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Europäischer Gerichtshof  (EuGH)



08.10.2024: EuGH – ein weiterer Ring um uns zu knechten? 20 Millionen Afghaninnen asylberechtigt? Scharia jetzt Asylgrund? - EuGH macht afghanische Frauen zu grundsätzlich Verfolgten. Rund 20 Millionen Frauen leben in Afghanistan. Laut einem neuen Urteil des EuGH sollen wegen der Menschenrechtsauffassungen dort alle Frauen als Verfolgte gelten und somit in Europa Recht auf Asyl beantragen können.
Es geht um Grundsätzliches. Allen ist klar, dass die Auffassung der Menschenrechte unter den Taliban in Afghanistan ein anderes ist als in Europa [siehe Bericht »Freie Welt«]. Aus diesem Grunde wehren sich viele Europäer gegen die Gefahr, dass es immer mehr Muslime gibt, die sich für die Einführung der Scharia in Europa einsetzen. In Deutschland gibt es nicht wenige Muslime, die der Ansicht sind, dass die Scharia höher stünde als das Grundgesetz. Doch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) lässt nur erstaunen. Denn laut diesem sollen Frauen wegen der Herrschaft der Taliban generell als Verfolgte gelten [siehe Bericht »Tagesschau.de«].
Was bedeutet das? Dies bedeutet, dass Frauen, die aus Afghanistan nach Europa bzw. nach Deutschland fliehen, laut EuGH generell als »Verfolgte« gelten. Denn in ihrem Heimatland würden ihnen elementare Menschenrechte vorenthalten. Theoretisch sind demzufolge also rund 20 Millionen Afghaninnen asylberechtigt.  Mehr …

05.10.2024: Freiheitsrechte und Persönlichkeitsschutz brauchen wir nicht mehr, denn wir haben die EU. EuGH weicht Datenschutz auf: Polizei darf Smartphones auch bei leichten Straftaten auslesen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Freitag, dass Smartphones grundsätzlich auch dann polizeilich ausgelesen werden dürfen, wenn dem Besitzer nur eine leichte Straftat zur Last gelegt wird. Damit weichen die Luxemburger Richter die bisher unter anderem in Deutschland geltenden Standards auf.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Freitag entschieden, dass der Polizei europaweit auch bei leichten Straftaten das Auslesen von Smartphones erlaubt sein muss. Voraussetzung sei allerdings auch weiterhin, dass ein Gericht oder eine "andere unabhängige Behörde" den Eingriff genehmigt.
Damit hat der EuGH strengere Regelungen unter anderem in Deutschland für unionsrechtswidrig erklärt. Bisher durften Smartphones nur bei sogenannten "Katalogtaten", die in § 100a Abs. 2 der deutschen Strafprozessordnung festgelegt sind, ausgelesen werden. Dazu gehören neben Mord und Totschlag auch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie, Drogenhandel, gewerbsmäßige Hehlerei, Steuerhinterziehung und Computerbetrug, sowie zahlreiche weitere Deliktsarten. Nicht dazu zählten bislang jedoch leichtere Deliktsarten wie Beleidigung, Diebstahl oder Körperverletzung. Die Richter in Luxemburg entschieden nun, dass der Polizei bei leichteren Delikten nicht grundsätzlich verboten werden dürfe, das Smartphone des Verdächtigen auszulesen. Deutschland, Österreich und andere EU-Mitgliedstaaten müssen daher ihre Gesetze anpassen, was einer Aufweichung des bisher geltenden Persönlichkeitsschutzes gleichkommt.
In seiner offiziellen Pressemitteilung fasst der EuGH den Tenor des Urteils vom 4. Oktober wie folgt zusammen:"Der Zugang der Polizei zu den auf einem Mobiltelefon gespeicherten personenbezogenen Daten im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen kann einen schwerwiegenden oder sogar besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person darstellen. Gleichwohl ist er nicht zwingend auf die Bekämpfung schwerer Kriminalität beschränkt. Der nationale Gesetzgeber muss die bei einem solchen Zugang zu berücksichtigenden Gesichtspunkte, wie die Art oder die Kategorien der betreffenden Straftaten, definieren. Um sicherzustellen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in jedem Einzelfall durch eine Gewichtung aller relevanten Gesichtspunkte dieses Falles gewahrt wird, muss der Zugang zudem, außer in hinreichend begründeten Eilfällen, von einer vorherigen Genehmigung durch ein Gericht oder eine unabhängige Verwaltungsstelle abhängig gemacht werden. Die betroffene Person muss über die Gründe für die Genehmigung informiert werden, sobald die Übermittlung dieser Informationen die Ermittlungen nicht mehr beeinträchtigen kann." Mehr ...

