Ist die BRD ein Rechtsstaat? - Fragen zur Rechtstaatlichkeit
08.12.2024: Versagt die Justiz, wenn Politiker wie Robert Habeck Strafantrag stellen? Was bewegt Staatsanwaltschaften dazu, Ermittlungen in Bagatellfällen aufzunehmen und Polizeibeamte anzuweisen, Ministern ein Formular zwecks Stellung eines Strafantrags zu schicken?
Und wieder beantragte ein Staatsanwalt – dieses Mal in Bayern – eine Hausdurchsuchung bei Stefan Niehoff, der von seinem Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit Gebrauch gemacht hat. Und wieder wird der Hausdurchsuchungsbeschluss von einer Richterin erlassen, mit der Folge, dass morgens um 6 Uhr 15 mehrere Polizeibeamten vor der Tür eines unbescholtenen Bürgers stehen, um seine Wohnung zu durchsuchen.
Hausdurchsuchungen finden in einem Verfahrensstadium statt, in dem die Aufklärung einer potenziellen Straftat im Vordergrund steht, richten sich mithin gegen potenzielle Straftäter und beschränken daher den Schutz der Unschuldsvermutung. Deswegen sind sie nur unter engen Voraussetzungen (vgl. § 102 StPO und Art. 13 GG) zulässig und verhältnismäßig. So muss ein konkreter Anfangsverdacht auf eine Straftat vorliegen. Weiter kann eine Hausdurchsuchung zum „Zwecke der Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde“. So steht es in § 102 Strafprozessordnung (StPO). Mehr …
7.950 Euro Geldbuße für Rentnerin wegen migrationskritischem Kommentar. "Schöne neue Welt" oder einfach nur der normale Irrsinn? Täglich ist man als Medienkonsument mit Meldungen aus allen möglichen Themenbereichen konfrontiert, die man vor wenigen Jahren noch als Satire verbucht hätte. Wir präsentieren hier in loser Folge eine kleine Auswahl aktueller Fälle.
Beim Thema Migration sieht das Amtsgericht Düsseldorf keinen Spielraum für im Grundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit und differente Wahrnehmungen seitens der Bürger. Im jüngsten Fallbeispiel wurde eine 74-jährige Rentnerin laut Informationen des Portals Achgut für einen migrationskritischen Facebook-Kommentar zu einem Habeck-Zitat abgestraft. Zur Vorgeschichte heißt es: "Die Rentnerin hatte am 8. Oktober 2023 auf Facebook einen Artikel gesehen, in dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) abgebildet war und mit der Aussage 'Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken' zitiert wurde."
Die Angeklagte hat eine Rente von 1.600 Euro im Monat. Laut Achgut-Artikel wäre die Verhandlung auf auffällige Kürze angelegt gewesen, da "der Raumbelegung des Amtsgerichts zu entnehmen war, dass für den Prozess gegen die Rentnerin gerade mal 30 Minuten vorgesehen waren". Die Staatsanwältin samt anwesendem zweitem Kollegen argumentierte dann gegenüber der mündigen Bürgerin belehrend, dass diese mit ihrem Facebook-Kommentar "in einer Art, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, zum Hass aufgestachelt habe".
Der Facebook-Beitrag beinhaltete folgende Inhalte: "'Die Aussage von Habeck hat mich wütend gemacht', schilderte die 74-Jährige. Sie habe ihr ganzes Leben lang gearbeitet und nun kein Verständnis für die deutsche Migrationspolitik. 'Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger', schrieb sie daraufhin in ihrem Ärger unter den Artikel mit Habecks Bild und Zitat." Mehr …
07.12.2024: Kettensägen-Überfall auf junge Mutter: Das geschah wirklich! Diese Minuten wird Hättasch nie vergessen: Maskierte Polizisten sprengten die Tür des Hauses, in dem die junge Mutter mit ihrer kleinen Tochter schlief. Scharfschützen zielten auf die Familie. Der Grund für den dystopischen Überfall: Sachsens Behörden hatten eine angebliche Terrorzelle konstruiert - und Hellas Mann Kurt soll ihr angehören. Mittlerweile entwickelt sich der Fall um die sogenannten Sächsischen Separatisten zum Geheimdienstskandal. Jetzt hat Hella Hättasch ihr Schweigen gebrochen. Exklusiv bei AUF1 berichtet sie schonungslos über die Stunden des Polizeiüberfalls - und die Zeit danach, in der in ihrem Leben nichts mehr wie früher ist. Video …
Prozess gegen Walter Weber: Totalversagen der Staatsanwaltschaft. Der Hamburger Mediziner Walter Weber ist angeklagt, Gefälligkeitsmaskenatteste ausgestellt zu haben. Eine unrühmliche Rolle spielt hier die Staatsanwältin Caroline Schimpeler, die am 2. Dezember ihr Plädoyer gehalten, dabei aber versäumt hat, auch nur im Ansatz die Erkenntnisse aus 25 Prozesstagen einfließen zu lassen. Am Montag ist nun Urteilsverkündung.
Dem 80-Jährigen Mediziner Walter Weber wird zur Last gelegt, seit 2020 unrichtige Maskenbefreiungs-Atteste ausgestellt zu haben. Am 2. Dezember fand der 25. Prozesstag statt (siehe dazu den Transition-News-Bericht« Prozess gegen Walter Weber: Tschentscher und Schaade doch nicht vor Gericht – Urteilsverkündung wohl am Montag»). Und am selbigen hat die Staatsanwältin Caroline Schimpeler ihr Plädoyer gehalten, das im Wesentlichen eine Kopie der Anklageschrift darstellt. Dabei hat es Schimpeler geradezu «sträflich» unterlassen, sämtliche Erkenntnisse aus 25 Prozesstagen in das Plädoyer einfließen zu lassen.
So hat sie wider besseres Wissen behauptet, dass Weber seine Patienten hätte physisch untersuchen müssen, obwohl es eine solche Vorschrift nicht gab und auch nicht gibt. Und das, obwohl die Beteiligten des Verfahrens am 30. September durch Sven Lausen, neben Ivan Künnemann der Verteidiger von Weber, mit dem auf Richter und Staatsanwälte abzielenden Werk «Kommentar zur (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997» konfrontiert wurden. Daraus hatte Sven Lausen mehrere Seiten laut vorgelesen. Aus diesem Werk geht hervor, dass eine körperliche Untersuchung nicht nur nicht zwingend erforderlich ist, sondern Atteste und Diagnosen auch mittels E-Mail, per Post oder telefonisch gestellt werden können.
Weiter verkennt die Staatsanwältin, dass laut Hamburger Senatskanzlei bereits niederschwellige Symptome wie Atembeschwerden oder Unwohlsein ausgereicht haben, um sich selbst von der Maske zu befreien. Zum Aspekt der fehlenden Notwendigkeit einer physischen Untersuchung und von Vorerkrankungen siehe auch den Transition-News-Newsletter «Ärzte wie Weber und der gerichtliche Masken-Irrsinn».
Und damit nicht genug. Auch hat Schimpeler in ihrem Plädoyer 57 Fälle einzeln aufgeführt, in denen Weber unrichtige Maskenbefreiungsatteste ausgestellt haben soll. Dabei hat Schimpeler verschwiegen, dass die Verfahren gegen die Mediziner und deren Patienten auf einer «schwarzen Liste» mit Namen von unliebsamen Ärzten beruhen. Und hier wurde für die angeblichen Schuldnachweise nicht etwa auf tatsächliche Ermittlungen zurückgegriffen, sondern eben auf eine vom LKA Hamburg erstellte «schwarze Liste», die man auch als «Feindesliste» bezeichnen könnte und mit der man letztlich schlicht vorverurteilt hat. Mehr …
Kurzer Prozess nach Volksverhetzungs-Anklage. Die 74-jährige Rentnerin Doris G. ist für einen migrationskritischen Facebook-Kommentar zu einem Habeck-Zitat zu fast 8.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Im Prozess ging es auch um die „falsche“ politische Meinung der Angeklagten.
„Ich hoffe natürlich, dass ich nichts bezahlen muss. Oder gar ins Gefängnis muss“, sagte Doris G. am Freitagmittag auf die Frage eines TV-Reporters, was sie von ihrem Prozess am Amtsgericht Düsseldorf erwarte. Die Rentnerin hatte am 8. Oktober 2023 auf Facebook einen Artikel gesehen, in dem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) abgebildet war und mit der Aussage „Deutschland ist auf Zuwanderung angewiesen, um den Arbeitskräftebedarf zu decken“ zitiert wurde.
„Die Aussage von Habeck hat mich wütend gemacht“, schilderte die 74-Jährige. Sie habe ihr ganzes Leben lang gearbeitet und nun kein Verständnis für die deutsche Migrationspolitik. „Blablabla. Wir brauchen Fachkräfte und keine Asylanten, die sich hier nur ein schönes Leben machen wollen, ohne unsere Werte und Kultur zu respektieren. Schickt die, die hier sind, mal zum Arbeiten. Wir sind nicht auf Faulenzer und Schmarotzer angewiesen und schon gar nicht auf Messerkünstler und Vergewaltiger“, schrieb sie daraufhin in ihrem Ärger unter den Artikel mit Habecks Bild und Zitat.
Als ihr mitgeteilt wurde, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf sie deswegen wegen Volksverhetzung angeklagt hat, sei sie „erschrocken“ gewesen. Sie habe nur ihre politische Meinung kundtun wollen, erläuterte sie den Journalisten weiter. Jemanden aufzuhetzen, sei nie ihre Absicht gewesen. Auf Nachfrage von „achgut“ sagte ihr Verteidiger Dieter Kottirre, weder ihm noch seiner Mandantin sei mitgeteilt worden, wer die Anzeige gestellt hatte, die zu dieser Anklage und nun zum Prozess geführt hat. Mehr …
05.12.2024: Untersuchungshaft für Corona-Kritikerin: „Das war reine Schikane“. Bei Protesten während der sogenannten Corona-Pandemie reagierte die Behörde häufig mit einer Kriminalisierung. Oft lautete der Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder tätlicher Angriff auf Polizisten. So erging es auch Eike Lauterbach, die am 29. August 2020 bei der zweiten großen Querdenken-Demo in Berlin war. Obwohl die angebliche Tat schon vier Jahre zurückliegt und die Strafe erwartbar gering ausfiel, wurde sie am 15. Juni dieses Jahres für fast ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesperrt. Strafverteidiger Martin Kohlmann und seine Mandantin haben dafür nur eine Vermutung. Mehr …
30.11.2024: Versagt die Justiz, wenn ein ranghoher Politiker wie Robert Habeck Strafantrag stellt? Der Fall Niehoff zeige eine bedenkliche Entwicklung auf, so unsere Autorin, eine promovierte Richterin. Das Recht auf Meinungsfreiheit müsse stets gewahrt bleiben.
Und wieder beantragt ein Staatsanwalt – dieses Mal in Bayern – eine Hausdurchsuchung bei Stefan Niehoff, der von seinem Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit Gebrauch gemacht hat. Und wieder wird der Hausdurchsuchungsbeschluss von einer Richterin erlassen, mit der Folge, dass morgens um 6:15 Uhr mehrere Polizeibeamten vor der Tür eines unbescholtenen Bürgers stehen, um seine Wohnung zu durchsuchen.
Hausdurchsuchungen finden in einem Verfahrensstadium statt, in dem die Aufklärung einer potentiellen Straftat im Vordergrund steht, richten sich mithin gegen potentielle Straftäter und beschränken daher den Schutz der Unschuldsvermutung. Deswegen sind sie nur unter engen Voraussetzungen (vgl. § 102 StPO und Art. 13 GG) zulässig und verhältnismäßig. So muss ein Anfangsverdacht einer konkreten Straftat vorliegen. Weiter kann eine Hausdurchsuchung zum „Zwecke der Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde“. So steht es in § 102 Strafprozessordnung (StPO).
Da der Beschuldigte nicht verhaftet wurde, scheidet der Zweck der Ergreifung aus. Bleibt der Zweck, Beweismittel zu sichern. Was sollen das für Beweismittel sein, in einem Fall, in dem ein Bürger auf dem Kurznachtrichtendienst „X“ einen Tweet lediglich retweetet (und nicht einmal selbst erstellt) hat, auf dem der amtierende Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck in Anlehnung an eine Werbung des Haarpflegemittels Schwarzkopf als „Schwachkopf PROFESSIONAL“ bezeichnet wird? Der Computer, mit dem er dies retweetet hat? Am Ende wurde tatsächlich ein Tablet beschlagnahmt. Mehr …
29.11.2024: Wegen "Islam-Hass": Messer-Attentatsopfer Michael Stürzenberger zu Geldstrafe verurteilt. Michael Stürzenberger überlebte schwer verletzt den Mordanschlag eines Afghanen im Mai dieses Jahres. Anfang dieser Woche verurteilte das Hamburger Landgericht den Islamkritiker für Äußerungen, die er auf einer Kundgebung im Oktober 2020 in Hamburg getätigt hatte.
Am 31. Mai dieses Jahres wurde der Islamkritiker Michael Stürzenberger bei einer Infoveranstaltung in der Innenstadt von Mannheim von einem Afghanen brutal attackiert und durch Messerstiche im Gesicht und am Bein schwer verletzt. Rund ein halbes Jahr später verurteilte das Hamburger Landgericht Stürzenberger nun zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro. Zuvor war der Islamkritiker wegen "volksverhetzender" islamkritischer Äußerungen in der ersten Instanz im September 2022 zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.
Der 60-jährige Stürzenberger sollte als Redner auf einer islamkritischen Informationsveranstaltung auftreten, als ein 25-jähriger Flüchtling aus Afghanistan den Blogger mit einem Messer attackierte. Dieser überlebte den Angriff schwer verletzt; ein zu Hilfe geeilter Polizist wurde jedoch durch Messerstiche, die ihm der Attentäter im Nacken zufügte, brutal ermordet. Die vorangegangene Verurteilung Stürzenbergers wurde laut dem Portal "Endstation Rechts" abgemildert, da es im vorherigen Verfahren zu "formalen Fehlern des Gerichts" gekommen war. Nach Beantragung der Revision musste neu verhandelt werden.
Stürzenbergers damalige Aussagen, die er in Anwesenheit zahlreicher Gegendemonstranten vortrug, wurde allerdings seitens des zuständigen Landgerichts Hamburg weiterhin als "volksverhetzend" angesehen. Das X-Profil "ÖRR-Blog" machte jedoch deutlich, dass es im unmittelbaren Vorfeld des Stürzenberger-Attentats immer wieder zu Drohungen gegenüber dem Islam-Kritiker gekommen ist: Mehr ...
Wer Robert Habeck «Schwachkopf» nennt, muss mit einer Hausdurchsuchung rechnen. Wer AfD-Wähler «Ohrfeigen» wünscht und dazu auffordert: «Kotzt ihnen ins Gesicht», ist von der Meinungsfreiheit geschützt. Angenommen, jemand ruft dazu auf, Robert Habeck Ohrfeigen zu verpassen. Oder Annalena Baerbock ins Gesicht zu kotzen. Was würde passieren? Mit einer Hausdurchsuchung im Morgengrauen wäre es wohl nicht getan, da würden Handschellen klicken. Hass und Hetze, alles klar.
Was aber, wenn man diese Brutal-Behandlung AfD-Wählern an den Hals wünscht? Freie Meinungsäusserung, ist doch klar. Das sieht jedenfalls die Staatsanwaltschaft Köln so, die trotz 65 Anzeigen kein Verfahren gegen Peter Fischer einleitet. Der Ex-Präsident von Eintracht Frankfurt hatte im TV wörtlich gefordert: «Gebt ihnen Ohrfeigen, kotzt ihnen ins Gesicht. Die müssen sich bewusst werden – das ist nicht nur ein Kreuz. Damit bist du Nationalsozialist, nix anderes.»
Halb so schlimm, beschwichtigt der Staatsanwalt. Fischer habe sich «bildhaft» ausgedrückt, das sei «im Sinne einer emotionalen Fundamentalkritik» erlaubt. «Nationalsozialist» sei auch gar keine Beleidigung, sondern eine Pauschalbezeichnung für eine rechtsextrem orientierte Gesinnung. Bei der AfD basiere das auf Tatsachen. Aha. An dieser Einstellung wäre nichts zu kritisieren, wenn nicht andere Staatsanwaltschaften bei viel geringeren Anlässen mit der ganzen Schärfe der Staatsmacht vorgehen. Und wenn nicht sichtbar wäre, dass die unterschiedlichen Rechtsauffassungen politisch beeinflusst sind. Umfragen zeigen schon lange, wie das Vertrauen der Bürger in demokratische Institutionen schwindet. Jetzt untergraben voreingenommene Politjuristen auch noch das Vertrauen in die Justiz. Mehr ....
28.11.2024: Gesinnungsjustiz oder: Gleiches ist nicht gleich. Urteil: "AfD-Nazis" und Sympathisanten "ins Gesicht kotzen" von Meinungsfreiheit gedeckt. Das Motto des Jahres lautet weiterhin: "Gegen Hass und Hetze". Ein laut Medienwahrnehmung "umstrittener" Anti-AfD-Aufruf stellt für die Staatsanwaltschaft Köln dabei "keinen ernst gemeinten Aufruf zu einer Straftat" dar. Verbale "Ohrfeigen" zu verteilen, sei von Meinungsfreiheit gedeckt.
Eintracht-Ehrenpräsident Peter Fischer darf laut Wahrnehmung des Gerichts an AfD-Sympathisanten "Ohrfeigen verteilen", zumindest verbal. Peter Fischer, der Ehrenpräsident des deutschen Fußball-Vereins und Erstligisten Eintracht Frankfurt, beeindruckte im Februar dieses Jahres mit einer beeindruckenden Hasstirade auf die Partei AfD und möglichen Sympathisanten (RT berichtete). Fischer, medial für seine löbliche "Haltung gegen Rechts" bekannt, echauffierte sich im Rahmen einer gesellschaftlichen Stimmung, dies nach dem mit Unwahrheiten gespickten "Correctiv"-Artikel aus dem Januar 2024.
Laut Medienbericht klagten 65 Bürger dagegen, pauschal als Nazis bezeichnet zu werden, denen man "Türe und Tore einrennen" darf. Ein Kölner Gericht erkennt demgegenüber laut aktueller Urteilsfindung nur "bildhafte" Sprache, gedeckelt von der "Meinungsfreiheit".
Der "bodenständige" Fischer hatte am 6. Februar in einem Interview mit dem Sender RTL seine unmissverständliche Definition gesellschaftlichen Miteinanders formuliert. Wörtlich gab er zu Protokoll, zum Thema seitens der Politik und Medien eingeforderten Demonstrationen "gegen rechts", ausgehend der fehlerhaften Berichterstattung der "Correctiv"-Redaktion zu einer Privatveranstaltung im Jahr 2023: "Auf der Straße, da müsste jetzt viel mehr sein. Rennt denen die Türen und Tore ein, gebt ihnen Ohrfeigen, kotzt ihnen ins Gesicht. Es ist mir scheißegal, werdet laut und zeigt euch endlich." (Jetzt sag das mal einer über einen grünen Minister und die wirst sehen diese Meinung wird bestraft…) Mehr …
Siehe hierzu: Strack-Zimmermann beschäftigt mit Klageflut fünf Staatsanwälte. Dünnhäutigkeit oder lohnendes Geschäftsmodell, diese Frage stellt sich kritischen Bürgern bei Beiträgen über die Klagedynamik der EU-Abgeordneten Strack Zimmermann. Die "NRW-Ansprechstelle Cybercrime" bestätigte nun nach Medienanfrage, dass sich allein fünf Staatsanwälte mit Klagen der FDP-Politikerin beschäftigen müssen.
Strack-Zimmermann beschäftigt mit Klageflut fünf Staatsanwälte
Die Vorsitzende des EU-Verteidigungsausschusses und Rüstungslobbyistin Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat Medienberichten zufolge im Jahr 2023 "monatlich 250 Anzeigen wegen Drohungen und Hetze" erstattet. Ein Jahr später bestätigte die FDP-Politikerin im September persönlich, dass sie "allein seit Februar 2023 1.894 Sachverhalte angezeigt" habe.
Das Online-Portal Apollo News fragte aktuell bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) bezüglich der Anzeigenflut an, um darüber zu erfahren, dass die zuständige Stelle bei der Staatsanwaltschaft Köln insgesamt zur diesbezüglichen Bearbeitung "zuletzt acht Mitarbeiter" beschäftigen musste.
Die mittlerweile EU-Abgeordnete Strack-Zimmermann ist Vorstandsmitglied der Deutschen Atlantischen Gesellschaft. Bis vor kurzem war sie im Besitz der Mandate für die Rüstungsorganisationen Förderkreis Deutsches Heer und die Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik. Im EU-Parlament ist sie aktuell Vorsitzende des Verteidigungsausschusses.
Regelmäßige, zum Teil bewusst provozierende Einschätzungen und Kommentierungen der steitbaren Politikerin in der medialen Öffentlichkeit führen dabei seit geraumer Zeit zu kontroversen Wahrnehmungen in der Gesellschaft und damit verbundenen unterschiedlichen Reaktionen. Die Apollo News-Redaktion berichtet in einem Artikel: "Immer wieder fühlt sich die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann im Internet von Aussagen beleidigt und geht juristisch gegen diese vor. Zuletzt sorgte ein Fall aus Lippetal für Aufsehen. Eine Nutzerin hatte Strack-Zimmermann unter anderem als 'hässliches Weib' bezeichnet und musste vor Einstellung des Verfahrens insgesamt 800 Euro zahlen." Mehr …
15.11.2024: Ballweg-Prozess: Erschreckende Einblicke in die politische Justiz der BRD. Seit sechs Wochen führt der Corona-Staat einen politischen Prozess gegen den Unternehmer und Gründer der coronakritischen Bewegung „Querdenken 711“, Michael Ballweg, vor dem Stuttgarter Landgericht. Die fadenscheinigen Vorwürfe lauten auf versuchten Betrug in 9.450 Fällen sowie versuchte und vollendete Steuerhinterziehung. Ballweg soll für seine Bewegung eingeworbene Gelder für sich selbst verwendet haben. Offenkundig handelt es sich hierbei um einen weiteren Versuch, ihn öffentlich zu demütigen und zu kriminalisieren, da Ballweg die stärkste Widerstandsgruppe gegen den Wahnsinn des Corona-Regimes ins Leben gerufen hat.
Am gestrigen fünften Prozesstag gelang es Ballweg, die Anklage ad absurdum zu führen. Seine Anwälte legten Unterlagen einer Steuerberaterin vor, aus denen hervorgeht, dass er in den Jahren 2020 und 2021 mit „Querdenken“ nur Minus gemacht, sich also mitnichten bereichert hat. Demnach beträgt der Verlust für 2020 insgesamt 25.708,77 Euro, für 2021 sogar 54.668,68 Euro. Außerdem machten die Anwälte geltend, dass Ballwegs Steuererklärungen für die beiden Jahre noch immer nicht bearbeitet worden seien, obwohl sie bereits im Oktober 2023 eingereicht wurden. Dagegen habe man nun Rechtsmittel eingelegt.
Unfundierte Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft behauptet dagegen, Ballweg habe 2020 Steuern in Höhe von 78.060,84 Euro hinterzogen und wirft ihm zudem versuchte Hinterziehung von Körperschaftssteuer in Höhe von 52.750,00 Euro und Gewerbesteuer in Höhe von 51.685,00 Euro vor. Überdies soll er bei der Stadt Stuttgart ein Gewerbe zur Planung und Durchführung von Demonstrationen, den Handel mit Werbemitteln und Eventmanagement angemeldet haben. Dabei soll er versucht haben, Einkommensteuer in Höhe von 324.307,00 Euro und Gewerbesteuer in Höhe von 63.636,00 Euro zu hinterziehen. Damit nicht genug, soll er in angeblich 9450 Fällen Gelder, die für die Querdenken-Bewegung eingeworben wurden, für andere Zwecke verwendet haben.
Dabei handelt es sich jedoch offenbar um reine Phantasiezahlen, da der Staatsanwaltschaft durch die unbearbeiteten Steuererklärungen gar keine konkreten Angaben für die beiden Jahre vorliegen können. Angeblich will man nicht gewusst haben, dass Ballweg nach seiner Haftentlassung eine Steuererklärung abgegeben hatte. Es tritt also immer deutlicher zutage, dass es sich hier um einen inszenierten Prozess handelt, der nichts mit Fakten zu tun hat, sondern allein dazu dient, Ballwegs Ruf zu zerstören und künftigen Widerstand gegen weitere staatliche Exzesse im Keim zu ersticken, indem man ein Exempel statuiert. Mehr
13.11.2024: Kafka lässt grüßen: Bei Geldwäscheverdacht macht der Rechtsstaat Pause. Bei Geld hört der Spaß auf, bei möglicher Geldwäsche auch der Rechtsstaat. Denn zu den rechtsstaatlichen Prinzipien gehört, dass man den Vorwurf erfahren muss und eine Chance bekommt, Irrtümer aufzuklären und sich zu verteidigen. Diese Chance bekommt man bei Geldwäscheverdacht ausdrücklich nicht, jedenfalls nicht gegenüber der Bank als verlängertem Arm der Finanzermittler.
Dr. Dirk Hammes ist seit Jahrzehnten Insolvenzverwalter. Bis er 2021 seine Kanzlei verkaufte, einer der meistbeschäftigten in Deutschland. Immer wieder hatte er auf der Seite der Ermittlungsbehörden mit Geldwäschetatbeständen zu tun. Für die Akademie Deutscher Genossenschaften der Volksbanken, für Richter, Staatsanwälte und das Bundeskriminalamt war er als Dozent im Bereich Wirtschaftskriminalität tätig. Dass er selbst einmal in den Verdacht geraten könnte, Geldwäsche zu betreiben, hätte er sich nie träumen lassen. Er kann allerdings nur vermuten, dass er unter Geldwäscheverdacht steht. Er weiß es nicht und darf es nicht wissen.
Unter Geldwäsche versteht man das absichtsvolle Einschleusen von illegal erworbenen Geldmitteln oder Vermögensgegenständen in den legalen Geld- und Geschäftsverkehr, wobei die Spuren zur Herkunft des Geldes und/oder dessen wahren Eigentümern verwischt werden. Dirk Hammes vermutet, dass die Verwicklungen, die im Juni 2024 begannen, damit zu tun haben könnten, dass er seine substanziellen Bankguthaben im Interesse einer möglichst umfassenden Einlagensicherung auf verschiedene Banken verteilt hat, darunter auch eine Schweizer Bank. Mit Geldflüssen in die Schweiz kommt man sehr leicht auf das Radar der Geldwäsche- und Steuerfahnder. Mehr ...
07.11.2024: 4. Prozesstag gegen Friedens-Demo-Initiator Michael Ballweg: Finanzbehörde mit Lücken und Tücken. Die Zeugenbefragung durch das Rechtsanwaltsteam bringt erstaunliche Lücken und Tücken einer der Finanzbehörden ans Licht. Video …
18.10.2024: Gesinnungsjustiz in Lahr: Mutieren Amtsgerichte zu politischen Strafgerichtshöfen? Wie hier auf Ansage! bereits berichtet, verurteilte mich das Amtsgericht Kenzingen am 3. Juli 2024 zu drei Monaten Gefängnis oder 4.500 Euro Strafe aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Anschuldigung einer angeblichen „Volksverhetzung“ nach Paragraph 130 Strafgesetzbuch. Es ging dabei um einen Artikel aus dem Jahr 2019, in dem ich wiederholte Tötungen durch Muslime im nahen Offenburg beklagt hatte. Anzeigt wurde ich in Erlangen (vermutlich aus dem Umfeld einer dortigen Großmoschee), angeklagt durch eine junge Staatsanwältin und abgeurteilt durch eine ebenfalls junge Richterin. Gegen das offensichtliche und eklatante Fehlurteil wurden Rechtsmittel eingelegt.
Auf Ermutigung meines Anwalts verlangte ich Auskunft vom Bundesamt für Verfassungsschutz, ob und was dort gegen mich vorliege und aus welchem Grund. Diesen sahen die „Verfassungsschützer“ alleine schon darin, dass ich Internetjournalist bin und der WerteUnion des Ex-Bundesverfassungschefs Hans-Georg Maaßen nahestehe (man muss sich das vorstellen, zeigt es doch, wohin wir in unserem Überwachungsstaat inzwischen gekommen sind). Das Ergebnis der „Schnüffler vom Dienst“: Unter dem Suchbegriff “Albrecht Künstle” stößt man auf einige Zigtausend Quellen. Aber immerhin, wie gnädig: nach Sichtung von 1.000 Zeitungs- und Internetartikeln und anderem Quellen wurde die Profi-Suche des Bundesamtes nach verfassungswidrigen Inhalten abgebrochen und mir quasi der „Persilschein“ erteilt. Doch Bundesinnenministerin Nancy Faeser genügt dies nicht: Sie will auch verfassungstreuen Bürgern das Leben schwer machen mit dem Schwert des Strafgesetzbuches – und erreichen, dass die Politik und Justiz gegen uns, sogar “unterhalb der Strafbarkeitsschwelle”, tätig wird, wie sie öffentlich kundtat. Und das geschieht tagtäglich – nun sogar mit der neuen Meldestellen „REspect“, an deren Spitze der Islamwissenschaftler Ahmed Haykel Gaafar gesetzt wurde.
Warnung vor dem neuen Totalitarismus. Ein weiteres Opfer dieser zunehmend Gesinnungsschnüffelei stand nun diese Woche, am 15. Oktober, vor dem Amtsgericht Lahr: Ein zuvor polizeilich völlig unauffälliger Rentner sah sich dort mit einer kafkaesken Anklage konfrontiert. Weil eine Staatsanwältin hier den Fall wohl nicht selbst anklagen wollte, verlas eine Rechtsreferendarin an ihrer Stelle die Fremdtext-Anklage: Der Senior habe auf Facebook ein historisches Foto weitergeleitet, auf dem Kinder zu sehen waren, die kleine Hakenkreuz-Fähnchen schwenkten. Darunter war in großen Lettern zu lesen, wie es 1933 anfing: „Es wurden Medien kontrolliert, Parteien verboten, Kinder indoktriniert, Meinungen unterdrückt, das Volk gespalten, Meldestellen eingerichtet. Andersdenkende verraten, Bürger diffamiert.“ Die Botschaft des lebenserfahrenen Mannes war also erkennbar die Warnung vor einem neuen Totalitarismus, wie es der Nationalsozialismus war, ganz im Sinne des oft zu hörenden “Wehret den Anfängen!”. Mehr …
14.10.2024: Politisch Gefangene in der BRD. „Verfolgung im Gefängnis“ von Dr. Reiner Fuellmich. Dr. Reiner Fuellmich, der seit einem Jahr in einem deutschen Gefängnis sitzt, nachdem er in Mexiko von deutschen Behörden entführt wurde, hat über sein Leben im Gefängnis geschrieben.
„Die Gefängnisbeamten sagten mir, dass sie noch nie erlebt hätten, dass ein Angeklagter wegen einer einfachen Straftat (und nicht wegen eines schweren Verbrechens oder einer terroristischen Handlung) länger als elf Monate in Untersuchungshaft gehalten, in Einzelhaft gehalten und vor allem in Handschellen und Fußfesseln zu Gerichtsverhandlungen gebracht wurde“, schreibt er. Reiner Fuellmich – Politischer Gefangener.
Folgendes wurde von Laufpass am 10. Oktober 2024 veröffentlicht. Ein Bericht von Dr. Reiner Fuellmich über seine Haftbedingungen in der Göttinger Hochsicherheitsanstalt Rosdorf als Antwort an die Autorin Kerstin Heusinger, Deutschland-Korrespondentin der französischsprachigen Online-Publikation BAM! Mit exklusiven Fotos aus dem Gerichtssaal und Skizzen.
Schwer bewaffnete Beamte mit Pistolen und Maschinenpistolen, die mit kugelsicheren Westen ausgestattet sind, empfangen mich. Sie versuchen, mich zu überzeugen, eine kugelsichere Weste anzuziehen, was ich konsequent ablehne. Dann lassen sie mich eine Verzichtserklärung unterschreiben, die sie von der Haftung befreit, falls ich durch Schüsse verletzt oder getötet werde. Einer der Beamten durchsucht meinen Körper und zwingt mich dann, mich auf einen Hocker zu knien, wie er es jedes Mal tut, während er mir Handschellen anlegt. Er bindet mir einen breiten Ledergürtel um die Taille und legt mir dann Handschellen an, die mit Ketten am Gürtel befestigt sind, die wiederum mit einem großen Vorhängeschloss gesichert sind.
Die Fußfesseln zwingen mich zu sehr kleinen Schritten, was das Ein- und Aussteigen in das Transportfahrzeug erschwert. Wenn ich so stolpern würde, könnte ich meinen Fall nicht abfangen und würde mir wahrscheinlich die Handgelenke brechen. Mehr …
09.10.2024: Razzien im Morgengrauen, tätliche Angriffe, Inhaftierung: Wie die deutsche Regierung gute Ärzte behandelt. Eine „schwarze Liste“ von etwa 200 deutschen Ärzten, die Maskenbefreiungen ausstellten, wurde von den Behörden erstellt. Dies führte zu Hausdurchsuchungen und einer Überwachung der betroffenen Personen durch den Staatsschutz.
Viele Ärzte berichteten von unangekündigten Hausdurchsuchungen, körperlicher Gewalt und psychischen Belastungen, die in einigen Fällen sogar zur Haft oder zum Tod führten. Auch finanziell hatten sie schwerwiegende Folgen zu tragen, darunter hohe Geldstrafen und erhebliche Prozesskosten.Zusätzlich sahen sich die Ärzte in der lokalen Presse mit Diffamierungen und Verleumdungen konfrontiert, was wiederum Mobbing und Bedrohungen gegen ihre Familien, einschließlich ihrer Kinder, zur Folge hatte. Diese Entwicklungen haben viele Ärzte zum Schweigen gebracht und isoliert, sodass sie sich aus Angst vor Konsequenzen davor scheuen, ihren Patienten weiterhin zu helfen.
Der Weltgesundheitsrat setzt sich für diese Ärzte ein, fordert die Aufhebung der Anklagen, eine Entschädigung für die von der Regierung begangenen Vergehen und die Wiederherstellung ihrer beruflichen Integrität. Mehr …
Richter und Staatsanwälte halten sich nicht an die StPO. Weisungsgebunden betreiben sie Rechtsbeugung. Die BRD-Justiz arbeitet analog der Zeit vor 90 Jahren. Prozess gegen Dr. Weber: Hier fliehen die Gutachter des Staates vor der AUF1-Kamera. In Hamburg steht der Arzt Dr. Walter Weber weiter vor Gericht. Er habe Maskenatteste ohne vorherige Untersuchung ausgestellt. Zuletzt hatten zwei Gutachter der Rechtsmedizin des Universitätsklinikums eingeräumt, dass Masken „die politische Idee eines Versuchs“ waren, um die Übertragung von Viren zu verhindern. Doch in ihren Gutachten haben sie das nicht berücksichtigt. AUF1 wollte vor dem Gerichtsgebäude von ihnen wissen, weshalb – und erlebte eine Überraschung. Video …
08.10.2024: Politisch Gefangene im BRD-Faschismus. War der Rechtsstaat eine Täuschung? Ist es Zeit enttäuscht zu werden? Reiner Fuellmich gibt vier schriftliche Erklärungen ab. Es ist fast ein Jahr her, dass Dr. Reiner Fuellmich aus Mexiko entführt wurde. In weniger als einer Woche ist es ein Jahr her.
Dr. Reiner Füllmich (oder Fuellmich) befindet sich seit fast 12 Monaten in Haft, nachdem er am 13. Oktober 2023 am Frankfurter Flughafen festgenommen wurde. Seit Anfang Mai 2024 wird er in Einzelhaft gehalten. Und wenn er vor Gericht erscheint, sind seine Hand- und Fußgelenke gefesselt und der Gerichtssaal wird von schwer bewaffneten Sicherheitskräften bewacht. „Die während des Prozesses und der Untersuchungshaft des Angeklagten angeordneten Sicherheitsmaßnahmen erinnern an die Strafprozesse gegen RAF-Terroristen [Rote Armee Fraktion] aus früheren Jahren“, sagte Verteidigerin Katja Wörmer.
In schriftlichen Erklärungen, die kürzlich von Fuellmich veröffentlicht wurden, sagte er, dass ihm während seiner Anhörungen das Recht auf freie Meinungsäußerung verweigert worden sei und der vorsitzende Richter zusammen mit anderen an der Behinderung der Justiz beteiligt gewesen sei.
Der Göttinger Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich befindet sich nun seit über 10 Monaten [jetzt fast 12 Monate] in Untersuchungshaft, nachdem er am 13. Oktober 2023 am Frankfurter Flughafen verhaftet wurde. Die Höchstdauer für Untersuchungshaft in Deutschland darf grundsätzlich „nur“ 6 Monate betragen (§ 121 Abs. 1 StPO). „Es gibt keine besonderen oder wichtigen Gründe für eine Verlängerung der Untersuchungshaft über die 6 Monate hinaus“, sagte die Verteidigerin Katja Wörmer in einer Erklärung gegenüber den Anwälten für Aufklärung.
Dr. Reiner Füllmich war zuvor aus Mexiko „entführt“ worden, wo er sich bis dahin aufgehalten hatte. Gegen ihn lag nur ein deutscher und ein europäischer Haftbefehl vor. Ein langwieriges internationales Auslieferungsverfahren sollte umgangen werden. Zu diesem Zweck arbeitete die Staatsanwaltschaft Göttingen eng mit Verbindungsbeamten des LKA Interpol Niedersachsen und des Bundeskriminalamtes zusammen, die vor Ort in Mexiko waren. Sie tauschten sich über den „Vorwand“ aus, unter dem „Reiner Füllmich“ in das mexikanische Konsulat „gelockt“ werden konnte, damit er seinen Pass unterschreiben konnte, um ihn dann von den mexikanischen Migrationsbehörden verhaften zu lassen. Dies geschah am 11. Oktober 2023 auf trickreiche Weise. Mehr …
03.10.2024: Straftatbestand: Klarer Menschenverstand gekoppelt mit Meinungsäußerung. Berufungsverhandlung: Eduard Pröls kämpft gegen Verurteilung wegen Volksverhetzung. Der Aktivist Eduard Pröls steht am 7. Oktober 2024 erneut vor Gericht. Grund ist eine Anklage wegen Volksverhetzung im Zusammenhang mit einer veröffentlichten Karikatur zu LGBT-Themen. Die Berufungsverhandlung am Landgericht Bayreuth könnte weitreichende Folgen haben.
