwalt der Familie informierte nun über Details des Gerichtsverfahrens:
Der Alltag der mittlerweile Volljährigen sieht laut dem WDR-Beitrag folgendermaßen aus: "Kurz nach der Impfung hat die 17-Jährige Beschwerden, die von Medizinern als normale Reaktion eingestuft werden. Nach der zweiten Impfung aber reagiert Selins Körper so massiv, dass sie ins Krankenhaus muss. Seit Dezember pendelt Selin zwischen Solingen und dem Uniklinikum Essen hin und her. Nur mit Blutwäschen und hochdosierten Medikamenten kann sie derzeit überleben."
Zudem ist sie permanent auf einen Rollstuhl angewiesen. Rechtsanwalt Tobias Ulbrich informierte am 25. Juni auf seinem Twitter-Kanal über seine jüngsten Erfahrungen im laufenden Verfahren mit dem Pharmariesen aus Mainz: "Selin, die von uns vertreten wird, musste beim Landgericht Wuppertal Prozesskostenhilfe beantragen. Diese ist in Deutschland auf einen Streitwert von 50.000 EUR bei reduzierten Gebühren gedeckelt. Selins Ansprüche dürften aber über 400.000 EUR hinausgehen, da ihr junges Leben mit 100 Prozent anerkanntem Impfschaden und Schwerbehinderung ruiniert ist."
Demgegenüber sehe es auf der Beklagtenseite vollkommen anders aus. Das Unternehmen BioNTech erhalte "vertragsgemäß von der Bundesrepublik Deutschland die Anwälte gestellt und voll bezahlt, und zwar unbegrenzt", so Ulbrich in seinem Beitrag weiter. Spitz formuliert stellt der Anwalt provokativ fest: "Das koordinierende Gesundheitsministerium muss zudem mit Rat und Tat aktiv zur Klageabweisung unterstützend tätig sein. In Deutschland muss man also auf der Täterseite stehen, um volle Unterstützung von Karl Lauterbach zu erhalten, während dort fleißig daran mitgewirkt wird, dass die Klagen abgewiesen werden." Mehr … https://freede.tech/inland/173959-impfgeschaedigte-benoetigen-prozesskostenhilfe-bei-biontech/
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