05.09.2024: Schutz der Menschenrechte oder Schutz der Ziele von Oligarchen getarnt als Philanthropen? Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Suspendierung von «ungeimpftem» Gesundheitspersonal war rechtmäßig.
26 ehemalige Angestellte des Istituto per la Sicurezza Sociale in San Marino hatten beim EGMR Beschwerden eingereicht. Den Richtern zufolge waren die Covid-Maßnahmen des Staates gerechtfertigt und verhältnismäßig.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Beschwerde von 26 Angestellten des Gesundheitswesen abgewiesen, die 2021 die Covid-«Impfungen» verweigerten. Die Beschwerdeführer – 19 aus San Marino, sechs Italiener und ein Moldawier – arbeiteten beim Istituto per la Sicurezza Sociale (Institut für Soziale Sicherheit) in San Marino, berichtet L’Indipendente.
Die Richter entschieden, dass die Maßnahmen des Staates angesichts der «Pandemie» und des legitimen Ziels, die öffentliche Gesundheit zu schützen, gerechtfertigt und verhältnismäßig waren. Auch wenn die Impfung nicht verpflichtend war, waren die ergriffenen Einschränkungen nach Ansicht des Gerichts notwendig, um die Gesundheit der Bevölkerung, einschließlich der Beschwerdeführer, zu schützen. Die Maßnahmen wurden als vorübergehend eingestuft und hätten das materielle und psychologische Wohl der Betroffenen nicht erheblich beeinträchtigt. Die Entscheidung des EGMR steht laut L’Indipendente im Einklang mit einem Urteil des italienischen Verfassungsgerichts vom Dezember 2022, das ähnliche Maßnahmen während der «Pandemie» als verhältnismäßig eingestuft hatte.
Die Beschwerdeführer waren im Mai 2021 suspendiert worden, nachdem sie sich geweigert hatten, sich «impfen» zu lassen. Einige wurden auf schlechter bezahlte Positionen versetzt, andere verrichteten gemeinnützige Arbeiten für 600 Euro pro Monat, während wieder andere ohne Entlohnung blieben.
Die Betroffenen argumentierten vor dem EGMR, dass die Maßnahmen ihre Rechte auf Gleichheit, Arbeit, Selbstbestimmung und Gesundheit verletzt hätten. Der Gerichtshof sah dies jedoch anders und erklärte, dass die Suspendierung nicht als Disziplinarmaßnahme zu verstehen sei, sondern als eine Maßnahme, die das Gleichgewicht zwischen dem Recht auf Arbeit und dem Recht auf Gesundheit der Patienten, die die Gesundheitsdienste in Anspruch nehmen, wahren sollte. Mehr

17.07.2024: Wird sich Von der Leyen an diesen Richterspruch halten? - Wir befürchten nein. Pfizer-Gate: Niederlage für Leyen-Kommission vor Gericht. Zumindest symbolisch hat die Leyen-Kommission eine schwere Niederlage kassiert. Die Impfverträge mit Pfizer und Co. hätten veröffentlicht werden müssen, entschied der Oberste EU-Gerichtshof.
In einem Transparenzverfahren hat die EU-Kommission von Ursula von der Leyen eine schwere Niederlage kassiert. Nur einen Tag bevor sie sich der Wiederwahl im EU-Parlament stellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Kommission heftig gerügt. Der Vertrag zwischen den Impstoffherstellern und der EU-Kommission darf nicht verheimlicht werden. So hat sich die EU-Kommission das vorgestellt – geleakt ist der Vertrag allerdings schon länger. Im Fokus steht vor allem der Pfizer-Vertrag, gegen diesen Knebel-Deal mehrere EU-Staaten auch juristisch aktiv sind. Mehr …

26.06.2024: Selbstermächtigung des Gerichtshofs der EU: Das Ende der Verfassungssouveränität? Ein aktuelles Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) gegen Ungarn könnte weitreichende Konsequenzen für alle Mitgliedsländer der EU haben.
Am 13. Juni verhängte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die bisher härteste Geldstrafe gegen ein EU-Mitgliedsland. Ungarn wurde dazu verurteilt, 200 Millionen Euro als Pauschalsumme und zusätzlich eine Million Euro täglich zu zahlen, bis es ein Urteil aus dem Jahr 2020 vollständig umgesetzt hat, wie zum Beispiel die Plattform Tichys Einblick berichtet. Bemerkenswert ist, dass die EU-Kommission als Klägerin deutlich weniger gefordert hatte: pauschal eine Million Euro und täglich 16.400 Euro. Die verhängte Strafe übersteigt die Forderungen der Kommission um das 200-fache bzw. 60-fache.
Der Fall bezieht sich auf ein Urteil aus dem Jahr 2020, in dem Ungarn aufgefordert wurde, seine Praxis in Bezug auf Asylsuchende zu ändern. Obwohl Ungarn die damals kritisierten Transitzonen geschlossen hatte, wurde weiterhin Asylsuchenden der Eintritt auf ungarisches Staatsgebiet verweigert. Asylgesuche konnten und können nur an ungarischen Botschaften gestellt werden, was bis 2015 ein üblicher internationaler Standard war. Warum also diese überproportionale Strafe?
Eine genaue Analyse des Urteils zeigt, dass es weniger um das ungarische Asylverfahren geht, sondern vielmehr um die Durchsetzung des Primats des EuGH gegenüber den Verfassungsgerichten der Mitgliedstaaten. In den Punkten 121 und 122 des Urteils wird Ungarn ausdrücklich vorgeworfen, sein eigenes Verfassungsgericht um dessen Meinung gefragt zu haben.
Der EuGH betonte, dass nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts die Einheit und Wirksamkeit des Unionsrechts nicht durch nationale Rechtsvorschriften, selbst wenn diese Verfassungsrang haben, beeinträchtigt werden dürfen. Mehr …   