Am kommenden Montag, dem 7. Oktober 2024, steht Eduard Pröls, Mitarbeiter der Bürgerbewegung CitizenGO, vor Gericht. Vor mehr als einem Jahr war er von LGBT-Aktivisten angezeigt worden, nachdem er auf der deutschen Facebook-Seite von CitizenGO eine Karikatur zu LGBT-Themen veröffentlicht hatte. Diese Aktion führte im Februar 2024 zu einer Verurteilung durch das Amtsgericht Kulmbach, das Pröls der Volksverhetzung nach §139 StGB schuldig sprach und ihm eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro auferlegte.
Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung gegen dieses Urteil ein, weshalb nun eine Verhandlung vor dem Landgericht Bayreuth ansteht, wie heute inoffiziell bekannt wurde. Das Berufungsurteil könnte verschiedene Ausgänge haben: von einem Freispruch über eine reduzierte Strafe bis hin zu einer Erhöhung der ursprünglichen Strafe ist alles denkbar. Die Staatsanwaltschaft hat bereits signalisiert, dass sie auf eine härtere Strafe hinarbeiten möchte. CitizenGO betont, dass der juristische Angriff gegen Eduard Pröls stellvertretend für alle stehe, die sich gegen die LGBT-Lobby aussprechen. Die Organisation sieht den Prozess als Versuch, ihre Stimme zum Schweigen zu bringen und die gesellschaftliche Diskussion über LGBT-Themen zu unterdrücken. Die Verteidigungskosten sind erheblich und belaufen sich aktuell auf rund 10.000 Euro.
Dies ist nicht nur der erste Angriff auf CitizenGO in Deutschland mit juristischen Mitteln, sondern auch ein bedenklicher Trend, wie CitizenGO betont. Der Vorwurf der Volksverhetzung scheine zunehmend als politisches Werkzeug genutzt zu werden, um Kritiker und Journalisten einzuschüchtern, die die LGBT-Agenda infrage stellen. Mehr …
02.10.2024: Friedens-Demo-Initiator Michael Ballweg in den Fängen der Falschjustiz? Die Anschuldigungen gegen den Initiator der legendären Friedens-Demos klingen für den Laien verdächtig nach einem politischen Schau-Prozess. Soll Querdenker Ballweg durch eine Falschjustiz aus dem Verkehr gezogen werden? Video und mehr …
30.09.2024: Recht und Gerechtigkeit bei Gericht? - Eine Illusion löst sich auf. Willkür und politische Urteile sind die Realität. Ein Beispiel: Nazi-Vergleiche: Hopkins schuldig gesprochen, Böhmermann mit Preisen überhäuft. Das Berliner Kammergericht hat in einem Berufungsverfahren den in Berlin lebenden Autor C. J. Hopkins der Volksverhetzung und Verharmlosung des Nationalsozialismus schuldig gesprochen. Er hatte in zwei Tweets Fotos vom Cover seines 2022 erschienenen totalitarismuskritischen Buches verbreitet. Darauf ist eine Corona-Maske abgebildet, auf der – bei genauer Betrachtung – ein blasses Hakenkreuz zu erkennen ist.
Im nun aufgehobenen Urteil hatte das Amtsgericht das Offenkundige festgestellt, dass deutlich genug erkennbar sei, dass das Cover von „The Rise of the New Normal Reich“ (Der Aufstieg des Neuen-Normal-Reichs) den Nationalsozialismus nicht verherrliche, sondern der Vergleich als Kritik am Nationalsozialismus als totalitärem System gemeint sei. Mehr …
Skandalurteil: Der US-amerikanische Autor CJ Hopkins wurde schuldig gesprochen. Dass das Amtsgericht Tiergarten den Autor CJ Hopkins im Januar freigesprochen hatte, wollte die Berliner Staatsanwaltschaft nicht auf sich sitzen lassen: Sie ging in Revision - und bekam recht.
Das Kammergericht sprach Hopkins schuldig, Propagandamittel einer verfassungswidrigen Organisation verbreitet zu haben. Der Fall wird nun zurück ans Amtsgericht überwiesen, das über die Höhe der Strafe entscheiden soll. Die heutige Revisionshauptverhandlung fand unter horrenden “Anti-Terror-Auflagen” statt: Alle Besucher mussten ihr sämtliches Hab und Gut am Eingang des Gerichts abgeben - eine Haftung wurde dabei ausgeschlossen. Selbst Journalisten wurde eine Laptop-Nutzung verwehrt - die Pressefreiheit war somit am heutigen Tag definitiv eingeschränkt. Es herrschte zudem Anspannung und ausgesprochene Gereiztheit seitens des Gerichtspersonals. Teilweise wurden die Wartenden vor dem Gerichtssaal wie Kleinkinder behandelt. Mehr …
20.09.2024: Verteidigung vor dem Forum des Volkes – Dr. Füllmichs vier ausführliche Stellungnahmen. Dem in rechtswidriger U-Haft sitzenden Dr. Reiner Füllmich wird vor der Wirtschaftsstrafkammer Göttingen unmöglich gemacht, sich umfassend zu verteidigen und nachzuweisen, dass gegen ihn ein politisches Verfahren geführt wird, um ihn als international bekannten Corona-Aufklärer auszuschalten. Seine Beweisanträge werden ständig abgelehnt. – Ein Gericht fällt das Urteil stets „im Namen des Volkes“. So wendet sich Dr. Füllmich mit den nachfolgenden ausführlichen Stellungnahmen direkt an die Öffentlichkeit des Volkes. Mögen möglichst viele Menschen die Zeit nicht scheuen, sich gründlich zu informieren, was hier abläuft. (...)
Zum Statement 2 – Rechtzeitiges und vollständiges rechtliches Gehör ist die zentrale Voraussetzung für ein faires Verfahren, ein Fair Trial. Hier lege ich dar, dass die Staatsanwaltschaft auf Anweisung der Dienste mir absichtlich mehr als ein Jahr und drei Monate keinerlei rechtliches Gehör gewährte, sondern es dezidiert verweigerte, während sie gleichzeitig in ständigem schriftlichen und mündlichen (telefonischen) Austausch mit den, wie wir jetzt wissen: kriminellen Anzeigeerstattern stand.
Erst einen Monat nach Verfassen der Anklageschrift und drei Monate nach meiner Entführung aus Mexiko und Inhaftierung in Deutschland wurde mir rechtliches Gehör gegeben, also viel zu spät! Da aber die Ermittlungsakten unvollständig waren und sind, hatte ich tatsächlich bis heute keine Möglichkeit, mich ordentlich zu den Vorwürfen zu äußern. Es werden zurückgehalten alle Gesprächsnotizen von mindestens 80 Telefonaten und diverse entscheidungserhebliche Urkunden.
Die Staatsanwaltschaft hält also wichtige, entscheidungserhebliche Informationen zurück, ganz genauso, wie das im Strafverfahren gegen den US-Schauspieler Alec Baldwin geschehen war, was soeben zu einer sofortigen und endgültigen Abweisung der Anklage gegen Alec Baldwin im Bundesstaat New Mexico in den USA führte. Hier ist angesichts des Dossiers und des Gesamtverhaltens der Staatsanwaltschaft sowie der überaus engen Zusammenarbeit mit den Anzeigeerstattern davon auszugehen, dass über die Anweisungen der Dienste und über das Entwenden meines Geldes gesprochen wurde und das Ganze deshalb keinen Eingang in die Akten gefunden hatte. Mehr ...
12.09.2024: Menschenrechtsverteidiger Leibmann zu Fall Bittner (Bundeswehrsoldat): „Komplettes Versagen des Justizsystems“. Am Montag hätte Oberfeldwebel Alexander Bittner eine sechsmonatige Haftstrafe antreten müssen. AUF1 hatte am Dienstag exklusiv mit ihm gesprochen. Nun schlägt der Fall auch international Wellen. AUF1 unterhielt sich darüber mit Menschenrechtsverteidiger Udo Leibmann von der Organisation „United for Freedom“. Mehr … Siehe hierzu Bundeswehr 10.09.2024
Seit 11 Monaten Knast: Was macht das System mit Reiner Fuellmich? Der Rechtsanwalt Reiner Fuellmich sitzt seit Oktober 2023 in Untersuchungshaft ohne Urteil. Wie ist der aktuelle Stand? AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet sagt nach seinen Recherchen: "Hier stinkt etwas gewaltig!" 30. Verhandlungstag. Video …
Corona-Held Dr. Wolfgang Urmetzer: „Man versuchte, widerständige Ärzte mundtot zu machen“. Für Dr. Urmetzer war mit Beginn des Corona-Regimes „von vornherein klar, dass es sich hier um politische Maßnahmen handelt“. Der Arzt und Anästhesist aus Nürnberg forschte über Jahre an den schädlichen Nebeneffekten von Gesichtsmasken und behandelte betroffene Personen über Jahre medizinisch. So waren ihm die Risiken einer Maskenpflicht, vor allem bei Kindern, vollumfänglich bewusst. Um seinen Mitmenschen zu helfen, brachte sich Dr. Urmetzer schnell und engagiert in den Corona-Widerstand ein. Seine mit Sorgfalt ausgestellten Atteste erhielten hauptsächlich Kinder, die körperlich eindeutig unter der Maskenpflicht zu leiden hatten.
Diese medizinische Hilfe im Dienst für die Schwächsten der Gesellschaft veranlasste das Corona-Regime, mit einer Razzia gegen Wolfgang Urmetzer vorzugehen. Im Anschluss folgte ein juristischer Prozess-Marathon, den ein eifriger Regime-Staatsanwalt aufgleiste. Im Gespräch mit Sabine Petzl schildert Dr. Wolfgang Urmetzer die gesamte Absurdität seines Corona-Prozesses und mit welcher Willkür der Staat gegen ihn und seine Ehefrau vorging. Video …
07.09.2024: Kampfmaschine Kaschi – Keine Bewährung möglich. Wer in Deutschland mit einer höchstwahrscheinlich leeren Jutetasche herumfuchtelt, in der sich aber eventuell ein Brillenetui befindet, sollte aufpassen. Ein möglicher Körperkontakt dieser Gegenstände mit einer anderen Person – insbesondere, wenn es sich bei dieser um einen Polizisten einer Einsatzeinheit handelt – könnte als schwerer tätlicher Angriffe mit einem gefährlichen Werkzeug gewertet werden, der zu einer Verurteilung von einem Jahr und sechs Monaten führen kann. Ohne Bewährung versteht sich.
Weniger riskant ist es, in Deutschland Menschen mit einem Messer anzugreifen. Derartige Taten werden von vielen Gerichten oft als weniger schwerwiegend erachtet. „Nach einer Messerattacke in der Künzeller Straße in Fulda am 19. Februar 2022 ist ein 35-Jähriger im Dezember 2022 zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte einem 32-Jährigen mit einem Messer quer durchs Gesicht geschnitten und in den Hals gestochen.“ Fuldaer Zeitung
Auch der unrechtmäßige Gebrauch einer Schusswaffe ist eine deutlich weniger gefährliche Tat. Zumindest, wenn diese von einem Polizisten ausgeführt wird. „Vor dem Augsburger Landgericht musste sich ein Polizist wegen eines Schusses aus seiner Dienstwaffe verantworten. Der Angeklagte hatte beim Bundesligaspiel des FC Augsburg gegen Borussia Mönchengladbach am 19. August 2023 einen Schuss auf vier seiner Kollegen in einem Polizeifahrzeug abgegeben. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Ausgesetzt zu einer zweijährigen Bewährung.“ BR24
Kaschi wurde direkt am 2. Prozesstag seitens des Nürnberger Gerichts in allen drei Anklagepunkten
gefährlicher Körperverletzung,
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
tätlicher Angriff auf einen Vollstreckungsbeamten
für schuldig befunden und verurteilt.
Der Staatsanwalt hatte ein Jahr und neun Monate gefordert und dies – aufgrund schlechter Sozialprognose und mangels Schuldeinsicht – ohne Bewährung. Die Richterin hat das Strafmaß um drei Monate verkürzt, ist aber in fast allen Argumentationspunkten dem Staatsanwalt gefolgt. Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens. Zunächst einmal ein Kurzbericht über den 2. Prozesstag. Mehr
04.09.2024: Wie verfährt die BRD mit einem politisch Gefangenen? Erschreckend: Nur so konnte Reiner Füllmich seine sterbende Mutter besuchen. Die Mutter des Rechtsanwalts Reiner Füllmich ist am Montagmorgen gestorben. Er hatte vor Kurzem einen Antrag gestellt, seine Mutter besuchen zu dürfen. Die Gefängnisleitung erlaubte dies, doch dann musste Füllmich an Händen und Füßen gefesselt und von bewaffneten Wärtern begleitet an ihr Sterbebett gehen. Er habe dieses Angebot nicht angenommen, sagt die Journalistin Djamila le Pair, die über den Prozess gegen ihn berichtet. Er habe seiner Mutter diesen letzten Schrecken ersparen wollen.
Sein Anwalt beantragte noch am selben Tag eine Verschiebung der Verhandlung, die das Gericht genehmigte. Die nächste Sitzung ist für kommenden Freitag angesetzt. Bereits dutzende Verhandlungen haben stattgefunden. Die deutsche Staatsanwaltschaft hat für Füllmich eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Le Pair erklärte zuvor, die politische Entführung des Anwalts sei als ein legaler Aufstand gedacht gewesen. Er fügte hinzu: „Es ist von allen Seiten fragwürdig. Es geht nur darum, eine Plattform auszuschalten, die sehr erfolgreich war.“
Füllmich wird von ehemaligen Kollegen beschuldigt, sich insgesamt 700.000 Euro unrechtmäßig angeeignet zu haben. Um ihm in Deutschland den Prozess zu machen, entführten ihn die deutschen Behörden aus Mexiko. Während des Prozesses, der im Januar begann, wurde anhand von schriftlichen Kreditverträgen nachgewiesen, dass es sich um legitime Kredite mit einer Laufzeit von einem Jahr handelte. Das Geld wurde in Füllmichs Haus in Deutschland deponiert, um es vor finanziellen Repressalien der deutschen Regierung zu schützen. Füllmich hatte sich zu diesem Schritt entschlossen, nachdem ihm ein amerikanischer Journalist dringend geraten hatte, das Geld nicht in die Hände einer Regierung zu geben, die zunehmend zensiert, blockiert und beschlagnahmt. Mehr …
29.08.2024: Was Sie zum BVerfG-Urteil zur Wahlrechtsreform (nicht wissen dürfen) aber wissen sollten. Diese Geschichte kennen wir eigentlich. Am 17.03.23 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung des Wahlgesetzes beschlossen, die am 08.06.23 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Hiergegen wurden vor dem Bundesverfassungsgericht 3 Organstreitverfahren von den Parteien CSU und LINKE und der damaligen Bundestagsfraktion DIE LINKE sowie 2 Normenkontrollanträge von der Bayerische Staatsregierung und 195 Mitgliedern des Bundestags angestrengt.
Am 30.07.24 haben die teilweise Recht bekommen. Diese von den Mainstream-Medien verbreitete Geschichte ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Der Rest wurde ohne Aufsehen am 27.08.24 abgeschlossen. Es geht in diesem Artikel nicht um das offizielle Verfahren, sondern um die Art und Weise, wie der Rest unter den Teppich gekehrt wurde.
Seit Corona ahnen die meisten kritischen Geister, dass es in Deutschland weder unabhängige Gerichte, noch eine Gewaltenteilung gibt. Die Frage, ob es sie je gegeben hat, ist müßig. In der Theorie soll das Parlament die Regierung kontrollieren, in Wirklichkeit kontrollieren die Parteien die Regierungen und die Parlamente, also sich selbst. Unabhängige Gerichte sollen die Bürger vor einem übergriffigen Staat schützen. In Wirklichkeit schützen die Gerichte den Staat vor seinen Bürgern. In dem Verfahren zur Wahlrechtsreform hat das höchste deutsche Gericht, das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), seine Missachtung für die einfachen Bürger eindrucksvoll demonstriert. Wie sagte einst Walter Ulbricht: „Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“
Was in den Medien verschwiegen wurde: Neben den Organstreitverfahren und Normenkontrollanträgen wurden 14 Verfassungsbeschwerden eingereicht, die erste am 13.06.23 vom Verfasser. Mit Schreiben vom 23.06.2023 wurde ihm der Eingang bestätigt und das Aktenzeichen 2 BvR 790/23 mitgeteilt. Weitere Mitteilungen des Gerichts hat der Antragsteller nicht erhalten. Zentraler Punkt der meisten Beschwerden war die 5-%-Klausel. Mehr …
27.08.2024: Rechtsanwalt Dalla Fini: „‚Reichsbürger‘-Prozess verstößt gegen Recht auf faires Verfahren“. Ein brisantes Verfahren vertritt der Deidesheimer Anwalt Ralf Dalla Fini – den Prozess gegen einen sogenannten „Reichsbürger“. Doch wie werden diese Mandaten von der Justiz behandelt? AUF1 war vor Ort und hat sich ein Bild gemacht. Mehr …
23.08.2024: Wegen Hitlergruß: 80.000-Euro-Strafe für Melanie Müller, aber Straffreiheit für Grüne und Hamas-Fans. Heute mittag verurteilte das Leipziger Amtsgericht die „Ballermann-Sängerin“ Melanie Müller wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ zu einer ungeheuerlihen Geldstrafe von 80.000 Euro, weil sie bei einem Auftritt auf einer Party der Hooligan-Truppe „Rowdys Eastside“ im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt hatte.
Richter Lucas Findeisen, ein wahrer Systemjurist im Sinne des neudeutschen Gesinnungsstaates, ging mit seinem Urteil massiv über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die lediglich eine Gesamtstrafe von 5.700 Euro gefordert hatte. Findeisen begründete dies auch damit, dass Müller neben dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisation auch Beihilfe geleistet habe, diese zu verwenden. Besonders mit „Zicke Zacke-Rufen“ habe sie die Menge bei ihrem Auftritt noch zusätzlich angeheizt. Zudem hätte man das Konzert auch abbrechen können, meinte er. Dass Müller sich von der Geste distanziert hatte, beeindruckte ihn nicht.
Wenn zwei dasselbe tun… Doch nicht nur die verhätschelten muslimischen Lieblinge des Linksstaates, sondern auch dessen Politiker erhalten für die Geste Strafrabatt und Gerichtsbonus, wenn sie der richtigen Partei angehören: Anfang des Jahres zeigte die Berliner Grünen-Politikerin Jutta Boden ebenfalls in vollem Bewusstsein und mit Vorsatz den Hitlergruß, als sie bei einer Verkehrskontrolle mit 1,3 Promille erwischt wurde. Darauf legte sie zwar zerknirscht ihr Mandat nieder; eine auch nur annähernd vergleichbare Strafsanktion geschweige denn eine (schon gar nicht hohe fünfstellige) Geldstrafe bekam sie natürlich ebenfalls nicht.
Während also eine intellektuell eher unbedarfte Sängerin und ehemalige RTL-„Dschungel-Queen“, der man unterstellen darf, dass ihr die historischen Hintergründe des Hitlergrußes bestenfalls schemenhaft bewusst sind und die garantiert keine politischen Absichten verfolgt, drakonisch bestraft wird, kommen eine Grünen-Politikerin und vor allem muslimische Migranten, die die Geste mit voller Absicht und im Wissen um ihre Bedeutung verwenden, um ihre Sympathie für den Holocaust zu zeigen, völlig straffrei davon. Für die gleiche Straftat werden die einen schwer, die anderen gar nicht bestraft. Wie überall gelten Linke und Muslime faktisch als unantastbar, während normale Deutsche, die über keine Merkmale verfügen, die sie sakrosankt machen, „die volle Härte des Rechtstaates“ zu spüren bekommen. Im Grunde markiert ein solches Willkürrecht, das niemandem mehr vermittelbar ist, die Auflösung der staatlichen Ordnung, weil der Rechtsstaat sich zur Farce macht. Mehr …
22.08.2024: Anwältin Wörmer: «Fuellmich wird an Händen und Füßen gefesselt und von mit MGs bewaffneten Polizisten zu den Gerichtsterminen gebracht». Der Rechtsbeistand des Corona-Ausschuss-Gründers ist überzeugt, dass die Inhaftierung des 66-Jährigen politisch motiviert ist. Er sitze seit nunmehr zehn Monaten im Gefängnis, ohne dass er angehört und ohne dass an einem der 24 Prozesstage Beweisanträge zugelassen worden seien. Hier finde ein reiner Schauprozess statt, der nur auf eine Verurteilung ausgerichtet sei. Sie wendet sich daher nun mit einer Art Hilferuf an die Öffentlichkeit.
Anfang Februar dieses Jahres gab sich der im Oktober 2023 festgenommene Corona-Ausschuss-Gründer Reiner Fuellmich noch zuversichtlich, als er sagte: «Die Beweisaufnahme geht weiter oder beginnt jetzt erst. Und ich bin absolut sicher, dass die Zeugen, die hier gehört werden, unsere Version der Geschichte bestätigen.» Diese Aussage stammt vom zweiten Verhandlungstag seiner gerichtlichen Anhörung, an dem er weiter ausführt, sein ehemaliger Corona-Ausschuss-Mitstreiter Justus Hoffmann sei der «Drahtzieher» hinter allem. Und dessen Geschichte, Fuellmich habe dem Ausschuss Millionen und somit 85 Prozent des gesamten Spendengeldes entzogen, «um sich ein feines Leben zu machen, ist gelogen».
Tatsächlich hätten Viviane Fischer, Co-Gründerin des Corona-Ausschusses, und er Spendengelder aus dem Spendenkonto entnommen, aber nur mit dem Ziel, einer eventuellen Pfändung des Kontos vorzubeugen. Und dies habe man auch ausgewiesen. Inzwischen sind weitere sechs Monate ins Land gegangen – und Fuellmich sitzt immer noch in Haft. Vor diesem Hintergrund hat sich nun Katja Wörmer, die Anwältin des prominenten Kritikers der Corona-Maßnahmen, mit einer Art Hilferuf zu Wort gemeldet: «Dieser Fall braucht dringend internationale Aufmerksamkeit. Der inhaftierte Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich bittet um internationale Unterstützung. Es gibt keinen Grund, ihn weiter in Haft zu halten.» Video und mehr …
19.08.2024: »Geheime Hausdurchsuchungen nur ein Vorwand, um Regierungskritiker zu verfolgen«. Hans-Georg Maaßen warnt vor Plan von Faeser zu Hausdurchsuchungen. Maaßen warnt vor den Plänen von Faeser, dem BKA geheime Hausdurchsungen zu erlauben: »Geheime Hausdurchsuchungen sind für Nancy Faeser nur ein Vorwand, um Regierungskritiker zu verfolgen!«
In einer Presserklärung der WerteUnion warnt der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, Hans-Geog Maaßen, vor den Plänen von Nancy Faeser und des Innenministeriums, dass das Bundeskriminalamt (BKA) künftig heimlich Wohnungen durchsuchen und dort Spionage-Software anbringen darf. Maaßen warnt: »Geheime Hausdurchsuchungen sind für Nancy Faeser nur ein Vorwand, um Regierungskritiker zu verfolgen!«
Für Maaßen ist der von Faeser vorgegebene Bedarf einer verschärften Terrorabwehr nur ein Vorwand, der vor allem dazu dient, mittels einer geheimen Hausdurchsuchung Bürger auszuspionieren und zu überwachen: »In der Vergangenheit wurden Terrorismusbekämpfung und die Bekämpfung von organisierter Kriminalität immer wieder als Grund genannt, um gegenüber allen Bürgern Grund- und Menschenrechte einzuschränken. Vielfach waren diese Maßnahmen überzogen und stellten sich wie im Bereich der Geldwäschegesetzgebung nur als ein Vorwand dar, um aus einem mündigen Bürger einen gläsernen Untertanen zu machen. Bei dem Plan von Bundesinnenministerin Faeser, den Sicherheitsbehörden heimliche Hausdurchsuchungen zu ermöglichen, scheint die Terrorismusbekämpfung auch nur der Vorwand zu sein, und der Grund dürfte eher darin liegen, dass sie eine weitere Einschüchterung und Überwachung des Bürgers und nicht zuletzt die Verfolgung jedweder Regierungskritiker beabsichtigt. Als ehemaliger Mitarbeiter des Innenministeriums bin ich entsetzt über die Entwicklung, die diese Behörde unter Nancy Faeser genommen hat.« Mehr …
«Das hat mit Rechtsstaatlichkeit überhaupt nichts mehr zu tun»- Vor zwanzig Monaten wurde Birgit Malsack-Winkemann im Zuge des Verfahrens rund um Heinrich XIII. Prinz Reuß verhaftet. Im Interview mit «Transition News» erklärt der Steuerberater Volker Graffstädt, der mit der Richterin und ehemaligen Bundestagsabgeordneten befreundet ist, warum er darin einen «politischen Schauprozess» sieht.
Transition News: Sie sind mit Birgit Malsack-Winkemann sehr gut befreundet. Wie haben Sie einander kennengelernt?
Volker Graffstädt: 2013 bei der Gründung des Landesverbandes Berlin der Partei Alternative für Deutschland. Wir waren 100 Leute oder so, da kommt man halt ins Gespräch und wir sind auch im selben Bezirksverband.
Ihre Freundin wurde am 7. Dezember 2022 verhaftet. Wann haben Sie davon erfahren?
Morgens aus den Nachrichten. Sie durfte auch gar nicht anrufen. Die Polizeibeamten sind morgens um sechs rein, haben die Tür eingeschlagen und die Glastür im inneren Bereich zertreten. Zu 20 Mann, alle in Schutzkleidung. Sie haben «Polizei!» gebrüllt, sind direkt zu ihr ins Schlafzimmer und haben natürlich sofort das Handy beschlagnahmt. Sie hatte noch nicht mal die Gelegenheit, einen Anwalt anzurufen, dieser wurde vom Generalbundesanwalt informiert, mit den Worten: «Wir nehmen jetzt Ihre Mandantin fest.»
Wann waren Sie das erste Mal wieder mit Frau Malsack-Winkemann in Kontakt? Ich habe relativ schnell eine Besuchsgenehmigung beantragt, und das erste Mal habe ich mit ihr Ende Februar, Anfang März 2023 persönlich gesprochen. Das waren drei Monate, das ist eine lange Zeit. Und das Schlimmste für mich war, ich hatte direkt neben der Justizvollzugsanstalt in Berlin, wo sie saß, zu tun. Da befindet sich ein Finanzamt, und dort hatte ich Mitte Januar einen Termin. Das war schon ein ekliges Gefühl: Zu wissen, sie ist 50 Meter von mir entfernt und ich kann nicht zu ihr. Das war schon sehr, sehr bitter.
Wie waren die Haftbedingungen hier in Berlin? Verglichen mit dem, was ihr jetzt in Frankfurt widerfährt, waren die Haftbedingungen wohl vergleichsweise erträglich. Wobei, die ersten Monate waren schlimm: Vom Tag der Verhaftung, Anfang Dezember, bis Ende Februar hat man sie, wie es im Fachjargon heißt, «beobachtet». Das bedeutet, man hat nachts alle zwei Stunden nachgeschaut, ob sie sich nicht vielleicht in der Zwischenzeit umgebracht hat. Mit dem Ergebnis, dass sie nicht schlafen konnte. Das grenzt an Schlafentzug. Mehr …
12.08.2024: Hat Justitia ihre Augenbinde verloren? Warum wohl hat in großen Teilen der Bevölkerung das Vertrauen in Politik und Rechtsstaat massiv gelitten? Bei den in dieser Sendung aufgezeigten Gerichtsurteilen drängt sich die Frage auf, warum mit zweierlei Maß gemessen wurde. Auch im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen sind einige Verfahren und Urteile nicht nachvollziehbar. Könnte die vermutete staatliche Einflussnahme eine Antwort sein? Video und mehr …
06.08.2024: United For Freedom: Laut den RKI-Protokollen sind wegen Maskenattesten verurteilte Ärzte politische Gefangene. Die Menschenrechtsorganisation United For Freedom setzt sich für die wegen Maskenattesten inhaftierten Ärzte ein. Denn laut den RKI-Protokollen sind sie politische Gefangene. Video und mehr …
29.07.2024: BittelTV: Feedback zu Prozess Reiner Füllmich. Beurteilung durch international tätige Rechtsanwälte. Video …
25.07.2024: Stephan Brandner im Interview - Die gekaperte Justiz. Eine unabhängige Justiz ist in Deutschland nicht gegeben. Die Parteien, die Regierungen nehmen direkt und indirekt Einfluss auf Staatsanwaltschaften und Gerichte. „Nicht ein Verfassungsrichter, der nicht auf Vorschlag einer Partei ´gewählt` wurde,“ erklärt der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner (AfD). Christian Jung zeigt in der dritten Folge seiner Reportagereihe „Die (wahren) Feinde der Verfassung“ auf, in welch erschreckendem Maße die Judikative ein Opfer der etablierten Parteien geworden ist. Video …
16.07.2024: Deutscher Rechtsstaat am Ende? Faeser verbietet autokratisch „Compact“-Magazin. Das „Compact“-Magazin von Jürgen Elsässer war immer schon umstritten. Doch bislang galten die teils kontroversen Standpunkte der Publikation weitestgehend als vom Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt. Das hat sich mittlerweile geändert. Die sozialistische Bundesinnenministerin Nancy Faeser verkündete das Verbot des Magazins und ließ bundesweit an vier Standorten Razzien durchführen.
Merkwürdiger „Trick“ über das Vereinsrecht. Rechtlich versucht Faeser für die autokratische Aktion, deren Charakter auch durch die Formulierung „Ich habe … verboten“ klar wird, einen seltsamen Kunstgriff. So habe man die Firma hinter Compact, eine GmbH, kurzerhand zum Verein erklärt – und dann das Vereinsrecht aktiviert. Dies scheint ein einmaliger Vorgang zu sein. Umgekehrt ist es zwar denkbar, dass Vereine nur in Gewinnabsicht gegründet und betrieben werden und man ihnen die Gemeinnützigkeit aberkennt – das ist rechtlich nachvollziehbar. Ob die Sichtweise Faesers letztendlich vor Gericht hält, wird sich zeigen – auf den ersten Blick erscheint die Vorgangsweise hinsichtlich rechtsstaatlicher Prinzipien und Gesetze auf sehr wackeligen Beinen zu stehen. Mehr …
«Eindeutig verfassungswidrig»: Rupert Scholz, Verfassungsrechtler und ehemaliger Bundesverteidigungsminister, kritisiert Faesers «Compact»-Verbot. Der renommierte Verfassungsrechtler und ehemalige Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz bezeichnet das Compact-Verbot von Innenministerin Nancy Faeser als «eindeutig verfassungswidrig». Gestern hatte Faeser das aus ihrer Sicht «rechtsextremistische» Magazin verboten, es kam sogar zu einer Razzia beim Verleger – allerdings ohne Gerichtsurteil. Was laut Scholz den Rechtsstaat gefährdet, da das Verbot allein auf einer Exekutiventscheidung basiere.
Kritik kommt nicht nur aus konservativen Kreisen: Auch linksliberale Publizisten äussern Bedenken hinsichtlich dieses Verbots eines Mediums in der Bundesrepublik. Scholz argumentiert, selbst radikale Meinungen seien durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. «Meinungsfreiheit geniesst einen so hohen Verfassungsrang, dass sie nicht einfach durch eine Exekutiventscheidung ausgehebelt werden kann», sagt er zum Magazin Tichys Einblick. Ein Medium könne nur verboten werden, wenn es zur gewaltsamen Revolution aufruft – was allerdings ein Strafverfahren erfordern würde. Ein solches Verfahren gegen Compact ist nicht bekannt.
Besonders besorgniserregend ist laut Scholz die Art und Weise, wie die Verbotsverfügung Gründer und Chefredakteur Jürgen Elsässer überreicht wurde: Ein Polizeikommando in Sturmhauben überreichte ihm die Verfügung um 6 Uhr morgens an seiner Wohnungstür, begleitet von einem Pressefotografen, der das vom Innenministerium offenbar inszenierte Foto von Elsässer im Bademantel schoss. Dies sei ein «rechtswidriger Eingriff» in das Persönlichkeitsrecht und potenziell strafbar, schreibt Anwalt Carsten Brennecke auf X. Mehr
27.06.2024: Junge Frau muss wegen Hasskommentar in Arrest – Verurteilter Vergewaltiger bleibt auf freiem Fuß. Acht der neun Verurteilten wegen einer Vergewaltigung einer 15-Jährigen müssen nicht ins Gefängnis, sie bekamen Bewährungsstrafen. Eine junge Frau hingegen wurde zu Freizeitarrest verurteilt: Sie hatte einen der Männer auf WhatsApp beschimpft.
Eine 20-jährige Frau muss wegen Beleidigung ins Gefängnis – der für eine Vergewaltigung Verurteilte, den sie beschimpfte, bleibt auf freiem Fuß. Die junge Frau wurde vom Amtsgericht wegen Beleidigung und Bedrohung des Mannes verurteilt, bestätigte eine Justizsprecherin WELT. Das Urteil gegen den Mann ist noch nicht rechtskräftig, es liegt noch beim BGH.
Seine damalige Tat hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt. Im Stadtpark Hamburg hatten nachts mehrere Männer eine 15-Jährige, die stark alkoholisiert und deshalb nicht mehr Herr ihrer Sinne war, immer wieder vergewaltigt. Im vergangenen November dann das Urteil: Acht der Männer erhielten nach Jugendstrafrecht Bewährungsstrafen, nur einer muss für zwei Jahre und neun Monate in Haft. Von den insgesamt zehn Angeklagten – einer war freigesprochen worden – hatten nach Angaben eines Gerichtssprechers fünf die deutsche Staatsangehörigkeit, die anderen stammen aus Syrien, Montenegro, Kuwait, Afghanistan und Armenien. Drei der Verfahren, die mit Bewährungsstrafen endeten, sind inzwischen rechtskräftig abgeschlossen. Die Männer sind zudem zur Ableistung von jeweils 60 Sozialstunden verpflichtet worden. Mehr …
26.06.2024: Journalist im Prozess gegen Reiner Füllmich: „Es stinkt von allen Seiten“. Die Journalistin Djamila le Pair war am Donnerstag beim Prozess gegen Reiner Füllmich in Göttingen dabei und berichtete Rico Brouwer von Potkaars. Bemerkenswert war, dass einer von Füllmichs Anwälten, Dr. Christof Miseré, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter einreichte. „Das ist ein ziemlicher Punkt“, bemerkte Le Pair. Füllmichs Verteidigung traue dem Gericht nicht mehr. Es habe sich gezeigt, dass es nicht unparteiisch sei.
In der vorangegangenen Verhandlung hatten die Anwälte den Richter gefragt, warum ein so großes Polizeiaufgebot herbeigerufen worden sei und warum Füllmich an Händen und Füßen mit Handschellen gefesselt worden sei. Der Richter behauptete daraufhin, davon nichts gewusst zu haben. Nach Ansicht des Gerichts ging die Initiative von der Polizei aus. Die Polizei wiederum behauptete, sie habe auf Anweisung des Gerichts gehandelt. „Das ist ein Grund zur Anfechtung“, sagte Brouwer entschieden. „Der Richter hat also gelogen“, betonte Le Pair.
Füllmichs Pflichtverteidigerin Katja Wörmer hatte sich krank gemeldet, Christof Miseré war ebenfalls nicht zur Verhandlung erschienen. Der Fall soll am 10.Juli fortgesetzt werden. „Dieser Richter ist darin verwickelt oder so“, sagte Brouwer. Mehr ….
18.06.2024: Willkür und Befangenheit in der Justiz – Rechtsbeugung aufgrund erfolgter Propaganda. Dresden: Gefängnis für Corona-Ärztin, Bewährung für Vergewaltiger. Landgericht Dresden: Bianca Witzschel wurde hier zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, während ein Sexualstraftäter wieder auf freiem Fuß ist.
Am Montag wurde eine sächsische Ärztin wegen des falschen Ausstellens von Corona-Attesten zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Derselbe Richter hatte im März einen mehrfachen Sexualstraftäter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann ist jetzt auf freiem Fuß.
Doppelmoral im Gerichtssaal: Der vorsitzende Richter am Landesgericht Dresden, Jürgen Scheuring, verurteilte am Montag eine Ärztin, die irreguläre Corona-Atteste ausstellte, wegen Betrugs zu fast drei Jahren Haft. Im völligen Kontrast dazu bedachte der Richter einen dreifachen Vergewaltiger im März nur mit der Mindeststrafe – und setzte diese zur Bewährung aus. Während die Ärztin, die niemandem körperlich schaden wollte, ins Gefängnis muss, bleibt der Sexualstraftäter auf freiem Fuß – obwohl sein Opfer dermaßen traumatisiert wurde, dass die 45-jährige Frau nicht einmal verhandlungsfähig war.
Der Angeklagte soll eine Mitarbeiterin seiner Kanzlei jahrelang misshandelt und zudem dreifach vergewaltigt haben. Im Strafgesetzbuch ist dafür unter Paragraf 177 Absatz 6 eine Mindeststrafe von zwei Jahren vorgesehen. Ebenjenes Strafmaß veranlasste Scheuring. In Deutschland können Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden – so auch in diesem Fall. Der Missbrauchstäter ist nach siebenmonatiger Untersuchungshaft seit März wieder auf freiem Fuß.