23.03.2024: Fingerabdrücke auf Personalausweisen sind rechtens. Das Privatleben und die personenbezogenen Daten werden trotzdem genügend geschützt - das hat der EuGH in Luxemburg entschieden. Die Verordnung stützt sich aber auf die falsche Rechtsgrundlage und bis zum 31. Dezember 2026 muss eine neue geschaffen werden. Dieses Verfahren erfordert Einstimmigkeit der Mitgliedsländer.
Seit 2021 werden in der EU Fingerabdrücke im Chip von Personalausweisen gespeichert. Daran gab es viel Kritik. Nun ist klar: Das ist rechtmässig. Ein Lichtbild sei weniger fälschungssicher, urteilte der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) diese Woche. Das Privatleben und die personenbezogenen Daten würden trotzdem genügend geschützt. Und die Fingerabdrücke im Ausweis dienten «im weiteren Sinne zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus».
Vor einem Wiesbadener Gericht hatte ein Mann beanstandet, dass ihm kein neuer Personalausweis ohne Fingerabdrücke ausgestellt wurde. Das Gericht legte den Fall dem EuGH vor. Der sollte klären, ob die Speicherung von zwei Fingerabdrücken gegen das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten verstößt. Zwar würden die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Schutz der personenbezogenen Daten eingeschränkt. Dies sei allerdings gerechtfertigt, weil damit die Herstellung von gefälschten Ausweisen bekämpft werden könne.
Der EuGH gab aber dem Beschwerdeführer insofern Recht, als die Verordnung sich auf die falsche Rechtsgrundlage stütze. Der Gerichtshof erklärte die Verordnung daher für ungültig. Er gewährte aber den Mitgliedsländern eine «Galgenfrist» bis zum 31. Dezember 2026. Bis zu diesem Datum muss eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden. Dieses Verfahren erfordert im Rat Einstimmigkeit.
Seit mehr als zwei Jahren ist in Deutschland jeder verpflichtet, beim Beantragen eines neuen Personalausweises seine Fingerabdrücke im Einwohnermeldeamt abnehmen zu lassen. Deutschland hat damit die entsprechende Verordnung der EU umgesetzt. Die Abdrücke werden laut Bundesinnenministerium nur auf dem Ausweis selber gespeichert, nicht aber in einer zentralen Datenbank.
Was bedeutet das für die Schweiz? Obwohl die Schweiz eine Assoziation mit dem Schengen-Abkommen hat und daher einige der Regeln und Standards der EU übernehmen muss, hat sie sich bisher noch nicht dazu verpflichtet, biometrische Daten auf Personalausweisen zu speichern. Auch die neuen Schweizer Identitätskarten verfügen nicht über einen biometrischen Chip, werden aber trotzdem im Schengen-Raum (noch) als Reisedokument akzeptiert. Mehr …

19.03.2024: Schluss mit flächendeckenden elektronischen Fingerabdrücken? Wir sich ein mutiger Richter mit seinem Urteil gegen das System stellen? - Vermutlich nicht. Am 21. März entscheidet der Europäische Gerichtshof, ob für Identitätskarten weiterhin Fingerabdrücke verlangt werden dürfen. Ein Scanner ist ein Abtaster, ein Datenerfassungsgerät. Das Gesetz in Deutschland zwingt derzeit jeden, der einen Personalausweis beantragt, die Kuppen seiner beiden Zeigefinger amtlich scannen zu lassen. Seine Fingerabdrücke werden dann auf einem Chip seines Personalausweises gespeichert. Es handelt sich um ein biometrisches Merkmal, das einen Menschen sein Leben lang kontrollierbar macht.
So ist es seit dem 2. August 2021 geltendes Recht, so steht es in Paragraf 5 Absatz 9 des Personalausweisgesetzes – weil eine EU-Verordnung das so vorgeschrieben hat. Es könnte aber sein, dass das in Kürze nicht mehr gilt. Der Europäische Gerichtshof entscheidet nämlich am 21. März darüber, ob die Speicherpflicht für Fingerabdrücke mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Verstößt die Speicherei gegen den Schutz personenbezogener Daten? Ist sie verhältnismäßig? Sind die Daten ausreichend vor Missbrauch geschützt? Mehr …