Anders erging es Bianca Witzschel. Die Hausärztin soll zwischen 2021 und 2022 über 1.000 gefälschte Corona-Atteste ausgestellt haben, die vom Tragen einer Maske und dem Impf- sowie Testnachweis befreiten. Damit soll sie 47.000 Euro erwirtschaftet haben. Für erwerbsmäßigen Betrug sieht das Strafgesetzbuch unter Paragraf 263 Absatz 3 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahre vor.
Zur Last gelegt wurde der Ärztin außerdem der illegale Besitz eines Elektroschockers. Der Richter verurteilte Witzschel deshalb zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Das Strafmaß kann also nicht zur Bewährung ausgesetzt werden und befindet sich weit über dem Mindeststrafmaß. Der Richter begründete das mit der unsicheren Lage in der Pandemie, das Gesundheitssystem sei stark strapaziert gewesen und es habe während dieser Zeit viele Todesfälle gegeben. „Wir hatten eine Epidemie, die vergleichbar war mit der Cholera des 19. Jahrhunderts“, sagte Scheuring. Mehr …
13.05.2024: Hunderte Beweisanträge wurden nicht berücksichtigt. AfD kritisiert Skandalurteil: Oberverwaltungsgericht beschädige den Rechtsstaat! Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Berufung der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz zurückgewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Berufung der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz zurückgewiesen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, kommentiert dies wie folgt: »Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zugunsten des Inlandsgeheimdienstes ist in vielfacher Hinsicht skandalös. Zum einen wurden hunderte Beweisanträge nicht behandelt, die die Verfassungstreue der AfD eindeutig dargelegt hätten.
Zum anderen wurde die Revision nicht zugelassen, sodass unser Anspruch auf eine dritte Instanz willentlich verkürzt werden sollte. Die ganze Verhandlungsführung des Gerichts lässt erkennen, dass es an einem rechtsstaatsgemäßen Verfahren kein Interesse hatte und nur die vom Inlandsgeheimdienst gewünschte Einschätzung bestätigt werden sollte.Die AfD wird gegen die skandalöse Entscheidung weiter vorgehen – und ich bin zuversichtlich, dass diese am Ende des weiteren Rechtsweges keinen Bestand haben wird.« Mehr …
Sind wir jetzt alle Reichsbürger? Laut Bundesverfassungsgericht ist das Deutsche Reich nie untergegangen. Eine offenbar weitgehend unbekannte Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages erklärt, dass "das Deutsche Reich nie untergegangen" sei. Stattdessen sei die Bundesrepublik "identisch mit dem Staat 'Deutsches Reich'".
Dieser Artikel zeigt die Absurdität der Debatten in Politik und Medien, die die „Reichsbürger“ als „Verfassungsfeinde“ verteufeln. Nur wäre dann auch das Bundesverfassungsgericht selbst offenbar „verfassungsfeindlich“, wie ein Dokument des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages mit dem Titel „Zum rechtlichen Fortbestand des ‚Deutschen Reichs‘“ zeigt. Da das Dokument ausgesprochen kurz ist und sein eigentlicher Inhalt weniger als eine Seite umfasst, werde ich es hier komplett zitieren:
„Das BVerfG hat in seinem Urteil zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik Folgendes festgestellt:
Das Grundgesetz geht davon aus, „dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist“. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern „ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich’, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch’, so dass insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.“
Das BVerfG hat diese Rechtsprechung seit der Wiedervereinigung nicht geändert. Mit dem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 ging die Deutsche Demokratische Republik im Rahmen einer sogenannten Staateninkorporation unter. Das Territorium der Bundesrepublik erweiterte sich um das Gebiet der neuen Bundesländer. Am Fortbestand des Deutschen Reichs in der Gestalt der Bundesrepublik Deutschland änderte sich durch den Beitritt nichts“. Mehr ….
18.03.2024: Staatliche Entführung und menschliche Niedertracht – Bericht vom Prozess gegen Dr. Fuellmich. Der Strafprozess gegen Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich vom „Corona-Ausschuss“ offenbart nach den bisherigen Vernehmungen Abgründe von staatlichen Rechtsverletzungen und menschlicher Niedertracht gegenüber Dr. Fuellmich. Die freie Journalistin „Jiota“ hat vom 1. und 2. Verhandlungstag einen sehr ausführlichen Bericht geschrieben, der große Betroffenheit auslöst. Ich veröffentliche mit ihrer freundlichen Erlaubnis wesentliche Ausschnitte daraus. Es sind zwar inzwischen sechs weitere Verhandlungstage gefolgt, dieser erste Bericht vermittelt aber grundlegende Eindrücke. Mehr
27.02.2024: Illegale Steuern - Matthias Alexander Pauqué. Vortrag zum Buch "Steuerrecht ungültig§". Immer mehr Menschen bemerken: Die Steuerlast wird immer größer, während der Steuerzahler in der BRD keinerlei Einfluss auf die Verwendung der Steuereinnahmen hat.
Noch schlimmer ist, dass mit den Steuergeldern sogar Verbrechen finanziert werden, wie z.B. völkerrechtswidrige Angriffskriege und Terrorismus. Insofern ist es kaum zu glauben, aber wahr, dass die Steuern ohne gültige Rechtsgrundlage und ohne demokratische Legitimation eingefordert werden. Es ist auch durch nichts zu rechtfertigen, dass über 80% der Steuereinnahmen als Zins und Tilgung an die Banken fließen; ein Nachweis dazu findet sich im Buch. Für alles scheint die politische Klasse in der BRD Geld auszugeben, nur nicht für das Wichtigste: die Förderung von Familien und Kindern und von Schulen und Universitäten. Video … Siehe Buch: Steuerrecht ungültig? Der Ratgeber für den bewussten und mündigen Umgang mit den Finanzbehörden und dem (illegalen) Steuersystem. Jetzt als aktualisierte Ausgabe 2023! Link zum Buch ….
19.02.2024: Kafkaesker Prozess ohne Geschädigte – 2. Teil: Plädoyer der Verteidigung. Nachdem der Prozess am 20.2. gegen Dr. Monika Jiang fortgesetzt wird, soll in diesem zweiten Bericht über den „Maskenprozess“ vor dem Landgericht Mannheim gegen sie auf die Sicht der Verteidigung im bisherigen Prozessverlauf eingegangen werden.
Der Verhandlungstag am 8. Februar 2024 erwartete die Besucher gleich mit einer ersten Überraschung. Im Gegensatz zu den vorherigen Verhandlungen war diesmal nur der kleine Saal reserviert. Unmut machte sich unter den Besuchern – deutlich mehr als je zuvor – sehr schnell breit. Die Verteidiger konnten sich jedoch mit dem Richter schnell auf einen Wechsel zum gewohnten großen Saal I einigen. Die rechtswidrigen Einlasskontrollen wurden stellenweise erleichtert, indem erstmals der Zutritt zum Saal ohne Scannen der Personalausweise möglich war und Journalisten ihre Mobiltelefone in den Saal mitnehmen durften.
Die Verhandlung startete mit der Ankündigung des Richters, prophylaktisch vier weitere Verhandlungstage bis in den April anzusetzen. Da viele Besucher an dem bis dato letzten offiziellen Verhandlungstag ein Urteil erwarteten, kam diese Ankündigung für viele überraschend. Mehr …
06.02.2024: Weidel: Deshalb verachte ich diesen schmierigen Spitzelstaat. War die Spitzel-Attacke von Potsdam wirklich nur ein Einzelfall? Alice Weidel ist sicher: „Ich gehe fest davon aus, dass es sich der Verfassungsschutz nicht entgehen lässt, auf allen meinen E-Mails und Handys zu sein“. In Deutschland sei ein „schmieriger Spitzelstaat“ entstanden, der die Opposition überwacht, während zeitgleich die Funktionäre des Systems im Gleichschritt durch die Straßen marschieren und den Tod von Oppositionellen fordern.
Im Exklusivinterview mit AUF1 nimmt die Partei- und Fraktionsvorsitzende der AfD kein Blatt vor den Mund. Und doch ist sie optimistisch: Denn das totalitär anmutende Vorgehen gegen die Opposition, die Überwachung von Andersdenkenden sei „symptomatisch von Regierungen im Endstadium“. Und bereits in diesem Jahr könnten die ersten Bastionen des Establishments fallen. Video …
03.02.2024: Kafkaesker Prozess ohne Geschädigte. Der „Maskenprozess“ gegen Dr. Monika Jiang vor dem Landgericht Mannheim aus den Augen des Prozessbeobachters Dirk Helwig. Auch wenn Helwig juristischer Laie ist, seine Beobachtungen dokumentieren ein Teil der Absurdität des deutschen Rechtssystems.
Im vergangenen Jahr wurde Dr. Monika Jiang, eine Allgemeinmedizinerin aus Weinheim, Bergstraße, mit eigener Praxis, zu 2 Jahren und 9 Monaten Freiheitsentzug ohne Bewährung und drei Jahren Berufsverbot vom Amtsgericht Weinheim verurteilt. Grund der Verurteilung sei die vermeintlich rechtswidrige Ausstellung von über 4200 „Gesundheitszeugnissen“, nach eigener Begriffsdefinition der Richterin. Aktuell läuft die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Mannheim, die kurz vor dem Verfahrensabschluss steht. Mehr
01.02.2024: Justizbankrott: Politisch Verfolgte und Gefangene In Deutschland. Anmoderation: "Man darf in Deutschland durchaus sagen, was man will. Wer die Coronapolitik kritisiert, muss halt als Richter oder Professor mit Strafverfolgung rechnen, als Polizist mit Suspendierung / Entlassung und in allen Fällen mit Diffamierung durch @derspiegel & Co. Finden Sie das ok?", so twitterte der Finanzwissenschaftler Professor Dr. Stefan Homburg am 19. Juni 2021. Seither wurden einige dieser kritischen Menschen unter extremen Bedingungen inhaftiert und die Existenzgrundlage zerstört, wie in dieser Sendung offengelegt wird. Die folgenden Fälle zeigen auf, wie weitreichend der Justizbankrott fortgeschritten ist – aber dass sich auch ein Ausweg auftut. Video und mehr …
24.01.2024: Rechtsanwalt Ralf Ludwig: „Politik hält sich nicht an Recht und Verfassung“. Im Gespräch mit AUF1 zieht der Corona-Maßnahmenkritiker der ersten Stunde, Rechtsanwalt Ralf Ludwig, nicht nur Parallelen zwischen den großen Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen und den jetzigen Massenprotesten gegen die Belastungen für die Bauern, sondern sieht Letztere sogar als „logische Fortführung der Protestmaßnahmen aus der Corona-Zeit“. Denn in beiden Fällen seien Unternehmer aus der Mitte der Gesellschaft auf der Straße. Die Diffamierung dieser Protestierer als „rechts“ bezeichnet Ludwig als absurd, da dieses Wort als Totschlagvokabel nicht klar definiert sei und es die Regierung sei, die sich in vielerlei Hinsicht nicht an Recht und Verfassung halte. Diese Waffe sei aber mittlerweile stumpf, da dennoch viele auf die Straße gingen. Und diese wünschten sich einen grundlegenden politischen Wandel bei den kommenden Wahlen. Video …
Archivmeldung vom 27.05.2017: Vom strafbaren Reden über tödliches Schweigen - Interview mit Ronald Bernard. Bereits in hunderten von Sendungen hat Kla.TV Augenzeugen zu Wort kommen lassen, die vor laufender Kamera ihre kriminellen Werke im Verbund mit kriminellen Netzwerken ans Licht brachten. Doch die Justiz zeigt weiterhin keine Reaktion darauf und so bleiben diese kriminellen Netzwerke ungestraft. Wenn nicht die Justiz ihre Aufgabe wahrnimmt, gegen Kriminalität vorzugehen, wer sollte sie dann wahrnehmen? Der nachfolgende Augenzeugenbericht richtet sich vor allem an jene Amtsträger aus Justiz und Sicherheitskräften, die nicht länger dazu bereit sind, Amtsflucht zu begehen. Video …
22.12.2023: MICHAEL BALLWEG PACKT AUS – NuoViso. Der Fall erregte Millionen Menschen in Deutschland, die noch an den Rechtsstaat glauben: Neun Monate saß der am Rande einer Razzia in seinem Haus festgenommene Querdenken-Gründer Michael Ballweg in Untersuchungshaft - ohne zu wissen, warum eigentlich. Und auch der zuständige Richter wollte das gar nicht so genau wissen, wie heute klar ist. Ohne ihm rechtliches Gehör zu schenken buchtete man den IT-Unternehmer ein und ließ ihn gesiebte Luft atmen. Ihn, den prominentesten politischen Gefangenen Deutschlands. Seit acht Monaten ist er nun wieder auf freiem Fuß, und die Angelegenheit noch lange nicht erledigt. Gemeinsam mit dem Querdenken-Anwalt Ralf Ludwig legt Michael Ballweg jetzt eine Richtigstellung vor, die gerade als Buch erschienen ist. Darin erheben beide schwere Vorwürfe gegen die deutsche Justiz. Video …
21.12.2023: Erstes Interview mit Oliver Janich nach seiner Haft: Die Justiz ist auf der Flucht vor mir! Vor 16 Monaten wollte Stefan Magnet (AUF1) schon mit Oliver Janich sprechen. Doch wenige Minuten vor dem Interview wurde Janich brutal verhaftet. Er saß dann viele Monate im Globalisten-Knast. Doch was sollte verhindert werden? Jetzt packt Janich aus!
Im „Großen Interview AUF1“ spricht der Autor Oliver Janich erstmals ausführlich über seine Inhaftierung auf den Philippinen. Und er erklärt exklusiv, weshalb sein Fall so brandgefährlich für alle Aufklärer und Systemkritiker ist. Denn mit dem perfiden Trick, mit dem Janich in den Kerker geworfen wurde, kann jeder Kritiker vom System zum Schweigen gebracht werden. Genau deshalb will Oliver Janich einen ordentlichen Prozess, den die deutsche Justiz verweigert. Er will als Beschuldigter angehört werden, will seine Argumente vorbringen und dann eine Möglichkeit auf einen Freispruch bekommen. Und so gibt Oliver Janich nicht auf: „Nicht ich bin auf der Flucht vor der Justiz, sondern die Justiz ist auf der Flucht vor mir!“ Video …
19.12.2023: Rechtsanwalt Wölfel zu „Reichsbürger-Putsch“: Straftaten oder nur Gedankenspiele? Im Gespräch mit AUF1 konkretisiert der oberfränkische Rechtsanwalt Andreas Wölfel die den angeschuldigten "Reichsbürgern" vorgeworfenen Delikte, nämlich „Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ und „Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens“. Hierbei stellt er klar, dass entscheidend sei, ob es sich bei den ihnen unterstellten Handlungen bereits um Straftaten handelt oder lediglich straflose Gedankenspiele. Um dies feststellen zu können, bedürfe es einer „sehr umfangreichen Beweisaufnahme“ in Form von zahleichen Zeugenvernehmungen und Auswertung von Überwachungsmaßnahmen verschiedenster Art. Dabei müsse geprüft werden, ob diese Vorbereitungshandlungen tatsächlich beweisbar seien. Wenn ja, dann erst folge deren rechtliche Bewertung. Video …
Gedldruckmaschine Inobhutnahme von Kindern durch falsche Gutachten. Archivmeldung vom 13.01.2020: Fallbeispiele "Skandale, Wucher, Ungereimtheiten Profilerin. Suzanne Grieger Langer erzählt live!!! - OstsachsenTV. Wir haben einen kleinen Mitschnitt verarbeitet der uns sehr bewegt hat. Aus dem Programm COOL IM KREUZFEUER aus dem alten Schlachthof in Dresden. Video …
30.11.2023: Dr. Bianca Witzschel seit Monaten in U-Haft – länger als mancher Schwerverbrecher. Anmerkung der Redaktion: jeder Arzt hat die Pflicht nicht zu schaden. Jeder Arzt müßte wissen, dass das Tragen von Masken gesundheitsschädlich ist und dass die Teilnahme an einem „Impfexperiment“ mit einem nur bedingt zugelassenen sogenannten Impfstoff, der eigentlich eine Gentherapie ist, ein nicht abschätzbares Risiko birgt. Mit dem Prinzip nicht schaden zu dürfen wäre nach Einschätzung von Ärzten und Juristen, die nicht den staatlichen Denkvorgaben unterliegen, jeder Arzt angehalten entsprechende Schutzmaßnehmen zum gesundheitlichen Wohl (nicht mitmachen weil potentielle Schadensgefahr) des und der Patienten anzuraten und zu unternehmen. Und was macht die BRD-Justiz im Auftrag der Regierung? - in der Gewalten-Einheits-Tyrannis??)
Noch immer werden Ärzte mit Gewissen vom Corona-Regime verfolgt. Die Ärztin Dr. Bianca Witzschel sitzt beispielsweise seit Februar in U-Haft. Länger, als mancher Schwerverbrecher – weil sie Impf- und Maskenbefreiungen ausgestellt hatte. Am Mittwoch fand der zweite Verhandlungstag statt. Ein AUF1-Kamerateam, das vor Ort war, wurde nicht eingelassen. Eine diesbezügliche Presseanfrage vom Mittwoch an das Landgericht Dresden wurde – trotz Nachfrage – bis heute, Redaktionsschluss nicht beantwortet. Video
29.11.2023: Die Rechtsstaats-Illusion: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Alle staatliche Gewalt hat diese zu schützen…. Die Wahrheit sieht anders aus: Schluss mit Zwang und Elektroschocks in der Psychiatrie! Man bedenke wie viele Menschen zwangspsychiatrisiert werden, weil sie das BRD-System und oder die Weltverschwörung kritisieren.
Am Freitag, den 1.12.2023 versammeln sich Menschenrechtler am Potsdamer Platz Nord in Berlin, um gegen Elektroschocks (EKT) in der Psychiatrie zu protestieren. Organisiert wird die Demonstration von der Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte (KVPM). Die Menschenrechtler verlangen die Abschaffung von psychiatrischen Zwangspraktiken wie Elektroschocks, Fesselungen von Patienten und die zwangsweise Verabreichung von Psychopharmaka mit gefährlichen Nebenwirkungen. Die KVPM verweist auf neue Leitlinien der World Health Organisation (WHO) und Vereinten Nationen (UN) vom 9.10.2023 mit denen psychiatrische Zwangspraktiken für beendet erklärt werden. Alle Regierungen sind somit aufgefordert, sämtliche Zwangsmaßnahmen zu verbieten, da diese „das Recht auf Schutz vor Folter oder grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung verletzen.“ Video und mehr …
25.11.2023: Der Lackmustest: Verbrechen gegen die Menschheit. „Keine Versöhnung ohne Aufarbeitung“ (RA Ralf Ludwig) - 19. AZK: Nach drastischen Corona-Maßnahmen mit verheerenden Folgen für die Bevölkerung werben Politik und Medien immer wieder um Versöhnung und Verständnis. Anwalt Ralf Ludwig belegt in seinem Referat sehr deutlich, warum es keine Versöhnung ohne Aufarbeitung geben kann und darf! Video (deutsch & español) und mehr …
20.11.2023: Anti-Spiegel-TV Folge 18: Der vergessliche Herr Scholz. Dieses Mal sprechen Thomas Röper und Dominik Reichert über die wenig bekannten Skandale des Bundeskanzlers und sich schauen sich an, warum deutsche Staatsanwälte normalerweise nicht gegen Politiker ermitteln dürfen. Es wird deutlich: in der BRD gibt es keine Gewaltenteilung. Und es gibt keinen Rechtsstaat bei dem alle durch das Gesetz gleich behandelt werden. Video und mehr …
11.11.2023: Gewaltenteilung in der BRD? Die gibt es nur in Schulbüchern. Geheimtreffen von Bundesregierung und Verfassungsgericht: "Eiserner Grundsatz" verletzt. Die Bundesregierung reiste nach Karlsruhe, um bei einem gemeinsamen Mittagessen mit den Richtern des Bundesverfassungsgerichts einige Themen abzustimmen. Erörtert wurde unter anderem die Krise als Motor der Staatsmodernisierung und Generationengerechtigkeit. Ob und Inwiefern derartige Treffen das Prinzip der Gewaltenteilung beeinträchtigen und was dies alles über die Glaubwürdigkeit der Gerichte aussagt, darüber sprach RT DE mit dem Rechtsanwalt André Thomashausen. Video und mehr …
04.11.2023: Ehemalige Bundestagskandidatin in Berlin bei Hausdurchsuchung durch POLIZEI verletzt. Sie kandidierte zur letzten Bundestagswahl für die Partei "Die Basis", und betrieb einen Telegram-Kanal zu Corona. Jetzt fand bei der Berliner Intensivkrankenschwester Sabrina Kollmorgen eine Hausdurchsuchung statt – wegen "Beleidigung".
Sabrina Kollmorgen, Intensivkrankenschwester und ehemalige Bundestagskandidatin der Partei "Die Basis" in Berlin, wurde bei einer Hausdurchsuchung verletzt. Sie fand sich mit Schürfwunden im Krankenhaus ein. Der Vorfall entspricht dem bereits bekannten Vorgehen gegen Corona-Maßnahmenkritiker in anderen Fällen.
Die Durchsuchung, die morgens um sechs Uhr mit einer gewaltsamen Öffnung der Wohnungstür begann, wurde mit einem Verdacht der Beleidigung begründet. Angeblich soll Kollmorgen in einer Nachricht in einem sozialen Netzwerk eine Staatsanwältin als "faschistische Staatsanwältin" bezeichnet haben. Am Tag der Durchsuchung sollte ursprünglich eine Verhandlung gegen Kollmorgen beim Amtsgericht Tiergarten stattfinden. Dabei ging es um Delikte im Zusammenhang mit Protestaktionen gegen die Corona-Maßnahmen. Kollmorgen hatte nicht nur an Demonstrationen teilgenommen, sondern auch in einem eigenen Telegram-Kanal Informationen verbreitet. Einer der Vorwürfe lautet "Widerstand gegen die Staatsgewalt" – eine Anklage, die, wie erfahrene Demonstranten wissen, bei Demonstrationen, die durch die Polizei verhindert oder aufgelöst werden, beinahe automatisch erhoben wird. Mehr …
01.11.2023: Kann es sein, dass in einem Rechtsstaat die Opposition durch Diffamierung und Verbot ausgeschaltet wird? Eigentlich kennt man das nur von totalitären Systemen, oder? RA Mandic zum Fall Halemba: „Die Verhaftung diente nur dazu, der AfD zu schaden“.
Im AUF1-Gespräch äußert sich der Freiburger Fachanwalt für Strafrecht, Dubravko Mandic, zur Verhaftung seines Mandanten, des AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba. Er wertet es als „Novum“, dass erstmals gegen einen bisher Unbescholtenen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung ein Haftbefehl erwirkt wurde. Mandic sieht in diesem Vorgehen der bayerischen Justiz die politische Motivation, der AfD als ungeliebter Oppositionskraft zu schaden. In diesem Zusammenhang betont er, dass die Staatsanwaltschaft in Deutschland – im Gegensatz zu anderen EU-Staaten – als Teil der Justiz dem Justizministerium unterstellt und damit weisungsgebunden sei. Vor allem bei Delikten im politischem Bereich gebe es Berichtspflichten „bis ganz nach oben“. Und bei Ermittlungen gegen AfD-Politiker werde stets die Regierung informiert. Mehr
31.10.2023: War der Faschismus schon mal rechts? - Die sogenannten „NAZI‘s“ waren genau genommen Sozialisten wie man den Lebensläufen führender Gründerköpfe der NSDAP und dem Namen der Partei „National Sozialistische …. Partei“ entnehmen kann. Warum schreibe ich das? - Weil der Faschismus vor rund 90 Jahren von links kam und nun von grün-links kommt. Politische Strafverfolgung: AfD-Abgeordneter vorübergehend verhaftet. Gestern früh wurde der 22-jährige bayerische AfD-Landtagesabgeordnete Daniel Halemba noch vor der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Landtages verhaftet. Nach fadenscheinigen Anschuldigungen wird gegen ihn unter anderem wegen des Verdachts der „Volksverhetzung“ ermittelt. Am Abend wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, weil keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr bestehe. Halemba muss sich fortan einmal pro Woche bei der Würzburger Polizei melden. Der Fall zeigt gleichwohl, dass polizeistaatliche Methoden in der Bekämpfung politischer Gegner inzwischen in Deutschland an der Tagesordnung sind. Mehr …
22.10.2023: Die RAF Anwälte. Ein Einblick in die 60er-, 70er & 80er-Jahre. Die ersten Anzeichen von POLIZEI-Gewalt und des Nichtvorhandenseins eines Rechtsstaatsprinzips. Video ….
17.10.2023: Melde Gehorsamst: Revolution vereitelt - Josef Thoma. Die Revolution war gut durchdacht und professionell vorbereitet. Und dann wurde sie durch ein paar wenige Dilettanten vergeigt. Jetzt frisst sie ihre Kinder… Video …
25.09.2023: Rechtsanwalt Sattelmaier zu Ulmer Urteil: "Ein Tritt der Verachtung gegenüber dem Versammlungsrecht". Eine Mandantin des Strafverteidigers Dirk Sattelmaier hatte ein Video mit einer offenbar rechtswidrigen polizeilichen Maßnahme auf einer Demonstration im Internet geteilt. Dafür wurde sie in zweiter Instanz verurteilt. Für den Rechtsanwalt ist das nicht mit geltendem Recht vereinbar.
Am Dienstag bestätigte das Landgericht Ulm in zweiter Instanz die Verurteilung einer Angeklagten. Die Frau hatte eine offenbar rechtswidrige Polizeimaßnahme, die auf einer Versammlung gefilmt wurde, im Internet geteilt. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Göppingen die Verbreitung des Videos als rechtswidrig und somit strafbar erachtet. In seiner Dokureihe "Neues aus dem Gerichtssaal" erläutert Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier, warum dieses Gerichtsurteil nach seiner Auffassung einen "Tritt der Verachtung gegenüber dem Versammlungsrecht" darstellt. Was war passiert? Bei einer Versammlung im Frühjahr 2021 wurde ein Versammlungsteilnehmer zur Identitätsfeststellung durch die Polizei aus der Versammlung weggeführt. Als die Polizei ihn in das Dienstfahrzeug verfrachten wollte, soll es zu einer Widerstandshandlung des Teilnehmers gekommen sein. Diese Sequenz hatte die Angeklagte geteilt. Handelt es sich um Zeitgeschichte, dürfen Bildnisse nach dem Kunsturhebergesetz verbreitet werden.
Zunächst stelle die Verbreitung von Bildnissen ohne das Einverständnis der Betroffenen nach § 33 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) tatsächlich eine Straftat dar, erklärte der Anwalt die grundsätzliche Gesetzeslage. Allerdings gebe es davon eine Ausnahme, "wonach man Bildnisse sehr wohl auch ohne Einverständnis verbreiten darf, wenn es sich um Zeitgeschichte handelt – § 23 Abs. 1 Ziffer 1 KunstUrhG". Dies habe Sattelmaier vor Gericht vorgetragen und dabei auch rechtlich begründet, warum es sich im Fall dieser Polizeimaßnahme um Zeitgeschichte handelt: Die Maßnahme der Polizei sei ganz offensichtlich rechtswidrig gewesen. Dazu habe er dem Landgericht Ulm eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 1 BvR 1090/06 Beschl. v. 30.04.2007) vorgelegt.
In diesem höchstrichterlichen Beschluss sei genau definiert, wann die Verbringung eines Teilnehmers aus der Versammlung als polizeiliche Maßnahme auf einer Versammlung rechtswidrig ist. Und nach diesen vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Kriterien sei die Maßnahme, die die Polizei – wie im Video dokumentiert – auf der Versammlung in Göppingen gegen den Demonstranten angewandt habe, zweifellos rechtswidrig. Mehr …
23.09.2023: Ehemaliger Verfassungsgerichtspräsident diagnostiziert Verletzung rechts-staatlicher Prinzipien durch das Gericht. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat am 18.9. auf einer Veranstaltung der Denkfabrik R21 das höchste Gericht scharf dafür gerügt, dass es nach dem Prinzip „Not kennt kein Gebot“ eine Blankovollmacht für Grundrechtseinschränkungen jeder Intensität in der Corona-Zeit gegeben und vom Gesetzgeber dafür keine angemessene Sachverhaltsaufklärung gefordert habe.
Papiers Rede wurde von R21 auf Youtube veröffentlicht (ab min 1:30). Papier hielt auf der Veranstaltung „Deutschland zwischen Covid und Klima – Grundrechte unter Vorbehalt?“ die Eröffnungsrede in der Panel-Diskussion zum Thema „Konsequenzen für unseren Rechtsstaat“. Er attestierte dem Bundesverfassungsgericht, die Anforderungen des Rechtsstaats nicht immer erfüllt und nicht durchgesetzt zu haben. Es habe insbesondere keine Abwägung der Verhältnismäßigkeit unterschiedlich drastischer Grundrechtseinschränkungen vorgenommen und keine Maßstäbe hierfür entwickelt. Es habe dem Gesetzgeber nicht aufgegeben, die nötigen Informationen zu sammeln, um Maßnahmen evaluieren zu können. Er sagte wörtlich: „Bei der Pandemiebekämpfung ein undifferenziertes, ein allgemeines und letztlich unbegrenztes Plazet für Freiheitseinschränkungen und Grundrechtssuspendierungen jeder Art und jeden Ausmaßes zu erteilen, wie das ja in der Praxis geschehen ist, entspricht jedenfalls nicht unserer freiheitlich-rechtsstaatlichen Ordnung.“
Eine derart scharfe Kritik von einem Bundesverfassungsgerichtspräsidenten an seinem Nachfolger und den Verfassungsrichtern dürfte beispiellos sein. Mit auf dem Panel saßen neben Papier Juli Zeh, Jessica Hamed und Heribert Prantl. Präsident des Bundesverfassungsgerichts ist seit 2020 Stephan Harbarth, zuvor CDU-Politiker und Anwalt. Er wurde 2017 unter zumTeil fragwürdigen Umständen zum Fachzeitschriftenherausgeber und zum Honorarprofessor einer Universität, 2018 zum Verfassungsrichter und 2020 zum Präsidenten des Gerichts erkoren. Das hatte seinerzeit zu viel Kritik und Sorgen um die Bewahrung der Unabhängigkeit des Gerichts geführt. Diese Sorgen scheinen mehr als berechtigt gewesen zu sein. Mehr …
Archivmeldung vom 10. 8. 2018: Die sichtbaren Flecken der BRD-Justiz (Offener Brief). An das Staatsministerium der Justiz, z. Hd. Herrn Winfried Bausback, 80097 München; Betr.: „Blinde Flecken der Vergangenheit aufarbeiten.“ … Sehr geehrter Herr Justizminister,
Ihrem Interview zufolge, gegeben der Passauer Neue Presse vom 24. Juli 2018, unter der Überschrift: „Blinde Flecken der Vergangenheit aufarbeiten“, wollen Sie die Rolle der NS-Justiz „wissenschaftlich“ untersuchen lassen. Diese Methode kennen wir seit Bestehen der von den Besatzern etablierten BRD. Alles jener zwölf Jahre wird „aufgearbeitet“: Kleinkaninchenzüchterverbände, Schrebergarten-, Alpen- und Sportvereine, Frauenkränzchen, Altersheime, Kirchen, Firmen und Institutionen aller Art. Daß dabei das Blaue vom Himmel heruntergelogen und die Wahrheit auf den Kopf gestellt wird – wie z. B. die „Aufarbeitung“ der Wehrmacht durch die Schausteller Philipp Reemtsma und Hannes Heer gezeigt hat – gehört zum Handwerkszeug der Berufslügner. Ebenso das Gebot, alle positiven Errungenschaften, die der Nationalsozialismus hinterlassen hat und dessen Erbe wir angetreten haben, partout zu verschweigen oder umzulügen: Ungezählte fortbestehende Bauwerke, Erfindungen, Gesetze und Verordnungen, ob Arbeitsschutz, Jugendschutz, Verbraucherschutz, Mutterschutz, Naturschutz, Heilpraktiker-, Patent-, Hebammen- oder Tierschutzgesetz, ob Rentnerkrankenversicherung, Straßenverkehrszulassungsordnung (von den Autobahnen ganz zu schweigen), die Einführung des 1. Mai als Feiertag, der Fackellauf bei den Olympischen Spielen und und und.1 Warum also das zum Erbrechen sattsam bekannte nie endende „Aufarbeiten“? Weil die BRD, einschließlich ihrer Justiz, der Sie, Herr Bausback, für das Land Bayern dienen, selber bis zum Hals im Sumpf der Lüge und Heuchelei steckt, sodaß zum Ablenken dieser Schandtaten der längst vergangene Nationalsozialismus herhalten muß! Und nun ist eben die NS-Justiz an der Reihe. „Aufarbeiten“ ist nichts anderes, als antideutsche Propaganda mit den Methoden des Sefton Delmer, fortgeführt von den BRD-Sachwaltern der Besatzer.
Ich erlaube mir, Ihnen die beschämende Diskrepanz zwischen Ihren beschönigenden Ausführungen und dem katastrophalen Gebaren der BRD-Justiz anhand von Fakten vor Augen zu halten. Vorab Ihre bemerkenswerte Antwort auf die Frage des Journalisten; Frage: „Halten Sie das Generalargument vieler damaliger Richter und Staatsanwälte, man habe in der NS-Zeit doch nur die geltenden Gesetze angewendet, für hinreichend stichhaltig?“ Ihre Antwort: „Der Versuch von Einzelnen, die eigene Biographie von der Schreckensherrschaft des Dritten Reiches abzukoppeln und sich so zu entschuldigen, mag grundsätzlich nachvollziehbar sein. So einfach ist es aber natürlich nicht. Klar ist: Der Richter ist an das Recht, das der Gesetzgeber setzt, gebunden. Das ist ein ganz wesentlicher Aspekt unseres heutigen Rechtsstaates. Was aber gilt in Fällen, in denen die Anwendung des gesetzten Rechtes – wie während der NS-Zeit – zu unerträglichem Unrecht führt? Hier helfen sich Juristen seit 1946 mit einer These, die der große Jurist und Rechtsphilosoph Gustav Radbruch entwickelt hat. Danach hat sich ein Richter bei einem Konflikt zwischen dem Gesetzesrecht und der Gerechtigkeit immer dann – aber auch nur dann – gegen das Gesetz und für die materielle Gerechtigkeit zu entscheiden, wenn das anzuwendende Gesetz unerträglich ungerecht ist oder es die Gleichheit aller Menschen als Kern der Gerechtigkeit bewußt verleugnet. Diese sogenannte „’Radbruch’sche Formel‘ lebt auch noch in der Heutigen Rechtsprechung fort. Sie wurde z.B. in den Mauerschützenprozessen aufgegriffen.“
Ja, Herr Bausback, die Radbruch’sche Formel wird von BRD-Richtern angewendet, aber nur dann, wenn sie, die Richter, Angeklagte aus einer anderen mißliebigen Zeit unbedingt bestrafen wollen (Angeklagte der ehemaligen DDR für kürzeste Zeit, die des Nationalsozialismus auf ewig); dann zählen für die BRD-Justiz die damals geltenden Rechte nicht. Das Perfide daran ist, daß die an sich vernünftige Radbruch’sche These heute dazu mißbraucht und die Absicht des Gustav Radbruch schamlos ins Gegenteil verkehrt wird, um das Recht regelrecht zu beugen. Nachfolgend der Beweis:
Ein elementarer Grundsatz im Strafrecht ist: Strafbar ist nur, wer persönlich schuldhaft handelt. Da aber die Auschwitz-Zeitzeugen wegsterben, andererseits das BRD-System für alle Ewigkeit einen „NS-Teufel“ der Menschheit vorführen muß, um damit die Entrechtung des deutschen Volkes bzw. seine nunmehr 73 Jahre währende „Babylonische Gefangenschaft“ zu rechtfertigen, ist die Justiz darangegangen, fast 100 Jahre alte kranke Greise auf der Krankenbahre vor den Richtertisch zu schleppen und wegen Beihilfe zum Massenmord zu verurteilen, obwohl diesen Menschen keine persönliche Schuld nachzuweisen war/ist! Das ist eine Zäsur in der Justiz-Geschichte der Menschheit und gleichzeitig der Höhepunkt menschlicher Ungerechtigkeit und Grausamkeit. Der Präzedenzfall war der Prozeß gegen John Demjanjuk. Er wurde „verurteilt aus Mangel an Beweisen“. Diese Schande der Justiz hat sogar der Chefkommentator der Welt, Torsten Krauel erkannt, ein Mann, der alles andere als ein sogenannter „Neonazi“ ist. Er schreibt in welt.de vom 13. 5. 2011 – wenngleich auch vorsichtig – unter der Überschrift, ich zitiere: NS-Prozess: „John Demjanjuk – Im Zweifel gegen den Angeklagten: (…) Verurteilt aus Mangel an Beweisen – das ist eine neue Rechtskategorie, eingeführt vom Landgericht München. Demjanjuk konnte kein Einzelfall persönlicher Schuld gerichtsfest nachgewiesen werden (…) Es ist ja wirklich ein verständlicher Wunsch, die wenigen noch lebenden Täter zu bestrafen. Aber nun, wie in München geschehen, einfach alle in Sobibor Anwesende zu mitschuldigen Mitwissern zu erklären; den Hilfswachen vorzuhalten, sie hätten deshalb eine Rechtspflicht gehabt, aus dem Lager zu fliehen; und die Nichterfüllung dieser lebensgefährlichen Pflicht zu bestrafen – das ist juristische Geschichtsdeutung aus sicherem Hafen. Wird man nun alle Anwohner der KZ, die damals volljährig waren, wegen unterlassener Hilfeleistung anklagen? Wird man sie verurteilen, weil sie die Pflicht gehabt hätten zu protestieren – auch dann, wenn die sofortige Erschießung wegen „Zersetzung des Wehrwillens des deutschen Volkes“ die Folge gewesen wäre? Das Urteil gegen John Demjanjuk böte dazu eine Handhabe. Die Richter haben Geschichtspolitik und Strafrecht verwechselt.“ Der letzte Satz heißt mit anderen Worten treffend, die Richter haben vernünftiges und gerechtes Strafrecht abgeschafft und politische Justiz geübt. Mehr …
19.09.2023: Wie unabhängig ist die Judikative? Ist die Justiz überhaupt (noch) unabhängig, so wie es das Grundgesetz vorsieht? Oder dient sie sich der Exekutive an, anstatt diese in die Schranken zu weißen, wenn sie das Recht bricht? Seit der Corona-Krise treibt diese Frage immer mehr Bürger um. Sie beschleicht das Gefühl, dass es im System der Gewaltenteilung zu einer Machtverschiebung gekommen ist. Die Judikative ordnet sich der Exekutive unter, so die Vermutung. Manche Juristen bestätigen diesen Verdacht, vertreten jedoch die Meinung, dass das schon immer so war. Nur wird das erst in Krisenzeiten für eine breite Bevölkerungsgruppe sichtbar. Während der Corona-Zeit zeigte sich die Unterordnung der Judikative etwa dann, als die „Ministerpräsidentenkonferenz“ als neues Gremium in Aktion trat und über freiheitseinschränkende Maßnahmen entschied, ohne im Grundgesetz verankert zu sein.