EU-Gericht zeigt sein wahres Gesicht. „Unparteiische“ wischen scheidenden Briten eins aus – ganz im Sinne der EU-Kommisson. Schweiz, sei gewarnt: Britzerland wäre Option. Heute beginnen die Teams von Bern und Brüssel, die Details für einen Rahmenvertrag zwischen der Eidgenossenschaft und der Europäischen Kommission auszuhandeln. Es geht um die Wurst, wie ein kürzliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen England zeigt. Die Richter stellen sich voll in den Dienst der EU, wenn’s um Völkerrecht geht.
I. Als Boris Johnson in seiner Eigenschaft als Mayor von London im Dezember 2012 Zürich besuchte, äusserte er die Hoffnung, dass Grossbritannien und die Schweiz Mitglieder eines neuen äusseren Kreises der EU würden. Dieser wäre dem Freihandel verpflichtet, und dafür prägte er den Namen „Britzerland“. Der damalige Außenminister Didier Burkhalter fühlte sich bemüßigt, die Idee öffentlich abzulehnen. Sie vertrug sich nicht mit seinem Plan, die Schweiz über ein „Rahmenabkommen“ durch die Hintertür in die EU zu führen.
II. Nach dem Brexit-Votum vom Sommer 2016 schrieb die deutsche Journalistin Ruth Ciesinger, die damaligen Präsidenten der Europäischen Kommission und des Europaparlaments, Jean-Claude Juncker und Martin Schulz, führten sich auf wie betrogene Ehemänner. Seither war und ist es die Politik der EU, der Welt vor Augen zu führen, dass der Brexit ein schwerer Fehler war. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) seinerseits hat nun die Gelegenheit genutzt, dem Vereinigten Königreich (UK) eins auszuwischen. Am 14. März 2024 hat er den ehemaligen Mitgliedstaat wegen Verletzung der europarechtlichen Loyalitätspflicht und weiteren EU-Rechts verurteilt. Das UK hat die Zuständigkeit des EuGH auch nach dem Brexit für eine gewisse Zeit im Austrittsabkommen mit der EU akzeptieren müssen. Mehr …

12.11.2023: Löbauer Anwältin schreibt mit Prozess um 5,90 Euro EU-Rechtsgeschichte. Eine Frau verlangte ihre Patientenakte. Dafür verlangte die Uniklinik Dresden eine Gebühr. Eine Anwältin aus Löbau ging dagegen vor. Das Urteil des EuGH eröffnet Patienten mehr Rechte als bislang gedacht.
Manchmal reicht schon ein Kleckerbetrag von 5,90 Euro, um eine Riesenwelle zu machen. Ein genau um diesen Betrag geführter Rechtsstreit nämlich setzte eine Entwicklung in Gang, die durch höchstrichterliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nun juristisch gewissermaßen in Stein gemeißelt ist. Angestoßen hatte dies ein Urteil, das die Löbauer Rechtsanwältin Antje Rehn für eine Mandantin vor dem Landgericht Dresden erwirkt hatte - und dieses Urteil wurde nun zu einem Präzedenzfall für ein Stück EU-Rechtsgeschichte.
Es geht dabei um die bei vielen Betroffenen ungeliebte, ja fast gefürchtete Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese EU-Verordnung regelt Sammlung, Schutz und Herausgabe personenbezogener Daten - dazu zählen freilich auch Patientendaten. Zur Vorbereitung eines Arzthaftungsprozesses hatte die auf Medizinrecht spezialisierte Rehn von einer Klinik im Auftrag ihrer Mandantin die Herausgabe deren Patientenakte gefordert. Doch für diese Dienstleistung verlangte die Klinik jenen Betrag von 5,90 Euro - und berief sich dabei auf eine Vorschrift aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Doch Anwältin Rehn pochte auf die kostenlose Herausgabe und berief sich auf die DSGVO. Darin ist geregelt, dass zumindest die Erst-Herausgabe an die auskunftsberechtigte Person kostenlos erfolgen muss. Das Landgericht Dresden folgte einst dieser Argumentation von Rehn, verurteilte die Klinik zur kostenlosen Herausgabe. Dieses Urteil, das im Ergebnis Patientenrechte stärkt, war damals das erste seiner Art in Deutschland.
Denn ein Patient könnte davor zurückschrecken, überhaupt einen Arzthaftungsprozess zu führen, wenn ihm allein schon durch die Herausgabe relevanter Patientenakten dabei hohe Kosten entstehen. Deshalb: Mag es auch nur um 5,90 Euro gegangen sein, Anwältin Rehn ging es um die grundsätzliche Bedeutung des Rechtsstreits, weil solche Kopien von Patientenakten je nach Umfang auch mehrere Hundert Euro kosten können. Mehr …

26.09.2023: Tausende Türken zu Unrecht verurteilt. Weil sie eine Verschlüsselungs-App benutzt haben sollen, wurden Tausende Türken der Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe bezichtigt und von türkischen Gerichten verurteilt. Zu Unrecht, sagt nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Im Januar, bei der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, appellierte einer der Anwälte an die Richter: "Ihr Gericht hat oft gesagt, dass Gerechtigkeit nicht nur hergestellt werden muss, sondern dass man auch sehen muss, dass Gerechtigkeit hergestellt wurde." Tatsächlich hat der EGMR jetzt für viele türkische Verurteilte etwas Gerechtigkeit hergestellt. So geht es nicht, sagte die Große Kammer, das oberste Richtergremium: Nur weil jemand die Messenger-App namens ByLock App zum Senden verschlüsselter Nachrichten benutzt haben soll, könne man ihn nicht als Anhänger der verbotenen Gülen-Organisation verurteilen. Mehr … (Frage der Redaktion: Wie kann es ein, dass sich der EuGH bei einen Nicht-EU-Staat für zuständig erklärt und Urteile spricht?)