Ein weiteres Indiz für die Machtverschiebung stellte der Fall des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar dar. Im April 2021 ließ er per Urteil an zwei Schulen die Masken-, Abstands- und Testpflicht aussetzen und begründete dies mit der Kindeswohlgefährdung. Zuvor hatte der Richter Gutachten eingeholt, von Fachleuten, die in dieser Frage professionelle Auskunft gaben. Dettmar tat seinen Job als Richter, so gewissenhaft und regelgebunden wie immer. Weil sein Urteil aber dem Regierungsnarrativ widersprach, schaltete sich schon bald die Staatanwaltschaft ein und warf ihm Rechtsbeugung vor. Die Verurteilung erfolgte im August dieses Jahres. Der Verein „Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte“ sprach von einer „Niederlage des Rechtsstaats“.
So sieht es auch Alexander Christ, Sprecher des Vereins „Anwälte für Aufklärung“. In seinem Buch «Corona-Staat» nennt er zahlreiche Beispiele, woran sich die Unterordnung der Judikative gegenüber der Exekutive in der Maßnahmen-Zeit ablesen ließ. „Das Recht hat vor allem die Aufgabe, den Bürger vor dem Staat zu schützen oder zwischen den Bürgern, in Rechtsstreitigkeiten untereinander, zu vermitteln und eine faire, möglichst gerechte Lösung in einem Streit herbeizuführen“, heißt es an einer prägnanten Stelle. „Es hat also vor allem einen streitschlichtenden, ausgleichenden Charakter. Im Falle von Corona-bezogenen Streitigkeiten aber hatte das Recht eher einen streitfördernden Grundton, hier hat sich das Recht in Unrecht gewandelt, indem es vom Staat zur Bekämpfung seiner Bürger benutzt, ja missbraucht wurde.“
Christ gehört zu der Fraktion von Juristen, die der Meinung sind, dass der Rechtsstaat schon länger nicht mehr funktioniert; dass die Machtverschiebung also schon vor Corona stattgefunden hat. Der Rechtsanwalt veranschaulicht das unter anderem an Beispielen aus dem Familien- oder Arbeitsrecht, wo etwa bei Sorgerechtsstreitigkeiten und Konflikten zwischen Arbeitgebern und -nehmern nicht nach juristischen Grundsätzen unabhängig entschieden, sondern über den jeweiligen Rechtsfall ideologisch etwas drübergelegt und danach geurteilt werde. „Das System“, bringt er das strukturelle Problem auf den Punkt, „ist offenbar oder nicht mehr geeignet, ideologisch oder emotional belastete Themen vorurteilsfrei zu lösen.“ Mehr …
Amnesty kritisiert Einschränkung der Versammlungsfreiheit in Deutschland. Mit einer neuen interaktiven Karte veranschaulicht Amnesty International Verletzungen der Versammlungs-freiheit weltweit. Auch Deutschland steht in der Kritik, weil das Grundrecht in den letzten Jahren in Gesetz und Praxis immer weiter eingeschränkt wird. Auf einer interaktiven Karte kann man sich die einzelnen Länderberichte anschauen.
Bei der Einschränkung der Versammlungsfreiheit denken viele oft nur an Russland, Iran, Türkei und andere autoritäre Staaten. Nun hat Amnesty International eine digitale Weltkarte zum Recht auf Versammlungsfreiheit veröffentlicht. Diese „Protest Map“ zeigt auf, dass Behörden weltweit zunehmend unrechtmäßig Gewalt anwenden und Staaten repressive Gesetze erlassen, um Proteste niederzuschlagen. Auch in Deutschland wird die Versammlungsfreiheit eingeschränkt, kritisiert die Menschenrechtsorganisation. Die digitale Karte zeigt zahlreiche Menschenrechtsverletzungen auf, die an Demonstrierenden weltweit begangen werden. Laut Amnesty International haben staatliche Behörden in mindestens 86 der untersuchten 156 Länder im Jahr 2022 unrechtmäßige Gewalt gegen friedlich Demonstrierende eingesetzt. In 37 Ländern setzten die Sicherheitskräfte tödliche Waffen ein. Die Recherchen von Amnesty International zeigen, dass Demonstrierende in 79 der 156 untersuchten Länder willkürlich inhaftiert wurden. Mehr …
13.09.2023: Corona-Maßnahmen. Widerstand gegen Polizeibeamte: Ärztin und Kranken-schwester vor Berliner Gericht. Einen kuriosen Verhandlungstag erlebte unser Reporter am Berliner Strafgericht. Zwei Kritikerinnen der staatlichen Corona-Maßnahmen standen vor Gericht – unter massiven Sicherheitsmaßnahmen. Währenddessen fand zeitgleich nebenan die Verhandlung eines Clanmitglieds statt: ohne „Hochsicherheitsvorkehrungen“. Strengste Sicherheitsmaßnahmen galten am Montag, dem 11. September bei zwei Gerichtsverhandlungen in Berlin. Zwei Frauen waren geladen wegen des Tatvorwurfs des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Sie sollen bei unterschiedlichen Versammlungen als Kritiker der Corona-Maßnahmen Widerstand bei polizeilichen Maßnahmen geleistet haben.
Dabei wirkten die Angeklagten als auch ihre Zuhörerschaft alles andere als gefährlich – ganz im Gegensatz zu dem gleich nebenan verhandelten Fall des Abou-Chaker-Clans, bei dem es keinerlei besondere Sicherheitsmaßnahmen gab, wie das Gericht gegenüber der Epoch Times bestätigte. Zum einen geht es hier um den Fall der früheren Fachärztin Elfriede Krutsch (74), die seit über 26 Jahren als Schöffin an Berliner Gerichten tätig ist, und am Montag selbst als Angeklagte in einem Berufungsverfahren vor dem Berliner Landgericht stand.
Der Fall im April 2020. Am 18. April 2020 war sie in Berlin auf dem Rosa-Luxemburg-Platz allein unterwegs, um mit anderen Menschen gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren. Sie hielt eine Rose und ein Grundgesetz in der Hand. Sie rief laut die Menschen dazu auf, das Grundgesetz auf friedlichem Wege zu verteidigen. „Kommt nächsten Samstag wieder, die Versammlungen sind angemeldet, und bringt noch Freunde und Bekannte mit“, so ihr damaliger Aufruf.
Die Polizei löste die lockere Ansammlung von 50 bis 100 Menschen auf und trieb dann die Menschen mit einer Polizeikette in eine Seitenstraße. Sie ging hinten, direkt vor der Polizeikette. Plötzlich sei sie dann von hinten an Hals und Schulter gepackt worden. Es waren Polizisten, wie sie später mitbekam, die sie ohne Ansprache ergriffen hätten, erzählte sie weiter. „Ich war erschrocken und hielt mich reflexartig an dem Verkehrsschild neben mir fest.“ Dann hätten die Polizisten sie losgerissen und sie an den Armen rechts und links haltend schnell abgeführt, ohne einen Hinweis, warum und weshalb, so Krutsch. Dabei soll sie laut Aussage des Polizisten Martin S. (34), der sie am linken Arm gehalten hatte, dreimal versucht haben, ihn mit dem Knie in die Genitalien zu stoßen. Getroffen habe sie aber nur den Oberschenkel, so der Polizist bei seiner Aussage vor Gericht. Auch soll die zierliche Frau versucht haben, ihm die medizinische Maske vom Gesicht zu reißen.
Elfriede Krutsch (74) wird von zwei Polizisten festgenommen. Laut Martin S. habe man, anders, als die Angeklagte aussagte, sich als Polizei bei der Festnahme zu erkennen gegeben und die ältere Dame mit den Worten angesprochen: „Polizei! Sie sind festgenommen! Leisten sie keinen Widerstand!“
Polizist kannte nicht den Tatvorwurf. Ein Video von den entscheidenden Szenen mit dem Verkehrsschild und dem Abführen zeigt weder einen eindeutigen Kniestoß noch einen Maskenabreißversuch. Es zeigt lediglich, wie Krutsch das rechte Knie kurzzeitig etwas nach oben zieht. Sie sagt, sie sei gestolpert. Was davor stattfand, wurde nicht aufgezeichnet. Mehr …
03.09.2023: Hausdurchsuchung bei meiner Familie! Interview mit Dr. Markus Krall – HKCM STUTTGART. In diesem Video spricht Philip Hopf mit Dr. Markus Krall in einem weiteren Interview der HKCM. Hausdurchsuchung bei meiner Familie! Video …
02.09.2023: Rudolph Bauer nach Razzia wegen "NS-Verharmlosung": Angriff auf Freiheit von Kunst und Wissenschaft. Bei dem emeritierten Professor für Sozialwissenschaften und Künstler Dr. Rudolph Bauer wurde am 10. August eine polizeiliche Razzia durchgeführt. Zuvor war Bauer anonym bei der Meldestelle "Respekt" angezeigt worden, weil vier seiner auf Instagram veröffentlichen Bilder angeblich belegen würden, dass Bauer den Nationalsozialismus verharmlost. Das trieb die Staatsgewalt in sein Zuhause.
Am 10. August führte die Staatsgewalt in der Wohnung von Professor em. Dr. Rudolph Bauer eine Hausdurchsuchung durch. Dem emeritierten Sozialwissenschaftler und Künstler wurde vorgeworfen, er würde Volksverhetzung betreiben und verfassungsfeindliche Kennzeichen benutzen. Im Interview für RT sprach er am Dienstag über seine neue persönliche Erfahrung mit der deutschen Justiz und Polizei. Überfall mit Schockwirkung am frühen Morgen.
Mit bewaffneten Beamten aus der Staatsschutzabteilung der Bremer Landeskriminalpolizei sei morgens um 7:30 Uhr die Hausdurchsuchung in seiner Wohnung begonnen worden, berichtete der ehemalige Professor der Universität Bremen. Seine Frau und er seien erst kaum wach gewesen und durch diesen unangekündigten Überfall geschockt worden.
Man habe ihm als Nächstes einen dreiseitigen Untersuchungsbeschluss ohne Unterschrift ausgehändigt. Dann sei er aufgefordert worden, sich auf einen Platz zu setzen und das Dokument unter Aufsicht einer Beamtin zu lesen. Währenddessen habe der Rest der Truppe Zimmer für Zimmer die Wohnung durchsucht. Mit Schutzwesten und Pistolen ausgestattet – als sei er ein Schwerkrimineller – inspizierten die Staatsschützer Schränke und Schubladen und fotografierten seine Bücherregale. Diesem Vorgang durften weder er noch seine Frau beiwohnen. In solch einer Situation fühle man sich ohnmächtig.
Dabei sei es skandalös, ihm als Friedensaktivisten und Künstler zu unterstellen, er würde Volksverhetzung und Verharmlosung des Nationalsozialismus betreiben. Diese Anschuldigungen wären ungeheuerlich und angesichts seines langjährigen Engagements gegen Faschismus ein Skandal, empörte sich Bauer. So habe er beispielsweise ein dreibändiges Lexikon des Sozial- und Gesundheitswesens herausgegeben, mit vielen Stichwörtern, die über die Sozial- und Gesundheitspolitik im Faschismus aufklären und damit zur Aufarbeitung dieser Zeit beitragen.
"Irgendwo in den Hirnen dieser Menschen spukt eine bestimmte Vorstellung von Staatsfeinden", erklärte sich der Sozialwissenschaftler das Verhalten der Beamten in seiner Wohnung. Am Ende hätten sie sein Smartphone konfisziert und mitgenommen. Darauf befänden sich neben sämtlichen Telefon- und Emailkontakten auch seine Daten zum Online-Telebanking. Dementsprechend habe er neben dem aktuellen Verlust der Kontakte auch seit drei Wochen seine Rechnungen nicht mehr bezahlen können.
Als Künstler habe er einen Instagram-Account – #Bauerrudolph – betrieben, auf dem er rund 1.500 seiner Bildmontagen präsentiert. Um seine Kritik an den deutschen Waffenlieferungen für den Ukraine-Krieg zum Ausdruck zu bringen, habe er auch zu diesem Thema Bilder veröffentlicht. Laut seinem Kenntnisstand habe sich ein ihm unbekannter "Informant" an die baden-württembergische Meldestelle für Hetze im Netz gewandt. Diese Person habe bei der süddeutschen Meldestelle mit dem Namen "Respekt" vier seiner Instagram-Bilder angezeigt. Bei drei von den "herausgefischten" Bildmontagen ginge es um den Krieg in der Ukraine.
Aus dem Hausdurchsuchungsbeschluss würde hervorgehen, dass neben Staatsanwaltschaft, Gericht und Landeskriminalamt auch bereits das Bundeskriminalamt in seine Strafverfolgung involviert worden sei. Im nächsten Schritt solle er zu einer Anhörung geladen werden. Diesbezüglich habe er nun auch einen Strafverteidiger engagiert. Für ihn stehe an vorderster Stelle die Öffentlichkeitsarbeit: "Es muss Öffentlichkeit geschaffen werden – man darf angesichts solcher Übergriffe nicht hoffen, dass der Rechtsstaat funktioniert", erklärte der Künstler sein Hauptanliegen seit der Razzia. Mehr …
31.08.2023: Prozess gegen Heinrich Habig geht weiter. Der deutsche Arzt, der falsche Impfbescheinigungen ausgestellt hatte, bleibt weiter in U-Haft. Die Richterin prüft den Vergleich und will Ende September ein weiteres Urteil fällen. Am Landgericht Bochum ließ sich Heinrich Habig am Mittwoch auf einen Vergleich ein. Der Arzt sitzt seit 14. Mai 2022 in Untersuchungshaft: Der Mediziner aus Recklinghausen soll gemeinsam mit seiner Frau Fatima circa 6000 falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben. Verhandelt wurden anfangs alle 589 «Impf»bescheinigungen, die nach der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes, am 18. November 2021, ausgestellt wurden.
Am 29. Juni 2023 fällte die Vorsitzende Richterin Petra Breywisch-Lepping dann ein erstes Teilurteil über 207 Taten. Der 68-jährige Arzt wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dieses Teilurteil ist allerdings nicht rechtskräftig, da es von der Verteidigung angefochten wird. Trotzdem wurde die Untersuchungshaft nicht aufgehoben, da die Richterin von einer Fluchtgefahr ausgeht. Und die Verhandlung wurde über die restlichen Fälle fortgesetzt: Zeugen gehört, Impfpässe vorgelesen.
Erst vergangene Woche, am 24. August, bot die Richterin einen Vergleich an. Es geht dabei um 213 Fälle, zu denen Patienten ein Geständnis abgelegt haben. Der Arzt sollte eine Erklärung abgeben, dann wollte das Gericht die übrigen Fälle unter den Tisch fallen lassen. Habig wollte sich auf den Vergleich einlassen. Sein Anwalt Wilfried Schmitz hatte gegenüber Transition News noch erklärt: «Es sieht aktuell so aus, dass Heinrich Habig kommenden Dienstag oder Mittwoch freikommen könnte.»
Grosse Not und gesellschaftlicher Druck. Doch Habigs Freilassung scheint sich zu verzögern. «Er hat vorgetragen, dass er tatsächlich Impfzertifikate ausgestellt hat, ohne wirklich zu impfen. Und dass diese Patienten aus großer Not und wegen des gesellschaftlichen Drucks zu ihm gekommen sind», so der Gerichtsreporter Heiko Grabowski auf Anfrage von Transition News. «Und Habig hat auch erklärt, dass er manchmal Angehörigen ein Impfzertifikat ausgehändigt hat, zum Beispiel für einen pflegebedürftigen Mann.»
Das Gericht wird nun prüfen, ob die Einlassung des Arztes so genügt. Am 14. September sollen letzte Beweisaufnahmen und Plädoyers stattfinden und am 21. September will die Richterin das Urteil verkünden. Zu den zwei Jahren und zehn Monaten sollen «noch ein paar Monate dazukommen», zitiert Grabowski die Vorsitzende Richterin. Es ist anzunehmen, dass Heinrich Habig noch am Tag der Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Auch Fatima Habig ließ sich auf einen Vergleich ein und erklärte dem Gericht, dass sie von den Vorgängen wusste. Sie soll zu sechs bis zwölf Monaten auf Bewährung plus Sozialstunden verurteilt werden. Quelle …
30.08.2023: Rechtsstaat auf Abwegen: Als Zeuge in der Causa Reuß wird Markus Krall Opfer von Durchsuchungen. Der Verfall dessen, was Rechtsstaatlichkeit genannt wird, schreitet in Deutschland fort. Diesmal hat es den Wirtschaftspublizisten und Unternehmensberater Markus Krall getroffen. Der regierungskritische Volkswirt wird verdächtigt, weil er die falschen Leute kennt. Mehr …
27.08.2023: Markus Krall packt aus: Die erschütternden Fakten. Die BRD ist kein Rechtsstaat. – MmnewsTV. Markus Krall äußert sich erstmals im Interview zur Medienkampagne gegen ihn. Was ist dran an den Vorwürfen? Im Gespräch mit Michael Mross kritisiert der Ökonom das Vorgehen der Behörden gegen seine Person. Video …
25.08.2023: Schriftsteller C.J. Hopkins: Gefängnis oder Geldstrafe, weil er auf seinem Buch ein Nazi-Symbol verwendete. Dieses absurde Urteil wurde in Deutschland gefällt. Der Richter warf Hopkins zudem vor, Gesundheitsminister Karl Lauterbach in Tweets beleidigt zu haben. Ein deutsches Urteil hat es in die internationalen unabhängigen Medien geschafft: Dem amerikanischen Satiriker und Dramatiker C.J. Hopkins droht in Deutschland eine Strafe, die ihn für 60 Tage ins Gefängnis bringen oder mit einer Geldstrafe von 3600 Euro belegen könnte. Darüber informiert Reclaim The Net unter Berufung auf Racket News.
Der Richterspruch geht darauf zurück, dass Hopkins in Tweets Gesundheitsminister Karl Lauterbach kritisiert und in seinem Anti-Autoritarismus-Buch «The Rise of the New Normal Reich» ein fast unsichtbares Hakenkreuz auf einer Maske verwendet hatte, um die weltweite Reaktion auf die globale «Pandemie» zu verspotten.
Stein des Anstoßes: Buch-Cover von «The Rise of the New Normal Reich». Hopkins wurde daraufhin vorgeworfen, Propagandainhalte zu verbreiten, die angeblich die Ziele einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fördern sollten. Was angesichts der Tatsache, dass es sich bei seinem satirischen Werk um ein Anti-Autoritarismus-Buch handelt, kaum nachvollziehbar erscheint. Den Strafbefehl erließ der Richter, der Hopkins’ Argument der Meinungsfreiheit zuvor zurückgewiesen hatte. Das Urteil sei ein weiterer Schlag gegen die Meinungsfreiheit, konstatiert Reclaim The Net. Hopkins selbst, der Einspruch gegen den Entscheid einlegen kann, erachtet dieses Urteil als «neuen Trend zu einer breit angelegten Zensur». In einem Interview mit Matt taubbi auf ZeroHedge, über das die Weltwoche berichtete, bezeichnete Hopkins das Urteil als «Kafkaesk».
Hopkins ist kein Einzelfall. So wirft die deutsche Justiz dem Pink-Floyd-Mitbegründer Roger Waters (79) vor, bei einem Auftritt in Berlin Volksverhetzung begangen zu haben. Wie die BILD berichtete, ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Musiker. Vorwurf: Während seines Konzerts im vergangenen Mai hätte Waters seine politischen Ansichten mitgeteilt. Zudem habe er einen langen schwarzen Ledermantel und eine rote Armbinde getragen. Eine Kleidung, die nach Angaben eines Polizeisprechers «der eines SS-Offiziers geähnelt habe», schreibt BILD. Mehr …
Anwalt von Bianca Witzschel: «Das ist eindeutig eine politische Justiz». Ralph Boleslawsky findet im Interview mit «Transition News» klare Worte über deutsche Gerichte. Der Wahlverteidiger der Ärztin, die für das Ausstellen von 160 Attesten seit bald sechs Monaten in U-Haft sitzt, sieht jegliche juristische Objektivität überschritten.
Transition News: Dr. Bianca Witzschel sitzt seit 28. März 2023 in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz. Was wird der Ärztin vorgeworfen? Ralph Boleslawsky: Sie hat aus denselben medizinischen Grundsätzen gehandelt wie Heinrich Habig – zuerst nicht schaden. Ihr wird vorgeworfen, Masken- und Impfbefreiungsatteste ausgestellt zu haben sowie Bescheinigungen, dass bei einem Patienten, keine PCR-Tests, sondern unter anderem nur Spucktests durchgeführt werden dürfen. Es geht um vorerst rund 160 Atteste. Der Wortlaut der Atteste wird beanstandet und dass die Untersuchung nicht ausreichend gewesen sei. Angesichts der drohenden Gesundheitsschäden war es das einzige Mittel, diese Atteste auszustellen. Kein Arzt kann vorhersehen, welche Folgen durch das Maskentragen oder die Impfung oder die andauernden Tests durch Stäbchen in die Nase eintreten können.
Wer hat die Ärztin eigentlich angezeigt? Wie kam es zur Verfolgung? Das weiss ich gar nicht. Es handelt sich bei den Akten um sechs Umzugskartons mit jeweils circa acht Ordnern. Die Staatsanwaltschaft hat versucht, den gesamten E-Mail-Verkehr zu erfassen. Das kann ich unmöglich alles durchlesen. Ich bin Einzelanwalt. Wir sind inzwischen zwar drei Wahlverteidiger – Rechtsanwalt Martin Kohlmann, Rechtsanwalt Maik Weise und ich – doch als Anwaltsteam suchen wir noch Unterstützung. Ich weiss nicht, wie das wird, wenn erst die Gerichtstermine anfangen und ich aus Eberswalde immer nach Dresden muss. Es sieht so aus, dass der Prozess künstlich in die Länge gezogen wird. Und die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter, da es noch offene Taten geben soll. Das ist eindeutig eine politische Justiz. Die andere Seite hat unendlich Geld und Ressourcen.
Wie kann es überhaupt so weit kommen, dass Ihre Mandantin fast schon sechs Monate im Gefängnis sitzt? Die Staatsanwaltschaft hat in der hohen drohenden Strafe von rund drei bis vier Jahren einen ausreichenden Fluchtanreiz gesehen, und bisher haben alle damit befassten Richter, zuletzt Richter Scheuring am Landgericht Dresden, sich dieser Auffassung angeschlossen, ohne die gegen eine Fluchtgefahr sprechenden Umstände ausreichend zu würdigen. Diese lange U-Haft ist doch schon jetzt eine Bestrafung. Das kann sich doch jeder vorstellen, wie das auf einen Menschen wirkt, was das mit einem macht. Bianca Witzschel sitzt in einer Einzelzelle, wie in der Untersuchungshaft eben üblich. Einmal im Monat darf sie ihre Tochter, also die nächsten Familienangehörigen, für insgesamt zwei Stunden sehen. Damit wird die erwünschte Bestrafung gleich vollzogen, auch wenn am Ende ein Freispruch herauskommen sollte.
Meine Mandantin wird wie ein Schwerverbrecher in Handschellen bis zum Stuhl im Verhandlungssaal gebracht, zuletzt beim Haftprüfungstermin am 14. August. Bianca Witzschel ist 1,60 Meter gross, trotzdem wird sie in Hand- und Fussfesseln aus der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz nach Dresden gebracht. Und derartig gefesselt im Gefangenentransporter auch noch in die kleine Zelle gesperrt. So geht man normalerweise nur mit renitenten Häftlingen und Gewaltverbrechern um. Stellen Sie sich diese kleine, zierliche Frau zwischen ihren beiden grossen Bewachern vor. Das ist lächerlich.
Beim Haftprüfungstermin am Landesgericht wurde meine Mandantin in eine Zelle verfrachtet, von der aus ein separater Gang in den Saal führt – wie bei einem Staatsverbrechen. Wo bleibt denn da der moralische Kompass? Für die Justiz scheint Corona noch nicht vorbei zu sein. Das Regime geht weiter, Entschuldigungen gibt es keine. Kann man da noch von Recht sprechen? Mehr …
24.08.2023: Wegen falscher Impfbescheinigungen seit Mai 2022 in Untersuchungshaft. Der Arzt Heinrich Habig will sich nun doch auf einen Vergleich einlassen. Er beruft sich auf die allgemeinen ärztlichen Berufspflichten, wonach der Arzt sein Handeln am Wohl des Patienten auszurichten hat. Ende Juni wurde der Arzt Heinrich Habig in einem Teilurteil zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, ohne Bewährung. Zu diesem Zeitpunkt sass der 68-jährige Mediziner aus Recklinghausen, in Nordrhein-Westfalen, schon über ein Jahr in Untersuchungshaft, da die Richterin eine Fluchtgefahr befürchtet.
Gemeinsam mit seiner Frau soll Habig circa 6’000 falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben. Im Prozess am Landgericht Bochum geht es insgesamt um die 589 Impfbescheinigungen, die nach der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes, am 18. November 2021, ausgestellt wurden. In seinem Plädoyer vor dem umstrittenen Teilurteil, bei dem über 207 Fälle entscheiden wurde, erklärte Habig, dass viele Menschen mit ihren Existenzängsten zu ihm gekommen seien, viele hätten Probleme mit den Ausgrenzungen, den Lockdowns gehabt. Nach Beginn der sogenannten Impfungen im Januar 2021 habe es viel Beratungsbedarf gegeben, ob die Impfung sicher sei. Da es nirgendwo zugängliche Daten gegeben habe, habe er keine Empfehlung zur Impfung aussprechen können.
Später seien Menschen zu ihm gekommen, die gesundheitliche Probleme nach der Impfung hatten. Es habe sich meist um Herzerkrankungen, Darmprobleme oder Sinus-Venen-Thrombosen gehandelt. Und er zitierte vor Gericht einen Passus aus der Berufsordnung Paragraf 2 über allgemeine ärztliche Berufspflichten: «Der Arzt hat sein Handeln am Wohl des Patienten auszurichten; insbesondere darf er nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patienten stellen.» Er fügte hinzu: «Wenn man mich deshalb kriminalisiert, weil ich Menschen geholfen habe, dann ist das eben der Preis, den man für die Verteidigung der Menschlichkeit bezahlen muss.» Mehr …
„Linientreuer“ Richter in Corona-Verfahren – so sieht es ein Menschenrechtsanwalt. Mangelnde Fachkenntnisse, schwach vom Charakter und Staatshörigkeit. Nach Ansicht des Menschenrechtsanwalts Dr. David Schneider-Addae-Mensah steht es nicht gut um den Richternachwuchs in Deutschland, wie er bei Rechtsstreitigkeiten rund um das Thema Corona feststellen musste. Auch wenn die einrichtungsbezogene COVID-Impfnachweispflicht Ende 2022 ausgelaufen ist, so ist sie für viele Menschen noch immer ein Thema – vor allem für Pflegekräfte und Ärzte. Ein der Epoch Times von einer Prozessbeobachterin zur Verfügung gestelltes Dokument zeigt eine Liste mit über 160 Bußgeldverfahren, die allein vor dem Amtsgericht Karlsruhe verhandelt wurden.
Auffällig ist dabei die Verurteilung durch junge Richterinnen. Epoch Times fragte den Rechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah nach seiner Einschätzung, denn auch sein Name stand auf der Liste. Welche Erfahrung haben Sie mit dem Amtsgericht Karlsruhe gemacht? Insgesamt habe ich dort drei Mandanten bezüglich der einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht vertreten, eine Pflegekraft und zwei Ärzte. Aber ich hatte auch andere Fälle, die mit Corona-Maßnahmen zusammenhingen. Über die konkreten Fälle kann ich natürlich nichts sagen, aber die Praxis vor dem Gericht ist schon auffällig. Meine Mandanten sind teilweise richtig eingeschüchtert.
Können Sie das näher beschreiben? Es läuft sehr unterschiedlich ab, je nach Richter. Da gibt es ganz junge Leute, die weder das Fach Jura richtig beherrschen noch charakterlich für diesen Job ausreichend geeignet sind. Bei dem ganz jungen Personal zeigt sich überwiegend eine sehr linientreue Haltung. Vor allem unter den jungen Richterinnen fällt auf, dass sie sehr staatshörig sind. Sie verfolgen sogar Fälle, wenn diese offensichtlich verfassungsrechtlich nicht haltbar sind. Die älteren Richter haben hingegen die Verfahren recht pragmatisch behandelt, da gab es meistens Einstellungen. Ein Richter hat meine Mandantin in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren freigesprochen. An anderen Gerichten in Deutschland habe ich das so extrem nicht erlebt. Beim Amtsgericht Karlsruhe wurde bedauerlicherweise in den letzten Jahren offensichtlich ganz schlechtes Richterpersonal eingestellt.
Und wie verhält es sich bei anderen Verfahren außer Corona?
In allen anderen Verfahren gibt es keine Veränderung zu den früheren Jahren. Aber alles, was irgendwie Corona betrifft, läuft überhaupt nicht normal. Sogar ich selbst werde für meine Arbeit als Anwalt dieser Mandanten verfolgt. Da merkt man schon, das ist politisches Strafrecht, also politische Verfolgung. Was meinen Sie damit, dass sie für Ihre Arbeit verfolgt werden? Ich habe eine Mandantin vertreten, die bei einem Arzt im Schwarzwald war. Er hat sich dann als Impfarzt entpuppt, der auch off-label COVID-geimpft hat, vor allem Kinder und ohne Empfehlung der STIKO [Ständige Impfkommission]. Weil meine Mandantin nicht gegen COVID geimpft war, hat dieser Arzt sie aus der Praxis geworfen und nicht behandelt. Die Mandantin hat dann im Internet etwas gegen den Arzt gepostet, woraufhin er einen Anwalt eingeschaltet hat. Ich habe den Fall übernommen.
Für mein außergerichtliches Schreiben an den Anwalt des Arztes wurde mir ein Strafbefehl über 7.500 Euro vom Amtsgericht Karlsruhe zugestellt. Wie lautete der Vorwurf? Ich hätte behauptet, dass sein Mandant möglicherweise aus Habgier gehandelt habe. Das habe ich auch geschrieben. Für mich liegt das auf der Hand. Die Ärzte haben mit diesen Impfungen ein Riesengeschäft gemacht. Wie ging es weiter? Ich bin vom Amtsgericht Karlsruhe freigesprochen worden. Darüber habe ich mich schon fast gewundert, denn das war auch eine junge Richterin. Die Staatsanwaltschaft ist in Berufung gegangen. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Mehr …
Eine Niederlage des Rechtsstaats. Gestern ist Christian Dettmar, langjähriger Richter in der Familienabteilung des Amtsgerichts Weimar, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Strafkammer des Landgerichts Erfurt hielt eine Rechtsbeugung für erwiesen. Unkritische Zeitgenossen mögen in dem Urteil einen Sieg des Rechtsstaats sehen. Laut der Verfahrensbeobachtung der Kritischen Richter und Staatsanwälte ist das Gegenteil der Fall, und in aller Kürze werden dazu drei Gesichtspunkte benannt:
Allein ein möglicher Rechtsfehler – auch ein (formaler) Fehler bei der Verfahrensführung – stellt aus Rechtsgründen noch keine Rechtsbeugung dar.
Indiztatsachen für einen Vorsatz zur Rechtsbeugung konnten weder ermittelt noch in der Hauptverhandlung nachgewiesen werden.
Die gerade noch zur Bewährung aussetzungsfähige Freiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren trägt den Anschein eines politischen Machtsymbols mit den Mitteln des Justizspruchs. Das ist eine dreifache Niederlage für den Rechtsstaat!
Was es mit dem angeblichen Rechtsfehler auf sich hat, kann am Tag der Urteilsverkündung nur grob umrissen werden. Es ist in der Geschichte des Strafrechts vollkommen unstrittig, dass nicht jeder Rechtsfehler einen Verdacht auf Rechtsbeugung begründet. Zwar sehen unzufriedene Parteien das gelegentlich so, auch politische Urteilsschelte ist in der Geschichte der Bundesrepublik nicht unbekannt, richtig ist sie deshalb aber nicht und vor allem ergibt sich daraus kein strafrechtlicher Vorwurf. Eine Rechtsbeugung setzt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unter anderem voraus, dass die Rechtsmeinung unvertretbar ist, etwa Todesurteile unterzeichnet werden, oder Gründe den Ausschlag geben, die bei jeglicher Betrachtung ungesetzlich sind.
Seine maßgebende Rechtsprechung zu § 339 StGB fasst der Bundesgerichtshof im Urteil vom 21.01.2021, 4 StR 83/20, selbst wie folgt zusammen: „Als eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB kommen nur elementare Rechtsverstöße in Betracht. Die Schwere des Unwerturteils wird dabei dadurch indiziert, dass Rechtsbeugung als Verbrechen eingeordnet ist und im Falle der Verurteilung das Richter- oder Beamtenverhältnis des Täters gemäß § 24 Nr. 1 DRiG, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG kraft Gesetzes endet. § 339 StGB erfasst deshalb nur Rechtsbrüche, bei denen sich der Richter oder Amtsträger bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache bewusst in schwerwiegender Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an eigenen Maßstäben ausrichtet. Eine unrichtige Rechtsanwendung oder Ermessensausübung reicht daher für die Annahme einer Rechtsbeugung selbst dann nicht aus, wenn sich die getroffene Entscheidung als unvertretbar darstellt. Insoweit enthält das Merkmal der Beugung des Rechts ein normatives Element, dem die Funktion eines wesentlichen Regulativs zukommt. Ob ein elementarer Rechtsverstoß vorliegt, ist auf der Grundlage einer wertenden Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände zu entscheiden. Dabei kann neben dem objektiven Gewicht und Ausmaß des Rechtsverstoßes insbesondere Bedeutung erlangen, von welchen Motiven sich der Richter leiten ließ.“
Zur wertenden Gesamtbetrachtung gehört, dass die durch Verordnung verfügte Maskenpflicht an Schulen zu keinem Zeitpunkt eine epidemiologische Grundlage hatte, von den örtlichen Gesundheitsämtern nicht aufgrund einer Betrachtung der lokalen Lage empfohlen, sondern ohne tatsächliche Untersuchung nach den Ergebnissen von Ministerpräsidenten-Treffen angeordnet worden ist. Man wusste das von Anfang an, weshalb allen diesen Verordnungen ein zeitliches Verfallsdatum beigegeben worden ist. Die Verhältnismäßigkeit der verordneten Maßnahmen hätte in der Hauptverhandlung aufgeklärt werden müssen, was aber trotz gestellter Beweisanträge unterblieben ist. Die von der Kammer vorgenommene Trennung zwischen Anordnungsinhalt und Verfahrensweise ist nicht zu rechtfertigen. Man hätte sich mit dem Sinn von Maskenpflichten in Schulen befassen müssen. Ungeachtet dessen ist die Justiz strukturell auf die Korrektur interner Fehler ausgelegt – nämlich durch Rechtsmittel. Die Justiz ist auch ein Ort unterschiedlicher Meinungen. Es soll und muss darüber gestritten werden, was richtig ist. Man muss darüber streiten, welches Gericht für Anordnungen gegen Verordnungen ohne tragfähige Ermächtigungsgrundlage zuständig ist, ob solche Verfahren im Wege abstrakter Normenkontrolle vor einem Verfassungsgericht, als Einzelfallanordnung vor dem Verwaltungsgericht oder als Maßnahme zum Schutze des Kindeswohls vor einem Familiengericht zu führen sind. Das ist nicht eindeutig.
Auch die Art, in der Verfahren geführt werden, ist nicht eindeutig. Häufig werden in der deutschen Justiz Sachverständige bestellt, deren Meinung man kennt, und nicht selten werden Eilverfahren auch intern vorbereitet. Die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung von Erfurt hat keinen tragenden Grund zur Feststellung einer Verfahrenswillkür ergeben. Auch der von der Kammer angeführte Punkt einer Befangenheit trägt nicht. Jeder – ausnahmslos jeder – hat sich in der Corona-Zeit eine Meinung zu Infektionsschutzmaßnahmen gebildet, auch jeder Richter. Denkt man die implizite Annahme des Landgerichts Erfurt zu Ende, wird durch ein argumentum ad absurdum (Absurditätsargument) deutlich, dass diese falsch sein muss: Dann nämlich wären auch alle Richter – einschließlich derer des Bundesverfassungsgerichts – befangen, welche die gegenteilige Rechtsauffassung vertreten und dies vielleicht sogar in sachlich offenbar sinnwidriger Form von immer wieder veränderten und Jahre später nicht mehr zu rechtfertigenden Regeln wie 3G, 2G, 2G mit einem oder 2 Plus zum Ausdruck bringen. Mehr …
19.08.2023: Prozess gegen den Arzt Heinrich Habig. Rechtsanwalt Wilfried Schmitz: „Die Beschuldigtenrechte wurden systematisch ausgehebelt“. Ein Interview von Sophia-Maria Antonulas für die Rationialgalerie. „Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“ – Nürnberger Kodex
Der Arzt Dr. Heinrich Habig hat sich im Sinne des Nürnberger Kodex schützend vor seine Patienten gestellt und sie vor der mRNA-Spritze bewahrt. Der 68-Jährige kam dafür im Mai 2022 in Untersuchungshaft. Ende Juni diesen Jahres hat das Gericht ein umstrittenes Teilurteil gefällt: 2 Jahre und 10 Monate ohne Bewährung. Und der Prozess gegen den praktischen Arzt geht weiter. Sein Rechtsanwalt Wilfried Schmitz erklärt im Interview mit rationalgalerie.de, warum er Revision beantragt hat und was jeder Einzelne tun kann, damit solche politische Verfahren wie hier am Landgericht Bochum aufhören. Die Fragen stellte Sophia-Maria Antonulas.
Rationalgalerie: Ihrem Mandanten wird vorgeworfen, gemeinsam mit seiner Frau Fatima circa 6.000 falsche Gesundheitszeugnisse ausgestellt zu haben. Es geht um die 589 Impfbescheinigungen, die nach der Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes, am 18. November 2021, ausgestellt wurden. Ist ein Arzt aus berufs- und strafrechtlichen Gründen nicht nur berechtigt, sondern sogar dazu verpflichtet, Leben und Gesundheit der ungeimpften Patienten gegen rechtswidrige Angriffe zu schützen?
Wilfried Schmitz: Damit sprechen Sie gleich einige der zentralen Rechtsfragen dieses Prozesses an. Zur Frage der Rechtfertigung der Handlungen des Angeklagten möchte ich aus der Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe zitieren, laut der das ärztliche Gelöbnis unter anderem folgenden Inhalt hat: „Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen. Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein. Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren. Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren. (…) Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben. (…) Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.“
Weiter heißt es in dieser Berufsordnung in Paragraf 2, Absatz 1 ausdrücklich: „Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie dürfen keine Grundsätze anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit ihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht verantworten können.“ Mehr …
18.08.2023: Prozess Maskenpflicht an Schulen gekippt: Staatsanwaltschaft will Richter ins Gefängnis schicken. Im April 2021 hatte ein Familienrichter die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen aufgehoben, obwohl er dafür nicht zuständig war. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Rechtsstaat mit Füßen getreten zu haben und fordert drei Jahre Haft. Die Verteidigung forderte Freispruch. Im Prozess gegen einen derzeit suspendierten Weimarer Familienrichter hat die Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft gefordert. Der 60-jährige habe die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen aufgehoben, obwohl er dafür nicht zuständig gewesen sei, so die Staatsanwaltschaft.
Mit seinem Beschluss habe der Angeklagte ein Zeichen gegen die staatlichen Corona-Regeln setzen wollen, die Kinder seien dabei nur Marionetten gewesen, sagte die Staatsanwältin im vollbesetzten Gerichtssaal des Erfurter Landgerichts. Der Angeklagte habe sein Amt mit Füßen getreten und dem Rechtsstaat geschadet. Die Staatsanwältin zitierte aus Mails und Chats, die nach ihrer Überzeugung belegen, dass der Angeklagte gezielt nach Kindern suchte und suchen ließ, für deren Namen er zuständig war. Mehr … (Anmerkung der Redaktion: Es bliebt sehr zweifelhaft ob die Würde des Menschen, seine Selbstbestimmung und das Kindeswohl einer „staatlichen“ Maßnahmeverordnung die verfassungswidrig ist vorgehen, oder ob es hierfür doch keinen richterlichen Rechtsschutz geben darf .)
"Verharmlosung von Nazi-Verbrechen": Hausdurchsuchung bei Rudolph Bauer. Dem erimitierten Professor Rudolpf Bauer wurde vorgeworfen, "in besonders verachtenswerter Weise" den Nationalsozialismus verharmlost zu haben. Angesichts dieses Vorwurfs wurde bei dem 84-Jährigen eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Der NGfP-Vorstand erklärt, Bauer sei ein Anti-Faschist der ersten Stunde und fordert eine Entschuldigung. In der vergangenen Woche wurde bei dem emeritierten Professor für Sozialwissenschaften Dr. Rudolph Bauer eine polizeiliche Hausdurchsuchung mit teils bewaffneten und mit Schutzmasken ausgestattete Polizisten durchgeführt. Er habe "in besonders verachtenswerter Weise" Handlungen in der Nazizeit verharmlost, hieß es in dem Gerichtsbeschluss: "Durch die faktische Gleichsetzung von demokratisch legitimierten Maßnahmen mit dem menschenverachtenden Vorgehen im Nationalsozialismus hat er in besonders verachtenswerter Weise die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlungen verharmlost."
Bauers Vergehen bestehe darin, vor der "Gefahr der Faschisierung der Gesellschaft zu warnen", schrieb der Vorstand der Neuen Gesellschaft für Psychologie (NGfP) in seiner Pressemitteilung vom Mittwoch. Man wolle dem 84-jährigen Sozialwissenschaftler und Künstler mit der Formel "Verharmlosung des Nationalsozialismus" einen Straftatbestand anlasten. Der Vorwurf sei an Unsachlichkeit und Unverschämtheit kaum zu überbieten. Häufig würde man mit so einem Vorwurf in Wirklichkeit die Verletzung der Rechtsstaatlichkeit überdecken.
Bauer sei ein Antifaschist der ersten Stunde – "lange bevor der Antifaschismus Staatsraison wurde" – verteidigte die NGfP den Freund und Kollegen. Es grenze an die Fantasie eines Unberechenbaren, ausgerechnet ihm zu unterstellen, er habe die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlungen verharmlost. Tatsächlich sei dokumentiert, dass der Hochschullehrer während seiner Lehrtätigkeit den Studenten eine antifaschistische Haltung vermittelt habe: "Als Professor hat er Generationen von Studenten antifaschistische Haltung gelehrt und vorgelebt. Dokumentiert ist diese vorbildliche Arbeit in unzähligen Veröffentlichungen in renommierten wissenschaftlichen Verlagen." Mehr …
17.08.2023: Justiz und Kunst – Ein Rachefeldzug von Berlin bis Bremen. Unnachgiebig verfolgt der Maßnahmenstaat – nicht nur in Sachen Corona – seine Kritiker. Kürzlich wurde der 84-jährige Professor und Künstler Rudolph Bauer Opfer einer Hausdurchsuchung durch den bremischen "Staatsschutz". Angestoßen wurde die Verfolgung Bauers durch ein staatlich finanziertes Denunziationsportal.
Das Corona-Regime hat in der Kunst einen ernsten Gegner entdeckt. Viele Kunstschaffende wurden in den letzten drei Jahren diskriminiert und verfolgt. Einer der ersten Künstler war der Schauspieler Jean-Theo mit seiner Kunstfigur des Paters Theo, des Gründers der Ekklesia Corona. Lange verfolgte ihn die Berliner Justiz zum Zwecke der Reinigung seiner Kunst von Politik und Satire. Dieselbe kunstverständige Berliner Justiz verpasste der Sängerin und Ärztin Perin Dinekli einen Strafbefehl: Sie hatte gemeinsam mit anderen Lieder für die Freiheit der Gedanken und der Kunst gesungen. Jetzt ist der Bremer Professor Rudolph Bauer wieder dran.
Hausdurchsuchung bei Professor Bauer. In den frühen Morgenstunden des 10. August 2023 wurde der Bremer Künstler und Politikwissenschaftler Opfer einer Hausdurchsuchung. Die Durchsuchungsbediensteten waren teils bewaffnet und mit Schutzwesten ausgestattet. Gegen Professor Dr. Bauer wurde auf Beschluss des Amtsgerichts Bremen ein Ermittlungsverfahren des Kommissariats Staatsschutz bei der Direktion Kriminalpolizei des Landeskriminalamts Bremen eingeleitet.
IMPFSTOFF MACHT FREI. Denunziert wurde der Professor von der "Meldestelle REspect!" (finanziert von den Ländern Bayern und Baden-Württemberg) unter anderem wegen seiner Illustration zum Thema "COVID 19 IMPFSTOFF MACHT FREI". Dass diese Zeile manchen Betrachter an die gleichlautenden Inschriften über Eingängen von Konzentrationslagern erinnerte, lag in den Augen der denunzierenden Betrachter und der die Denunziation verwaltenden Behörde. Offenkundig wurden durch die Bauer-Worte gewisse Ähnlichkeiten in den konzentrierten Lockdowns, der Corona-Gleichschaltung der Medien und dem rigorosen Verhalten von Polizei und Justiz mit der Nazizeit erkannt und deshalb dem Künstler eine Gleichsetzung unterstellt.
Staatsschutz: Zweimal S. Was wäre wohl, wenn Betrachter im Namen des bremischen "Staatsschutzes", der ein doppeltes S im Namen führt, ein SS lesen würden? Durch das rigide Verhalten der Beamten, die bei ihrer Hausdurchsuchung das Handy des Professors beschlagnahmten, die Nebenräume, Schränke und Schubladen durchwühlten, als suchte man Waffen dort, wo es um Bücher und Kunst ging, drängen sich Vergleiche aller Art auf. Sie auszusprechen, könnte als Bettelei um einen weiteren Strafbefehl ausgelegt werden. Deshalb sei hier unmissverständlich festgehalten: Ähnlichkeiten liegen im Auge des Betrachters ‒ er allein ist für Vergleiche verantwortlich.
Lumpenstaat durch Denunziation. Deshalb muss nach den Fällen Jost, Denikli und Bauer mit großer Sorge um den Bestand der demokratischen Grundordnung festgestellt werden, dass 1. wenn sich diverse Vergleiche durch die herrschende Wirklichkeit geradezu aufdrängen, die Wirklichkeit beängstigend real ist; oder 2. Justiz und Polizei von Menschen durchsetzt sind, die der aktuellen deutschen Republik jede nur denkbare Deformierung zutrauen; und 3. die Denunziationsstellen – die wie im Fall der "Meldestelle REspect!" vom Staat bezahlt werden – denselben Staat als Lumpenstaat (siehe Hoffmann von Fallersleben*) brandmarken. Mehr …
13.08.2023: § 140 StGB oder: Wie die deutsche Justiz zum Repressionsapparat verkommen konnte. Ein ehemaliger Strafverteidiger erklärt, warum er froh darüber ist, im "besten Deutschland aller Zeiten" nicht mehr vor Gericht verteidigen zu müssen. Und am Beispiel der aktuellen Verfolgungswelle für "prorussische" Äußerungen stellt er dar, wie Willkür und Rechtsbeugung in deutschen Gerichten zunehmend heimisch werden.
Eines sei vorausgeschickt: Ich bin nach 18 Jahren Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt in der Strafverteidigung heilfroh, die Robe an den Nagel gehängt zu haben und das Elend, das sich in deutschen Gerichtssälen abspielt, nicht mehr als persönliches Trauma wahrnehmen zu müssen. Mandanten, frühere und potenzielle, konfrontieren mich mit dem Vorwurf, ich sei in einer entscheidenden Phase desertiert, und ich kann sie verstehen. Doch der Insider weiß: Auch der beste Strafverteidiger kann in dieser Zeit nichts mehr ausrichten. Anders als früher zählen vor deutschen Strafgerichten das Argument, die juristische Herleitung und das beste Plädoyer nichts mehr.
Wie so vieles in Deutschland sehe ich auch das als eine Folge des Generationenwechsels, den das Land in den letzten Jahren erlebt hat. Die alte Generation von Richtern, mit der Deutschland bei allen Problemen, Widersprüchen und Fehlurteilen gerade noch als Rechtsstaat gelten konnte, ist vor einigen Jahren abgetreten, die nachrückenden Generationen sind in vielerlei Hinsicht ein Trauerspiel.
Die alte Richtergeneration, die bisher die Rechtsprechung in Inhalt und Ton bestimmte, hatte die bis in die 1970er-Jahre ausgefochtenen Kämpfe um zwischenzeitlich elementare Rechtsgrundsätze, um Bürgerrechte und Freiheiten noch gut in Erinnerung. Sie empfand sich deshalb eher als Widersacher des Staates – der Exekutive wie der Legislative allemal. Der Willkür der Verwaltung, den politisch motivierten Entgleisungen des Gesetzgebers entgegenzutreten, galt als oberste Tugend und Pflicht. Man sah sich als dem Recht verpflichtet, und den Staat sah man als Partei im Streit um das Recht, nicht als dessen Verkörperung. Mehr
Im guten Glauben, dass die BRD ein Rechtsstaat war, kann man seit Beginn dieses Jahrzehntes nur noch daran zweifeln. § 140 StGB oder: Wie die deutsche Justiz zum Repressionsapparat verkommen konnte. Ein ehemaliger Strafverteidiger erklärt, warum er froh darüber ist, im "besten Deutschland aller Zeiten" nicht mehr vor Gericht verteidigen zu müssen. Und am Beispiel der aktuellen Verfolgungswelle für "prorussische" Äußerungen stellt er dar, wie Willkür und Rechtsbeugung in deutschen Gerichten zunehmend heimisch werden.
Doch der Insider weiß: Auch der beste Strafverteidiger kann in dieser Zeit nichts mehr ausrichten. Anders als früher zählen vor deutschen Strafgerichten das Argument, die juristische Herleitung und das beste Plädoyer nichts mehr. Wie so vieles in Deutschland sehe ich auch das als eine Folge des Generationenwechsels, den das Land in den letzten Jahren erlebt hat. Die alte Generation von Richtern, mit der Deutschland bei allen Problemen, Widersprüchen und Fehlurteilen gerade noch als Rechtsstaat gelten konnte, ist vor einigen Jahren abgetreten, die nachrückenden Generationen sind in vielerlei Hinsicht ein Trauerspiel.
Die alte Richtergeneration, die bisher die Rechtsprechung in Inhalt und Ton bestimmte, hatte die bis in die 1970er-Jahre ausgefochtenen Kämpfe um zwischenzeitlich elementare Rechtsgrundsätze, um Bürgerrechte und Freiheiten noch gut in Erinnerung. Sie empfand sich deshalb eher als Widersacher des Staates – der Exekutive wie der Legislative allemal. Der Willkür der Verwaltung, den politisch motivierten Entgleisungen des Gesetzgebers entgegenzutreten, galt als oberste Tugend und Pflicht. Man sah sich als dem Recht verpflichtet, und den Staat sah man als Partei im Streit um das Recht, nicht als dessen Verkörperung.
Anders die Richter der jüngeren Generationen, die inzwischen nicht nur in den unteren Instanzen die Mehrheit stellen, sondern auch die obersten deutschen Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht unter ihre Kontrolle gebracht haben. Nicht nur, dass sie Opfer eines degenerierten Bildungssystems sind, sind sie zu allem Überfluss auch noch in 1990ern oder später gereift, als der deutsche Rechtsstaat auf dem Höhepunkt der Perfektion angekommen schien. Sie haben kaum persönliche Reibungspunkte mit "Vater Staat" und glauben tatsächlich, ihre Karriere im "besten Deutschland aller Zeiten" gemacht zu haben.
Sie empfinden sich deshalb als integraler Teil des Staates, nicht länger als seine Widersacher. Staat und Recht sind in ihren Augen eins, und darum schützen sie den Staatsapparat und die sogenannte Staatsräson. Und Letztere verwechseln sie auch noch mit dem medialen Mainstream, der kaum noch kontroverse Debatten kennt oder duldet. Alles, was vom Mainstream abweicht, ist staatszersetzend. Jeder, der es wagt zu widersprechen, ist Staatsfeind und damit auch persönlicher Feind der Richter. Im Grunde ist die gesamte Richterschaft inzwischen befangen, wenn es um "Staatszersetzendes" geht. Ruhmreiche Ausnahmen gibt es natürlich, aber sie sind eben Ausnahmen. Mehr …
06.08.2023: In einem Rechtsstaat gibt es weder Rechtsbeugung noch Willkür-Justiz. Und was gibt es in der BRD? Schon wieder Migrantenbonus? 200 km/h-Raser Zübeyir C. darf Führerschein behalten. Zübeyir C. wird mitten in Berlin erwischt, wie er mit der vierfachen Geschwindigkeit durch die Straßen donnert. Jede Biokartoffel ist da seinen Führerschein los. Nicht so Zübeyir C. Der profitiert offensichtlich vom Migrantenbonus, mit dem Richter immer häufiger das deutsche Recht beugen.
Der 21-jährige Zübeyir C. donnert mit 119 Stundenkilometer durch Berlin und raste mit einem BMW 530d in eine Radarkontrolle. Erlaubt sind dort 30 km/h. Zübeyir C. wird also von der Polizei erwischt, wie er viermal so schnell unterwegs ist, wie erlaubt. 15 Monate später spricht ihn ein Richter am Berliner schuldig, an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen teilgenommen zu haben. Aufgrund dieser gemeingefährlichen Tat kann man fest davon ausgehen, dass dem Raser mindestens der Führerschein entzogen wird.
Jedoch: Das was jeder Biokartoffel in diesem Land geblüht hätte, scheint für Mr. Migrationshintergrund Zübeyir C. nicht zuzutreffen. Der Richter, mutmaßlich tief beeindruck davon, dass Zübeyir C. angab, über ein Berliner Abitur zu verfügen und auf die Meisterschule zu gehen, sowie im Betrieb der Eltern zu arbeiten, “verurteilt” den Raser zwar wegen der Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen. Die “Strafe” jedoch kommt einer Rechtsbeugung gleich: 800 Euro Geldauflage, die an einen gemeinnützigen Verein geht. Zudem: Knallharter Verkehrserziehungskurs und zwei Monate Fahrverbot. Die bodenlose, flapsige Bemerkung des Richters zu seinem Urteil: „Einmaliges Fehlverhalten, jugendtypische Verfehlung. Glück gehabt, dass niemand in die Quere kam.“ Die Staatsanwältin hatte, wie in solchen Fälle üblich und wie die Bild dazu berichtet, die Einziehung des Führerscheins beantragt. Mehr …
30.07.2023: Rechtsstaat obsolet. Ein Beispiel für Behörden- und Justizwillkür: Bürokratenrepublik Deutschland: Halbes Brot verkauft? – Dreistelliger Betrag als Bußgeld. Alles was denkt, sagt oder wie man gar handelt, kann gegen einen dutschen Bürger verwendet werden. Nicht so bei Migranten oder Klimaaktivisten. In der Bürokratenrepublik geht es auffallend entspannt zu. Drogendealen im Görlitzer Park zu Berlin? – Kein Problem. Sich auf der Straße festpikleben und den ganzen Verkehr lahmlegen? – Keine Nötigung. “Schutzsuchender” messert Deutschen, der Schutz vor ihm suchte? – Psychische Probleme, der Messermann. Ganz armer Kerl. Aber das ist nicht durchgängig so. Es gibt sie schon noch, die brutale Härte des Gesetzes. Gegen Ärzte die Patienten vor Willkür schützen wollten und hier der einschlägige Artikel.
“Behörden-Irrsinn in Rheinland-Pfalz” titelte die “Bild” am 29.07.2023. “Amt bestraft Bäcker für Verkauf von halben Broten“. Und weiter: “Viele Bäckereien in Rheinland-Pfalz verkaufen keine halben Brote mehr – aus Angst vor saftigen Strafen! Unglaublich, aber wahr: Das ‘Landesamt für Mess- und Eichwesen’ hatte in letzter Zeit Mitarbeiter in geheimer Mission in die Läden geschickt. Die sollten kontrollieren, ob das Brot vor dem Verkauf nochmal gewogen wurde. Falls nicht, bekamen die Bäcker Bußgeld-Bescheide in dreistelliger Höhe!” – Wer in Deutschland einen Laib Brot kauft, kauft gewogenes Brot. Es muß noch einmal vor den Augen des Kunden gewogen werden. Es reicht nicht, daß der Bäcker ein gewogenes Brot in zwei gleichgroße Teile schneidet, um dann die Hälfte des gewogenen Brotes über die Ladentheke zu reichen. Das halbe Brot muß nämlich ebenfalls gewogen werden. Wenn nicht – Bußgeld! Frage: Was bilden sich solche Behörden überhaupt ein? Daß sie nach Recht & Gesetz dazu befugt sind, die Bürger zu terrorisieren? Das sei kein Terror, werden sie wahrscheinlich argumentieren, sondern praktizierter Verbraucherschutz. Und daß sie deshalb “im Recht” seien. Das mag formal zutreffen, geht aber an der Lebenswirklichkeit absolut vorbei. Natürlich kann eine Behörde wie das “Landesamt für Eich- und Messewesen” ebenfalls argumentieren, daß sie sich nach Recht & Gesetz nicht dafür zu interessieren braucht, was an der Lebenswirklichkeit absolut vorbeigeht. Das ist eine bemerkenswerte Erscheinung in der ach-so-“menschlichen Gesellschaft”. Mehr …
28.07.2023: Ärzte-Ehepaar aus dem Landkreis Schwandorf in politischer Gefangenschaft wegen Attesten. Ein weiteres Ärztepaar wird in Bayern (Schwandorf) politisch verfolgt. Die Richterin verurteilte den Arzt zu 2 Jahren und 4 Monaten und seine Frau zu 1 Jahr und 10 Monaten Gefängnis. Das Plädoyer der Anwälte (u.a. Jan Bockemühl) stützte sich darauf klarzustellen, dass alle Patienten ausführlich untersucht und lange Gespräche geführt wurden. Kein einziges Attest wäre nicht vertretbar gewesen. Es gab auch Fälle, die von den Ärzten abgelehnt wurden. Die Richterin spricht bei den Attesten von einer schriftlichen Lüge. Wer war dort Patient und weiß um diese Ärzte? Wo befindet sich das Ärztepaar und wie ist deren Name. Auch diese Ärzte müssen mit Briefen und Protesten vor dem Gefängnis unterstützt werden. Auch der „Ärztliche Berfusverband Hippokratischer Eid“ hat sich dazu bereits geäußert: „Die politische Verfolgung von Ärzten in der totalitären Diktatur Deutschland geht weiter und wir sind auch daran schuld weil wir uns alle (ja auch ich) nur im Internet aufregen anstatt die Regierung zu stürzen und alle Politiker und die ganzen Richter und Staatsanwälte die andere politisch mit verfolgen und unschuldig einsperren für immer hinter Gittern bringen.“
Eine Leserin bat uns auf einen aktuellen „Fall“ hier auf dem Blog aufmerksam zu machen. Einige Telegram Kanäle haben vor einer Woche darüber berichtet. Einem Ärzteehepaar aus Schwandorf wird vorgeworfen falsche Atteste ausgestellt zu haben. Es geht dabei um die Befreiung von der Masern-Impfpflicht und der Maskenpflicht. Der BR 24 schreibt dazu am 10.05.2023: Einem Ärzteehepaar aus dem Landkreis Schwandorf wird vorgeworfen, viele falsche Atteste ausgestellt zu haben. Es geht dabei um Befreiungen von der Masern-Impfpflicht und der Maskenpflicht.
Den Stein ins Rollen brachten die Gesundheitsämter, also besser gesagt die Bürger die dort angestellt sind. Weiter heißt es in diesem älteren Bericht: Für Aufsehen sorgte auch eine Schule in Roding, an der mehrere Schüler mit solchen Attesten aus dieser Praxis in einer extra gebildeten Klasse beschult werden mussten. Der Rektor hatte deshalb Anzeige bei der Landesärztekammer erstattet. Die angeklagten Fälle stammen aus den Jahren 2019 und 2020. Bereits in den vergangenen Monaten stand eine Vielzahl von Eltern vor Amtsgerichten in der ganzen Oberpfalz, weil sie Atteste aus dieser Praxis bei Schulen oder Behörden vorlegten. Der Prozess am Amtsgericht Schwandorf ist umfangreich, mehr als 20 Verhandlungstage sind bis Ende Juli angesetzt. Mehr …
24.07.2023: Von wegen Corona-Aufarbeitung: Hunderte Verfahren wegen Maskenbefreiungen. Immer noch werden Menschen wegen sogenannter Corona-Vergehen verurteilt. Allein in Österreich stehen derzeit fast 600 Menschen vor Gericht. Sie alle haben eine Maskenbefreiung vom steirischen Arzt Dr. Gradnig. Auch der Mediziner wurde angezeigt. Die Ärztekammer hatte den kritischen Arzt bereits 2020 im Visier. Birgit Pühringer hat sich mit Daniel Stoica, dem Obmann des Vereins „Ungeimpft gesund“ unterhalten. Auch er wurde mehrfach angezeigt. Video …
10.07.2023: Haldenwang in Verdacht: "Staatsanwaltschaft müsste Verfahren gegen sich einleiten". Der Jurist Peter Schindler hat dem Chef des Inlandsgeheimdienstes ein Offizialdelikt vorgeworfen. Damit steht er nicht allein. Weshalb dennoch nichts geschieht. Sie haben dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, einen Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit vorgeworfen. Haben Sie denn auch schon Anzeige erstattet?
Peter Schindler: Nein, ich habe keine Anzeige erstattet, obwohl ich daran gedacht habe. Stattdessen habe ich mich für die Veröffentlichung eines Artikels entschieden. Ich bin auch kein Aktivist, der jetzt einen privaten Krieg gegen öffentliche Institutionen führen möchte. Mir geht es um den Erhalt der Demokratie bzw. was noch von ihr übrig geblieben ist. Ich denke, wir sind nicht weit weg von dem, was eine Princeton-Studie 2014 für die USA festgestellt hat: Die USA seien keine Demokratie mehr, weil politische Entscheidungen nicht mehr den Wünschen der Bürger, sondern den Interessen einer kleinen Wirtschaftselite dienen. Nötigung ist nach § 240 StGB als Offizialdelikt einzuordnen. Müssten bei einem Anfangsverdacht einer strafbaren Nötigung im Amt nicht die Gerichte tätig werden?
Peter Schindler ist Rechtsanwalt und Unternehmensberater. Peter Schindler: Stimmt, die Staatsanwaltschaft müsste bei Kenntnis des Sachverhalts, also eines Anfangsverdachts, von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren einleiten. Der Sachverhalt ist am 22.05.2023 in so ziemlich allen Medien rauf und runter berichtet worden. Zudem hat jetzt Telepolis und Overton dieses Thema konkret aufgegriffen. Dass also kein Staatsanwalt in ganz Deutschland auf die Idee kommt, dass hier strafbares Verhalten des Chefs des Inlandsgeheimdienstes vorliegen könnte, halte ich eher für unwahrscheinlich.
Ob eine Staatsanwaltschaft gegen Thomas Haldenwang ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich halte es aber für sehr unwahrscheinlich. Staatsanwaltschaften in Deutschland sind nicht weisungsfrei, sondern weisungsabhängig, das heißt die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen. Mehr …
15.06.2023: Die Gesichter der Willkürjustiz. Die Strafverfahren gegen Lina E. und Michael Ballweg weisen zahlreiche Gemeinsamkeiten auf. Die langjährige Haftstrafe gegen und die vorübergehende Freilassung von Lina E. ließen die Emotionen hochkochen. „Schauprozess!“, riefen die einen. „Härter bestrafen!“, forderten die anderen. Es ist Zeit für einen sachlichen Blick auf die Fakten: Der offenbart tatsächlich schwere Mängel, die auf ähnliche Justizwillkür bei extrem dünner Beweislage hindeuten, wie in Verfahren gegen „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg oder Ärzte, die Hilfe suchenden, entrechteten Ungeimpften Placebospritzen verabreichten. Von einem rechtsstaatlichen Prozess kann keine Rede sein. Wenn solche Willkürjustiz zur Normalität wird, kann sie alle treffen. (Anmerkung der Redaktion: bereits vor aufgerundet 10 Jahren traf ich auf 10 Menschen die in der BRD von Willkürjustiz betroffen waren. Gemeinsam hatten all diese „Fälle“, dass die Betroffenen gesellschaftlich geächtet und finanziell ruiniert wurden. Dies ist also nichts neues, tritt nun allerdings deutlicher ins Sichtfeld.) Mehr …
Plump und entlarvend – wie die Staatsanwaltschaft Regierungskritiker zu gängeln versucht. Die Hausdurchsuchung bei dem Freiheits- und Friedensaktivisten Captain Future stellt bislang den Höhepunkt einer Serie von Schikanen dar, die Regierungskritiker seit der Corona-Krise über sich ergehen lassen müssen. Federführend ist oftmals die Berliner Staatsanwaltschaft. Dabei geht sie zuweilen so plump vor, dass ihre wahren Absichten geradezu ins Auge springen. Captain Future beispielsweise erhielt Polizei-Besuch wegen eines hochgeladenen Videos vom Oktober letzten Jahres. Dieses trage die Beschreibung „Lauterbach muss weg“ und die Überschrift „Lauterbach zum Rückzug gezwungen“, so der Wortlaut in der Begründung für die Hausdurchsuchung. „Bei der Wiedergabe sind schussähnliche Knallgeräusche zu vernehmen, die als Aufforderung zur gewaltsamen Entfernung des Bundesministers für Gesundheit verstanden werden sollten.“
Wer sich das Video jedoch anschaut, muss wiederholt die Ohren prüfen. Ein Knall ist nicht zu hören, stattdessen Geräusche, die aus „Looney Tunes“ stammen, einer bekannten Trickfilmreihe von Warner Bros. – mit Figuren wie Bugs Bunny oder Daffy Duck. Die Geräusche im Hintergrund kommen so harmlos daher, dass sich die Berliner Staatsanwaltschaft schon fragen muss, wie sie aus ihnen einen Knall ableitet. Mehr …
Seit 1945 nur belogen, denn in der BRD gibt es keine Gewaltenteilung. Keine Gewaltenteilung in der BRD - Avokat Plantiko Video ….
06.06.2023: Prorussische Friedensaktivistin Elena Kolbasnikowa von Kölner Strafgericht verurteilt. In der Urteilsbegründung führte die Richterin aus, weshalb Elena Kolbasnikowa wegen Billigung einer Straftat zu verurteilen sei. Es sei zu untersuchen gewesen, ob es sich bei dem Krieg in der Ukraine um das Verbrechen eines russischen Angriffskrieges handele, das die Angeklagte widerrechtlich gebilligt haben könnte. Das Kölner Gericht entschied, dass "Putin" einen rechtswidrigen Angriffskrieg führe.
Am Dienstag wurde die Friedensaktivistin Elena Kolbasnikowa von der Richterin Dr. Fuchs-Kaninski beim Kölner Amtsgericht zu einer Strafe von 30 Tagen Gefängnis oder 30 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verurteilt. Die aus der Ukraine stammende Aktivistin Kolbasnikowa hatte bei einer prorussischen Autokorso-Demonstration anlässlich des Tages des Sieges über den Faschismus am 8. Mai 2022 gegenüber der Bild-Zeitung in einem Interview geäußert: "Russland ist kein Aggressor. Russland hilft zurzeit, Krieg in der Ukraine zu beenden."
Wegen angeblicher prorussischer Propaganda musste sie sich deshalb am 6. Juni vor dem Kölner Strafgericht verantworten. Der Prozess erregte hohes mediales Interesse, sodass ein Großteil der 30 Zuschauerplätze von Pressevertretern belegt wurde. Infolgedessen wurden viele angereiste Zuschauer von dem öffentlich geführten Prozess ausgeschlossen. In ihrer Urteilsbegründung führte die Richterin aus, warum die Angeklagte nach Auffassung des Gerichts mit ihrer Aussage einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg unterstützt habe und damit nach § 140 Strafgesetzbuch wegen "Belohnung und Billigung von Straftaten" als schuldig zu befinden sei. Im Absatz 2 des Paragrafen 140 Absatz 2 heißt es: Wer rechtswidrige Taten "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft". Video und mehr …
Prorussische Friedensaktivistin Elena Kolbasnikowa von Kölner Strafgericht verurteilt. Die im GG verankerte Meinungsfreiheit gilt nicht mehr. In der Urteilsbegründung führte die Richterin aus, weshalb Elena Kolbasnikowa wegen Billigung einer Straftat zu verurteilen sei. Es sei zu untersuchen gewesen, ob es sich bei dem Krieg in der Ukraine um das Verbrechen eines russischen Angriffskrieges handele, das die Angeklagte widerrechtlich gebilligt haben könnte. Das Kölner Gericht entschied, dass "Putin" einen rechtswidrigen Angriffskrieg führe. Video und mehr …
31.05.2023: Skandaljustiz - Mit Recht gegen die Gerechtigkeit. Die Illusion des Rechtsstaates lößt sich so langsam auf. Die Justitia – römische Göttin der Gerechtigkeit – hat ihren Glanz verloren. Ihr Richtschwert ist längst stumpf, die Waagschalen und ihr Ansehen haben gelitten.
Thorsten Schleif – Richter am Amtsgericht Dinslaken und Buchautor. Er setzt sich in seinen Büchern vor allem mit der eigenen Richter-Zunft kritisch auseinander. Bei den Richtern muss dringend ein Umdenken einsetzen: vor allem was die Fehlerkultur angeht. Skandalurteile sind keine Seltenheit. Viele Probleme sind allerdings hausgemacht.
Ralph Knispel – Oberstaatsanwalt in Berlin und Buchautor. Er beleuchtet in seinem Buch vor allem die schlechte Ausstattung der Justiz. Weder was das Personal, noch die Technik angeht, kann Kriminalität ordentlich bekämpft werden. Die Justiz braucht mehr Geld.
Schwerkriminelle haben hierzulande wenig zu befürchten. Die deutschen Gerichte tun sich schwer - vor allem wenn die Verfahren komplex werden, wenn es Tausende Beweismittel gibt oder gar mehrere Angeklagte. Die Richter kommen an ihre Grenzen. Manche bangen aber auch um ihre Wohlfühlzone. Die Überlastungsanzeigen häufen sich. Angeklagte kommen frei. Die Strafen sind eher gering, um Kritik zu entgehen. Überhaupt gibt es in der deutschen Justiz kaum eine Fehlerkultur. Jegliche Kritik wird mit der richterlichen Unabhängigkeit oder der Unabhängigkeit der Justiz abgewehrt. (Wobei dies eine faule Ausrede ist, denn diese Unabhängigkeit gibt es nicht.)
Mit fatalen Folgen, wie "Exakt – Die Story" zeigt. Anhand von Einzelfällen wird deutlich, wie dramatisch die Lage in den Gerichtssälen ist und vor allem auch was das für das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung bedeutet. Die Reportage klärt auch, wie ein Doppelter Espresso pro Woche für eine bessere Justiz sorgen kann. Video und mehr …
26.05.2023: Drei Gründe, warum Paul Brandenburgs Verurteilung vermutlich schon im Vorfeld feststand. Der Arzt und Publizist Paul Brandenburg wurde am Donnerstag wegen der Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das merkwürdige Vorgehen der Staatsanwältin und der Richterin legt nahe, dass das Urteil schon vor Prozessbeginn feststand. Am Donnerstag wurde der Arzt und Publizist Paul Brandenburg vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin-Moabit wegen der Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 Absatz 1 StGB) zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt.
Brandenburg hatte am 28. August 2022 in seinem Telegram-Kanal eine Grafik mit dem Schriftzug "Mitläufer*innen" veröffentlicht. Dabei wurde das sogenannte Gendersternchen durch ein Hakenkreuz ersetzt. Später ersetzte Brandenburg zunächst die Grafik durch eine Version, in der an der Stelle des Hakenkreuzes ein Herz platziert wurde, bevor er schließlich den Telegram-Beitrag komplett löschte. In der Zwischenzeit stieß offenbar ein Mitarbeiter des Berliner Landeskriminalamts, der zur Beobachtung von Brandenburgs Medienaktivitäten abgestellt war, auf den Telegram-Beitrag, was zur Anzeige führte.
Verteidigung: Grafik war überzogen, aber zulässig. Vor Gericht räumten Brandenburg und seine Verteidigerin die Sachgrundlage der Anklage ein, beriefen sich jedoch auf die Sozialadäquanzklausel. Gemäß dieser Klausel gilt das Verbot von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, im vorliegenden Fall des Nationalsozialismus, nicht bei bestimmten Verwendungen, etwa in der Kunst, und auch dann nicht, wenn unmittelbar eine Ablehnung der NS-Ideologie erkennbar ist. Bei der von Brandenburg verbreiteten Grafik handelte es sich, so die Verteidigung, um ein Kunstwerk, das erstens satirisch sei und zweitens die Ablehnung der NS-Ideologie durch das Wort "Mitläuferinnen" eindeutig erkennbar mache. Zu den Stilmitteln der Satire gehöre es, zu übertreiben und Anschauungen lächerlich zu machen. Die Grafik sei überzogen gewesen, argumentierte die Verteidigung, aber im Rahmen des Zulässigen und daher nicht strafbar. Aus diesem Grund käme nur ein Freispruch infrage.
Die Position der Staatsanwaltschaft lautete hingegen, dass es sich bei der Grafik um eine Meinungsäußerung handele, die "gendergerechte Sprache" mit dem Nationalsozialismus gleichsetze – eine "steile These". Deshalb greife die Sozialadäquanzklausel auch nicht, erklärte die Staatsanwältin und forderte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 80 Euro. Staatsanwältin überließ junger Richterin das Feld. In der Gesamtschau des Prozesses ergeben sich nun drei Hinweise, die zusammen darauf hindeuten, dass die Verurteilung Brandenburgs schon vor Prozessbeginn beschlossene Sache war. Mehr …
21.05.2023: Der Sonntagsfahrer: Im offenen Vollzug. Obwohl wir während Corona alle schon mal geübt haben, kennen viele noch nicht den Unterschied zwischen offenem Vollzug, geschlossenem Vollzug und Bewährungsstrafe. Hier ein paar anschauliche und sehr aktuelle Beispiele.