25.09.2023: Migranten sollen nur noch an den EU-Außengrenzen abgewiesen dürfen. EuGH verbietet Zurückweisungen an EU-Binnengrenzen: »Alle Tore stehen offen«. Ein neues Urteil der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) folgt dem Antrag von Asylrechtsgruppen und verlangt, dass auch illegale Migranten an den EU-Binnengrenzen nicht mehr abgewiesen werden dürfen. Deutsche Grenzkontrollen werden damit sinnlos.
Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) muss die Bundesrepublik Deutschland jeden illegal eingereisten Ausländer aufnehmen und darf ihn nicht in das EU-Land, aus dem er die Grenze überschritten hat, zurückweisen. Damit sind die Kontrollen an den EU-Binnengrenzen zu beispielsweise Polen oder Tschechien, um illegale Zuwanderer abzuweisen, rechtswidrig. Abgewiesen dürfen die Migranten nur an den EU-Außengrenzen. Eine souveräne Entscheidung darf die Bundesrepublik Deutschland in dieser Sache nicht treffen, weil die BRD einen Teil seiner Souveränität zugunsten der Europäischen Union aufgegeben hat. Damit gilt zumindest vorerst das Urteil des EuGH. Mehr …

06.09.2023: Russischer Unternehmer: EU-Gericht kippt Sanktionsbeschluss. Seit mehr als einem Jahr verhängt die EU Sanktionen gegen russische Oligarchen. Aber ist das überhaupt zulässig? Nun hat das Gericht der EU weitere Urteile gesprochen. Das Gericht der EU hat eine Sanktionsentscheidung der Europäischen Union gegen einen russischen Geschäftsmann teilweise gekippt, mehrere andere Klagen gegen Sanktionen sind allerdings abgewiesen worden. Das teilten die Richter heute in Luxemburg mit.
Die EU hatte die Strafmaßnahmen gegen Aleksandr Schulgin damit begründet, dass er Geschäftsführer einer russischen Plattform für Elektrohandel sei. Damit sei er in Bereichen tätig, die Russland als wichtige Einnahmequelle dienten. Er habe im Februar 2022 an einem Treffen von Oligarchen mit Präsident Wladimir Putin teilgenommen. Ihm wird deshalb vorgeworfen, politische Maßnahmen zu unterstützen, die die territoriale Souveränität der Ukraine bedrohten. Schulgin focht die Sanktionen vor dem Gericht der EU an. Die Richter gaben ihm teilweise Recht. Der Rat der Europäischen Union habe nicht belegen können, warum Schulgin auch nach seinem Rückzug von der Geschäftsführung weiterhin als einflussreicher Geschäftsmann einzustufen sei. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden. Solange bleibe die Sanktion in Kraft, hieß es in dem Urteil.
Weitere Klagen abgewiesen. Die übrigen Klagen anderer Russen wies das Gericht allerdings ab
– unter anderem die Klage des Oligarchen Dmitri Pumpjanski und seiner Ehefrau. Auch wenn Dmitri Pumpjanski an den militärischen Angriffshandlungen in der Ukraine nicht unmittelbar beteiligt gewesen sei, sei er in der Gas- und Ölindustrie tätig, die der russischen Regierung als wichtige Einnahmequelle dienten, entschieden die Richter. Seine Ehefrau sei mit ihm geschäftlich verbunden, weil sie Vorsitzende der zum Unternehmen gehörenden Stiftung sei. Das Ehepaar hatte geltend gemacht, dass die Strafmaßnahmen aus ihrer Sicht eine willkürliche und unverhältnismäßige Einschränkung ihrer Grundrechte darstellten. Dem folgten die Richter nicht. Mehr …

22.06.2023: EuGH-Urteil: Ungarn verstößt mit Asylregel gegen EU-Recht. Ungarn verstößt laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit einer weiteren Asylregel gegen geltendes EU-Recht. Die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, sei übermäßig erschwert worden, entschied heute in Luxemburg das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (EU).
Hintergrund der aktuellen Entscheidung ist ein Gesetz, das Ungarn 2020 während der Corona-Krise erließ. Laut Gesetz mussten bestimmte Angehörige von Drittstaaten und Staatenlose für einen Asylantrag ein Vorverfahren durchlaufen. Die Betroffenen sollten in die ungarischen Botschaften in Belgrad oder Kiew, um dort persönlich eine Absichtserklärung für den Antrag auf Asyl abzugeben. Anschließend konnten die ungarischen Behörden entscheiden, ob sie den Schutzsuchenden die Einreise nach Ungarn genehmigen, um dort einen Antrag auf Asyl zu stellen.
Die EU-Kommission sah in dieser Regelung einen Verstoß gegen das EU-Recht und verklagte Ungarn. Der EuGH gab der EU-Kommission nun recht: Mit der Regelung werde den Betroffenen das Recht vorenthalten, in Ungarn um Asyl nachzusuchen. Eine solche vorherige Absichtserklärung sei im EU-Recht nicht vorgesehen und gewähre keinen effektiven und schnellen Zugang zum Asylverfahren. Die Maßnahme eignete sich auch nicht, um die Corona-Krise einzudämmen, entschieden die Richter. Mehr …