„Beim offenen Vollzug werden im Gegensatz zum geschlossenen Vollzug keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichungen getroffen“, so beschreibt Wikipedia verschiedene Formen der behördlichen Unterbringung. Wie der Leser sofort bemerkt, entspricht der offene Vollzug ziemlich genau der für das verderbte Volk angestrebten Lebensweise, die in Corona-Zeiten schon mal eingeübt wurde. Wikipedia: „Der Gefangene verlässt morgens die Haftanstalt und begibt sich zu seinem Arbeitsplatz. Nach Beendigung der Arbeit kehrt er unverzüglich in die Anstalt zurück und bleibt dort bis zum nächsten Morgen, sofern er keinen Ausgang oder Urlaub hat.“
Ansonsten gilt für den offenen Vollzug im besten Deutschland aller Zeiten: „In der Anstalt kann der Gefangene an den dort angebotenen Freizeit-, Sport- und Behandlungsmaßnahmen teilnehmen“. Das könnte glatt von Klaus Schwab und den Seinen stammen. Und der Rest von Karl Lauterbach und Frank Ulrich Montgomery: „Der Gefangene im offenen Vollzug hat sich aber strikt an die vorgegebenen Regeln zu halten. Alkoholkonsum oder eine verspätete Rückkehr können schnell dazu führen, dass ein Gefangener in den geschlossenen Vollzug verlegt wird.“
Damit sind wir bei Rupert Stadler. Vergangene Woche gab der ehemalige Audi-Chef Stadler einem Richter am Amtsgericht München das Jawort. Zuvor hatte seine Anwältin Ulrike Thole-Groll in Sachen Diesel-Skandal sein Geständnis verlesen, wobei sie auf jede Silbe achtete, aber entgegen den neuen Audi-Leitlinien nicht genderte. Das war ein bisschen schade, schließlich hätte es sich um das erste Geständnis in diverser Sprache gehandelt. Andererseits ist der Volkswagen-Diesel-Skandal lupenrein weiß, männlich und toxisch. Deswegen kam es auf jede Silbe an, denn das Schuldbekenntnis war Teil einer Absprache zwischen den Anwälten Stadlers, dem Staatsanwalt und dem Gericht, man nennt das frei nach Donald Trump auch „Deal“.
Uli Hoeneß riet ab.
Bei einer solchen Verabredung wird traditionell gefeilscht wie im Familienrat von Abu Graichen. Im Falle Stadler stellte sich die Gefechtslage wie folgt dar: Der Staatsanwalt wollte ein hübsches Geständnis und ein Milliönchen als kleine Anerkennung, der Richter wollte möglichst wenig Arbeit, und der Delinquent wollte vor allem eines nicht: einen Kuraufenthalt in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech, in der bereits allerhand zweifelhafte Gestalten ihre Freizeit verbrachten. Der Stadler durchaus vertraute Uli Hoeneß rät davon jedenfalls ab. Stadler einigte sich auf 1,1 Millionen als Ablösesumme für geschätzt ein Jahr hinter schwedischen Gardinen, also ziemlich genau 3.000 Euro pro Tag. Das ist übrigens deutlich billiger als eine Suite im Hotel Adlon bei durchaus ähnlicher Klientel. Die erwartbare Gefängnisstrafe wird im Gegenzug zur Bewährung ausgesetzt, er muss also nicht einfahren, sondern lediglich ab und zu vorschriftsmäßig vor dem Büro des Bewährungshelfers einparken. Mehr ….
12.05.2023: Die Verfolgung von Sucharit Bhakdi. Hans Vogel erörtert die Kontroverse um den renommierten Mikrobiologen Dr. Sucharit Bhakdi, der wegen seiner unverblümten Ansichten über Covid-19 und damit zusammenhängende Maßnahmen von der deutschen Regierung verfolgt wurde.
Während der großen Covid-Show zog Dr. Sucharit Bhakdi, ein weltweit anerkannter Mikrobiologe und emeritierter Professor der Universität Mainz, den Zorn der deutschen Regierung auf sich. Professor Bhakdi betonte, dass Covid bei Weitem nicht die tödliche Bedrohung für die Menschheit sei, die uns Regierungen und „Gesundheitsbehörden“ auf der ganzen Welt glauben machen wollten. Als ob das nicht schon schlimm genug wäre, warnte Professor Bhakdi vor den Impfstoffen, zu denen uns dieselben Regierungen, Gesundheitsbehörden und „Experten“ drängten.
Zusammen mit einer Reihe anderer angesehener Ärzte, Mikrobiologen, Immunologen und anderer Wissenschaftler, sowohl in Deutschland als auch in vielen anderen Ländern, machte Professor Bhakdi überdeutlich, dass die offizielle Covid-Erzählung, die von Regierungen, großen Pharmaunternehmen und ihren Handlangern aus Medizin und Wissenschaft gestützt wird, eine ausgeklügelte Lüge ist. In den modernen westlichen Demokratien ist es trotz des gegenteiligen Anscheins unter normalen Umständen für einen Bürger bereits gefährlich, den Staat offen herauszufordern. Schließlich ist man geneigt, einen demokratischen Staat für verständnisvoller, humaner und sanfter gegenüber Andersdenkenden zu halten. In den Augen der staatlichen Bürokraten kommt es jedoch einem Hochverrat gleich, sich dem Staat zu widersetzen, wenn er eine so große Operation wie die Great Covid Show durchführt. Dies gilt umso mehr, wenn der Staat dabei ist, die Wissenschaft zu missbrauchen. Wenn die Wissenschaft für politische Zwecke instrumentalisiert und manipuliert wird, hört sie auf, Wissenschaft zu sein. Mehr …
10.05.2023: Markus Krall: Armutszeugnis für den Rechtsstaat: Schande um den Prozess gegen Bhakdi, der am 18. diesen Monats statt finden soll - Krissy Rieger. Ist das die neue Methode, um Menschen zu zeigen, dass eine eigene Meinung immer Konsequenzen hat? Video …
08.05.2023: "Der Schein trügt" – Jurist bewertet den Freispruch des Friedensaktivisten Heinrich Bücker. Der frühere stellvertretende Generalstaatsanwalt der DDR Hans Bauer hat als Prozessbeobachter am Strafprozess gegen Heinrich Bücker teilgenommen. Die Anklage des bekannten Friedensaktivisten solle in der Versenkung verschwinden, so Bauer. Außerdem warf er der Richterin Parteilichkeit vor.
Nach dem Freispruch des Friedensaktivisten Heinrich Bücker, der sich am 27. April vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten verantworten musste, nahm am Sonntag der Jurist und Prozessbeobachter Hans Bauer dazu in einer ersten Bewertung Stellung. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat auf Verurteilung plädiert; ob sie Berufung einlegt, ist nicht bekannt. Im Gespräch mit der Autorin erklärte Bauer, dass das Gericht in seiner Urteilsbegründung der eigentlichen Frage nach dem Recht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes ausgewichen sei.
Die Motive des Angeklagten Heinrich Bücker für seine Gedenkrede. Bücker wurde vorgeworfen, bei seiner Gedenkrede – im Rahmen einer Friedenskundgebung am 22. Juni 2022 am sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park – anlässlich des Jahrestages des Überfalls Hitlerdeutschlands auf die Sowjetunion die Straftat "Belohnung und Billigung von Straftaten" nach § 140 Strafgesetzbuch begangen zu haben. In seiner Rede habe er sich nicht von "Putins Angriffskrieg" distanziert und diesen mutmaßlich sogar gut geheißen. Aus diesem Grund wurde gegen den Betreiber des Berliner Coop Anti-War Cafés seitens der politischen Abteilung der Berliner Staatsanwaltschaft beim Berliner Amtsgericht Tiergarten am 9. Januar 2023 ein Strafbefehl erwirkt und eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen verhängt.
Laut seinem Strafverteidiger hat er in seiner Rede unter der Überschrift "Wir vergessen nicht!" daran erinnert, dass in diesem "verbrecherischen Krieg allein 27 Millionen Bürger der Sowjetunion, die Mehrheit Zivilisten, zum Opfer gefallen sind". Er habe weiter darauf hingewiesen, dass "allein in der Ukraine mehr als 1,5 Millionen Juden unter den Opfern waren". Der Friedensaktivist habe dazu aufrufen wollen, "schmerzliche und beschämende Erinnerung an den so ungeheuerlichen und grausamen Vernichtungskrieg, den das faschistische Deutschland der gesamten Sowjetunion, vor allem der ukrainischen, der belarussischen und der russischen Republik angetan hat, wachzuhalten", so die Verteidigung. Man solle sich daran erinnern, dass die Befreiung Europas vom Faschismus den Völkern der Sowjetunion zu verdanken sei. Daraus erwachse die Verpflichtung, "für eine gedeihliche, vernünftige und friedliche Nachbarschaft mit Russland in Europa einzustehen".
Bücker hatte gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben. Darüber wurde am 27. April vor dem Strafgericht Tiergarten verhandelt. Nach kurzer Prozessdauer, das Verfahren dauerte nur etwa zwei Stunden, sprach die Richterin den Friedensaktivisten von den Anklagen frei.
Stellungnahme des Angeklagten nicht zugelassen, rechtliches Gehör verweigert. Als Prozessbeobachter sei er trotz des Freispruches über die Verhandlungsführung und die Urteilsbegründung erschüttert gewesen, berichtete Bauer der Autorin. Insgesamt sei bei ihm der Eindruck entstanden, die Richterin habe den Termin so schnell wie möglich abhandeln wollen, ohne die Anklagepunkte und die rechtlichen Fragen überhaupt zu erörtern. Nach den Anfangsformalien sei gleich zu Beginn der Verhandlung das Video mit der umstrittenen Gedenkrede Bückers vorgeführt worden. Dazu wollte der Angeklagte anschließend Stellung nehmen. Der Friedensaktivist habe sich sehr gründlich auf die Verhandlung vorbereitet und eine ausführliche Stellungnahme formuliert. Schon nach kurzer Zeit sei er beim Verlesen von der Richterin unterbrochen worden. Sie habe ihn belehrt, dass ein Vorlesen eines vorbereiteten Textes nicht üblich sei. Bücker habe also nur ganz kurz auf die Anklage reagieren können. Sein gesetzlicher Anspruch auf rechtliches Gehör sei damit beschnitten worden, erklärte der Jurist.
Dem Angeklagten sei nicht gestattet worden, seine Sicht der Dinge auf die Schuldigen im Krieg in der Ukraine umfassend und zusammenhängend darzustellen. Die Bundesregierung habe laut Bücker seit 2014 Neonazis und faschistische Kräfte in der Ukraine unterstützt. Mit den Worten "Das ist dem Gericht alles bekannt" habe die Richterin den Vortrag des Angeklagten unterbrochen. Zudem wurden alle Beweisanträge der Strafverteidiger abgelehnt. Mehr …
01.05.2023: Coronazeit - In Diktaturen braucht es keine Aufarbeitung - Augen Auf Medien Analyse. Die FDP fordert eine Aufarbeitung der Coronazeit. Der Politiker Janosch Dahmen agiert dagegen. Das soll dem dummen Bürgern wieder einmal beweisen, dass Meinungsfreiheit existiert, dass jeder Bürger in Deutschland zu jeder Zeit seine Meinung kritisch äußern darf. Video …
28.04.2023: Acht Monate Haft auf Bewährung! Keine Satire! Tim Kellner im Interview - Politik Spezial. Der bekannte YouTuber Tim Kellner alias "Der LovePriest" bekam wegen eines lustigen Baerbock-Videos ohne Anhörung einen Strafbefehl über acht Monate Haft auf drei Jahre Bewährung zugestellt. Als Grund wurde die Delegitimierung des Staates bzw. einer Regierungspolitikerin angegeben. Helmut Reinhardt sprach mit Tim Kellner über diesen neuen Justizskandal. Video …
25.04.2023: Ballweg: Ich war politischer Gefangener im Justizsystem voller Isolation und Willkür. Neun Monate saß der Gründer von Querdenken 711 hinter den Gittern von Stammheim, einem einst für die Terroristen der RAF errichteten Hochsicherheitsgefängnis. Nun plant er die Zukunft der Querdenken-Bewegung. Weshalb er die Untersuchungshaft als Folter empfand und ob er tatsächlich ein Bündnis mit den Klimaklebern sucht erklärt Ballweg im großen AUF1-Interview. Video …
21.04.2023: Ehemaliger Oberst in U-Haft verweigert Nahrung und Flüssigkeit. Maximilian Eder will so nicht mehr leben und verweigert seit Tagen Essen und Trinken. Außerdem hat der ehemalige Oberst im Generalstab eine Patientenverfügung verfasst. „Er möchte sterben, weil er sich wie ein Tier behandelt fühlt und die Gefangenschaft nicht erträgt“, erklärt Rechtsanwalt Ralf Dalla Fini. „Seit diesem Dienstag trinkt er auch kein Wasser mehr, und schon davor hat er aufgehört zu essen.“ Es geht um Oberst a. D. Maximilian Eder. Er wurde im Zuge des Verfahrens rund um den Prinzen Reuß Anfang Dezember in Italien verhaftet, Mitte Februar nach Deutschland ausgeliefert und sitzt seitdem in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Landshut. Der ehemalige Oberst im Generalstab – er hat das Kommando Spezialkräfte (KSK) mitgegründet, war am KFOR-Einsatz im Kosovo beteiligt, arbeitete als Nato-Verbindungsoffizier sowie in Afghanistan für die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) als stellvertretender Leiter des Sicherheitsbüros in Kabul – musste am heutigen Freitag zum Besuchstermin seines Anwalts im Rollstuhl geschoben werden. Seit seiner Pensionierung, er ist Jahrgang 1958, hat sich Eder auch um die Aufklärung von Pädophilie-Fällen bemüht.
Keine lebenserhaltenden Maßnahmen. Schon am Mittwoch, dem 19. April, fand ein Haftprüfungstermin vor dem Bundesgerichtshof statt. „Aber die Richterin braucht bis nächste Woche, um eine Entscheidung zu treffen“. Dalla Fini ist verzweifelt, „ich verstehe, dass die Gerichte ihre Zeit brauchen, um alles zu prüfen, und ich will sie auch nicht drängen, aber bis dahin wird es zu spät sein.“ Eder habe nämlich eine Patientenverfügung verfasst, in der steht, dass er keine Infusionen oder sonstigen lebenserhaltenden Maßnahmen erhalten möchte. „Und auch eine JVA ist an seinen Willen gebunden.“ Das habe der Strafrechtler auch dem Gefängnismitarbeiter mitgeteilt, der laut eigener Aussage im Auftrag des Bayerischen Justizministeriums den Anwalt kontaktierte. Außerdem stellte Dalla Fini ein Gnadengesuch, obwohl das deutsche Rechtssystem dieses nur für verurteilte Straftäter vorsieht.
„Aber wie weit darf denn ein Rechtsstaat gehen bei einem Menschen, der nicht verurteilt ist, bei dem die Unschuldsvermutung gilt und bei dem man weiß, dass er nicht wiederbelebt werden will?“, so der Strafrechtler. „Wie stark kann denn das Interesse des Rechtsstaates sein, die Menschenwürde dermaßen zu missachten?“ Vor allem da Eder bereit sei, unter strengsten Auflagen, wie Fußfesseln, Abgabe der Ausweispapiere, tägliches persönliches Erscheinen, mit den Behörden zu kooperieren. „Das Bayerische Justizministerium hat aber nur geantwortet, dass es für diesen Sachverhalt keine Anspruchsgrundlage, also keine Paragraphen gebe, die das regeln.“ Dalla Fini schildert: „Das Blut ist dicker, mein Mandant hat erhöhte Harnwerte und wiegt nur mehr 65 Kilo.“ Mehr …
30.03.2023: Politisch Gefangene in der BRD – Die Maske der Scheinheiligkeit des Rechtsstaats ist gefallen: Der Fall Michael Ballweg (Dr. Alexander Christ). Was ist los im Fall Michael Ballweg? Nachdem die Stuttgarter Staatsanwaltschaft Anklage gegen Michael Ballweg wegen Verdachts der Geldwäsche erhoben hatte, lässt sie nun diesen Verdacht wieder fallen. Und erhebt erneut Anklage. Die genauen Punkte der Anklage sind nicht bekannt. Ist die Untersuchungshaft von Michael Ballweg politisch motiviert und wie geht es im Fall Ballweg weiter? Das Landgericht Stuttgart muss nun entscheiden, ob die erneute Anklage gegen Michael Ballweg zugelassen wird. Wir sprachen mit seinem Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ. Video …
23.03.2023: Fall Ballweg: Stuttgarter Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen wegen Geldwäsche ein. Der Hauptanklagepunkt gegen den Gründer der "Querdenken"-Bewegung, Michael Ballweg, bricht nach Monaten der Suche still und leise für die ermittelnde Behörde zusammen. Der nun benötigte Rechtfertigungsgrund für die weitere Inhaftierung Ballwegs bleibt nach wie vor unbekannt. Am 21. März hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach neun Monaten willkürlicher Untersuchungshaft Anklage gegen den Gründer der "Querdenken"-Bewegung, Michael Ballweg, erhoben. Nach der offiziellen Verkündung, dass die Ermittlungen wegen Geldwäsche eingestellt wurden, bleibt jetzt erst recht vollkommen unklar, worauf sich die Staatsanwaltschaft inhaltlich berufen will. Zu Wochenbeginn hieß es lapidar, dass aktuell keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden könnten, so ein Sprecher der Behörde. Die Nachrichten-Webseite Pleiteticker des ehemaligen Bild-Chefredakteurs Julian Reichelt erfuhr jetzt "exklusiv" von einem Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, dass "sämtliche Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen den Querdenken-Gründer eingestellt wurden". Zu dieser brisanten Entwicklung heißt es im Artikel: "Verteidiger und CDU-Landtagsabgeordneter Dr. Reinhard Löffler gegenüber Achtung, Reichelt!: 'Ich hatte die Einstellung heute Morgen in der Post. Hinsichtlich der Anklage ist jetzt erst recht schleierhaft, was die konkreten Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sein sollen'." Mehr …
22.03.2023: Staatsanwaltschaft lässt Geldwäsche-Vorwürfe gegen Ballweg fallen. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft heute. Erst vor zwei Tagen hatten die Justizbehörden Anklage gegen den Querdenken-Gründer erhoben. Anfang dieser Woche hat die Stuttgarter Justiz Anklage gegen Michael Ballweg erhoben. Der Querdenken-Gründer sitzt seit Monaten in Untersuchungshaft in Stuttgart Stammheim. Der genaue Anklagegrund blieb zunächst unbekannt. Heute hat sich nun herausgestellt, dass sämtliche Geldwäsche-Vorwürfe gegen Ballweg im Zuge der Anklageerhebung fallengelassen wurden. Dies bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegenüber Achtung, Reichelt!, dem Portal des Ex-Bild-Chefredaktors Julian Reichelt. Die Nachricht kommt auch für das Juristen-Team von Ballweg überraschend. Ballwegs Verteidiger Dr. Reinhard Löffler sagt gegenüber Achtung, Reichelt!
«Ich hatte die Einstellung heute Morgen in der Post. Hinsichtlich der Anklage ist jetzt erst recht schleierhaft, was die konkreten Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sein sollen.» Laut Ballwegs Verteidigern seien bisher vermeintlich undurchsichtige Geld-Verschiebungen von Querdenken-Geldern auf Ballwegs Firmenkonten Dreh- und Angelpunkt der Ermittlungen gewesen. Dr. Löffler betont weiter: «Nach dieser Einstellung sehe ich keinerlei rechtliche Basis mehr für die Inhaftierung von Michael Ballweg.» Im Einstellungsschreiben der Staatsanwaltschaft sei folgendes zu lesen: «Hinsichtlich der vorgenannten Tatvorwürfe wird das Verfahren gem. §170 Abs. 2 StPO eingestellt, da im Rahmen der Ermittlungen nicht der Nachweis erbracht werden konnte, dass die vom beschuldigten ein- und ausgezahlten Barbeträge […] tatsächlich aus Geldern, die aus der dem Beschuldigten vorgeworfenen versuchten Betrugstat erlangt wurden, stammt, da der Beschuldigte im fraglichen Zeitraum auch über größere Bargeldsummen aus anderen Quellen verfügte.»
Michael Ballweg sei inzwischen über die Einstellung der Geldwäsche-Ermittlungen telefonisch informiert worden. «Ich bin erfreut. Es zeigt sich, dass die Wahrheit immer ans Licht kommt», soll Ballweg laut Rechtsanwalt Ralf Ludwig gesagt haben. Die Gründe für die fraglichen Ein- und Auszahlungen habe Ballweg dem Richter bereits in der ersten Haftprüfung am 15. August 2022 ausführlich dargelegt, so Ludwig. Mehr
20.03.2023: Wie die Staatsanwaltschaften die Ablehnung von Ermittlungen gegen Lauterbach & Co. begründen. Die von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz gegen Bundesgesundheitsminister Lauterbach, die Verantwortlichen des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA), sowie gegen die früheren Bundesverteidigungsministerinnen Kramp-Karrenbauer und Lambrecht erstatteten Strafanzeigen, waren nach seiner Mitteilung alle erfolglos. Die jeweiligen Staatsanwaltschaften haben Ermittlungsverfahren abgelehnt. Das war wegen ihrer prinzipiellen Weisungsgebundenheit gegenüber den vorgesetzten Justizministern der Länder zu erwarten. Aber die Strafanzeigen sind trotzdem notwendig, ebenso die Veröffentlichung der Ablehnungen und ihrer Gründe, damit die Bevölkerung erfährt, was gespielt wird.
Staatsanwaltschaft Darmstadt. Strafanzeige: Rechtsanwalt Schmitz hatte am 12.1.2023 bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt eine 6-seitige Strafanzeige gegen Prof. Dr. Klaus Cichutek und Dr. Ralf Wagner vom PEI, sowie Frau Emer Cooke, Direktorin der EMA, eingereicht wegen des Tatverdachts
der vorsätzlichen gefährlichen und schweren Körperverletzung (im Amt) mit Todesfolge gem. §§ 223, 224, 226, 227, 340 StGB,
Totschlag und Mord gem. § 212 und 211 StGB,
fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB,
fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB,
aller in Betracht kommenden Straftatbestände gem. §§ 95, 96 AMG,
aller sonst in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen nach dem StGB, Kriegswaffenkontrollgesetz, Völkerstrafgesetzbuch.
Zur Begründung verweist Rechtsanwalt Schmitz u.a. auf eine Reihe von hochqualifizierten Sachverständigen, insbesondere: Dr. Michael Palmer zur besonderen Wirkungsweise von mRNA-Injektionen, Prof. Dr. Andreas Sönnichsen zur (fehlenden) Wirksamkeit dieser Injektionen, Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch zu den Risiken der mRNA-Injektionen, Prof. Dr. Konstantin Beck zur Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch diese Covid19-Injektionen (Übersterblichkeit etc.). Er fügt den Volltext der Strafanzeige der Schweizer Rechtsanwälte Kruse Law vom 14.7.2022 an, die nachweisen, dass und – spätestens – ab wann und warum (auch) den Verantwortlichen des PEI und der EMA positiv bekannt sein musste, dass diese Covid19-Injektionen bedenkliche Arzneimittel im Sinn des § 5 AMG sind, so dass sie kraft ihrer gesetzlichen Zuständigkeit dazu verpflichtet waren zu verhindern, dass diese Arzneimittel – überhaupt jemals und weiter – in den Verkehr gelangen und bei Menschen angewendet werden. Die Voraussetzungen einer bedingten Zulassung hätten nie vorgelegen.
Er überreicht auch den Schriftsatz von Prof. Dr. Martin Schwab, in dem das Versagen der Beschuldigten aus den Reihen des PEI sehr gut nachgewiesen werde. Alleine schon aus diesen Quellen müsse die Staatsanwaltschaft feststellen, dass das „Nutzen-Risiko-Verhältnis“ dieser Covid-19-Injektionen zu keiner Zeit positiv gewesen sei, da diese Injektionen nicht nur wirkungslos, sondern sogar (nachweislich) negativ wirksam und mit vielfältigen schweren Nebenwirkungen bis hin zum Tod verbunden seien,… Mehr …
Frage: Gibt es politische Gefangene in einem Rechtsstaat, indem die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Selbstverwirklichung (=Würde des Menschen) gültig ist und hochgehalten wird? (Bedenkzeit zu Ende: selbstverständlich nicht.) Gibt es politische Gefangene in einer Diktatur, im Faschismus oder / und in der BRD? ?? Sehet und staunet: Berlin: Am Tag des politischen Gefangenen wurde auch der verfolgten Corona-Kritiker gedacht. In Deutschland wird der 18. März als der Tag des politischen Gefangenen begangen. In diesem Jahr wurde das Datum in den Systemmedien jedoch kaum erwähnt. Möglicherweise fürchteten deren Apparatschiks eine Debatte um die politische Justiz im eigenen Land. Denn in den Gefängnissen der Bundesrepublik sitzen immer öfter Bürger, die sich den diktatorischen Corona-Befehlen der vergangenen Jahre verweigert haben. Auf dem Breitscheidplatz in Berlin wurde am Samstag an sie erinnert. Michael Ballweg ist nicht der einzige, doch bekanneste. Martin Müller-Mertens war für AUF1 mit dabei. Video …
11.03.2023: Richterbund-Vorsitzender Jens Gnisa: „Die Justiz ist im Würgegriff der Politik“. Wegen „Volksverhetzung“ nach §130 StGb kannst du heute sehr schnell zu hohen Geldstrafen bzw. Gefängnis verurteilt werden. Wikipedia: Im Jahr 2021 wurden in Deutschland im Rahmen der Erfassung „Politisch motivierter Kriminalität (PMK)“ 4.814 Volksverhetzungen registriert, davon die Mehrzahl (3.812) aus dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität – rechts. Denn wie es sich für ein richtiges Regime gehört, sind unter ihm Aufklärung, Selbstdenken, Kritik an den Herrschenden (Majestätsbeleidigung) nicht erwünscht. Auch wenn wir Deutschen uns das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ nicht selbst gegeben, sondern von den alliierten Siegern erhalten haben, so ist darin doch immerhin der Artikel 5 zu finden, der besagt:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre ent-bindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Während des Merkel-Regimes verlor das Grundgesetz zunehmend an Bedeutung. Heute können Menschen auf Demonstrationen für die Achtung des Grundgesetzes dessen gedruckten Text von der Polizei aus der Hand geschlagen bekommen! So deutlich vor Augen geführt hätte man das wahre Gesicht des Regimes noch nicht einmal erwartet! Aber immerhin wurde durch die Zurückdämmung des Grundgesetzes zur Gewichtung und Wirksamkeit des §130 StGb beigesteuert. Zu diesem – heute sogar noch erweiterten Paragraphen – befindet die UN-Menschenrechtskonvention in Absatz 49, CCPR/CGC/34: „Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“ Ohne diese Freiheit wäre es auch der Geschichtswissenschaft nicht möglich, öffentlich ihre Forschungsergebnisse zu diskutieren. Mehr …
Wie geht man in der BRD mit der Opposition um? Immer das selbe billige Schmierentheater: Immunität von Höcke zum 6ten Mal aufgehoben. Und wieder einmal wurde die Immunität des Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke aufgehoben. Und wieder geht es um den Vorwurf der Volksverhetzung. Die thüringische Gesinnungsjustiz will bei einem Höcke-Post „Verharmlosung des NS-Unrechts“ sowie „Aufstacheln zum Hass“ gegen in Deutschland lebende Einwanderer entdeckt haben. Die Immunität des Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke wurde wieder einmal – es ist nun das sechste Mal – aufgehoben, weil gegen ihn wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt werden soll.
Der Grund für das erneute Theater: Laut Angaben der Staatsanwaltschaft Mühlhausen geht es um einen Telegram-Post von Höcke zu einer Gewalttat im vergangenen Jahr im Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim in Rheinland-Pfalz. Damals erstach „ein Mann“ zwei 20 und 35 Jahre alte Männer, zudem verletzte er einen 27-Jährigen. Die Polizei schoss auf den mutmaßlichen Täter, einen Somalier. Höcke schrieb dazu bei Telegram, der „alltägliche Verdrängungskrieg“ habe zwei Opfer gefordert. „Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‚Allahu Akbar‘ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, daß sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“ Die emsige Staatsanwaltschaft sieht in vorbenannter Äußerung Anhaltspunkte für Volksverhetzung in zweierlei Hinsicht: Zum einen setze Höcke mit der Verwendung des NS-Begriffes „lebensunwertes Leben“ eine Einzeltat mit den damaligen Massenmorden gleich, das sei eine Verharmlosung des NS-Unrechts. Zum anderen sei Höckes Äußerung als „Aufstacheln zum Hass“ gegen in Deutschland lebende Einwanderer zu verstehen. Mehr …
09.03.2023: Sachsen: Trotz Ende der Corona-Zwangsmaßnahmen soll an Ärztin Exempel statuiert werden. Obwohl die Corona-Zwangsmaßnahmen weitestgehend aufgehoben wurden und Systemjournalisten und -politiker sich immer mehr davon distanzieren, werden Maßnahmenkritiker nach wie vor verfolgt: So wurde am 28. Februar die 66-jährige sächsische Ärztin Dr. Bianca Witzschel von einem bewaffneten Einsatzkommando festgenommen, weil sie angeblich falsche Maskenatteste ausgestellt haben soll. Seither sitzt sie in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in U-Haft. Anwälte befürchten, dass der Staat an ihr ein Exempel statuieren will. Gestern kamen mehrere hundert Menschen zu einer Solidaritätskundgebung zusammen, um Dr. Witzschel zu zeigen, dass sie nicht allein ist. AUF1 war mit dabei. Video …
06.03.2023: Strafverfahren gegen deutschen Antikriegsaktivisten: "Deutschland erweist sich als Unrechtsstaat". Im Interview mit RT DE hat sich der Friedensaktivist und Betreiber des Coop Anti-War Cafés in Berlin, Heinrich Bücker, zu den Vorwürfen geäußert, die ihm nach seiner Rede auf der Friedenskundgebung am 22. Juni 2022 anlässlich des 81. Jahrestages des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion 1941 gemacht wurden. Dabei hatte er sich auf den aktuellen Kampf der russischen Streitkämpfe gegen Nazis und Naziverehrung in der Ukraine bezogen. Ihm wird nun "Belohnung und Billigung von Straftaten" nach Paragraf 140 Strafgesetzbuch vorgeworfen. Im Januar wurde er als Betreiber des Coop Anti-War Cafés zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt, ersatzweise 40 Tage Haft, plus Übernahme der Verfahrenskosten. Inzwischen hat er gegen den Strafbefehl Einspruch erhoben und wartet auf das Gerichtsverfahren. Video …
21.02.2023: Wie politische Maßnahmen das Recht beugen. Der Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier ist seit 20 Jahren im Amt als Strafverteidiger. Urteile, die in den letzten beiden Corona-Jahren im Gericht gefällt wurden, bezeichnet er als haarsträubend. In seinem Bericht legt er dar, wie es dazu kommt, dass Corona-Verstöße unverhältnismäßig und unhaltbar geahndet werden. Video …
Aus eigener Erfahrung: Willkür und Rechtsbeugung sind die Mittel der BRD-Justiz und Verwaltung. Dies sind indeutige Zeichen dafür, dass das Gegenteil von einem Rechtsstaat als BRD bezeichnet werde kann.
20.02.2023: Wenn der Staatsschutz dreimal klingelt – Dirk Pohlmann interviewt Eva Rosen und Björn Gschwendtner - Mutigmacher e.V.. Wenn man die Erlebnisse von Eva Rosen und Björn Gschwendtner hört, mag man es kaum glauben. Aber sie sind wahr und auch unser Interviewer Dirk Pohlmann hat schon seine Erfahrungen mit dem Staatsschutz machen dürfen. Bei uns werfen die Schilderungen in diesem Interview die Frage auf: Wie viele von euch haben auch solche oder ähnliche Erfahrungen mit dem Staatsschutz oder anderen staatlichen Diensten gemacht, aber bisher noch nicht darüber gesprochen? Video …
16.02.2023: Der wahre Plan hinter dem Bürgergeld... (Wolfgang Grupp) – Kettner-Edelmetalle. Wir hatten die Ehre, bei Wolfgang Grupp vor Ort Gast sein zu dürfen und haben zugleich auch ein sehr spannendes und ehrliches Interview geführt, was jeden zum Nachdenken bringt. Wolfgang Grupp ist nicht nur Unternehmer-Legende, er ist auch ein Mann, der seinen ehrlichen Worten freien Lauf lässt und somit jeden in seinen Bann zieht. Lassen Sie sich dieses Interview nicht entgehen, denn auch viele Fragen aus der Community werden hier beantwortet. Wir wünschen viel Erfolg beim Anschauen. Video …
12.02.2023: Hunderte versammeln sich vor JVA und fordern Freilassung von Michael Ballweg. Hunderte Menschen und Unterstützer von Querdenken-Gründer Michael Ballweg haben am Sonntag die JVA Stammheim in Stuttgart aufgesucht, um seine Freilassung zu fordern. Ballweg sitzt seit über sechs Monaten in Untersuchungshaft. Zuvor hatte er riesige Menschenmengen mobilisiert und zahlreiche Proteste gegen die Corona-Maßnahmen organisiert. Die Justiz ermittelt wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche. Ballweg bestreitet die Vorwürfe. Bis heute wurde keine Anklage erhoben. Video und mehr
10.02.2023: „Bewaffnete stürmten das Kinderzimmer!“: Frank Schakolat zum Polizei-Terror. Die deutsche Gesinnungsjustiz terrorisiert Dissidenten gerne mit sadistischen Hausdurchsuchungen. Einen besonders krassen Fall einer solchen Zersetzungsmaßnahme mussten der patriotische Aktivist Frank Schakolat und seine Familie erleben. Nachdem er Antifa-Kriminelle angezeigt hatte, trat ihm stattdessen die Polizei selbst die Tür ein, prügelte ihn nieder und hielt seiner Frau und seinem kleinen Kind eine Maschinenpistole vors Gesicht. Video …
09.02.2023: Das Justizversagen. Unser Rechtssystem befindet sich mittlerweile in einem vollkommen desolaten Zustand. Der Paragrafendschungel brennt. Die Rechtsbeugung ist allgegenwärtig und potenzierte sich in den vergangenen drei Jahren noch mal um ein Vielfaches. Die Binde befindet sich längst nicht mehr über den Augen der Justitia, vielmehr dient sie als Knebel in den Mündern derer, die selbigen angesichts des himmelschreienden Unrechts aufmachten. Der rechtsstaatliche Zerfall bringt eine Reihe von herzzerreißenden Schicksalen hervor, bei denen jedem Menschen mit gesundem Gerechtigkeitsempfinden die Haare zu Berge stehen. Mehr …
01.02.2023: „Strafdelikt" Maskenattest: Nach Berufsverbot droht Mut-Ärztin jetzt 3 Jahre Haft. Zwei Jahre und neun Monate soll Doktor Monika Jiang in den Knast. Ihr angebliches Verbrechen: Die Allgemeinmedizinerin stellte Patienten in der heißen Phase der Corona-Diktatur Atteste gegen die gesundheitsgefährdenden Masken aus. Was folgte waren Praxisdurchsuchungen, Berufsverbot und Kriminalisierung. Bis heute hat sich Jiang nicht außerhalb des Prozesses zu den Vorwürfen geäußert. In Berlin Mitte AUF1 sprechen die Medizinerin und ihr Anwalt Ivan Künnemann nun erstmals und exklusiv über das Verfahren und die Welle der Repression gegen kritische Ärzte. Video …
20.01.2023: In der BRD gibt es kein gültiges Wahlrecht, da das derzeitige Wahlgesetz bereits Anno 2012 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde (Siehe hierzu Wahlrecht ungültig).
20.01.2023: DIE JAGD - Familienschützerin Dr. Andrea Christidis unter Beschuss staatlicher Verfolgung. Dr. Andrea Christidis ist Ph.D. (Bundelkhand University), Psychologin für klinische, pädagogische, neuropsychologische, kriminalistische und forensische Psychologie, Verhaltenstherapeutin, Systemische Familientherapeutin (DGSF). Als Einzelperson kämpft Dr. Christidis gegen eine hartnäckige "Gießener Mafia", die sie seit über 12 Jahren gerichtlich verfolgen, konkret gegen die Staatsanwaltschaft Gießen, gegen den Landkreis Gießen u.a., auch gegen den Berufsverband Deutscher Psychologen und gegen weitere Denunzianten, die auf internationalem Terrain Falschbehauptungen gegen sie erhoben. Video und mehr …
Vor der Bundestagswahl 2013 hätte das Wahlgesetz geändert werden müssen, damit ANNO 2013 eine legale / verfassungsgemäße Bundestagswahl hätte statt finden können. Doch ist diese Änderung bisher nicht geschehen. Hierzu die Frage: kann eine verfassungsgemäße Regierung durch ein verfassungswidriges Wahlgesetz – also bei einer nicht legalen Wahl – gewählt werden? Gemäß dem Leitsatz „aus Unrecht kann niemals Recht entstehen“ nein. Ergo: es gibt keine legal gewählte Regierung und damit keine legale Regierung. Hierzu nun der folgende Artikel:
Wahlrechts-Änderung durch die “Ampel”? Oh Graus! Der Deutsche Bundestag ist zu einem der größten Parlamente der Welt angewachsen. Seine gesetzliche Größe liegt bei 598 Sitzen. Tatsächlich sind es derzeit aber 736 Sitze, also 138 mehr als vorgesehen. Der Steuerzahler trägt die Kosten. Die belaufen sich laut „Focus online“ für jeden Abgeordneten auf monatlich 10.000 € Gehalt plus Aufwandspauschale von 4.500 €. Für seine Angestellten darf er rund 23.000 € absetzen. Eine zusätzliche Vergünstigung bekommt er für das kostenlose Bahnfahren und Fliegen, und für die Büroausstattung gibt’s eine einmalige Pauschale von 12.000 €. Da wäre eine Wahlrechts-Novelle der Ampelkoalition an sich zu begrüßen, wenn sie denn demokratieförderlich wäre. Das Anwachsen der Sitze-Zahl läge – so verschiedene Pressestimmen – am Zusammenspiel von Erst- und Zweitstimmen sowie Direkt- und Listenmandaten.