27.05.2023:  Milliardär George Soros: Die Parallelmacht im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die emotionale Wirkung von Berichten über reale oder inszenierte Verletzungen von Menschenrechten sollte nicht unterschätzt werden. Sie können die Rechtfertigung für einen Krieg darstellen.
Groteske Horrorkampagnen gegen die jeweiligen Präsidenten bereiten oft den Weg für Angriffe auf Staaten vor. Dabei spielen humanitäre Nicht-Regierungs-Organisationen (NGOs) eine besondere Rolle. Als angeblich "neutrale" Beobachter von Verfolgungen und Repression liefern sie die Anschuldigungen und bringen sie vor internationale Gerichte, etwa in Straßburg und Den Haag. Dort bearbeiten und verurteilen dann spezielle Richter diese Fälle, die normalerweise wegen Befangenheit zurücktreten müssten.
Sie sind in ein stetig wachsendes Netzwerk eingebunden, an dessen Spitze ein Finanzspekulant und Milliardär ungarischer Herkunft – George Soros – steht. Mit der "Hilfe" von Millionenspenden seiner Stiftung Open Society Foundation finanziert er diesen "Menschenrechtsapparat" weltweit. Er konstruiert damit eine politische Parallelmacht ohne jegliche demokratische Legitimation in den internationalen Institutionen. Sein Netzwerk wirkt auch im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bis hinein in die Strukturen des Europarates, den er regelmäßig mit Millionenspenden versorgt.
Soros Bekenntnis, "in Brüssel arbeitet die Open Society dafür, dass die Werte der offenen Gesellschaft im Mittelpunkt der Aktivitäten der Europäischen Union stehen" lässt tief blicken und sollte alarmieren. Beeinflussen seine politischen Vorgaben bereits die Politik der Europäischen Union (EU)? Ohne Zweifel spielt die Open Society Foundation auch in der Ukraine eine einflussreiche Rolle, wo sie nach eigenen Angaben seit 30 Jahren präsent ist.
Jedenfalls tolerieren die EU-Behörden seit über 10 Jahren die von Soros im Europäischen Menschenrechtsgerichtshof induzierten Interessenskonflikte, welche die Unabhängigkeit des Gerichts ausmanövrieren. Sie stehen im offenen Widerspruch zu den internationalen Rechtsnormen und zur Europäische Menschenrechtskonvention, die gemäß Artikel 21 der Konvention und Artikel 28 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs dessen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit eindeutig fordert.
Das Europäische Gericht für Menschenrechte in Straßburg. Eine im April veröffentlichte Follow-Up-Studie des Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit (EZRG) mit dem Titel "Die Unparteilichkeit des Europäischen Gerichts für Menschenrechte – Bedenken und Empfehlungen" untersuchte die Vorgänge am Europäischen Gerichtshof in Straßburg. Darin wird deutlich, dass eine systematische, hochfinanzierte Verflechtung mit der Menschenrechtslobby des Milliardärs George Soros in den letzten drei Jahren weiter zugenommen hat. Bereits 2020 hatten die Autoren mit einer ersten Untersuchung den Europarat und das Europaparlament auf diese Entwicklung hingewiesen. In dem aktuellen Text heißt es wörtlich: "Unser neuer Bericht stellt jedoch fest, dass Fälle von Interessenkonflikten zwischen Richtern und NGOs bestehen bleiben und sogar zugenommen haben. Allein in den letzten drei Jahren, von 2020 bis Ende 2022, stellte das Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit 54 Situationen von Interessenskonflikten fest, 18 davon spielten sogar bei Urteilen der Großen Kammer eine Rolle. Das sind die wichtigsten Entscheidungen des Europäischen Gerichts für Menschenrechte."
Und weiter: "Diese Konflikte betreffen 12 der 46 EGMR-Richter. Sie haben 54 Mal an Gerichtsverfahren  teilgenommen, die von der Stiftung (Open Society) oder einer NGO vorgelegt oder unterstützt wurden, die sie (selbst) gegründet, geleitet oder mit der sie zuvor zusammengearbeitet hatten. Dabei handelt es sich um Amnesty International, Human Rights Watch, die Open Society Foundation, Interights, ein Helsinki-Komitee oder eine Helsinki-Stiftung, A.I.R.E. Zentrum und die Internationale Juristenkommission." Zwölf dieser Richter sind eng mit der Open Society von George Soros verbunden, sechs von ihnen sind sogar ehemalige nationale und internationale Führungspersönlichkeiten des Netzwerkes. Mehr …

12.01.2023:  EuGH-Urteil: Bürger müssen wissen, wohin ihre Daten wandern. Jeder hat das Recht, zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Daten weitergegeben wurden. Dies hat der Europäische Gerichtshof betont – mit Einschränkungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Grundsatz der Transparenz aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verdeutlicht. Jeder habe das Recht zu erfahren, an wen seine personenbezogenen Informationen weitergegeben wurden, erläutern die Luxemburger Richter in einem Urteil vom Donnerstag. Dieser Anspruch gilt aber nicht absolut: Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche kann sich darauf beschränken, nur die Kategorien von Empfängern mitzuteilen, wenn diese nicht einzeln identifizierbar sind. Ein Antrag darf auch nicht "offenkundig unbegründet oder exzessiv" sein.
Mitteilsame Post in Österreich. Der Oberste Gerichtshof Österreichs hatte den Fall (Az.: C-154/21) dem EuGH vorgelegt. Ein Bürger ersuchte demnach die Österreichische Post, ihm mitzuteilen, gegenüber welchen Empfängern sie seine personenbezogenen Daten offengelegt habe. Er berief sich dabei auf die DSGVO, die ein entsprechendes Recht prinzipiell vorsieht. Dabei hat der Gesetzgeber auch eine schematische, nur nach Kategorien unterscheidende Darstellung ins Spiel gebracht. Mehr …

Dürfen Firmen Konkurrenz wegen Datenschutz verklagen? Es geht um heikle Daten zur Gesundheit: Dürfen nur Verbraucher vor Gericht ziehen, wenn sie einen zu laxen Umgang fürchten - oder auch ein Konkurrent? Die Zivilrichter am BGH haben sich das angeschaut. Karlsruhe - Ob Konkurrenten wegen möglicher Datenschutzverstöße von Unternehmen vor Gericht ziehen dürfen, muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe setzte am Donnerstag zwei Verfahren aus, um den Sachverhalt in Luxemburg prüfen zu lassen. Dabei geht es vor allem darum, ob die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nationalen Regelungen entgegensteht, die Mitbewerbern ein solches Klagerecht bei angenommenen Datenschutzverstößen einräumen. (Az. I ZR 222/19 u.a.) Die Frage sei besonders interessant, weil gerade Unternehmen Rechte mit Nachdruck verfolgten, sagte der Vorsitzende Richter des ersten Zivilsenats, Thomas Koch. Ist ein Mensch konkret betroffen, kann er ohnehin klagen. Ob auch Verbraucherschutzverbände ohne einen direkt Betroffenen ein allgemeines Klagerecht haben, wird in einem separaten Verfahren am BGH geklärt - auch hierzu läuft eine Anfrage beim EuGH. Mehr …

01.08.2022: EuGH-Urteil: Sofort Kindergeld für EU-Ausländer. Der Europäische Gerichtshof verurteilt Deutschland zur sofortigen Zahlung von Kindergeld an EU-Ausländer, wenn sie sich in Deutschland dauerhaft niederlassen. Für manche Bürger ärmerer EU-Staaten sind deutsche Sozialleistungen durchaus attraktiv. Auch das Kindergeld. Als sich vor Jahren die Nachricht verbreitete, dass hierzulande auch dann für die Kinder von hier lebenden EU- ausländern deutsches Kindergeld gezahlt wird, wenn diese Kinder nicht hier leben, stiegen die entsprechenden Ausgaben deutlich. Um einem Kindergeld-Tourismus etwas Einhalt zu gebieten, galt in Deutschland seit 2019 die Regel, dass in den ersten drei Monaten des Aufenthalts in Deutschand nur dann Kindergeld gezahlt werde, wenn mindestens ein Elternteil hierzulande ein Erwerbseinkommen beziehe. Diese Regel orientierte sich an der Drei-Monats-Frist, in der EU-Ausländer auch kein Recht auf den Bezug von Hartz-IV-Leistungen haben. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass Deutschland Eltern aus anderen EU-Staaten während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts nicht so einfach vom Kindergeldbezug ausschließen darf. Für den Anspruch auf Kindergeld reiche es demnach aus, dass EU-Ausländer sich dauerhaft in Deutschland niederlassen. Im Streitfall habe eine Frau aus Bulgarien, die kein Erwerbseinkommen bezog, im ersten Vierteljahr ihres Aufenthalts Kindergeld beantragt. Die Familienkasse hätte die Zahlung verweigert, das Finanzgericht Bremen habe im folgenden Rechtsstreit die Frage nach der Frist EuGH vorgelegt. Dieser hätte nun auf eine Gleichbehandlung ausländischer EU-Bürger mit Inländern bestanden, denn Deutsche, die im Ausland gelebt hatten, bekämen bei einer Rückkehr das Kindergeld auch sofort ausgezahlt. Nach EU-Recht dürfe zwar bei der Sozialhilfe eine Frist gesetzt werden, doch das Kindergeld sei keine Sozialhilfeleistung. Es diene schließlich nicht der Sicherstellung des Lebensunterhalts, sondern dem Ausgleich von Familienlasten. Mehr …

18.05.2022: Selbst der Europäische Gerichthof will einen fairen Wettbewerb. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist sozialer als sein Ruf – auch wenn es um den Schutz der Löhne geht. Die EU hat «die Kritik an einer schrankenlosen Dienstleistungsfreiheit aufgenommen und den Schutz vor Sozialdumping punktuell verstärkt». Bei deren Umsetzung müsse nun auch das im «Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV» verankerte Ziel eines angemessenen sozialen Schutzes beachtet werden. Diesen Gesinnungswandel attestiert Kurt Pärli der EU in einer neuen Studie «EU-Entsenderecht zwischen Markt und Sozialschutz». Pärli ist Professor für soziales Privatrecht der Universität Basel. Es gilt offensichtlich nicht mehr freie Fahrt für grenzüberschreitende Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt, der zu Lohndumping geradezu einlud.  Die EU hat mit der Reform der Entsenderichtlinie für Arbeitnehmende Lehren gezogen, nachdem die Richter des EuGH mit mehreren Urteilen die Gewerkschaften verärgert hatten. Die Urteile häuften sich, seit sich die EU nach Osten erweiterte, wo das Lohnniveau viel tiefer liegt als in den meisten West-EU-Staaten. Mehr …

30.01.2022: „Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat Eltern-Kind-Entfremdung als Kindesmissbrauch klassifiziert“. Groß angelegte Werbekampagne „GENUG TRÄNEN“ zum Schutz vor psychischem Missbrauch. Ziel: Wiederherstellung des Kontakts zwischen Eltern und Kindern nach vorausgegangenem (staatlich erzwungenem) Bindungsabbruch. Mehr …