Die Ampelkoalition will nun aber mit einer Wahlrechts-Novelle ausgerechnet durch Abschaffung der Überhang- sowie Ausgleichsmandate die Anzahl der Sitze auf 598 verkleinern. Ist diese Auswahl gerechtfertigt? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Rechtsgelehrte Claus Plantiko. In seiner Antwort, die er dem „Generalanzeiger“ Bonn auf dessen Abhandlungen „Überfällig“ und „Zurück auf Normalmaß“ vom 17.1.2023 mit eigenen juristischen Betrachtungen gegeben hat, kommt er zu dem Schluss, das die Abschaffung der Direktstimmen dazu führen würde, dass es noch mehr zu einer Parteiendiktatur kommen wird als bereits bisher. Mehr …
Siehe hierzu Archivmeldung vom 15. Januar 2017: Kein gültiges Wahlrecht? Ist wählen illegal? Wir hatten hier schon häufiger Diskussionen zum Thema Wahlen. Die Meinungen dazu sind sehr unterschiedlich. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass das Volk gar keine Wahl hat. Volker Pispers bezeichnete vor Jahren das ganze politische Parteiensystem als „Scheisse in verschiedenen Geschmacksrichtungen“. Ob diese Bezeichnung im Hinblick auf die schmutzigen Geschäfte der illegal gewählten Abgeordneten geschmacklos ist, darf jeder selbst für sich entscheiden. Mehr …
18.01.2023: Michael Ballweg und der Rechtsstaat: Die Tatsache, dass der Initiator von "Querdenken" nach wie vor in Untersuchungshaft ist, mag an vielen einfach vorbeiziehen. Doch der Fall ist nicht nur wegen eines menschlichen Schicksals bedeutsam, sondern auch, weil man hierbei die Rechtsstaatlichkeit genauer in Augenschein nehmen sollte. Michael Ballweg und der Rechtsstaat: Im Gefängnis ohne Anklage. Zur Reizfigur wurde Ballweg vermutlich im Wesentlichen durch die Berichterstattung über ihn. Zu den Hochzeiten des Corona-Protestes wurden die Medien nicht müde, über ihm Schmutzkübel auszuschütten. Kein Wunder, stand er doch an der Spitze der Bewegung, die gemeinhin als "Covidioten", "Impfgegner" oder "Corona-Leugner" verunglimpft wurde. Klar, dass jemand, der all das mitinitiiert hat, eine große Angriffsfläche bietet. Fakt ist aber auch, dass Ballweg nicht sonderlich auffällig war. Trotz aller Medienpräsenz kommunizierte er eher zurückhaltend und war nicht unbedingt für besonders radikale oder aggressive Auftritte bekannt.
Es war der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs, der Michael Ballweg am 22. Juni 2022 ins Gefängnis brachte. Laut "Querdenken – 711 Stuttgart" kam es aber bis zum heutigen Tag zu keiner Anklage. Das ist Unrecht, und nach Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat Ballweg ein Recht auf Haftprüfung. Im Zuge dieser Prüfung muss das Gericht prüfen und entscheiden, ob der Haftbefehl ausgesetzt oder aufgehoben werden soll. Diese Haftprüfung dauerte laut Angaben der Verteidigung Ballwegs gerade einmal 11 Minuten. Danach brach der Haftrichter sie ab, ohne dass Ballweg sich vollständig äußern konnte. Für die Anwälte liegt hier ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör vor. Die Forderung nach einer Haftprüfung wurde somit zum wiederholten Male ignoriert und das Verteidigerteam wird deswegen Haftbeschwerde beim Landgericht einlegen. Zudem wird der Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, um im nächsten Schritt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen zu können. So viel zum Stand der Dinge. Mehr … (Anmerkung der Redaktion: wir werfen hier eine Münze in die Waagschale der Einschätzung: Das Bundesverfassungsgericht wird die Klage ohne plausible Begründung zurückweisen. - Das sind die bisher gemachten Erfahrungen bei Klagen / Klagebeschwerden beim Verfassungsgericht.)
19.12.2022: Völkerrechtswidrige Handlungen. Geständnis des bayerischen Staatsministeriums der Justiz
04.12.2022: Ballweg bleibt in Haft: „Rechtsstaatliche Masken gefallen“. "Verweigerung, rechtliches Gehör zu gewähren". Ein durchaus gängiges Prinzip der BRD-Willkür&Gesinnungs-Justiz. Es sind ungeheuerliche Vorwürfe, die Michael Ballwegs Anwälte erheben. Und ebenso ungeheuerlich ist, dass keines der großen Medien sie aufgreift – und offenbar auch kaum ein kleines. Der Gründer von „Querdenken“ muss auch nach einem zweiten Haftverkündungstermin diese Woche in Untersuchungshaft bleiben. Die Entscheidung fiel nach Angaben der Anwälte unter obskuren Umständen. Besonders bizarr: Während in Deutschland etwa Kinderschänder und Frauenmörder trotz Urteil auf freien Fuß kommen, weil die Justiz nach eigenen Angaben zu wenig Ressourcen hat, reichen diese Ressourcen gleichzeitig für die Verfolgung von einem der bekanntesten Regierungskritiker aus. Und die Medien schweigen. Stellen Sie sich einmal vor, ähnliches würde in Polen oder Ungarn passieren – wir würden überall davon lesen. Mehr …
02.12.2022: Neuer Haftverkündungstermin: Ballweg wird vom Gericht Anhörung verweigert. Nachdem der Haftbefehl für Michael Ballweg wegen angeblich vollendeten Betrugs vom Oberlandesgericht aufgehoben wurde, fand im Amtsgericht Stuttgart am 29. November erneut ein Haftverkündungstermin statt. Der Haftrichter ließ weder Entlastungszeugen noch entlastende Beweismittel zu. Seit dem 29.Juni sitzt der Gründer der Querdenker-Bewegung in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart im Stadtteil Stammheim in Untersuchungshaft. Ihm wurde angebliche Zweckentfremdung von Geldgeschenken und angebliche Fluchtgefahr vorgeworfen, als er im Rahmen einer Hausdurchsuchung festgenommen wurde. Seit dieser Zeit gab es vor der JVA in Stammheim mehrfach Kundgebungen, auf denen die Freilassung Ballwegs gefordert wurde. Der neue Haftverkündungstermin folgte auf die Aufhebung des bisherigen Haftbefehls, denn einen zuvor geltenden Haftbefehl – wegen mutmaßlich vollendeten Betrugs – hatte das Oberlandesgericht Stuttgart aufgehoben. Wie aus der Presseerklärung der Verteidiger hervorgeht, wird Ballweg jetzt nur noch der untaugliche Versuch einer Straftat vorgeworfen. Demnach soll sich "die Straftat als sogenannter 'untauglicher Versuch' in seinem Kopf abgespielt haben", heißt es in der Pressemitteilung der Anwälte.
Beim neuen Haftverkündungstermin habe sich der Haftrichter am Amtsgericht Stuttgart allerdings geweigert, entlastende Beweismittel zuzulassen. Der Hauptentlastungszeuge habe fast fünf Stunden vor dem Gerichtssaal gewartet und sei dann gar nicht angehört worden. Die Anhörung von Michael Ballweg sei unvermittelt abgebrochen worden. Aus diesem Grund habe die Verteidigung entscheidende Dokumente nicht mehr vorgelegen können. Dabei sei es einer der tragenden Grundsätze eines Rechtsstaates, einem Beschuldigten ein faires Verfahren zu garantieren, einschließlich der Gewährung rechtlichen Gehörs. Beschuldigte dürften alle sie entlastenden Tatsachen und Beweise ausdrücklich selbst vortragen, ohne Unterbrechung oder Behinderung seitens eines Gerichts. Dementsprechend stellte Rechtsanwalt Ralf Ludwig nach dem aktuellen Gerichtstermin fest, dass nunmehr alle rechtsstaatlichen Masken gefallen seien. Mehr …
28.11.2022: Gesinnungshaft: Michael Ballweg schon über 6 Monate eingekerkert. Die Willkür der deutschen Justiz wird immer dreister. Auf der einen Seite werden Gewalt- und Sexualverbrechen von Migranten kaum ernsthaft geahndet, wobei hier die größtenteils einheimischen Opfer oftmals regelrecht abgeschlachtet oder brutalst vergewaltigt werden. Auf der anderen Seite werden eine unbekannte Zahl von Meinungsverbrechern wie Querdenken-Gründer Michael Ballweg unbarmherzig weggesperrt. Dieser musste nun nach sechs Monaten Gesinnungs-Haft seinen 48. Geburtstag in Stuttgart hinter den Mauern von Stammheim verbringen. Seine zahlreichen Unterstützer demonstrierten deshalb vor dem Gefängnis. Video und mehr …
17.11.2022: Wiedereinmal ist die Justiz der Handlanger der Exekutive. Erkennbar wird für das geschulte Auge: es gibt keine Gewaltentrennung in der BRD. Was rechtfertigt die Verlängerung der U-Haft für Ballweg? Gericht und Staatsanwaltschaft verweigern Auskunft. Selbst die Frage, warum Ballweg nicht unter Auflagen und mit anschließender Überwachung freigelassen werde, will man nicht beantworten. «Querdenken»-Gründer Michael Ballweg bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Stuttgart habe auf die weitere Haftbeschwerde einen neuen, der aktuellen Sach- und Beweislage angepassten Haftbefehl erlassen, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Doch mit welcher Rechtfertigung genau hat das Gericht so entschieden? Dies fragt sich besonders auch Alexander Christ, Sprecher von Michael Ballwegs Verteidigerteam, in einem Interview mit dem Journalisten Alexander Wallasch, das noch am Abend des Gerichtsentscheids online ging. So sei, wie Christ konstatiert, «nun nur noch von einem dringenden Tatverdacht hinsichtlich eines versuchten Betruges auszugehen. Es konnte ihm [= Ballweg] nicht nachgewiesen werden ..., dass auch nur irgendjemand von ihm geschädigt worden ist. Dafür in Haft zu sitzen, weiter in Haft zu sitzen, ist skandalös.»
Transition News fragte daraufhin bei den Pressestellen des Oberlandesgerichts und der Staatsanwaltschaft Stuttgart nach, ob man es auch so sehe wie Alexander Christ – und wenn nein, wieso nicht. Doch vom Oberlandesgericht kam bis dato keine Antwort – und Jan Holzner, erster Staatsanwalt in Stuttgart und zugleich Pressesprecher, schrieb lediglich Folgendes zurück: «Ich bitte um Verständnis, dass wir uns vor dem Hintergrund der andauernden Ermittlungen über die vom ersten Staatsanwalt, Herrn [Aniello] Ambrosio, mit E-Mail vom 14. November 2022 bereits erteilten Auskünfte hinaus zu diesem Verfahren nicht äußern werden.» Die «erteilten Auskünfte vom 14. November» waren aber nur das, was uns bereits bekannt und von anderen Medien schon berichtet worden war. Mehr …
10.11.2022: Bestätigung durch Staatsanwaltschaft vom 28.09.2015: Es gibt keine gültiges Wahlgesetz und damit keine legitim gewählte Regierung in der BRD. PDF-Dokument
07.11.2022: Können deutsche Gerichte noch frei entscheiden? Zwei Juristen, zwei Meinungen. Eingeschränkte Grund- und Freiheitsrechte, zweifelhafte Maßnahmen und hohe Bußgelder auf Grundlage fragwürdiger Zahlen, abgenickt in allen Instanzen. Hat der Rechtsstaat während der Coronakrise komplett versagt? Fakt ist: Immer mehr Bürger verlieren das Vertrauen in deutsche Gerichte. Wie schätzen Juristen die Lage ein? Epoch Times stellte zwei Richtern getrennt voneinander dieselben Fragen.
Jens Gnisa ist Amtsrichter und Direktor des Amtsgerichts in Bielefeld. Von 2016 bis 2019 war er Präsident des Deutschen Richterbunds. Herr Dr. Pieter Schleiter ist Richter in mehreren großen Strafkammern und einer Zivilkammer am Landgericht Berlin mit einer Abordnung an das Kammergericht Berlin in 2019/2020. Zudem ist Dr. Schleiter Vorstand des Netzwerkes Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V. (KRiStA). Im Interview treten beide nicht als Amtsträger, sondern als Privatpersonen auf.
Epoch Times: Wie sehr vertrauen die deutschen Bürger der Unabhängigkeit deutscher Richter? Wie stark ist die Unzufriedenheit?
Gnisa: Man muss klar sagen, dass es viele Menschen gibt, die unzufrieden sind. Es gibt auch Meinungsumfragen, die im Prinzip positiv sind. Jetzt ist immer die Frage, ist das Glas halb voll oder halb leer? 70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger vertrauen den Gerichten, vertrauen also auch in die Unabhängigkeit. Man kann jetzt aber auch auf die 30 Prozent schauen und sagen: Da wollen wir noch Boden gut machen.
Schleiter: Nach dem EU-Justizbarometer 2022 beurteilt etwa ein Viertel der deutschen Bürger die Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland mit „ziemlich schlecht“, „sehr schlecht“ oder „weiß nicht“. Die Tendenz ist steigend gegenüber dem Vorjahr. Ich halte es für sehr bedenklich für unsere Demokratie, wenn ein großer Teil der Bevölkerung kein ausreichendes Vertrauen in die dritte Gewalt hat.
Nach unserem Eindruck hat die Rechtsprechung betreffend Corona hieran einen erheblichen Anteil. Positiv aber ist: Mir persönlich ist in meiner über zwölfjährigen Dienstzeit in einer Vielzahl von Gerichten und Instanzen auch nach Gesprächen mit Kollegen kein einziger Fall bekannt geworden, in dem versucht wurde, auf die Entscheidung eines Richters unmittelbar Einfluss zu nehmen. Vielmehr ist mein persönlicher Eindruck, und insoweit kann ich beruhigen, dass die richterliche Unabhängigkeit betreffend die Entscheidungsfindung im konkreten Fall sehr hochgehalten wird.
ET: Ein kurz vor der Pension stehender Richter ließ gegenüber Epoch Times einmal verlauten, dass Richter-Karrieren von Empfehlungen abhängen, es bestehe damit eine Abhängigkeit. Wie bewerten Sie das für Richter auf Landes- und auf Bundesebene?
Gnisa: Zunächst muss man sagen, dass die Richter von einem Landesjustizminister im Regelfall ins Beamtenverhältnis, ins Richterverhältnis berufen werden und dass von dort aus auch dann die Beförderungen vorgenommen werden. Aber das findet nicht im luftleeren Raum statt. Man bekommt als Richter Noten, Zeugnisse in regelmäßigen Abständen. Es gibt Anforderungsprofile, es gibt richterliche Mitwirkungsorgane wie Präsidialräte. (…)
In der juristischen Fachwelt wird diskutiert, dass das Wahlverfahren der Bundesrichter am Bundesgerichtshof oder Bundesverwaltungsgericht relativ intransparent ist. Es gibt einen Wahlausschuss, in dem die 16 Landesminister sitzen, aber auch Bundestagsabgeordnete. Dieses Verfahren ist letztendlich nicht klar geregelt. Wie kommen Richter beispielsweise in den Topf der Interessenten? Nach welchen Kriterien wird dann ausgewählt?
Daher ist das Verfahren der Bundesrichterwahl einfach intransparent. Und das führt dann natürlich zu Misstrauen. Ich selber kann allerdings bestätigen, dass die juristische Qualität der Bundesrichter ausgesprochen hoch ist. Aber trotzdem ist es natürlich wichtig, dieses Verfahren vielleicht auch ein Stück weit zu reformieren, weil es eben doch immer wieder zu Misstrauen führt.
Schleiter: Erstens wird die Unabhängigkeit der Justiz wesentlich durch den Einfluss der Exekutive eingeschränkt. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften sind als Art nachgeordnete Behörden hierarchisch den Justizministern unterstellt, was teilweise sogar im Widerspruch zu EU-Recht steht. Sie befinden sich in vielfältiger Abhängigkeit – von der Einstellung und Beförderung bis hin zur Zuweisung oder Streichung von Haushaltsmitteln. Durch die Einführung von sogenannten Richterwahlausschüssen ist dem kaum abgeholfen worden. Zu Recht fordert der Deutsche Richterbund eine echte Selbstverwaltung der Justiz mit eigenem Haushaltsrecht, wie sie in den meisten europäischen Ländern praktiziert wird. Mehr …
12.09.2022: Ermittler nehmen sich jetzt Ballwegs Geldgeber vor. Staatsanwälte wollen Anhänger des "Querdenken"-Gründer massenhaft dazu bringen, gegen Michael Ballweg auszusagen. "Ungeheuerlich", finden seine Anwälte. Ermittler in Stuttgart schreiben offenbar massenhaft frühere Unterstützer von "Querdenken"-Gründer Michael Ballweg an und fordern von ihnen Aussagen als Zeugen. Sie sollen erklären, wofür Ballweg das Geld verwendet hat und ob es in ihrem Sinn eingesetzt wurde. Ballweg wurde am 29. Juni festgenommen und sitzt seither wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs in Untersuchungshaft. Die Ermittler sind auf großer Suche nach Belastungszeugen, und die Verteidiger sind empört. Die Staatsanwaltschaft habe offenbar nichts in der Hand, sagen sie und fordern jetzt die Freilassung von Ballweg.
Der IT-Unternehmer hatte am 18. April 2020 in Stuttgart zur ersten angemeldeten Demo gegen die Corona-Politik eingeladen. Beim Auftakt waren nur zwei Dutzend Teilnehmer dabei. Daraus erwuchs jedoch eine Bewegung mit Großdemos und vielen Abspaltungen und Unterorganisationen – und zeitweise enormem Aufkommen an finanzieller Unterstützung, über die Ballweg bestimmte. Es geht um rund 1,3 Millionen Euro Einnahmen, von denen nur ein Teil zweckentsprechend verwendet worden sei.
Das steht so in Anhörungen, die die Polizei seit der vergangenen Woche an Personen verschickt, die Ballweg Geld als Schenkung überwiesen haben. Die Daten hat sie von Ballwegs Konto. Unklar ist, ob alle Geldgeber angeschrieben werden, es dürfte sich aber um Hunderte, wenn nicht Tausende Zeugenanhörungen handeln. Rund 9.000 Einzelspender – ohne Barspenden auf Demos – gab es. Mehr …
07.09.2022: Hamburg Amtsgericht: 6 Monate Haft wegen Kritik am Politischen Islam!! Sechs Monate Haft ohne Bewährung – Die Meinungsfreiheit ist abgeschafft, Faktenbelege werden übergangen, Willkürurteil wurde gesprochen….
Die braunen Wurzeln der BRD Justiz!!!
Archivmeldung von 2018: Es werde Licht 09: Das 'Tillessen Urteil Die BRD-Regierung wurde nicht und niemals rechtmäßig gewählt und kann deswegen niemals rechtsgültige Gesetze erlassen haben. Aus Unrecht kann niemals Recht entstehen.
03.08.2022: Vorsicht Falle! Geschicktes Agieren in der Endzeit
02.08.2022: Die Theorie und Fassade unserer Scheindemokratie: Das Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes. Die einzelnen Elemente des im Grundgesetz verankerten deutschen Rechtsstaatsprinzips belegen, dass sich die Bundesrepublik Deutschland der Idee der Rechtsstaatlichkeit verschrieben hat. Ein Rückblick: Im Deutschen Nationaltheater in Weimar findet eine Tagung, die Weimarer Nationalversammlung statt. Das geräumige Theater ist bis auf den letzten Platz gefüllt. Die Abgeordneten verteilen sich auf der Bühne, auf den Zuschauerplätzen und auf der Empore. Vom 6. Februar 1919 bis zum 21. Mai 1920 tagt die Weimarer Nationalversammlung und legt die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Weimarer Republik als erste Demokratie auf deutschem Boden fest. (So die Lehrmeinung der Schulbildung.)
Wie eine Vielzahl anderer Staaten, hat sich die Bundesrepublik Deutschland entschieden, ihr Gemeinwesen nach der Idee rechtsstaatlicher Ordnung zu organisieren. Deutschland ist also ein Rechtsstaat (so sagt man uns). Aber was bedeutet das konkret? Den zentralen Ausgangspunkt für die Beantwortung dieser Frage bildet die deutsche Verfassung, also das Grundgesetz, das die Bundesrepublik Deutschland auf eine rechtsstaatliche Grundordnung festlegt.
Historische Ausgangspunkte. Die Geschichte der deutschen Rechtsstaatlichkeit beginnt allerdings keineswegs erst mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland von 1949. Vielmehr lassen sich ihre heute im Grundgesetz fortwirkenden Ursprünge bis in die liberalen Diskurse über das richtige Maß von Herrschaftsgewalt im späten 18. und 19. Jahrhundert zurückverfolgen. Damit soll nicht gesagt werden, dass es einzelne Ansätze rudimentärer rechtsstaatlicher Ordnung nicht auch bereits zuvor gegeben hat, etwa in den mittelalterlichen deutschen Herzogtümern und Königreichen. Als staatstheoretisches Gesamtkonzept der Begründung und Begrenzung tritt die Rechtsstaatlichkeit im deutschen Kontext jedoch erst ab dem Ende des 18. Jahrhunderts in Erscheinung. Mehr …
30.07.2022: Der Untergang des Rechtsstaates. Im Rubikon-Exklusivgespräch diskutiert Walter van Rossum mit Alexander Christ, Anwalt und Autor des Spiegel-Bestsellers „Corona-Staat“, und der Politikwissenschaftlerin Ulrike Guérot über den Niedergang des Justizsystems. Schön, dass die meisten die Pandemie wenigstens viral ganz gut überlebt haben. Von unserem guten alten Rechtsstaat kann man das so ohne Weiteres nicht sagen. Nach ein paar Änderungen im Infektionsschutzgesetz konnten bestimmte Minister, aber auch Landräte mal kurz die Grundrechte aussetzen, je nachdem welches Bedrohungsszenario das Robert Koch-Institut gerade liefern konnte und sollte. Menschen, die das nicht ganz unkommentiert mitmachen wollten, bekamen nicht Besuch von der Polizei, sondern von schwer bewaffneten Einsatzkommandos, die Wohnungen und Geschäftsräume durchsuchten. Computer wurden beschlagnahmt und berufliche Existenzen wurden ruiniert — oft genug bloß aufgrund von einfachen Ordnungswidrigkeiten. Mehr …
11.07.2022: Wie der Rechtsstaat in Deutschland demontiert wird. Politiker besetzen die höchsten Richterposten in Deutschland. Die Kritik an der Besetzung des Verfassungsgerichts reißt nicht ab. Langsam verabschiedet sich Deutschland von der Gewaltenteilung, die es bisher zumindest theoretisch gegeben hat. Doch nun wird offenkundig, dass dies wie so vieles andere auch nur ein Lug und Betrug war. Die Gewaltenteilung ist das wohl wichtigste Prinzip im demokratischen Rechtsstaat. Es soll garantieren, das die Regierung ihr Mehrheitsrecht nicht ungehemmt braucht und womöglich missbraucht. Doch in Deutschland rückt man von diesem Prinzip immer weiter ab. Aktuell steht die Ernennung von des CDU-Politikers Stephan Harbarth in der Kritik. Er wurde am 22. Juni 2020 zum Präsidenten des Ersten Senats des Verfassungsgerichts ernannt und liefert seit seiner Ernennung der Regierung ein Urteil nach dem anderen ab: Erst die ›Klimaschutz-Entscheidung‹ vom März 2021, die auch aus der Feder von Greta Thunberg stammen könnte, dann die beiden Entscheidungen zur ›Bundesnotbremse und zur ›einrichtungsbezogenen Impfpflicht‹, die Karl Lauterbach Respekt abgenötigt haben dürften – stärker hätte auch er die Grundrechte der Bürger nicht einschränken können. Dass der Erste Senat so entschied, hatte, wie viele vermuten, einen triftigen Grund – die Richter stehen der Politik so nahe, dass sie in ihren Urteilen politisch entscheiden. Und eben nicht mehr nach den Prinzipien, die im Grundgesetz festgelegt sind. Was Wunder, wenn man bedenkt, dass die Richter immer häufiger nicht nach ihrer juristischen Qualifikation ausgesucht werden, sondern nach ihrer Parteizugehörigkeit oder zumindest nach ihrer ideologischen Ausrichtung. Mehr …
03.07.2022: Terror gegen Michael Ballweg – geht’s noch erbärmlicher? Rechtsstaat in Deutschland war gestern. Wie eine korrupte Clique mit ihren Kritikern aufräumt. Wir kneifen uns in die Arme. Träumen wir oder wachen wir? Haben wir geschlafen, und sind jetzt in der Transkaukasischen Diktatur Sub-Grusinien wieder aufgewacht? Es hieß doch immer, wir hier in der Bundesrepublik hätten einen Rechtsstaat mit gesetzlichen Mindestgarantien auf Schutz der Privatsphäre und gesetzlich geschützter Meinungsfreiheit. Das hat im Großen und Ganzen ja auch viele Jahrzehnte geklappt. Doch was sich hier seit Verkündung des Corona-Notstands in der Bundesrepublik Deutschland so selbstverständlich abspult, steht nicht mehr auf dem Boden unserer Verfassung. Die Clique, die unser Land in ihren festen Krallen hält, gibt sich keine Mühe mehr, auch nur den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu erwecken. Es fing gruselig an im Jahre 2020 mit der Einsperrung der angesehenen Fachanwältin für Medizinrecht, Beate Bahner. Diese wurde kurzerhand in eine psychiatrische Abteilung eines Gefängnisses gesteckt, brutal misshandelt und in eine Zelle ohne Wasser und WC gesperrt. Das elementare Grundrecht auf Kontakt zu einem Anwalt wurde ihr verwehrt. Die Ärzte Bodo Schiffmann und Carola Jarvid-Kistel wurden von Sondereinheiten zuhause aufgesucht und wie Schwerverbrecher behandelt. Der Toxikologe und Unternehmer Stephan Hockertz wurde aufgrund fadenscheiniger Vorwürfe wegen angeblicher Steuerhinterziehung existenziell ruiniert und musste Asyl in der Schweiz suchen. Der Arzt Paul Brandenburg wurde in seiner Wohnung von Polizisten übel misshandelt. Der Hamburger Arzt Dr. Walter Weber ist vor Kurzem zum zweiten Mal von schwerbewaffneten Polizisten in seiner Praxis heimgesucht worden. Wenigstens wurde seine Berufsausübung nicht, wie beim ersten Mal, durch Diebstahl seiner Computer und Handys schwer beeinträchtigt. Wenigstens blieb Walter Weber nach dieser polizeilichen Intensiv-Visite körperlich unversehrt und blieb ein freier Mann. Mehr …
05.07.2022: Die BRD ist kein Rechtsstaat! “… für ihre Parteien frei verfügbares bürgerfinanziertes Schadenspotential”: Was kann das sein? Claus Plantiko (Advokat) ist Kenner und zugleich Kritiker der Rechtspraxis im heutigen Deutschland. Als selbstdenkender Jurist sieht er, daß wir Deutschen nicht in einem Rechtsstaat mit Gewaltenteilung leben, sondern im Gegenteil in einer – wie er sagt – „cäsaro-papistischen“ „Gewalten-Einheits-Tyrannis“. In einer solchen ist der einheimische Bürger der Staatsgewalt und deren Denkverboten ausgesetzt. In unserem heutigen Deutschland wird sogar soweit gegangen, daß die zahlreichen Verbrechen land- und kulturfremder Zuwanderer kaum geahndet, die von einheimischen Deutschen – vor allem die Überschreitungen von „Denkverboten“ – mit hohen Strafen beantwortet werden. Der langgehegte Plan dahinter ist leicht zu erkennen: Das Deutsche Volk soll von der Erde verschwinden. Im nachfolgenden Beitrag zeigt Plantiko eines der Mittel dazu auf, den Grundfehler des Wahlsystems: Mehr …
18.06.2022: Pferdeskandal in Herrischried: Haben Einige ihren Rüssel in die Bunkerabluft in Freiburg gehängt?
17.06.2022: Pferdeskandal in Herrischried: Augenzeugen packen aus! Teil 1 [17.06.2022]
28.05.2022: Der illegitime Staat. Verfassungswidrige Wahlen, befangene Verfassungsrichter und Steuergelder, die in unvorstellbarer Höhe in alle Welt abfließen. Dazu die am Boden liegende Infrastruktur und eine Altersarmut, die so gar nicht in die Erzählung vom „reichen Deutschland“ passen mag. In den höchsten Ämtern finden sich die korrupten, opportunistischen, heuchlerischen, überforderten und zynischen Subjekte des Landes. Und wenn die Bürger diesen Wahnsinn ansprechen, oder einfach nur auf ihren Rechten beharren, dann tritt schwer bewaffnete Polizei im Morgengrauen die Tür ein. Deutschland hat ein Problem. Jens Zimmer/InfraRot-Sicht ins Dunkel. Video und mehr …
Archivmeldung vom 05.05.2020: Der beleidigte Staat! Hundertausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen! Für das Jahr 2018 gibt es über 220.000 registrierte Beleidigungsfälle. Größte Anzeigegruppe: Staatsanwälte, Richter und Beamte. Der Bürger wird fast immer auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Und das kostet erstmal Gebühren, für den Normalsterblichen – im voraus selbstverständlich. Geld her – sonst fäng die Justiz überhaupt nicht an, dass Persönlichkeitsrecht eines normalen Bürgers über das Zivilrecht zu schützen. Aber wehe ein Staatsanwalt, Richter oder Beamter fühlt sich beleidigt, dass ist er oft schon, wenn man mal offen die Meinung sagt. Dann werden mit enormen Aufwand Kritiker verfolgt, sogar regelrecht zertrampelt und hinterhältig ausgenommen. Denn dieser Staat fühlt sich trotz enormer Willkür- und Unrechtshandlungen immer im „Recht“. Das war schon zu allen Zeiten so – in Deutschland! Die “grauen Zeiten” sind nicht vorbei!