14.12.2021: Erfolg für Familie mit zwei Müttern. Kann ein Kind zwei Mütter haben? Was in der Praxis häufig bereits gelebt wird, ist eine juristische Grauzone. Vor dem Europäischen Gerichtshof feierten nun zwei Frauen einen Erfolg. Ihre gemeinsame Tochter bekommt einen Pass. Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Familien mit zwei gleichgeschlechtlichen Elternteilen gestärkt. Konkret befassten sich die Richter mit dem Fall von zwei miteinander verheirateten Frauen, die beide als Mütter in die Geburtsurkunde eines Kindes eingetragen sind. Dazu stellten die Richter fest: Eine von einem EU-Staat anerkannte Beziehung zwischen Kind und Eltern muss auch von allen anderen EU-Staaten anerkannt werden. Dafür reicht die rechtliche Elternschaft aus. Ob es sich auch um den leiblichen Elternteil handelt, spielt keine Rolle. Mehr … 

23.11.2021: Gelder eingefroren: Hamas bleibt auf Liste terroristischer Organisationen.     Die Strafmaßnahmen der EU gegen die radikal-islamische Hamas sind laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Dienstag mit EU-Recht vereinbar. Mehr … 

16.11.2021: EuGH kassiert Ungarns "Stop Soros"-Gesetz. Das sogenannte "Stop Soros"-Gesetz in Ungarn kriminalisiert Flüchtlinghelfer, die Migranten helfen, Asylanträge zu stellen. Nun hat der Europäische Gerichtshof geurteilt: Das Land verstößt damit gegen geltendes EU-Recht. Seit Jahren fährt Ungarns Regierungschef Viktor Orban einen strikten Anti-Migrations-Kurs. Der Europäische Gerichtshof hat ihm deshalb schon häufiger die Grenzen aufgezeigt. Nun folgt ein weiteres Urteil gegen die Politik des Rechtsnationalisten: Das sogenannte "Stop-Soros-Gesetz" verstoße gegen EU-Recht, so die Richter in Luxemburg. Mehr … 

08.09.2021: Das ist der Hammer: EuGH erklärt Schiedsverfahren im Rahmen des Energiecharta-Vertrags für illegal. Seit Jahren herrscht in der EU ein juristischer und politischer Streit über Schiedsverfahren, die von europäischen Investoren genutzt werden, um Mitgliedsstaaten der EU zu verklagen. Dabei geht es etwa um die Liberalisierung des Gesundheitssystems der Slowakei, den Kohleausstieg in den Niederlanden oder den Atomausstieg in Deutschland. In all diesen Fällen entschieden sich europäische Investoren dafür, die Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen, weil sie ihre Gewinne durch neue gesetzliche Regelungen beinträchtigt sahen. Die Gründe, warum Investoren private Schiedsgerichte regulären Gerichten vorziehen, liegen auf der Hand: Mehr Schadensersatz und weniger Transparenz für die Öffentlichkeit während des Verfahrens. Doch diesem Spiel schiebt der Europäische Gerichtshof nun für den Energiesektor einen Riegel vor. Mehr …

27.01.21 Europäischer Gerichtshof: Verbot von „Zwangsimpfung“? Der Europarat (nicht zu verwechseln mit der EU), zu der alle europäischen Staaten außer Weißrussland, dem Kosovo und dem Vatikan gehören, der Pate für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist, hat am 27.01.2021 in seiner Resolution 2361/2021 u.a. beschlossen, dass niemand gegen seinen Willen unter Druck geimpft werden darf. Die 47 Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, vor der Impfung bekannt zu geben, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dass nicht geimpfte Personen nicht diskriminiert werden dürfen. Ausdrücklich verboten ist auch die Diskriminierung bei bestehenden Gesundheitsrisiken oder wenn eine „Person“ nicht geimpft werden möchte. Impfstoffhersteller sind verpflichtet, alle Informationen über die Sicherheit von Impfstoffen zu veröffentlichen. Mit dieser Resolution hat Europas größte Menschenrechts-Organisation nun Standards und Verpflichtungen festgelegt und völkerrechtliche Richtlinien erarbeitet, die von allen 47 Mitgliedsstaaten, auch von der EU als Organisation, angewendet werden müssen. Diskri-minierungen, zum Beispiel am Arbeitsplatz oder Reiseverbote für „Ungeimpfte“, sind damit rechtlich ausgeschlossen. Seit dem 27. Januar hat kein einziger Politiker darüber gesprochen, und das aus gutem Grund. Sie wollen, dass die Leute vergessen, dass es nicht verpflichtend ist und sich selbst, „freiwillig“ impfen lassen. Das Handeln gegen die Resolution 2361/2021 ist eindeutig ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und es wird gegen jeden Einzelnen Politiker, Beamten, Arzt und alle weiteren Erfüllungs-gehilfen, die gegen den freien Willen eines Menschen („geschützte Person“) eine „Zwangsimpfung“ durchzusetzen versuchen, ein internationales Strafverfahren eingeleitet. Ein wichtiger Hinweis ist, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht verjähren (VStGB § 5 Unverjährbarkeit)! Mehr … 

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