Ein kurze Erklärung zum Beleidigungsparagrafen 185 StGB die diese Juristen als indirekte Einnahmequelle ausnutzen, um sich selbst mit Gehaltsschecks zu bedienen: Ich sag`s mal so….denn diese Abzockerei durch die Justiz geht gar nicht! Um sich die Dimension dieser 220.000 (2018) registrierten Beleidungsverfahren vor Augen zu halten, sei nur eine grobe Aufrechnung erlaubt. Wenn von den 220.000 Beleidigungsverfahren nur 120.000 mit einer Geldstrafe von 1000,- € (meist ist es mehr) durch die angeblich Beleidigten „gerächt“ wird, dann ergibt dies eine Einnahmesumme fast immer für den Staatshaushalt von 120.000.000 Millionen Euro. Hinzu kommen noch die Gerichtskosten. Geht man sehr grob von einem Bruttogehalt eines Staatsanwaltes, Richters oder Beamten von ca. 6500,-€ aus, können von diesen Sanktionierungseinnahmen 18461 Typen aus diesen Berufsgruppen für einen Monat ausgehalten (versorgt) werden.Ganz schön teuer diese Typen, die uns das neben Steuern und Abgaben und Weiteres auch noch rauspressen. Mehr …
22.05.2022: Inquisition dritter Anlauf. Offen gesagt: Hätten wir Religionsfreiheit in Deutschland wären die Verfahren gegen mich undenkbar. Einige Freunde, denen ich die Anklagen darlegte, sehen in den Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft entweder Verbrecher oder Geistesgestörte am Werk. Ich selbst sehe eine klar erkennbare gesinnungsterroristische Absicht hier offenbar eine politisch gewünschte Verfolgung gegen mich durchzuziehen und verletze diese auch noch so sehr das Grundgesetz. Aufgrund einer Vision, einer theologischen Betrachtung, einer bibeltreuen Predigt, für Totengedenken etc. überhaupt angeklagt zu werden ist mehr als abenteuerlich und damit schadet die BRD international ihrem Ansehen – darüber haben sie entweder nicht nachgedacht oder sie nehmen es in Kauf. Worum es im Einzelnen geht ist aus den Beiträgen auf meiner Seite ersichtlich. Täglich neue Meldungen sind im Kanal bei Telegram zu finden: – bitte möglichst abonnieren, ist alles kostenfrei! Gott gab mir bezüglich der Verfahren gegen mich folgendes Wort: „Keiner Waffe, die gegen dich geschmiedet wird, soll es gelingen; und jede Zunge, die vor Gericht gegen dich aufsteht, wirst du schuldig sprechen. Das ist das Erbteil der Knechte des HERRN und ihre Gerechtigkeit von mir her, spricht der HERR.“ (Jesaja 54: 17) Mehr …
28.04.2022 – zur Erinnerung eine Archivmeldung vom 28.05.2019: EuGH urteilt: Deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellt in seinen Urteilen vom 27. Mai fest, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht hinreichend unabhängig gegenüber der Exekutive sind. In dem zugrundeliegenden Verfahren wurde Litauen hingegen die nach EU-Recht nötige justizielle Unabhängigkeit attestiert. Deutsche Staatsanwaltschaften dürfen künftig keinen Europäischen Haftbefehl mehr ausstellen, da die Gefahr einer Einflussnahme durch die Exekutive bestehe, etwa durch ein Justizministerium. Reiner Hüper, Leiter der Arbeitsgruppe Strafrecht von Transparency Deutschland, stellt fest: „Die Entscheidung des EuGH bestätigt die Ansicht von Transparency Deutschland, dass die deutschen Staatsanwaltschaften nicht dem Leitbild einer europäischen Staatsanwaltschaft entsprechen. Die bestehende Möglichkeit einer Einflussnahme seitens der Exekutive schadet dem nationalen und internationalen Ansehen der deutschen Strafrechtspflege und untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.“ Mehr …
Was ist ein Beamter !? RA Jens Conrad an OGV Stephan, welche Staatsangehörigkeit hat er ? Der Begriff des Beamten wird unterschiedlich verstanden. Es wird zwischen dem staatsrechtlichen (auch statusrechtlichen), dem haftungsrechtlichen und dem veralteten gewerberechtlichen Beamtenbegriff unterschieden. Staatsrechtlich ist ein Beamter eine von einem Dienstherrn in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis berufene Person. Die Beamten im staatsrechtlichen Sinne bilden gemeinsam mit den Tarifbeschäftigten, Soldaten und Richtern den öffentlichen Dienst. Haftungsrechtlich ist derjenige Beamte, welcher bei einer Behörde bestellt ist oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (vgl. im Strafrecht: § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB; im Amtshaftungsrecht: Art. 34 GG i. V. m. § 839 BGB). Siehe auch: Staatshaftungsrecht (Deutschland) Mehr …
Siehe hierzu auch den folgenden Bericht: Deutsche Staatsanwaltschaft kann keinen EU-Haftbefehl ausstellen. Staatsanwaltschaften in Deutschland unterstehen Weisungen von Justizministerien. Der EuGH entschied daher, dass sie keinen Europäischen Haftbefehl ausstellen können. Da die Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive nicht hinreichend gewährleistet sei, sollten deutsche Staatsanwaltschaften nicht zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt sein. Das hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) entschieden. Laut dem Urteil des höchsten EU-Gerichts sind Weisungen durch ein Justizministerium in Deutschland "nicht gesetzlich ausgeschlossen" (Az. C-508/18 und andere). Beim Europäischen Haftbefehl bittet ein EU-Staat andere Mitgliedsstaaten darum, eine Person festzunehmen und sie auszuliefern. Eine Folge des Urteils könnte sein, dass künftig statt der Staatsanwaltschaften Richter die EU-Haftbefehle ausstellen müssen. Zu den Voraussetzungen für die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gehört laut diesem Beschluss, dass die Haftbefehle von einer "Justizbehörde" ausgestellt werden. Dieser Begriff sei nicht allein auf Richter oder Gerichte der EU-Staaten beschränkt, stellte der EuGH fest. Die zuständige Behörde müsse aber auch dann unabhängig handeln, wenn der Europäische Haftbefehl auf einem nationalen Haftbefehl beruhe, der von einem Richter oder Gericht erlassen wurde. Bei den deutschen Staatsanwaltschaften stellte der EuGH fest, es sei "nicht gesetzlich ausgeschlossen", dass die Entscheidung über einen Europäischen Haftbefehl im Einzelfall der Weisung eines Landesjustizministers unterliege. Damit erfüllten sie eine Voraussetzung für eine Einstufung als "ausstellende Justizbehörde" offenbar nicht. Mehr …
Siehe hierzu folgende Kolumne: Der EuGH watscht die deutschen Staatsanwaltschaften ab: Sie seien nicht ausreichend unabhängig von der Politik. Das Urteil ist hart, richtig und zukunftsweisend. Das Urteil ist ein Hammer. Der Europäische Gerichtshof hat den deutschen Staatsanwaltschaften verboten, EU-Haftbefehle auszustellen. Und dieses Urteil wirkt nicht nur in die Zukunft, es gilt auch für die Vergangenheit: Alle von den deutschen Staatsanwaltschaften schon ausgeschriebenen EU-Haftbefehle sind damit geplatzt, und das sind immerhin 5600; davon in Bayern 1600! Begründung: Die deutschen Staatsanwaltschaften seien nicht unabhängig, so wie vom europäischen Recht vorgeschrieben. Alle Europäischen Haftbefehle aus Deutschland müssen jetzt auf die Schnelle von einer wirklich unabhängigen Instanz, einem deutschen Richter, neu ausgestellt und dann wieder ins Schengen-System gegeben werden. Solange das nicht der Fall ist, stockt der Betrieb der deutschen Strafjustiz: Der in Paris festgenommene Betrüger aus München müsste dort erst wieder entlassen werden; und der Messerstecher aus Frankfurt, der sich in Belgien aufhält, wird vorläufig nicht nach Deutschland überstellt. Mehr …
Bundesbereinigungsgesetze. Anfrage an: Bundesministerium der Justiz. Laut bundesbereinigungsgesetze 2006 und 2007 sind die StPO gvg owig und StGB alle aufgehoben. Das ganze ist vom Bundesministerium der Justiz bestätig worden. Nun heißt es auf einmal das es nicht so wäre. Was ist denn nun richtig? Hier finden Sie das Antwortschreiben
Siehe hierzu den Artikel:Bundesjustizministerium bestätigt Bereinigungsgesetze. Rechtskraft der Bereinigungsgesetze durch Bundesjustizministerium voll bestätigt. Leipzig. Auf Anfrage einer unserer Staatlichen Selbstverwaltungen beim Ministerium für Justiz, ob denn die Bereinigungsgesetze Gültigkeit haben, wurde dies voll umfassend bestätigt. Es wurde auch bestätigt, dass die Gesetze aufgehoben wurden. „Beide Gesetze über die Rechtsbereinigung sind somit voll wirksames Bundesrecht. Von ihrem Zweck her setzten sie älteres Recht, das keinen praktischen Anwendungsbereich mehr hat außer Kraft. Somit dienen diese Gesetze dazu, überflüssige Regelungen zu streichen und die Rechtsordnung insgesamt übersichtlicher zu machen“. Das heisst nunmehr, ab dem 30. November 2007 gilt kein Gerichtsverfassungsgesetz, keine Zivilprozeßordnung (ZPO), keine Strafprozeßordnung (StPO) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) nur noch im Rahmen des Geltungsbereiches (§ 5 auf Schiffen und Flugzeugen). Es wurden mit dem 30. November 2007 viele weitere Gesetze aufgehoben. Alle Gesetze die keinen Geltungsbereich haben, kein Vorschaltgesetz haben oder gegen das Zitiergebot Artikel 19 Grundgesetz (GG) verstossen sind in die Zukunft von Haus aus nichtig, urteilte das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1953. »Nichtigkeit bedeutet, dass ein Akt, der mit dem Anspruch auftritt, das heißt, dessen subjektiver Sinn es ist, ein Rechts- und speziell ein Staatsakt zu sein, dies objektiv nicht ist und zwar darum nicht, weil er rechtswidrig ist, das heißt, nicht den Bedingungen entspricht, die eine höhere Rechtsnorm ihm vorschreibt. Dem nichtigen Akt mangelt jeder Rechtscharakter von vornherein, so dass es keines anderen Rechtsaktes bedarf, ihm diese angemaßte Eigenschaft zu nehmen.« so der Rechtsprofessor und Rechtsphilosoph Hans Kelsen. Mehr …
Hier finden Sie die Bundesbereinigungsgesetze als PDF zum download
24.03.2022: Archivmeldung vom 16.04.2015: „Rechtsanwalt“ – Der Feind im eigenen Boot. Die Menschen glaubten bisher, dass ihnen von Rechtsanwälten geholfen werden würde. Ein fataler Irrtum, denn die Sache ist nämlich die: Rechtsanwälte stehen nicht auf der Seite ihrer Mandanten, sondern auf der Seite des Unrechtssystems, da sie vom Unrechtssystem, in Tateinheit mit dem Unwissen ihrer Mandanten, ganz hervorragend leben. Außerdem gibt ´s da dann auch noch den „Kammerzwang“, doch dazu mehr im weiteren Verlauf. Sogenannte „Gerichte“, von welchen immer mehr Menschen wissen, dass diese nur Firmen ohne hoheitsrechtliche Befugnisse sind, teilen gern mit, dass man, wofür auch immer, einen Rechtsanwalt beauftragen müsse. Das verstößt zwar gegen internationales Recht, aber das scheint Angestellte dieser Gerichtsfirmen nicht zu interessieren. Ist man rechtlich nicht auf den Kopf gefallen, sucht sich aber trotzdem einen sogenannten „Rechtsanwalt“, der einen vertreten soll, dann kann es passieren, dass einem ein solcher folgendes mitteilt: „Wenn ich Sie mit Ihrer Argumentation vertrete, dann laufe ich Gefahr aus der Rechtsanwaltskammer ausgeschlossen zu werden. Na wieso DAS denn?! Rechtsanwälte haben Angst um ihre Kammermitgliedschaft, wenn sie die Rechte ihrer Mandanten im Sinne ihrer Mandanten verteidigen??? Wie passt das zu einem freiheitlichen Rechtsstaat? Na gar nicht, weil das hiesige Land weder ein Staat ist, noch geht hierzulande irgendwas mit rechten Dingen zu. Mehr …
Archivmeldung vom 26. Februar 2015: Der Prozesskostenhilfebetrug - Ihr Recht auf Prozesskostenhilfe. Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, wird oftmals die Prozesskostenhilfe verweigert. Es ist dann regelmäßig von „zu geringen Erfolgsaussichten“ die Rede, wenn Prozesskostenhilfe nicht gewährt wird. Es ist aber gar nicht zulässig, Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, Prozesskostenhilfe zu verweigern, denn die Charta der Grundrechte der Europäischen Union teilt in Kapitel VI, Artikel 47 folgendes mit: „Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, wird Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten.“ Man beachte: Hier ist nicht von „kann bewilligt werden“ sondern von „wird Prozesskostenhilfe bewilligt“ die Rede. Mit anderen Worten: „Eventuell vielleicht“ gibt ´s da nicht! Dem Treiben, Prozesskostenhilfe von sogenannten „Erfolgsaussichten“ abhängig zu machen, wird mit Artikel 47 eine klare Absage erteilt. Prozesskostenhilfe ist immer, grundsätzlich und auf jeden Fall zu bewilligen, wenn die Person nicht über ausreichende Mittel verfügt. Punktum. Nun stellt sich mal wieder die Frage, warum sogenannte „Rechtsanwälte“ für ihre finanzschwachen Mandanten nicht in die Bresche springen und eine Ablehnung von Prozesskostenhilfe zurückweisen!? Kennen die Damen und Herren Anwälte Artikel 47 nicht? Aber ja kennen die den. Das Problem ist, dass Anwälte leider nicht auf der Seite ihrer Mandanten stehen, sondern auf der Seite des Unrechts. Mehr …
Archivmeldung vom 17. Juni 2015: Der richtige Umgang mit Finanz- und Politkriminellen. In Deutschland gibt ´s keine Todesstrafe. In Deutschland werden die schlimmsten Verbrecher noch nicht einmal überhaupt irgendwie bestraft! In Deutschland laufen Finanz- und Politkriminelle völlig frei ´rum. Besser noch! Manche werden sogar zu „europäischen Ehrenbürgern“ gewürdigt, oder es werden Straßen und Plätze nach diesem Schwerverbrechergesindel benannt. Im hiesigen Land kann das politkriminelle Ungeziefer sogar vor laufender Kamera mitteilen, dass es Völkerrechtsbruch begangen hat. (Video). Normalerweise müssten spätestens direkt nach diesem Auftritt die Handschellen klicken! Doch was passierte? Nichts dergleichen! Gerhard Schröder (ehemaliger Kanzlerdarsteller) verließ unbehelligt als freier Mann das Studio, obwohl er gerade vor laufender Kamera die Begehung einer schweren Straftat zugegeben hatte. Damit wird wieder einmal mehr deutlich, was hierzulande für eine ungeheure Korruption herrscht. Hätte Politverbrecher Schröder nicht genau gewusst, dass er das Studio als freier Mann verlassen und auch anschließend keinerlei Probleme haben wird, dann hätte er wohl kaum ein solches Schwerverbrechen vor laufender Kamera gestanden. Mehr …
Archivmeldung vom 19. Mai 2014: Unverfrorenheit! Atommafia will Kosten für AKW-Abbau auf Allgemeinheit abwälzen. Der sogenannte „Bundeswirtschaftsminister“ Sigmar Gabriel lehnt den Vorschlag der Energiekonzerne ab (zumindest angeblich), den Abbau der Atomkraftwerke über eine „öffentliche Stiftung“ zu finanzieren. Nicht die Steuerzahler seien zur Entsorgung des Atommülls verpflichtet, sondern diejenigen, die jahrzehntelang viel Geld mit dem Betrieb von Atomkraftwerken verdient haben. Gabriel gab gleichzeitig an, dass ihm kein offizieller Vorschlag der AKW-Betreiber bekannt sei. Man darf allerdings nie vergessen, was Sigmar Gabriel von der Sozialpeinlichsten Partei Deutschlands (SPD) ist … siehe Video und mehr …
03.03.2022 neu: Einblicke in die (rechtliche) Freiheit mit Harald Roos - Fragen „Person“ vs. „m e n s c h“
17.02.2022: Medium der Menschen. Aufklärung ist der Ausweg des Menschen aus seiner selbst-verschuldeten Unmündigkeit - (E.Kant). Welche Rechtsform hat eine Staatsanwaltschaft oder Amts- / Landgericht. Telefonische Anfragen bei entsprechenden Pressesprechern.
01.02.2022: Einblicke in die (rechtliche) Freiheit mit Harald Roos Video zum Thema Person vs Mensch
Mensch vs. Person – Angeklagter Maskenverweigerer führt Schweizer Gericht vor! (Richter ratlos…). Der Corona-Betrug ist wohl der massivste Aufwachtrigger der Menschheitsgeschichte. Ironischerweise ist der Corona-Betrug jedoch nur die Spitze der Lügenpyramide. Wer also denkt, dass mit dem Ende der inszenierten Pandemie alles aufgelöst sein wird, sollte sich an dieser Stelle schon mal auf monumentale Enthüllungen vorbereiten. Mehr …
07.01.2022: Heribert Prantls Aufruf: „Es ist Zeit für eine Entfesselung der Justiz !“ Videobotschaft: Staatsanwaltschaft in Deutschland: Ungute Abhängigkeiten. „In Deutschland gilt bis heute ein Gesetz, das die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaft festlegt. Ein Unding.“ Video und mehr …
29.12.2021: Telefonat mit dem Staatsschutz Fachkommisariat 4 Polizei Northeim Herr Hampel Dipl.Ing.Frank Engelen
20.12.2021: WIE IHR ALL EURE JEMALS BEZAHLTEN STEUERN ZURÜCK BEKOMMT!
12.12.2021: Wie UnRecht zu Recht gebogen wird Werner May
22.10.2021: Achtung Arbeitgeber: Es bleibt bei Entgeltfortzahlung für Ungeimpfte! Als ich am Freitag die Nachricht im Radio gehört habe, dass in NRW die Lohnfortzahlung für Ungeimpfte abgeschafft werden soll, war ich doch erst einmal irritiert. Wieso sollte der Gesundheitsminister in NRW Herr Karl Josef Laumann über eine Entgeltfortzahlung entscheiden können ? In diesem Beitrag erfahren Sie, warum weder die Gesundheitsminister der Länder noch unser Gesundheitsminister Jens Spahn über eine „Lohnfortzahlung“ entscheiden können und warum die Arbeitgeber sich über die Neuerungen eigentlich überhaupt nicht freuen können. Entgeltfortzahlung nach Entgeltfortzahlungsgesetz. Zunächst einmal gibt es überhaupt keine Lohnfortzahlung. Es gibt nur die Entgeltfortzahlung und die ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Danach hat der Arbeitgeber im Falle einer „Erkrankung“ des Arbeitnehmers bis zu 6 Wochen das Entgelt fortzuzahlen und danach gibt es Geld von der Krankenkasse. Mehr …
MPU bei 1,3 Promille? Achtung, Autofahrer: die Anordnung der MPU ist durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.März 2021 (Aktenzeichen 3 C 3.20) nochmals vereinfacht worden. Bisher war es so, dass gemäß § 13 der Fahrerlaubnisverordnung bei einem Ersttäter erst ab 1,6 Promille die Fahreignungsbegutachtung in Form der MPU angeordnet werden konnte. Dies entsprach dem Gesetzeswortlaut von § 13 Nr.2 c), der ausdrücklich von 1,6 Promille spricht. Diese Formulierung des § 13 FeV gibt es auch immer noch, sie ist nach wie vor gültig. Und es ist ausdrücklich von 1,6 Promille beim Ersttäter die Rede. Man kann sich daher mit Fug und Recht fragen, warum ein Abweichen nach unten von diesem Wert überhaupt möglich ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu in der genannten Entscheidung ausgeführt, dass der Umstand, dass bei einer Trunkenheitsfahrt und der anschließenden Blutentnahme keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden, obwohl die Blutprobe eine Blutalkoholkonzentration von 1,3 Promille hatte, eine „sonstige Tatsache“ im Sinne von § 13 Satz 1, Nummer 2, Buchstabe a) Alternative zwei FeV liege, die eine Annahme von Alkoholmissbrauch begründet. Dies vor dem Hintergrund, dass auch ein Wert von 1,3 Promille einen Zustand darstelle, der von den Strafgerichten als absolute Fahruntüchtigkeit bewertet wird. Mehr …
Schäden bei Wohnungsdurchsuchung - Haftet stets der Mieter dem Vermieter gegenüber? Kommt es aufgrund von polizeilichen Durchsuchungsmaßnahmen in einer Mietwohnung zu einem durch die Polizei verursachten Schaden, stellt sich die Frage, ob dem Mieter dieser Schaden zuzurechnen ist. Er könnte dem Vermieter gegenüber zu Schadensersatz für die Beschädigung der Mietsache verpflichtet sein. Aber ist dem Mieter ein solcher Schaden tatsächlich zurechenbar, obwohl er ihn nicht selbst verursacht hat? Muss er immer dafür haften? Mehr …
31.08.2021 neu: CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION
11.08.2021 neu: In Deutschland: KEINE GEWALTENTEILUNG! Steuerung der Richter durch Bundesjustizminister. Demokratie und Rechtsstaat im Aus
26.06.2021 neu: Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist die BRD als angeblicher Rechtsstaat schon seit 1956 erloschen. Sowohl das neue Wahlgesetz als auch das alte Wahlgesetz sind nichtig. Demzufolge hat von 1956 bis heute keine einzige gültige Wahl in der BRD stattgefunden. Gleiches gilt für fast alle Gesetze und Verordnungen die seit 1956 erlassen wurden. Mitglieder im Bundestag und im Bundesrat sind in Ermangelung eines gültigen Wahlgesetzes seit 1956 ohne Legitimation für eine Gesetzgebung!
Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider – Ordinarius für Öffentliches Recht – hat als Verfahrensbevollmächtigter für das „Mitglied des Deutschen Bundestages“, Bayer. Staatsminister a.D., Dr. Peter Gauweiler eine Organklage, eine Verfassungsbeschwerde, einen Antrag auf andere Abhilfe, sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung bei dem „Bundesverfassungsgericht“ – betreffend das neue Wahlrecht – eingereicht. Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1959 nichtig sind. So zum Beispiel sind das Richtergesetz, das Beurkundungsgesetz, das OWiG und viele andere “Schein-Normen” nichtig, da in Ermangelung eines “verfassungskonformen” Wahlrechts in der BRD seit 1956, Politiker nicht gewählt werden durften und somit nicht in Bundesrat und Bundestag hätten einziehen und schon gar nicht Gesetze und andere Normen hätten erlassen dürfen, da die hierfür notwendige Legitimation nicht bestand !
05.05.2021 neu: 14. Bundesverfassungsgericht und Kaiserreich. Wissen ist eine Holschuld! Neuauflage 2021
Es ist Krieg (Warum wir keine Souveränität haben.) - Werner May Fragen zum Friedensvertrag und der Feindstaatenklausel
30.03.2021 neu: Wir gehen seit Monaten der Frage nach: „ist die BRD ein souveräner Rechtsstaat mit einer Volksdemokratie gemäß GG und Internationalem Pakt für bürgerliche Rechte?“ Seit 2020 steht eines fest: die Menschenrechte (Art. 1 GG) gelten nicht mehr, die universellen Menschenrechte werden nicht akzeptiert, die Freiheitsrechte gelten nicht mehr, die Selbstbestimmung und Unversehrtheit der Person und Wohnung, die Unschuldsvermutung, die Berufsfreiheit, die Reisefreiheit, das Recht auf ein soziales Leben und das Beamtengesetz REMONSTRATIONSPFLICHT gelten nicht mehr. Und eine Gewaltenteilung hat es seit Hitler nie gegeben.Nu ja, damit beantwortet sich die Frage, oder?
Dem Wohl des Volkes, dem Souverän in einer Demokratie, dient das alles nicht!!!! Ist das nun Diktatur, Oligarchie, Raubrittertum? Oder gesteuerter Faschismus, der einem Eugenik-Programm folgt? Mit einer gleichgeschalteten Presse, die PROPAGANDA, Gesinnungsschnüffelei und Diskreditierung, gepaart mit Diskriminierung, betreibt. Was als nächstes kommt ist Wahlfälschung und dann die große Krise, die alle Bürger zu bedingungslosen Sklaven machen soll – gekapert durch einen satanischen Finanz- und KI-Faschismus aus Blackrock, Silicon-Valley, Wallstreet, City of London, D.C, Berlin, Paris, Vatikan, Pharmamafia und Militärisch-Industriellem Komplex, WHO, UNO, NATO, WEF, EU, BRD und Bilderbergern ? (Um nur einige zu nennen). Und nächstes Jahr kommt ein großes Massensterben und vermutlich eine Krankheitswelle. - Das ist das was ich befürchte.
Und wenn man diesen Zusammenhang verstanden hat, weiß man auch: die BRD ist weder ein RECHTSSTAAT, keine Volksdemokratie, noch SOUVERÄN. Alles nur Fassade, Projektion, eingetrichtert in die Wahrnehmung der Hirne die eine Schulbildung und danach Ausbildung durchlaufen haben. Und seither durch Massenmedien sowie Urlaub und Spiele berieselt wurden. Übrig bleiben Massenmedien, denn Urlaub und Spiele sowie freies Atmen, Gesellschaft und Liebkosung sind verboten und werden mit Existenzentzug bestraft… Noch Fragen???
13.02.2021 neu: Ist die BRD ein Rechtsstaat? Dieser Frage gehen wir seit längerem nach. Doch sehen Sie selbst: 20IV Live aus Göppingen, Amtsgericht kommt es zum Eklat mit Markus Haintz
01.12.2020: Neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften gefährdet Rechtsstellung der Staatsanwaltschaften in Deutschland. Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 01.12.2020.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in einer Entscheidung der Großen Kammer vom 24. November 2020 (C-510/19 – siehe anliegende Pressemitteilung) erneut zur Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften in Europa geäußert. Wenngleich sich die Entscheidung mit Befugnissen der niederländischen Staatsanwaltschaft befasst, hat sie mittelbar auch Auswirkungen auf die Situation in Deutschland. Denn der EuGH hat die Gelegenheit genutzt, festzustellen, dass Staatsanwaltschaften keine „vollstreckende Justizbehörde“ im Rahmen der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls sind, wenn das Gesetz es den Justizministerien erlaubt, sie im Einzelfall anzuweisen.
Mit dieser Entscheidung setzt der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zu der Frage fort, ob die Staatsanwaltschaften der Mitgliedstaaten unter den Begriff der „Justizbehörde“ fallen. Der EuGH hat entschieden, dass „Justizbehörde“ zwar kein Gericht sein muss, aber eine Institution, die rechtlich wirksam im Rahmen des Ermittlungsverfahrens Freiheitsrechte des Betroffenen einschränken kann. Der Begriff „Justizbehörde“ erfasst demnach jede Institution, die an der Strafrechtspflege mitwirkt und im Unterschied zu Ministerien oder Polizeibehörden nicht der Exekutive angehört. Eine Staatsanwaltschaft kann nur dann hierunter fallen, wenn sie zumindest im Einzelfall keinen Weisungen der Exekutive unterliegt, was gesetzlich klar geregelt sein muss. Diese Voraussetzungen hatte der EuGH schon im letzten Jahr bei den Staatsanwaltschaften in Deutschland wegen ihrer Abhängigkeit von den Justizministerien verneint.
Die aktuelle Entscheidung des EuGH hat zur Folge, dass auch in Deutschland künftig die Generalstaatsanwaltschaften nicht mehr befugt sind, wie bisher selbst in Fällen einer offensichtlichen Unzulässigkeit und im vereinfachten Verfahren über die Vollstreckung eingehender europäische Haftbefehle zu entscheiden, was zu einer nicht unerheblichen Mehrbelastung von Staatsanwaltschaften und Gerichten führen wird. Mehr …
Archivmeldung vom 05.12.2019: Schurkenstaat gegen Erfurter SED- Opfer Claudia May - Ein Film von Heinz Faßbender - TV Journalistenbüro & DokuFilmFotoTeam. Der beleidigte Staat! Hundertausende Verfahren! Der Bürger soll den Mund halten! Auch Claudia May aus Erfurt soll schweigen!
Das Leben des Erfurter Geschwisterpaares Claudia May (geb. 1949) und Michael May (geb. 1953) begann im staatlichen DDR-/SED-Säuglings- und Kinderheim. Es gleicht einer dramatischen, von Schicksalsschlägen gespickten Schilderung einer Familie im zweiten Weltkrieg zwischen den befeindeten Fronten der östlichen und westlichen Weltanschauung, in der wie heute Familienzerstörung als Zwangsmaßnahme politisches Kalkül ist ! Claudia May erzählt die Geschichte des vom Schicksal gebeutelten Geschwisterpaares, von Krieg, Vertreibung und Flucht, von einer geglückten Verhinderung der angekündigten Deportation des Großvaters, Zwangsenteignung verbunden mit Obdachlosigkeit, Arbeits- und Schutzlosigkeit. Als Tochter eines der Erstbegründer der CDU erlebt sie staatliche Schikane und Manipulation. Bereits als Kleinkind wird der Säugling Claudia direkt nach der Geburt von ihren Eltern geraubt, um in staatlicher „Obhut“ erzogen zu werden. Das gleiche Schicksal begegnet ihrem Bruder.
Gebrandmarkt als Abkömmlinge des verurteilten SBZ-/DDR-Systemfeindes erlebt sie und ihr Bruder die Wende nicht als die erwartete Freiheit und Gerechtigkeit sondern als Potenzierung ihres Albtraums ! Die Geschichte der Zwangsenteignung wiederholt sich am 17. Juni 2015 mitten im Erfurter Regierungsviertel auf grausame und nicht vorstellbare Weise: Claudia und Michael May werden an diesem Tag mit Polizeigewalt in die Obdachlosigkeit getrieben. Sehen Sie den Film der Kollegen Heinz Faßbender, Volker Hoffmann und Klaus Overhoff über die Wehrfähigkeit einer einzelnen Frau dem Grauen eines unaufhörlichen Regimes gegenüber, dessen „Erbe“ bis heute in uns allen schlummert. Mehr …
03.12.2020: Nazi-Richter am Bundesarbeitsgericht | Doku. Die Richterschaft des Bundesarbeits-gerichts war durchsetzt von ehemaligen NS-Juristen. Mehr als die Hälfte der frühen Bundesrichter hatte in der Zeit des Nationalsozialismus schwere Schuld auf sich geladen. Trotzdem ehrt das Bundesarbeitsgericht seine ehemaligen Richter – zum Beispiel in der Ahnengalerie. Hinweise auf die Verstrickungen mit dem NS-Regime gibt es dort bis heute nicht. Video …
Siehe hierzu Archivmeldung vom 09.09.2019: Wie Hamburger Richter in der NS-Zeit urteilten | Doku Panorama Sehen Sie die Parallelen von damals und heute?
Archivmeldung vom 22.0.2016: Erleben wir gerade die Auflösung des Lügenschutzgebiets Auschwitz? Bereits 2012 fällte das sogenannte Bundesverfassungsgericht einen Holocaust-Freispruch (Az: 1 BvR 461/08), der systemverändernd hätte wirken müssen. Ein Aufklärer wurde in drei Instanzen wegen "Volksverhetzung verurteilt", doch das Bundesverfassungsgericht hob diese Verurteilungen wieder auf. Der Mann dürfe sich auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen, heißt es in besagtem Urteil von 2012, aber nur, weil keine Öffentlichkeit hergestellt wurde. Meinungsfreiheit gilt für diese Richter also nur dann, wenn die besagte Meinung nicht öffentlich gemacht wird. Wie gesagt, es handelte sich um einen eher "harmlosen" Fall, da ohne "Öffentlichkeit". Der Beurteilung der Höchstrichter lag folgender Fall zugrunde: In einer Kneipe wurde im Fernsehen eine sogenannte Dokumentation über den Zweiten Weltkrieg abgespult. Der Angeklagte widersprach dem dort Gezeigten und empörte sich über die Geschichtslügen. Zwei Tage später übergibt der Mann dem Wirt eine Sammlung von Aufklärungsmaterial. Darunter befanden sich auch Dokumente, dass es im Dritten Reich keine Gaskammern zur Tötung von Menschen gab. Der Holocaust wurde in diesen Druckerzeugnissen zudem als "Zwecklüge" bezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht sprach als letzte Instanz nach drei Verurteilungen den Mann jedoch frei, denn er hätte sich auf das Recht der Meinungsfreiheit berufen können, so die Richter. Die Richter schrieben in ihre Freispruchbegründung: "Und im Übrigen hat der Angeklagte gar nichts im Rechtssinn weitergegeben, weil er nicht hat wissen können, ob der Wirt das Material nicht vielleicht wegwirft." Diese Begründungskrücke diente dem Höchstgericht als Notausstieg, um bei der Wissens- und Meinungsverfolgung alles beim Alten belassen zu können, nämlich dann verurteilen zu können, wenn die Holocaust-Aufklärung (in der Verfolgungsrepublik "Leugnung" genannt) öffentlich erfolgt. Mehr …
20.11.2020 neu: Ist die BRD ein Rechtsstaat? Wenn wir uns die im folgenden Video dargestellten Gerichts-Urteile anschauen, kann man wohl eines sagen: in der deutschen Justiz herrscht Willkür. Mehr erfahren Sie hier: NEUE Justizskandale Knast für Rentnerin wegen 3,98 € – Mörder kommt frei
20.10.2020: Staatsanwaltschaft in Deutschland: Ungute Abhängigkeiten - Süddeutsche Zeitung. In Deutschland gilt bis heute ein Gesetz, das die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaft festlegt. Ein Unding. Von Heribert Prantl. Staatsanwaltschaft in Deutschland Ungute Abhängigkeiten Video …
Vor Juli 2020: Hier stellen wir Fragen zum gültigen und geltenden Recht. Welche Gesetze gelten in Deutschland / in der BRD? Und welche Gesetze bestehen nach deutschem Recht? Kann ein BRD-Bürger die Menschenrechte in Anspruch nehmen?
Bei diesen Fragen streiten sich die studierten Rechtsgelehrten, Juristen, Anwälte und Verfassungsrichter. Was kann der Laie bei all dieser Unklarheit für sich als Recht in Anspruch nehmen? Wir versuchen hier eine journalistische Analyse durchzuführen und bitten um Mithilfe. Wer kann hier definitiv darstellen und begründen welche Gesetze gültig sind? Und welche Rechte die lebenden Menschen bzw. Personen / Bürger der BRD in Anspruch nehmen können?
1. These zur Notwendigkeit eines Geltungsbereiches 2. These: In Deutschland leben indigene Völker
3. These: Zitiergebot ist einzuhalten 4. These: Das Völkerrecht gibt anderes vor (Prof. Bracht)
5. These: Der Zivile Pakt wird nicht eingehalten 6. These: EMRK gilt nicht für BRD-Bürger
7. These: ehemaliger Polizeigewerkschaftler kritisiert* 8. These: Warnung vor Irreführung
9. These: Besatzungsrecht wurde in BRD-Recht überführt. Doch BRD-Recht ist nicht das gleiche wie deutsches Recht für Staatsangehörige der Bundesstaaten.
* Anmerkung: Dieses Dokument geistert im Internet umher. Ob dies tatsächlich von dem benannten Herrn stammt, ist ungeklärt, da er bisher nicht geantwortet hat. Doch falls diese These von jemand anderem stammt, mindert dieses nicht die Fragestellung. Und diese lautet: Haben die Thesen Hand und Fuß?
Liebe Juristen und Fachkundige. Unser Anliegen ist es die tatsächliche Rechtslage offenkundig werden zu lassen. Gelten Straf- und Haftbefehle ohne Unterschrift? Und wie ist es bei Urteilen - ist da die rechtlich vorbestimmte Unterschriftform einzuhalten? D.h. Das Urteil muß vom urteilsprechenden Richter mit vollem Namen unterschrieben sein? Eine an der Stelle abschließende Frage ist für unsere Redaktion offen: gilt das Grundgesetz auch nach Streichung des Geltungsbereiches - Artikel 23?
30.04.2019: EuGH-Generalanwalt zu europäischem Haftbefehl. Deutsche Staatsanwaltschaft nicht unabhängig genug. Der Generalanwalt am EuGH hält die deutsche Staatsanwaltschaft für nicht unabhängig genug, um einen europäischen Haftbefehl auszustellen. Sollte der Gerichtshof dieser Ansicht folgen, hätte das handfeste Konsequenzen. Wenn der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gleich zu Beginn seiner Schlussanträge schreibt, dass er auf eine "geeignete Gelegenheit gewartet" und die sich nun ergeben habe, um allgemeine Aussagen zur Legitimation der Staatsanwaltschaften in den Mitgliedsstaaten zu treffen, dann lässt das bereits ahnen: Es könnte wichtig werden.
Am Ende der 23 Seiten Schlussanträge steht die Einschätzung von Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona, dass die Staatsanwaltschaft in Deutschland nicht unabhängig genug sei, um einen europäischen Haftbefehl zu erlassen. Damit wird ein empfindlicher Punkt im deutschen Justizsystem angesprochen, der in seinem organisatorischen Aufbau fußt: Wie unabhängig ist eine Staatsanwaltschaft, die zwar Organ der Rechtspflege ist, aber auch einem grundsätzlichen Weisungsrecht aus dem Justizministerium untersteht? Eine solche Eingriffsbefugnis der Politik auf die Justiz soll zwar nur in absoluten Ausnahmefällen genutzt werden, aber sie kommt vor: Etwa als der damalige Justizminister Heiko Maas den Generalsbundesanwalt Harald Range in der sog. netzpolitik-Affäre entfernte. Und im Fall des umstrittenen Staatsanwalts in Gera wurden nun Stimmen laut, die ein Handeln des Justizministers sogar lautstark einforderten. Das mag bereits zeigen, wie sensibel sich die Frage nach der Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft darstellt. Mehr …
23.10.2019 neu hinzu gekommen:
Was ist der rechtliche Unterschied zwischen Mensch und Person? Siehe hierzu:
Gilt in der BRD Handels- und Firmenrecht staat Staatsrecht? Siehe hierzu:
Alexander Schröpfer unterhält sich mit Jo Conrad über die Rechtslage als Mensch und Person und die spirituellen Aspekte des Umgangs miteinander und mit dem System. Mehr ...
Jo Conrad unterhält sich mit Peter Hoffmann über die nicht-hoheitlichen Gerichte, die Vermutungen der BAR-Vereinigung und das Naturrecht, das all das heilen kann. Der Global Common Law Court ist ein Gericht, das auf Lex naturalis basiert. Mehr ...
Dagmar Neubronner unterhält sich mit Matthias Pauqué und Dr. Thomas Hoffmann über die gesetzlichen Grundlagen der Steuern, darüber, daß der allergrößte Teil der Steuern nicht dem Allgemeinwesen zu Gute kommt und die Notwendigkeit, Rechtssicherheit zu erlangen. Mehr ....
Ist die BRD souverän? Dieser Beitrag stellt die Frage zur Souveränität Deutschlands: Mehr ....
Der Rechtsanwalt a.D., Peter Putzhammer, der mittlerweile mitsamt seiner Familie ins Exil fliehen mußte und als verschollen gilt, erzählt über seinen eigenen Fall, an dem er aufzeigt, wie Richter, Anwälte und Gutachter durch Logenseilschaften jedwede gerechte Justiz verhindern, und wie brisant die Rechtslage für uns ist. Mehr ....
10.06.2020: Idee und Wirklichkeit der Gewaltenteilung in Deutschland. Wie steht es um die tatsächliche Gewaltenteilung in Deutschland, wie sie das Grundgesetz vorsieht? Hier eine interessante Arbeit: die 2010 erschienene Dissertation von Dr. Udo Hochschild. Der Autor ist 1944 geboren, in Karlsruhe aufgewachsen, wirkte zunächst in Baden-Württemberg, ab 1991 bis Ende 2007 in Leipzig und Dresden als Zivil-, Straf-, Sozialversicherungs- und Verwaltungsrichter. Er war Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dresden und Vorsitzender eines Richterverbands.
Wenn wir in wirtschaftlich oder politisch schwere Zeiten steuern, dann halte ich dieses System für ausgesprochen gefährlich. Und dieses System, das letztlich aus den 70er Jahren des 19. Jahrhunderts stammt und nie im Prinzip verändert worden ist – das birgt Gefahren. Ich möchte diese Machtfülle nicht in den Händen von unverantwortlichen Politikern sehen. In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Der deutsche Staatsaufbau verhindert nicht die Bündelung von Macht in wenigen Händen: Eine politische Partei oder Parteienkoalition stellt die Mehrheit im Parlament sowie die Regierung und beherrscht beide Organe; der Justizapparat untersteht der Regierung. Der demokratische Rechtsstaat in Deutschland hat eine offene Flanke. Solange akzeptable Politiker das Sagen haben – darf man darüber hinwegsehen? Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht.
Zwar hat das Grundgesetz eine Dreiteilung der Staatsgewalt vorgesehen, die Politik ließ aber den 1949 vorgefundenen, aus dem Kaiserreich überkommenen Staatsaufbau unverändert. Bis zum heutigen Tage. Deutschland kennt nur zwei organisatorisch voneinander unabhängige Träger der Staatsgewalt, die Legislative und die Exekutive. In dem gegenwärtigen deutschen Staatsaufbau ist die Judikative in die Exekutive integriert – der gesamte Justizapparat untersteht der Regierung. (Anmerkung der Redaktion: auch die Legislative und die Exekutive sind nicht wirklich von einander getrennt, da sie über den Parteienapparat, der mittlerweile von fremden Interessen gekapert ist, miteinander verschmolzen sind.) Mehr …
Siehe hierzu Archivmeldung vom 03.09.2017: Deutsche Justiz – Wie gefährdet ist unser Recht? Wie würde es der deutschen Justiz ergehen, wenn es hierzulande zu politischen Veränderungen käme wie derzeit in den USA? Doku-Thema untersucht die Rolle. Video …
08.06.2020 neu: Anhand des folgenden Videobeitrages stellt sich die entscheidende Frage: woraus ergibt sie die Pflicht zur Steuerzahlung? Schauen Sie sich folgendes an: Aufruf an alle Finanzämter das Grundgesetz kennt keine Steuerpflicht! S I R I U S N E T W O. Wenn man diese rechtliche Situation verstanden hat, kann es eigentlich nur einen Grund dafür geben Steuern zahlen zu müssen: man hat sich freiwillig (und unwissentlich – also durch Täuschung und Irrtum aufgrund der Täuschung) dazu bereit erklärt Steuern zu zahlen und aufgrund dieser „freiwilligen“ Zustimmung hat man sich dazu verpflichtet dies zu tun. Und wie kommt man raus aus dieser Nummer? Für diesen Fall hilft das BGB. § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums: (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde. (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Weiterhin hilft das GG, bei dem noch so getan wird als würde es gelten. Denn kein Mensch kann gegen seinen Willen und / oder gegen sein Gewissen dazu gezwungen werden zu handeln. Mein Gewissen z.B. verbietet es mir eine Organisation mit Geldmitteln (Steuern) zu unterstützen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und / oder illegale Kriege durchführt und / oder unterstützt. In dem Zusammenhang verbietet es mir mein Gewissen Steuern an die BRD zu bezahlen.
16.06.2020 neu: Claus Plantiko Gibt es „RECHT“ in der SCHEIN-DEMOKRATIE Deutschland
Einleitend zu dem folgenden Beitrag, der über das göttliche Recht aufklärt, ist folgendes zu sagen. Es gibt zweierlei deutsche Sprache. Zum einen die allgemein angewendete und zum Anderen die juristische. Hierzu ist es notwendig zu wissen, daß es für den gleichen Begriff eine unterschiedliche Bedeutung gibt. Der Mensch gilt in der Allgemeinsprache als lebendiges Wesen. In der Juristensprache ist er jedoch anders definiert und unterscheidet sich zu dem Begriff der „Person“. Jeder Mensch, der sich als Person identifiziert, ist gemäß der juristischen Sprache kein Mensch mehr (da nach Seerecht, das in der BRD Gültigkeit hat), da der Mensch als tot gilt, falls er sich nicht innerhalb von acht Jahren als lebend meldet. Und wer hat sich schon vor Vollendung des achten Lebensjahres als lebend gemeldet? Nach dem Recht des Deutschen Reiches ist der bürgerliche Tod zwar ausgeschlossen, aber dieses Recht wurde überlagert durch das in der BRD zur Anwendung kommende Recht, in dem die Personen verwaltet werden. Soviel mal zur Einleitung. Und nun dem Video, welches hierzu die Details darstellt. Hierzu stellt sich die entscheidende Frage: was ist eine Rechtsauffassung, und was ist das ewig geltende göttliche Recht, welches im damaligen Kulturkampf (zu Zeiten Bismarcks) erstritten wurde? Unser Erbe WAS DU ZWAR WEIßT, aber dennoch nicht verstehst! (Siehe auch: www.wir-dkr.de)
Das was in dem oben genannten Video dargestellt wurde ist nur wenigen bekannt und so richtig bewußt. Auch in der Szene der Wahrheitsbewegung wird darüber wenig berichtet. Aus unserer Sicht liegt dies daran, daß es sich dabei um eine „satanische Verschwörung“ handelt. Spricht man das an, gilt man sehr leicht als Verschwörungstheoretiker. Und hiervon will sich bisher jeder distanzieren und deswegen schauf niemand rein in diesen „Kaninchenbau“ der Verschwörung, die gegen das Deutsche Reich und die „Bundesdeutschen“ = die deutschen Völker aus den 26 Bundesstaaten, gerichtet ist. Doch wenn man dieses verstanden hat, kann man erkennen, warum zwei Weltkriege gegen die Bundesdeutschen geführt wurden und warum man nach wie vor das „Deutschtum“ ausrotten will. Um diese Aussagen zu verstehen und Zusammenhänge zu sehen, ist es notwendig den Inhalt des oben genannten Videos verstanden zu haben.
Bitte besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!